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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191612051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-05
- Monat1916-12
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1916
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««d Anzeiger Media» md Aqrtzerf. L«a b a t vri s^ «L «l für die König!. Amtshcniptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht rmd den Rat der Stadt Meta, sowie den Gemeinderat GrÜba. Dienstag, 5. Dezember 1916, abends 69. Jabrg a - Westemtterhaltnna. Die Wcgebaupskichtigen werden erneut veranlaßt, die nötigen Unterbaltungsarbeiten an den Wegen alsbald aus >'« führen — so das Ausfüllen von Löcher» auf der Fahrbahn, vor allen Dingen auch das Aufbringen der Decke. Das Material hierzu wird zum Teil wenigstens bei dem ebenfalls vorznnehmenden Nbrändern der Wege gewonnen werden können. Großenhain, den 27. November 1916. 337 b II. Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 15 des Genossenschaftsregisters, die Spar- und Baugenossenschaft einge tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Weida und Umgegend in Weida oetr. in heute eingetragen worden: Das Statut ist abgeändcrt. Abschrift des Beschlusses Bl. 50 der Reg. Akten. Oerlliches nnd Sächsisches. Riesa, den 5. Dezember 1916. —* * Der Gefreite der 1. Batterie des 3. Feldartillerie- ReginientS Nr. 32 Walter Weiser aus Riesa, dem erst kürzlich die Friedrich-August Medaille verliehen worden ist, wurde am 28. November 1916 mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. — In der f ä ch sis ch eu V er lustliste Nr. 366 (auS- aegeüen am 4. Dezember 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 134, 179. Reserve-Regimenter Nr. 101, 244. Landsturm-Regiment Nr. 19. Ersatz-Regiment Nr. 40. Maschinengewehr-Ss.- Abteilungen Nr. 50, 51, 52. Feldartillerie: Regimenter Nr. 115, 192, 408. Abteilung Nr. 262. Batterie Nr. 882. Flak-Züge Nr. 27, 111, 19. A.-K. Pioniere: Minenwerser- Kompagnicn Nr. 23, 24, 32, 40, 58, 123, 164, 223, 224, 404. Württembergische Verlustlisten Nr. 506, 507, 508. —MI. Wichtig für Arbeitgeber. Alle Arbeit geber, die Arbeiter beschäftigen, welche ihr Arbeitsuerhältnis lösen, um nach Ocsrcrreich Ungarn zurückzukehren, werden dringend ermahnt, diese Arbeiter darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich zur Rückkehr mit vorschriftsmäßigen Aus weispapieren versehen müssen. Die Polizeibehörden sind be reit, bei der Abmeldung über die in dieser Hinsicht bestehenden Vorschriften Auskunft zu geben. —* Die Ko st holt abzusendende Pakete aus der Wohnung ab gegen eine Gebühr von 10 Pf. für jedes Paket. Die Abholung erfolgt durch die Paketücsteller. Anträge können schriftlich mit unfrankierter Postkarte oder durch Fernsprecher gestellt werden. —* Die fünfte Strafkammer des Dresdner Landgerichts verhandelte am Montag gegen den bisher unbestraften Dienstknecht Oskar Walther L. aus Lom m a tz s ch wegen Diebstahls, Betrugs, Urkundenfälschung und Unterschlagung. Der Angeklagte diente auf dem Ritterguts Hirs ch st e i n, Am 17. Oktober d. I. unterschlug L. ein Fecdpoftpaket im Werte von 3 Mark, das er ini Auftrage eines Mädchens bei der Post aufyeben sollte. Um dieselbe Zeit stahl der Angeklagte in Nresa von einem Milchwaqen ein Fcld- vostpaket, in dem sich Sardinen befanden und erschwindelte sich von dem Kaufmann Sch. in Riesa unter Vorlegung eines fälschlich anaefertigten Schriftstückes einen Aal, Käse und Sardinen im Werte von 11 Marr 60 Pfg. Das Urteil lautete auf eine 6 wöchige Gefängnisstrafe. —* Der Reichsanzeiger veröffentlicht die Be kanntmachungen über die Kartoffeln und Kohlrüben, über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine, über die Unter stützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann schaften und über die Durchfuhr von Eiern. Diese ist über die Grenze des Deutschen Reiches bis auf weiteres verboten. —88- Ueber die am Sonntag in Dresden abehaltene Tagung des Verbandes sächsischer Industrieller wird uns noch berichtet: Eine machtvolle Kundgebung für den vaterländischen Hilfsdienst veranstaltete am Sonn tag der Verband Sächsischer Industrieller in Dresden. Mehr als 2500 sächsische Industrielle erklärten in Gegen- wart des sächsischen Ministers Grafen Vitzthum von Eck- städt, des Majors Köth vom Kriegsamt in Berlin nnd zahlreicher anderer Vertreter der Zivil- und Militärbehör den, daß die sächsische Industrie dem neuen Hilfsdienstgesetz mit Vertrauen entgegensetze, seine Bedeutung könne nicht hoch genug eingeschätzt werben. Neichstagsabgeordncter Lr. Stresemann ging auf die Einzelheiten des Gesetzes zäher ei» und hob hervor, daß von den Industrien, die zunächst von der Stillegung betroffen sein werden, in Be tracht kommen die Luxusindustrien: die Textil-, die Musik instrumenten-, die Spielwaren- nnd die keramische Industrie. Das wichtigste sei, wie man das Gesetz ausführe und da biete die Person des Generals Gröner volle Gewähr, die Industrie dürfe ihm volles Vertrauen schenken. Werde das Gesetz mit der nötigen Rücksicht auf die einzelnen Betriebe und auf die wirtschaftliche Gliederung des Landes eingeführt, dann werde die Industrie auch dieses Gesetz ertragen. — Major Köth als Vertreter des Kriegsamtes betonte, daß bei der Stillegung von Betrieben darauf Bedacht genommen werden würde, daß die Keime der Industrie lebensfähig bleiben, namentlich der Industriezweige, in denen Spezial arbeiter nötig seien. Nicht stillgclegt würden solche Betriebe, deren Umstellung auf Munitionssabrikation unmoglrch sei. Jedes Schematisieren und Glemettticren sei ausgeschlossen. Major Köth bat, das ganze Gesetz großzügig anzusehen und mahnte, sich nickt bedrücken zu lassen, en» was gelinge dem deutschen Mannesmute nickt! — Hierauf nahmen die sächsischen Industriellen die bereits gestern mitgeteilte Ent schließung an. — König Friedrich August sandte auf das an ihn gerichtete HuldigungStelegramm folgende Antwort: „Ich dauke allen Teilnehmern an der Hauptversammlung des Verbandes Sächsischer Industrieller für den Mir über sandten Gruß. Auch ich erhoffe durch das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst Ersprießliches für Sachsen und ganz Deutschlands. Friedrich August". —* Las KriegsernährungSamt gibt bekannt: Für H fcr nnd Fntteroerste werden zur Zeit 280 M., für Qnalitätsgerste von derReichSgerftcngesellschaft 340 M. für die Tonne im Höchstfalls bezahlt. In dem Satz von 280 M. für die Tonne ist neben dem endgültig festznsetzenden Preis ein Zuschlag für Frühliefernng (Frühdruschprämie) enthalten. Der cntqültige Preis ist nunmehr festgesetzt, er beträgt bei Futtergerste von jetzt ab 250 Ni. für die Tonne. Für Qua- iitätsaerste zahlt die Reichsgersten-Gesellschaft von jetzt ab 320 M. für die Tonne. FüaHafer bleibt drr LrühlieferungS- preis von 280 M noch bis zum 31. Januar 1917 einschließlich bestehen. Da für Brotgetreide die derzeitige Frübdruschprämie von 10 M. für die Tonne nach der geltenden Aundesratver- ordnung nur noch bis zum 15. Dezember 1916 gezahlt wird, liegt es im Interesse der Landwirte, m den nächsten 10 Tagen möglichst viel Brotgetreide, das auch jetzt besonders nötig ist, zu dreschen und abzuliefern. —MI. Die Landessleischstelle schreibt uns: Da die An sicht weitverbreitet ist, daß durch die Tätigkeit der Vieh- handelsverbände das Fleisch unnötig verteuert werde, wird es für die Oeffsntlichkeit von Interesse sein, über die Ausgaben des Sächsischen BiehhandelSverbandcS Näheres zu erfahren. Die Bilanzen des Verbandes vom 31. Oktober dieses Jahres ergeben einen Ueherschuß von 2,15 V» des Um satzes, während die Geschäftsunkosten nur knapp V//» dessel ben betrugen. Diese Zahlen werden auck vom kaufmänni schen Gesichtspunkte aus sehr gering erscheinen, zumal wenn man bedenkt, daß der Viehhandelsverband ein beträchtliches Risiko zu tragen hat, also auch mit der Möglichkeit einer Unterbilanz in den kommenden Monaten rechnen muß, die aus den bisherigen Ueberschüssen zu decken wäre. Im üb rigen besitzt der Verband an eigenem Vermögen nur den sogenannten Garantiefonds, der aus den Gebühren für die Mitgliedskarten gebildet worden ist und etwa 9 — 10°/» des Umsatzes beträgt. Er mutz also hierneben noch über flüssi ges Betriebskapital verfügen und hierzu dient eben der bis Ende Oktober erzielte Uebcrschutz. Selbstverständlich hat sich dec Verband auch sonst flüssige Mittel verschafft. Diese be dürfen jedoch bei dem Umfang seiner Aufgaben, zu denen beispielsweise auch die Schaffung und Aufbewahrung einer Gefrierfleischreseroe für etwaige Notfälle gehört, unbedingt des eigenen Kapitals als Rückhalt. Ueberschüffe des Ver bandes sind also keineswegs Geschäftsgewinne in landläufi gem Sinne, sondern dienen auch werter der Allgemeinheit und würden vor allen Dingen auch nach dem Statut nicht an die Mitglieder zur Verteilung gebracht, sondern nur öf- fentlichen Zwecken zugeführt werden dürfen. Eine Verbi!» ligung des Schlachtviehes nm 2,15°/», den Betrag der Ueber- schüsse, hätte ja keine irgendwie in Betracht kommende Her absetzung der Fleischpreise ermöglicht. —KM. BeschlagnahmevonKakao undSÄo» kolade. Die stellvertretenden Generalkommandos des 12. und deH 19. Armeekorps erlassen eine Bekanntmachung über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte von Kakao und Schokolade zugunsten der Heeresverwaltung. U. a. wird bestimmt, daß, wer Rodkakao, auch gebrannt oder geröstet, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopreßkuchen, Kakaoschrot, Kakaopulver, Kakaopulver in Mischungen mit anderen Erzeugnissen (z. B. Haferkakao, Bananenkakao, Nährkakao aller Art usw.), Schokoladenmasse (auch Ueber- zugsmasse), Schokolade aller Art (auch Schokoladenpulver), Kakaopulver (Kakaogrus und Kakaokeune) mit Beginn des 5. Dezember für seine oder fremde Rechnung in Gewahrsam bat, verpflichtet ist, die vorhandenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümer unter Bezeichnung der Eigentümer und der Lagerungsorte, der Kriegskakao-Gesellschaft mit be schränkter Haftung, Hamburg 1, Mönkeberger Strotze 31, bis zum 11. Dezember durch eingeschriebenen Brief anzuzet- gen. Alle Mengen derselben Warengattung, die demselben Eigentümer gehören, sind zusammenzufaffen und in einer Ziffer, in Kilogramm, anzugeben. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 5. Dezember unterwegs befinden, find von dem Empfänger nnoorzüglick nach Empfang zü er- statten.—Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Mengen, die für die einzelnen Eigentümer genommen, insgesamt weniger als 10 Kilogramm von jeder der angegebenen Wa- renLattungen betragen. — Außerdem hat der Eigentümer Das Riesaer Tageblatt erschein» scven Lag abends '/»? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, argen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung an» Schalter der Kaiser!. Postanstaltsn vierteljährlich 2,1«) Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeden und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« sprechend höher. Nachweisung^ und Vermittlungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: N:esa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderunäseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises.. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win ter lich, Nie sa. Geschäftsstelle: ütoethcstreße öl). Verantwortlich fllr Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries^ von insgesamt mehr als 200 Kilogramm der obengenannten Waren (alle Bestände zusammengerechnet) der Kriegskakao- Gesellschaft in Hamburg telegraphisch seinen gesamten Be stand an diesen Waren, einerlei, ob dieser sich im eigenen oder fremden Gewahrsam, insbesondere auf dem Transport befindet, nach Gewicht in Kilogramm, und zwar jede Waren gattung in einer besonderen Ziffer, anznzeigen. Die anzei gepflichtigen Mengen gelten vom 5. Dezember ab als zu gunsten der Heeresverwaltung beschlagnahmt. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Kriegskakao-Gesellschaft ander» weitig abgesetzt, verarbeitet oder weitergegeben werden. Wer anzeigepflichtige Mengen in Gewahrsam hat, hat sie der Kriegskakao-Gesellschaft ans Verlangen zu überlassen und auf Abruf zu verladen. Er bat sie bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Auf Verlangen hat er der Kriegskakao-Gesellschaft Proben gegen Erstat tung dec Portokosten einzusenden. Die Gesellschaft hat auf Antrag des zur Ueberlassung Verpflichteten binnen späte stens acht Wochen nach Eingang des Antrages zu erklären, welche bestimmt zu bezeichnenden Mengen sie übernehmen will. Für Mengen, die sie hiernach nicht übernehmen will, erlöschen die Beschränkungen dieser Bekanntmachung. Das Gleiche gilt, soweit sie eine Erklärung binnen der Frist nicht abaibt. Die Bestimmungen des 8 2 der Bundesrats-Ver- orvrmnxvom 10. Juni 1916 über die Regelung des Ver kehrs mit Kakao und Schokolade werden hierdurch nicht berührt. Alle Mengen, die hiernach, der Abnahme durch die Kriegskakao-Gesellschaft Vorbehalten sind, werden von ihr zu Eigentum der Heeresverwaltung übernommen. Der zur Ueberlassung Verpflichtete hat der Kriegskalav-Gescll» schäft anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er liefern kann. Die Abnahme hat innerhalb spätestens sechs Wochen, nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen. Die Kriegskakao-Ge-^ sellschaft setzt den Uebernahmepreis für die von ihr über nommenen Waren fest. Ist der Verpflichtete mit diesem Preise nicht einverstanden, so ist nach den Bestimmungen der Verordnung vom 24. Juni 191o (Schiedsgericht) zu verfahren. Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf d-ie endgültige Festsetzung des Preises zu liefern, die Kriegs». kakao-Gesellschaft vorläufig den von ihr festgesetzten Preis, zu zahlen. * Grödel. Dem Gefreiten d. R. Otto Leuteritz von hier im Schiitzenregiment Nr. 108 wurde das Eiserne Kreuz verliehen. Niedersedlitz. Die hiesige Volksküche konnte am 1. Dezember auf ein zweijähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeiträume wurden 130635 Mahlzeiten zum Preise von je 10 Pfg. für Kriegerfamilien ausgegeben. Seit September dieses Jahres ist dieser Minimalpreis auf 15 Pfg. erhöht worden. Im Monat November die ses Jahres hat sich die Durchschnittszahl der täglich ver abreichten Mahlzeiten von 283 auf 350 erhöht. Jedenfalls hat sich die Volksküche als eine sehr segensreiche Einrich tung belvätzrt. Sie wurde auch von der Königl. Amts- hauptmannschaft Dresden-Altstadt mit einem Betrage von rund 10000 Mark unterstützt. Zittau. Hochherzige Gesinnung hat ein hiesiger junger Offizier, der Leutnant d. R. Rudolph Haensel bewiesen. Als er ins Feld mit dem 102. Infanterie-Regiment zog, bestimmte er, daß, wenn er nicht wieder hetmkehrte, sein 10000 Mark betragendes Vermögen zur Versorgung bedürftiger Hinter bliebener gefallener Zittauer Soldaten Verwendung finden sollte. Nun ist leider der brave Offizier vor kurzem an den Folgen einer schweren Verwundung gestorben. Sein Vater, der Justizrat Dr. Haensel, hat daher in Erfüllung des letzten Wunsches seines Sohnes dessen Vermögen dem hiesigen Stadtrat zur Begründung einer Stiftung mit dein Namen „Rudolph-Haensel-Stiftung" zur Verfügung gestellt. — Zur Linderung der KriegSnöte hat die Besitzerin der Phänomen werke, Frau Bertha verw. Hiller, dem Stadtrat ebenfalls 10000 Mark überwiesen. Hohenstein - Ernstthal. Umfangreiche Diebstähle wertvoller Gegenstände sind seit längerer Zeit in einem hiesigen größeren Kaufbause von einem Angestellten verübt worden, wobei seine Geliebte als Helfershelferin tätig war. Im Begriffe, mit der Diebesbeute von hier abzudampfen, wurde das Pärchen dingfest gemacht. * Plauen. Ein Fortbildungsverein für begabte Mädchen ist hier gegründet worden. Der Verein will un bemittelten würdigen und tüchtigen Mädchen den Eintritt in höhere Frauenberufe ermöglichen und Fragen der Frauenbildung erörtern. In der Gründungsversammlung wurde erklärt, daß es notwendig sei, in Plauen eine Srauenschnle nach dem Muster der in Dresden. Leipzig und Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Stadt Riesa. Das Vorstandsmitglied Karl Münch ist ausgeschieden. Der Schnitt- warenhändler Gustav Schilling in Werda ist Mitglied des Vorstandes. Riesa, den 30. November 1916. .Königliches Amtsgericht. Das Schulgeld für die mittlere und höhere Schule sowie für die Fortbildung-« schule auf das 4. Vierteljahr 1916 ist am 1. Dezember fällig gewesen und binnen 14 Tagen an unsere Steuerkasse abzuftthren. Gröba, am 4. Dezember 1916. Der Gemeindevorstattv. Kräftiger Fenerummr wird sofort bei gutem Lohn in dauernde Stellung gesucht. Städtisches Gaswerk Riesa.
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