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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191612060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-06
- Monat1916-12
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1916
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d A«r»igrr MiedlM ma AMizer). Amtsötatt fikr die Könlgl. Amtshmrptmaimschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Gtadt Mek, sowie den Gemeinderat Gröba. 283 Mittwoch, 6. Dezember 1916, abends. 69. Jakrq. Da» Riesaer Tagebian erscheint jevr» Laa abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, «egen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» ober bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaiten vierteljährlich 2,l0 Alark, mmurtluh 70 Pf. Anzeigen siir die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uyr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprriS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent> prechend höher. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, werm der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muh oder der Auftraggeber in ilonlur» gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Nresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten öder der Beförderungüeinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlag: Langer L Winterlich, Riesa. Gesch.'istSftelle: (Voethestrastc 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nies» und Kotelett N) Gepökelt V) Geräuchert 2,40 2,40 1,60 1,80 Gemäß 3 3 des Gesetzes, die Hengstkürnng betr., vom 20. Juli 1916 und 8 3 der Ausführungsverordnung dazu vom gleichen Tone — Seite 89 des Gesetz- und Verordnungs blattes 1916 — werden die Besitzer der dem Körzwangc unterworfenen Hengste veranlaßt, ihre Hengste bis zmn LS. VS. Monats zur Körung hier «mzumeiden und dabei Geburts jahr oder Alter, Farbe, Abzeichen und Schlag der zu köreichen Hengste mit anzugeben. Großenhain, am 1. Dezember 1916. 8182 o L- Die Königliche Amtshanvtmannsrhaft. aus 10 "/. igem 'Auszugsmehl 1 ' 1 .... 2,10 .... 2,30 .... 1.80 .... 2,- Zurichtung 2,40 .... 2,20 .... 2,50 .... 2,80 l . . . 2,90 ) . . . 3,- 3,40 2,20 Mk. 1.90 „ 1,70 " 1.90 „ 1,80 „ 1.90 „ 1,90 „ 1,35 „ -,90 1.10 „ —,50 „ 2,- „ 2,20 „ 1,70 „ 2.10 „ Ä: 1- . ts 10 7. wem 'Auszugs 73 Pfg. für 1 Pfund, 71 72 Höchstpreise für das Pfund inländisches Schweinefleisch und Fett .4) Frisch: Lende und Schnitzel (ohne Knochen- Kamm Karree Bauch Keulen Blatt Speck ..... Schmeer .... Kopf mit Fettbacke „ohne „ Dtckoem .... Spitzbein .... Kamm Karree..... Bauch Keule Blatt Speck Dickbein .... Spitzbein.... Kopf Kamm. - . . . Karree Bauch ..... „ gekocht Schinken vom Blatt und Keule roh in jeder Speck Schinken gekocht im Ganzen „ rob im Anschnitt „ gekocht Lachsschinken im Ganzen im Anschnitt li>) Gearbeitet oder sonst zubercitet Gewiegtes Fleisch und Bratwurst Schinkenfett Schmeerfett (ausgelassenes Fett) Wurstfett. . . . ' Sülze beste Sorte Nachstehend werden die im Bezirke des Kommnnalverbands Grostenhain einschließ lich der rev. Städte Grostemhairr und Niesn geltenden wichtigsten Kleinhandels- höchstpreise bekanntgegeben. . I. unrl 1) Brot: s) Schwarzbrot ... 31 Pfg. für das le., b) Weißbrot 50 gr g „ 2) Mehl: ») Weizenmehl ... 46 „ „ „ „ b) Roqgenmebl ... 36 3) Gerstengraupen (Nollgerste) und Gerstengrütze: Beim Verkauf an Verbraucher in Mengen von 10 Pfnnd und weniger: das Pfund höchstens 30 Psg. 4) Weizengmest: „ „ . 28 „ ») Buchweizen nnd Hirse: das Pfund bester Ware: Geschälter Buchweizen . . . Buchweizen-Futrergrütze . L-peisegrütze, -Grieß oder -Mehl .... Geschälte Hirse Polierte Hirse . Hirsegrütze. -grieß oder -mehl „ 5) Hafcrnährmittcl: Höchstpreise für den Verkauf au Verbraucher in Mengen bis zu 10 Pfund einschließlich: Haferflocken, Hafergrütze« und Hafermehl lose . 44 Pfg. Auslandsware bis 15./12. 1916 58 Pfg. das Pfund, „ und Hafergrütze in Packungen . . 56 „ die Pfnndpackung, Hafermehlin Packungen 32 „ die 7- Pfundpackung, 7» Wasserteigwaren: Soweit sie durch die VerteilungLstellen geliefert sind, beim Einzelverkauf an Verbraucher: aus 75 proz. Mehl Teigröhren . . . höchstens 52 Pfg. Teigröhrenbruch . „ 50 „ andere Teigwaren „ 51 „ höchstens 50 Pfg, „ 50 „ „ 60 „ . 47 „ .. 50 . 