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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191611092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-09
- Monat1916-11
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1916
- Autor
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«». Jichr«. Kwtsbtatt Vie Kvnigl. AmtShauptmamrfchast Großenhain, das Kvnigl. SmttgeE «S den Rat der Stadt Rtrtd, sowie den Gemeinderat Gröba. Donnerstag, 9 November ISIS, abenos. Da» Riesaer Tagebiau erscheint seien ran abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. vezugdpret», gegen Dorauyahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter t«r Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr fiir ia» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf^ Ortspreis IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» brechenv höher. NachweistmgS» und BermittelungSgeblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingrzogen werden muß oder der Auftraggeber in ko narr» gerat Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oorr sonstiger irgendwelcher Störungen des- söütebr» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — HM der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise»., Rotationsdruck und Berlag: Langer t Win terlich, Nie, a. Geschäftsstelle: Goetheftratze Sst. Derantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries». Die Verordnung über Höchstpreise für Hafernährmittelvom 2. November 1916 lRetchs-Gesetzbl. S. 1242) wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Befugnis gemäß 8 3 der Verordnung Ausnahmen von den Vorschriften in 8 2 urzulaffen wird den Kommunalverbänden und Gemeinden übertragen. > Dresden, den 7. November 1916 568 n s Vl Ministerium des Innern. 5811 Landeslebensmittelamt. Verordn««, über Höchstpreise für Hafernährmittel. Vom 2. November 1916. Auf Grund der Verordnung über Knegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernah- rung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1. Der Preis für Haferflocken, Hafergrütze und Haiermehl. lose in Sacken ver» laden, darf beim Verkaufe durch den Hersteller merundslebzig Mark dreißig Pfennig für hundert Kilogramm netto frei Empfangsstation des Großabnehmers nicht übersteige,!. Der Höchstpreis gilt ausschließlich Sack und für Barzahlung innerhalb 14 Tagen nach Empfang. Bei leihweiser oder käuflicher Ueberlassung der Sacke gelten die Vorschriften im 8 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise fiir Hafer vom 24. Juli 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 826) entsprechend. 8 2. Beim Klemverkaufe dürfen folgende Preise nicht uberschritten'werden:- ») für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl lose: 44 Pfennig für das Pfund; b) für Haferflocken und HafeWrütze in Packungen: 56 Pfennig für die 1 Pfund-Packung; o) für Hafermehl in Packungen: 32 Pfennig für die V, Pfund-Packung. „ AIS Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen vrS zu fünf Kilogramm einschließlich. „ - -- - ... . . 8 3. Die Landeszentralbehorden können bei Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose oder in Packungen, die sich beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Klein handel befinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 stattfinden, Ausnahmen von den Vorschriften im 8 2 zulasten. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden über tragen. 8 4. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafe» wird bestraft: 1. wer die in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise überschreitet; 2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den die Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 5. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ,vr. Helfferich. Streckung der Kartoffeln betr. Bei der Knappheit der Kartoffeln und da z. Zt. nicht zu übersehen ist, ob und ev. in welchem Umfange solche nach dem 15. Aptil 1917 noch zur Verfügung stehen werden, möchte die unterzeichnete Königliche Amtshanptmannschaft auf das Dringendste empfehlen, schon jetzt darauf Bedacht zu nehmen, daß die für den Kopf und Tag zugelaffene Ver brauchsmenge von 1 bez. 1'/. Pfund nicht voll in Anspruch genommen und dadurch eine Streckung der setzt zur Verfügung stehenden Mengen über die jetzige Versorgungszeit, also über den 15. April 1917, hinaus, herbeigeführt wird. Eine Verminderung der Verbrauchmenge wird sich dadurch erreichen lgffen, daß an dere Knollengewächse (Kohlrüben, Stoppelrüben, Möhren) zu den Mahlzetten, sei es im- gemischt oder mit Kartoffeln vermischt, zur Verwendung kommen. Großenhain, am 1. November 1916. 1927 Lkll. Königliche Amtshauptmannschaft. ... . . Kartoffelversorgurrg betreffend Die in 8 4 Absatz 5 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 4. Oktober 1916, die Regelung der Speisekartoffelversorgung für das kommende Winterhalbjahr 1916/17 Mündelsichere Kapitalanl Vermietung von Stahlst Unbei betreffend, für die Rückgabe der Kartostelbezugskarten, auf die Kartoffeln oder nicht dec volle Nennbetrag an Kartoffeln vom Erzeuger oder Händler erlangt oder sichergestellt werden konnte, gestellte, mit der Bekanntmachung des Kommunalverbands Großenhain vom 1. November 1916 bereits bis 10. November 1916 verlängerte Frist;-wird hiermit anderweit , biS zmn 17. November 1V1« verlängert. Großenhain, am 9. November 1916. 2II. Der Kommnnalverbaud.—- Erweiterung der Volksküche Riesa. Die bisher im wesentlichen nur auf Familien von Kriegsteilnehmern beschränkte Volksküche soll erweitert werden, indem Porttonen zum Selbstkostenpreis von 35 Pfg. an Riesaer Einwohner abgegeben werden. Da die Volksküche an Fleisch, Fett, Kartoffeln, Teigwaren, Graupen usw. keine Sonderzuwendungen vom Kommunalverbande erhalte» kann, so hat jeder Teilnehmer, der wöchentlich dreimal Essen entnimmt, auf 4 Wochen berechnet bei der Anmeldung abzuliefern Kartoffelkarten über 5 Pfund, Fett- (Butter-) karten über 60 xr und für jede Woche einen Fleischkartenabschnitt über 50 «r; ferner wird die Warenbezugskarte mit einem besonderen Stempelaufdruck versehen, der Anteil an de» mm Verkauf gelangenden Teigwaren, Graupen usw. wird für die Teilnehmer an der Volksküche um ein entsprechendes Maß gekürzt, das der Volksküche zufließt. Wer nicht nur an 3, sonder» an 6 Wochentagen Eston entnimmt, hat die doppelte Zahl von Kar toffelkarten, Fettkarte» und Fleischmarken abzugeben, und ihm wird die entsprechende doppelte Menge an den übrigen Waren, die auf Bezugskarten zu erhalten sind, gekürzt. Um einen Anhalt über den Umfang der Beteiligung zu erhalte», werden alltz, die von dieser Einrichtung Gebrauch machen wollen, aufgeforvert, sich vorläufig — also obste Abgabe der verschiedenen Karten! — zu melden am 11. November zwischen V und 18 Uhr in der Stadthauptkaffe, Zimmer Nr. IS .. unter genauer Angabe, ob sie 1. dreimal wöchentlich — und zwar entweder MünM, Mittwoch, Freitag oder Dienstag, Donnerstag, Sonnabend oder ob sie 2. an allen, 6 Wochentagen Essen unter den angegebenen Bedingungen entnehmen wollen und 3. in welcher Porttonenzahl (Portion --- °/«l). Der Rat der Stadt Riesa, den 9. November 1916. kilvsa. Rckthast» Fernrnf Nr. SV. Einlagenbostand: 14 Millionen Mark. —, — , Berzwsmig der Einlagen vom 3*2 PklNeUl. Lage »er Einzahlung av vis ' zu« Tage »er Rückzahlung. ckaae unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Uschliefifächcrn. — Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung s! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor- schrtftlicher Aufträge. » komumisse sowohl Behörden-wie Privaten gegenüber. j Montags bis mit Freitags: 10—12 und 2—4 Uhr - «anenstunve«. s Sonnabends: 10-2 Uhr. Giro-Kaffe des Verbandes sächsischer Gemeinde«. Kostenlose Überweisungen. Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, de« 11. November von vormittags V-9 Uhr ab gelangt auf der Freibank des städtischen Schlachthofes Rindfleisch zum Preise von 1.50 und 1.— Mark an die Inhaber der grauen Freibankmarken von 210 bis ca. 650 zum Verkauf. Marken ausgabe erfolgt morgen Freitag nachmittag von 2—8 Uhr auf der Polizeiwache. Riesa, am 9. November 1916. Die Direktion des stüdt. Schlachthofes. Lertliches und SSchsischrs. Mesa, den 9. November 1916. —* In dem am nächsten Moytag unter dem Ehren schutze des Herrn Bürgermeister Dr. Scheider stattfindenden „Musikalisch-literarischen Abend" (Dr. Seibel) wirkt einer unserer größten Pianisten, Professor Joses Pembaur mit: Aus einer Anzahl prachtvoller Kritiken möge hier auszugsweise die folgende, sehr interessant zu lesende, aus den Münchener Neuesten Nachrichten stehen: »Josef Pembaur, ein Träumer am Klavier. Einer, der ohne Prunk und Flitter, ohne Virtuosenmätzchen vor dem überraschten Publikum erscheint. Ein Musiker, hager, ernst, scheu und etwas linkisch, ist an den Flügel getreten — ein Musiker, dem ein reiner Idealismus aus dem Antlitz leuchtet, der in ihm wie eine starke Flamme wohnt. Und Pembaur spielt Chopin. DaS ist ein leises Singen in der Stille. Man lauscht mit verhaltenem Atem und wie im Verborgenen. Eine unsägliche Liebe spricht aus Pembaurs Spiel. Manch mal iftS wie ein Kosen, manchmal ists wie kaum hörbares Flüstern. Ueber alle Bilder aber ist poetischer Duft und Schönheit gebreitet." — Welch gewaltige Küustlerpersonlich- keit muß es sein, die einen Berufskrttiker, den sein Amt zwingt, Abend für Abend den großstädtischen Konzertsaal aufzusuchen und der infolgedessen naturgemäß verwöhnt und abgestumpft