Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191307180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-18
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1913
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Freitag, 18. Juli 1913, abends. 164 66. Iahrg. - W TaS Nielaer Tageblatt erscheint jeden Tag abcndS niit SliiSonhme der Cvn». nnd LrsUage. Llerlkl^nhrllcher L'rzngkPrciS Lei Slbholmig in der V-, cdil!rii in Siiesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Triiaer » W irei inS Haus I Mark 65 Psg., tet Abholung ar» Schalter der kaiserl. Pe'slanstallen I Mark 65 Psg., durch den Brieslrü'ger srei ins HanS 2 Mark 7 Psg. Auch MonalSabonnciuents werden angenommen. „ W Nnzrigeu-Aunahnir siir die Nnnnuer tcS dlukgadetaglö diS voriuittag v Uhr ohne 6'ruiiln-. Preis siir die Ileingeldalieuc 43 w»i breite Korpuszeile i8 Psg. (LokalprelS 12 Psg.) Zeitraubender und W tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. D NotationSdnlck und Verlag von Langer L Winterlich in 8! iesa. — 0 elchUslsslclle: Goethestrahe 59. — fltir die S-edaktivn verantwortlich: ?l rthur H « hnel in Siiesa. st Mit Rücksicht auf die jetzt verschiedentlich gemachte Wahrnehmung über Befallen der Weinstöcke vom echten oder falschen Meltau möchte die Königliche AmtShauptmannschast nicht unterlassen, nochmal« besonders auf ihre unterm 12. April diese« JahreS — Nr. 83 de« Amtsblattes — erlassene Bekanntmachung hinzuwsisen und zur Abwehr und Bekämp. fung dieser Krankheiten das Schwefeln der Weiustiicke und das Besprühen der Blätter und bez. Trauben mit haibprozentiger Kupferkalkbrühe crnrut anzuempfehlen. Nähere schriftliche Anleitungen zur Bekämpfung der Nebenschädlinge befinden sich in den Händen der Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher; es wird den Interessenten anheimgegeben, diese sich zur Einsichtnahme bet den gedachten Stellen zu erbitten, wobei bemerkt wird, daß vom BezirkSobstbauvereine Spritzen (Holderspritzen) zur unentgeltlichen Benutzung beschafft und außer bei der Königliche,» AmtShauptmannschast bei den Herren Vorstandsmitgliedern de» BezirkSobstbauoereinS, Herrn Rittergutsbesitzer Sachße ans Mersch witz, Herrn Baumeister Bahrmann in Seußlitz, Herrn Bürgermeister Richter in Radeburg, Herrn Pfarrer Weißenborn in Lampertswalde, Herrn Baumwärter Richter in Schönfelü, Herrn Gemeindevorstand Schreiber in Frauenhain und Herrn Gemeindevorstand Bennewitz in Glaubitz bez. Herrn Rittergutsbesitzer von Altrock auf Gröba zu erlangen sind. Außer dem stehen noch 2 Schwefelspritzen unentgeltlich zur Verfügung, welche bei der Königlichen Amtshauptmannschaft und Herrn Baumeister Bahrmann in Seußlitz zu erlangen sino. Die Obstbaumwärter sind über den Umgang mit der gedachten Spritze unterrichtet. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, für Durchführung der nöligen Maßnahmen besorgt zu sein und erforderlichenfalls ein gemeinsames Vorgehen anzustreben. Großenhain, am 16. Juli 1913. 211I/L Königliche Amtshauptmannschaft. ES werden Scharfschießen abgehalten auf dem Schießplatz Hetdrhiinser: am 23., 24., 25. und 26. Juli dieser JahreS in der Zeit von 7 Uhr vor mittags bis 6 Uhr abends, d., ans dem Schießplatz Gohrisch nördlich und südlich des Wülknitzer Weges: am 23:, 24., 25. und 26. Juli dieses JahreS in der Zeit von 7 Uhr vor mittags bis 6 Uhr abends. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn des Schießens dnrchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch sind die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Letzterer wird aber von 1 Uhr bis 3 Uhr nachmittags sreigegeben. Die Wege des Platzes sind bet geöffneten Schlagbäumen nnd durch Hochklappen nnstchtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 23. Mai 1913, Nr. 379 t v, abgedruckt in Nr. 117 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366"> bez. 368« des ReichSstraf- gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge- schrlebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 17. Juli 1913. 