63 .. Aufkauf mm KerkeLn. Unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Verordnung vom 25. Mai — Sächsische StaatSzeitung Nr. 124 — wird bestimmt, daß Ferkel auch zur Schlachtung nur von den mit einer Answeiskarte für 50 M. versehenen Mitgliedern des VichhandelsverbandS für das Königreich Sachsen (auf Viehhändler) und nur zur Verfügung des Viehhandelsver bandes aufgekauft werden dürfen. Wer entgegen dieser Verordnung unbefugt Ferkel kauft oder verkauft, wird mit Ge fängnis bi? zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 28. November 1916. 19S8H8III Ministerium des Innern. 6069 4)ie für Donnerstag, den 7. Dezember 1916, vorm. 11 Uhr anberaumt gewesene BezkkSauSschußsitzung wird verlegt und findet Montag, den 1L. Dezember LSI«, vormittags 7«1L Uhr statt. Großenhain, am 5. Dezember 1916. 4. Königliche Arntshanvtmannschast. 2) Höchstpreise für inländische Wnrstwaren: i Z-6- 1,50 -.70 2,25 1,60 -,90 i s <v- 3. WerM" 1,40 M 2,20 1,80 1,30 -,L0 1,80 , -.60 „ -.40 „ .. 2,20 Mk. : 1- „ . 1.40 „ . 1— „ . 1,— „ . 1.50 „ . -.«0 „ 2,60 , -,60 . -.40 „ 4) Kalbfleisch »»Rindfleisch: 1. Wertklasse 2. Wertklaffe 2,- Mk. 2,80 . 2,40 „ -.60 „ -.40 „ Rücken und Keule . . Blatt oder Bug . . . Ragout oder Kochfleisch Li, Not- und Damwild Rücken und Keule Blatt oder Bug Ragout oder Kochfleisch Wildschweine: ») bei Tieren bis zu 35 Rücken und Keule Blatt oder Bug Ragout oder Kochfleisch b) bei Tieren über 35 Rücken und Keule Blatt oder Bug Ragout oder Kochfleisch Hasen: das Stück mit Balg 6,— „ „ ohne „ mit Lauschen und Keulen, jedoch ohne Hasenklein 5,70 Hasenrücken . . . 2,35 ein Paar Keulen . 2,35 ein Paar Lauschen 1,— Hasenklein —.35 L) Wilde Kaninchen: Kochfleisch Lende Bratfleisch ohne Kno ¬ chen und Gewiegtes Flecke Knochen Schnitzel Haxe Das übrige Fleisch Gekröse Lunge mit Herz . . Gehirn ohne Kopf, . Kopf mit Zunge ohne Gehirn 5) Hammelfleisch Rücken und Keule 2,70 Mk. für das Pfund. Las übrige Fleisch 2,30 „ „ „ . «) Wild: 4» Rehwild: . " " - 2,50 Mk? . / . 1,60 „ -.75 „ Beste hausschlachtene Blut- und Lebcrwurst 2,— Mk. — Das ist solche Wurst, die ausschließlich Zutaten, die isom Schweine stammen, nicht etwa Schwarten, enthält. Blut- und Leberwurst 2. Sorte 1,60 „ Zungenwurst im Anschnitt 2,40 „ Zervelat- und Salamiwurst, weich 2)80 .. „ .. ,. . hart (alte Bestände) 3,- „ Preßkopf 1.80 „ Knoblauchwurst 1.70 „ Wurst zum Rohesten (Mett- und Knackwurst) 2,40 „ . Brühwürstchen aller Art (ca. 20 Stück auf ein Pfund in rohem Zustande) 8 Pfg. für das Stück Anlagen dürfen nicht beigelegt werde». Wird beim Abteilen die verlangte Ge- wichtsmenae nicht erreicht, so darf zur Erfüllung des Gewichtes keine im Preise niedriger stehende Fleischsorte beigelegt werden. Die in dem Fleischstücke jeweilig eingewachsenen Knochen dürfen auf das Gewicht und den Preis angerechnct werden. Wird von Inhabern von Feinkosthandlungen, die für Feinkostwaren in bisher han delsüblicher Weise höhere Preise als die vorftdhend festgesetzten Höchstpreisen gcfo.Ktt haben, nachgewiesen, daß sie diese Waren billiger Weise nicht zu den festgesetzten '.77h- preisen abgeben können, so darf bis auf weiteres »ach Genehmigung der '7 Amtshauptmannschaft Großenhain bcz. der Stadträte zu Grasten Hain und Verkauf zu einem dem Einkaufspreis angemessenen höheren Preise gestattet . c 3) Rindfleisch: 2,20 Mk. 3- . das Stück mit Balg 1,80 . „ „ ohne „ .............. 1,70 „ r» Fasanen: Hähne daL Stück 5,25 „ Hennen das Stück 4,25 „ Zu 4 bis 17 Wird Wild im Kleinverkaufe durch den Jäger selbst an den Ver braucher abgegeben, so dürfen die für den Großhandel mit Wild gesetzten Preist nicht überschritten werden; für die Abgabe einzelner Stücke zerlegten Rehwildes, Schwarz wildes, Not- und Damwildes verbleibt eS bei den unter bis 0 festgesetzten Preisen, wenn die Zerlegung nach Entfernung der Decke oder Schmarre stattgefundcu hat. 7) Süstwafsersische: 1,30 1,50 1,50 -.80 —,60 -.70 -,50 Karpfen Schleien Hechte- Bleien und Brachsen von 1 und darüber . unter 1 t-s Plötzen und Rotaugen von 7- l-e und darüber unter 7, i-s — Für Fische im toten Zustande ermäßigen sich die Preise um 20 v. H Mk. III. vd»*- UNLÜ » 1) Kartoffeln: Beim Verkauf von Mengen nicht unter 1 Ztr. -») vom Erzeuger an den Verbrauchs: für den Zentner ab Hof des Erzeugers 4,30 Mk., i>) vom Groß- oder Kleinhändler an den Verbrgucher ab Geschäftsstelle des Händlers 4,70 „ Beim Verkauf von Mengen unter 1 Ztr. für das Pfund 5 Psg. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nickt mehr als 10 Zentner zum Gegenstände hat.. Der Verkauf nach Hohlmaß ist uicbt ruläista. er darf »ur »a-K GewieLL erloiaru.
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