zugleich ist, zu solch verzückten, ja dichterischen Worten begeistert! Die Kreuzzeitung hat recht: „Die wallende Mahne und die fliegende Krawatte sind bei solchen Künstlern nicht äußerliche Tribute." Auf die Bekanntmachung des Rates im amtlichen Teil vorliegender Nr. uns. Bl. die Erweiterung der Volksküche betreffend, machen wir hiermit ganz besonders aufmerksam. Alle die von der Einrichtung Gebrauch machen wollen, haben dies am 11. November zwischen 9 und 12 Uhr m der Stadtkasse, Zimmer Nr. 12, zu melden, und zwar unter genauer Angabe, ob sie 1. dreimal wöchentlich — und zwar entweder Montag, Mittwoch, Freitag oder Dienstag, Donnerstag, Sonnabend oder ob sie 2. an allen 6 Wochentagen Essen unter den in der Bekannt machung angegebenen Bedingungen entnehmen wollen und 3. in welcher Portionenzahl. —* Das Direktorium der Reichsgetreidestelle erinnert daran, daß die zurzeit von der Reichsgetreidestelle gewährte Druschprämie von 12 M. auf die Tonne nur noch für Brotgetreidelieferungen bis einschließlich 16. November ge währt wird. —* Das Verbot des Käseversandes in Postpaketen hat zunächst bewirkt, daß die Käsereien noch in letzter Stunde vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung ihre gesamten Be stände, namentlich an Tilsiter Käse, durch die Post versandten. Infolgedessen hat sich der Käsemangel zunächst noch ver schärft. Es besteht jedoch Hoffnung, daß durch den Anreiz der erhöhten Preise die Produktion wieder angeregt wird. — In der sächsischenVerlu st liste Nr. 355 (aus- aeaeben am 8. November 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100,103, 106,107,108,181, 351, 354. Reserve-Regimenter Nr. 104, 106, 107. Landwehr-Regimenter Nr. 100, 101. Jäger- Regiment Nr. 7. Feldartillerie: Regimenter Nr. 28, 32, 48, 68, 115, 192, 245, 246, 408. Reserve-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40. Ersatz-Regimenter Nr. 45, 47. Ab teilung Nr. 262. Batterie 879. Flak-Zug Nr. 28. Preu ßische Verlustlisten Nr. 675, 676. Württembergische Ver lustlisten Nr. 490, 491. —* Weitgehende Aenderungen»beS Fahr plans treten, wie bereits in der Presse mitgeteilt worden ist, am 15. November bei den Preußischen Staatsbahnen ein. Eine Anzahl Personenzüge soll eingezogen werden; andere Züge, namentlich auch Schnellzüge, werden eine veränderte Lage, zum Teil mit verlängerten Fahrzeiten, erhalten. Auch tu Sachsen werden ähnliche Maßnahmen vorbereitet; lie werden hier voraussichtlich Anfang De zember durchgöführt' werden. Einzelne ZugSläufe, die an verlegte preußische Züge anschließen, müssen auch in Sachsen bereits vom 15. November an eine andere Lage erhalten. Die einzelnen Aenderurmen sächsischer Züge werden noch durch Anschlag auf den Bahnhöfen und in der Presse be-' kannt gemacht werden. Die Reisenden werden jedenfalls gut daran tun, bei Reisen nach dem 14. November sich vorher genau zu vergewissern, ob die zur Reise in Aussicht genommenen Züge noch in der jetzigen Lage verkehren. Der Grund der Einschränkungen des Personenverkehrs liegt darin, daß die Eisenbahnen, um den wichtigen Auf^ gaben der Güterbefördcxung und den Anforderungen der Heeresverwaltung vollauf genügen zu können, begreiflicher Weise alle irgend verfügbaren Betriebsmittel und Arbeits kräfte hierfür freimachen müssen, zuin Teil auf Kosten des Personenverkehrs, der jetzt noch sehr reichlich bedient wird und unter den jetzigen Zeitverhältnissen Einschränkungen vertragen kann. Das Augenmerk der Eisenbabnverwaltnng bleibt bei diesen Fahrplanänderungen darauf gerichtet, so viel als unter Beachtung dieser Notwendigkeiten irgend möglich ist, den Bedürfnissen des Verkehrs zu genügen, vor allem auch dem sogenannten Berufsverkehr (Arbeiter, Ge schäftsleute, Schüler usw.) Mit den durch den Krieä be dingten Verhältnissen hängt es zusammen, daß die Eisen bahnen zur möglichsten Ausnutzung ihrer Betriebsmittel in einzelne Personen- und Schnellzüge bedeutend mehr Wagen einstellen müssen als vor dem Kriege. Diese größere Länge der Züge macht es im Winter schwer, oft geradezu unmöglich, die Wagen bis zum Schluß des Zugs von der Lokomotive aus vollständig zu erwärmen. Auch in dieser Hinsicht müssen die Reisenden jetzt gewisse Unbcanemlich- kciteu in den Kauf nehmen und sich bei kalter Witterung mit den nötigen Schutzmitteln (Decken, Mäntel usw.) ver sehen. — <Die Kartoffeln sind leicht verderblich, da sie wasserreich sint». Für die Aufbewahrung gclien fol gende Regeln: 1. Nicht zu warm, nicht zu kalt. Die Tem peratur darf 10 Grad Celsius --- 8 Grad Reaumur nicht ' übersteigen. Erfrieren die Kartoffeln, verderben sie un ter allen Umständen. Sind sie dauernd einer Temperatur von über 10 Grad Celsius ausgesetzt, verfaulen sie.
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