446 § v. Königliche AmtShnnPtmauvschaft. Nachträglich wird zur Bekanntmachung vom 4. Juli 1913, Pionierübungen betreffend, hierher mitgeteilt, daß die Sperrung der Elbe am 22. Juli 1813 siir die Zeit von 3° vormittag« bis 11« vormittags bei Oppitzsch und am 23. Inst 1813 für die Zeit von 2° vormittags bis 10« vormittags bei Kreinitz vorgenammcn wird. Bei den am 22. dieses MonalS bei Oppitzsch geplanten Hebungen hat die Talschiff, fahrt bei Moritz und Nünchritz-Rosenmlihle, die Bergschiffahrt bei Kreinitz zu stellen. Bet den Hebungen am 23. Juli 1913 bei Kreinitz hat die Talschtffahrt am Kreinitzer Busch und bei Görzig-Trebnitz, die Bergschiffahrt 400 m unterhalb des Dorfes Kreinitz zu stellen. Königliche AmtShanptmannschaft Meißen als Slbstromamt, 918 X. den 14. Juli 1913. Sonnabend, de» 18. Juli 1813, vvrm. 10 Uhr soll im hiesigen BersteigerungSraume meistbietend versteigert werden: 1 Fahrrad. Riesa, den 17. Jnli 1913. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Auf Grund des tz 5 des Polizeiregulativs vom 1. Februar 1896, das Prostituierten wesen in der Stadt Riesa betreffend, wird über die Schankwirtschast des Rcstauratenrs Paul Hofmann in Riesa, Hauptstraße 58. „Stadt Leipzig", vom 18. Juli 1813 ab die Polizeistunde von abends 11 Uhr ab verhängt. Wer in dieser Schankwirtschast über die gebotene Polizeistunde hinaus verweilt, un geachtet der seitens deS Wirtes, seines Vertreters oder eines Polizeibeamten an ihn ge richteten Aufforderung zum Fortgehen, wird nach 8 365 Absatz 1 deS Reichsstrafgesetzbuchs nrit Geldstrafe bis zu 15 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Juli 1913. Desfkntlichr Sitzung ses Gemeinvcrates zu Gröba, Sonnabend, den 18. Juli 1813, nachmittags 8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Bausache der Firma Heine <L Co., Aether- hauSbau betr. 3. Aussprache zu dem Konzessionsgesuchs des Herrn Helemann. 4. Brücken bau durch die StaatSeisenbahn-Verwaltung an der Straße nach Weida. 5. Stromlieferung durch den EelektrizitätSoerband für die Ueberpumpstation an der Elbe. 6. Beschlußfassung über probeweise Einführung der Laternenfernzündung in verschiedenen Straßen. 7. Ent schädigung an die Ortskrankenkasse Gröba für Einkleben der Invaliden.Versicherung«. Marken für freiwillig Versicherte. 8. Pflasterung eines 1 in breiten Streifens für den Fußgängerverkehr am Schuttabladeplatze. 9. Mitteilung der Kaiserlichen Oberpostdirektion, Legung einer Telegraphenleitung über die Oschatzes Straße. 10. Beschlußfassung zu dem Gesuche deS BildungSoereinS sowie MuseumSvereinS um Uebsrlassung non Räumen für Lesezimmer und Ausstellungszwecke. — Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 17. Juli 1913. Der Gemeindevorstaud. Freibank Riesa. Morgen Soimabeud, den 18. Jnli ds. IS., von vormittags r/,9 Uhr an, gelangt das Fleisch zweier Schweine zum Preise von 50 Pfg. und eines Schafes zu 40 Pfg. pro V» ^'8 -um Verkauf. Riesa, am 18. Juli 1913. Die Direktion des stSdt. Schlachthofe». —v. , Riesaer G Tageblatt ««d Anzeiger (Meblatt und Anzeiger). Lelegramm-Adreff« IkK Fernsprechstell, rag«»latt .R Nr. i». für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Ocrtliches nnd Sächsisches. Riesa, 18. Juli 1913. —* Gutbesetzt war gestern abend der Konzertplatz im Stadtpark zur Feier deS 65. Stiftungsfestes des Gewerbe verein». Das Konzert spielte die Kapelle deS Feld- art.-RegtS. Nr. 68, die mit ihren Darbietungen Anklang fand und lebhaften Beifall erntete. AIS Piston-Solist brachte Herr Musikmeister Otto da» Bravourstück „Die TeufelSzunge" zu Gehör, dem als Zugabe das Lied „Behüt dich Gott" folgte. Er erfreute auch im letzten Teile deS Konzerts die Zuhörer durch ein Solvstück „Die Post im Walde", bet dem er das Piston in der Entfernung blieS. Die Leistungen deS Solisten wurden mit besonderem Bei fall begrüßt. Recht hübsch nahm sich auch die Illumination de» Festplatzes au», der im Vordergründe das Sinnbild der GewerbeoereinS, den Bienenkorb, mit Lämpchen um geben zeigte. Den Beginn de» Feste» und auch da» Ende desselben zeigte je ein „Kanonenschlag" an. Im Laufe de» Abend» wurden noch mehrere Feuerwerkskörper und Buntfeuer abgebrannt. Da» Wetter war zwar etwa» kühl, aber der Veranstaltung wohlgesinnt. —* Oberjustizrat Windtsch, der Vorsitzende de» Kgl. Sächs. MilttärvereinSbunde», veröffentlicht in der neuesten Nummer de» „Kamerad" den Dank de» Bunde» an läßlich der in allen Teilen glänzend verlaufenen 40. ordent lichen Bunde»versammlung«feier. In dem Danke heißt e«: Se. Majestät der König haben geruht, die Allerhöchste Befriedigung über den in würdigster und tadelloser Weise etfolgten Vorbeimarsch au»zusprechen und mich zu beauf tragen, allen Beteiligten di« volle königliche Anerkennung und Allerhöchst seinen Dank zu übermitteln. — Der Mikitikverein „BerkehrStruppen" für Chemnitz und Umg. ist in den Königlich Sächsischen MtlitärvereinSbund aus genommen worden. — Am 20. Juli tritt in Burkersdorf bei Nossen eine Telegraphenanstalt und öffentliche Fernsprech stelle in Wirksamkeit. Die neue Telegraphenanstalt führt offiziell die Bezeichnung Burkersdorf AmtShauptmannschast Meißen; sie ist außerdem Unfallmeldestelle. —* Am 12. Juli 1913 ist bei DieSbar der Leichnam eine» neugeborenen Kinde» männlichen Geschlecht» au» der Elbe gezogen worden. Die Kinderleiche war zunächst in eine Zeitung — Dresdner Neueste Nachrichten vom 13. Mai 1913 — dann in je einen Bogen blaues und graues Packpapier eingeschlagen und mit Bindfaden verschnürt. Da» Packet kann nur kurze Zeit im Wasser gelegen haben. Sachdienliche Wahrnehmungen, die zur Ermittelung der KtndeSmutter dienen können, werden an die LandeSkrimtnal- polizeibrigade Dresden, Schießgasse 7, 3., Eingang Land- hauSstraße, erbeten. — E» dürfte nur wenig bekannt sein, daß in diesem Jahre ein Beruf sein 200jährige» Jubiläum be- gehen kann, der in stiller, aber aufreibender Tätigkeit seiner Pflicht gerecht wird: e» ist der Briefträger! Ein der artige» Ereignis darf nicht stillschweigend übergangen werden. Deshalb wollen wir jetzt, wo der Stand der deutschen Briefträger 200 Jahre alt wird, wo au» vier Briefträgern, mit denen da» Institut in Berlin in» Leben trat, 400000 im ganzen deutschen Baterlande geworden sind, de» Jubiläums gedenken. —8 Die im deutschen Gastwirtsgewerbe übliche Form der hauptsächlichsten EntlohnungdeSvedtenung»- personal» durch die Trinkgelder der Gäste wird in dem soeben erschienenen Jahrbuch de» ReichSoer- bande» der Gasthausangestellten Deutschlands, der in scharfer Gegnerschaft zu der sozialdemokratischen Gewerkschaft der Gastwirtsgehilfen steht und dem Gcsamtverband der christ lichen Gewerkschaften Deutschland» angehört, u. a. von dem Jenaer Professor Dr. Gerhard Keßler berührt. Der be kannte Volkswirt tritt mit dem NeichSverbands der Gast- hauSangestellten für die Einführung einer auskömmlichen festen Besoldung de» Gasthauspersonals nnd die Zurück- drängung des Trinkgeldunwesens ein und bezeichnet da» Trinkgeld al» den Grund dafür, daß die Selbsthilfe der gastwirtschaftlichen Organisationen gegenwärtig außerordent lich schwer ist und voraussichtlich auch in der nächsten Zu kunft so bleiben wird. In Begründung dieser Meinung sagte Professor Dr. Keßler auf dem kürzlich in Kassel ab- gehaltenen VerbandStag de» ReichSverbandeS der Gasthaus angestellten, e» sei gar kein Zweifel, daß da» Trinkgeld da» SolidaritätLgesühl lähmt und die Arbeitszeit verlängert. Zwei Kellner in einem und demselben Lokal seien gewisser maßen Konkurrenten um da» Trinkgeld der Gäste und weiterhin müsse der gastwirtschaftliche Angestellte die Zeit, in der das Lokal geöffnet ist, auch voll auSnützen und habe sogar, nur um sich die Trinkgelder nicht entgehen zu lassen, vielfach auf die Durchführung de» gesetzlichen Ar- beiterschutze» für seine Person verzichtet. Da» Trinkgeld habe der Jurist Jhering, einer der geistvollsten deutschen RechMehrer de» IS. Jahrhundert», al» die gemeinste Form der Entlohnung gekennzeichnet. Daß man entlohnt werde mit einem freundlich oder auch unfreundlich zugeschobenen Groschen, da» müsse demoralisieren. Wer keinen Morgen wisse, wieviel er am Abend eingenommen habe, könne auch keinen geordneten Haushalt führen. Angesicht» dieser Wirkungen de» Trinkgelderunwesen» werde der ge werkschaftliche Zusammenschluß der Gastwirtschaft»gehilfen nicht tn dem Maße, wie alle ander» entlohnten Gewerbe-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite