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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191708282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170828
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-08
- Tag1917-08-28
- Monat1917-08
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1917
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M Für die auf besonderes -«hott werden. Wenn i-Bähn- in den k) —.03 „ .. unser Wenn der Kleinhändler Nur deir Grzcugerhöchstvreis der Erzeugerf^iue Ware auf eiaene Rechnung iM Gefahr Verladestelle versendet und am Bestimmungsort unmittelb 17 Pfg. 14 „ 14 31 „ L': 14 » 7 „ 18 „ 12 -- Viehzählung. Am 1. September dieses Jahres findet eine kleine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziege« und Federvieh. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den eimelnen Viehbcsitzern und wird durch die hiesige Schutzmannschaft vorgenommen werden. Den Zählern sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen .. Wer vorsätzlich wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. August 1917. Gtzm. Zur wetteren Ausführung der Reichsfleischordnung vom 21. August 1916 (R. G. Bl. S. 941) wird bestimmt: 8 1. Bis auf weiteres ist der Verkauf von Schweinefleisch jeder Art (einschl. Speck) In unverarbeitetem Zustande untersagt. Alles Schweinefleisch ist vielmehr zur Herstellung von Wurst zu verwenden. Das gilt auch von geräuchertem und gepökeltem Schweinefleisch. tz 2. Vom 1. Oktober d. I. ab dürfen Schweinefleisch und unter Verwendung von Schweinefleisch zitbereitete Speisen mit alleiniger Ausnahme von Wurst in Gast-, Sckank- und Speisewirtschaften, einschließlich Fremdenheimen aller Art, nicht mehr abgegeben werden. 8 3. Die Kommunalverbände sind verpflichtet, sich von den Gastwirtschaften über die Verwendung der diesen zugewiesene» Fleischmengen durch mindestens zweiwöchentliche Ablieferung der eingenommenen Fleischmarken und Nachweisung des noch vorhandenen Bestandes an Fleischwaren Rechenschaft geben zu lassen. Kann der Nachweis ordnungs mäßiger Verwendung durch Abgabe einer entsprechenden Anzghl von Fleischmarken nicht erbracht werde», so ist — vorbehaltlich weiterer Maßnahmen bei dargetaner Unzuverlässig keit des Gastwirts — der Regelbedarf (oeral. I Punkt 3 der Ausführungsverordnung vom 6. September 1916 in der Sächs. Staatszeitung Nr. 209) angemessen herabzusetzen. Dresden, den 25. August 1917. 1910HSIH Miuifterium deS Jauern. 4046 —.07 s als ErwerbSpreiL zahlt oder Dr weiter als bi^zur nächsten u„. u.,u,.^-oar an Verbraucher veräußert, so darf er nur den Erzeugerpreis um den bezeichneten Kleinhandelszuschlag vermehren, um seinen Verkaufspreis zu bilden. Anspruch auf den Großhandelsnutzen hat er nicht; wer diesen einrechnet, setzt sich einer Bestrafung wegen Höchstpreisüberschrcitung aus. Großenhain, am 25. August 1917. 265»k'll0.Der Kommunalverband. Bekanntmachung. Zufolge Verfügung des König!, stellv. Generalkommando XU vom 25. d. Pt. werden >lle kriegs-, garnison- und arbeitsverwendungsfähig gemusterten Landwirte, landwirt- schaftliche Arbeitskräfte einschließlich Gemüsegärtncr (einschließlich der garnison- und arbeitsverwendungsfähig Gemusterten der Jahresklaffe 1899) weiter bis 31. 10. 17 zurückgestellt. . Die über den 31.10. 17 hinaus bereits verfügten Zurückstellungen werden hierdurch nicht berührt. ''; kriegSverwendunaSfäbia Gemusterte» dex Jahresklasse 1899 mutz dagegen » Gesuch hm, die Mtschesdzzüg hMLLmgl. stellv. Generalkommando Xll ein- „ meroru.' ' ", ' ... > Großenhcklii, den S7. Auaüst 17. König!. BezirkSkommando Grossenhain. Oertliches und Sächsisches. Riesa, de» 28. August 1917. Feindliche Streikagenten. In den letzten Wochen sind hier und dort in deutschen Fabriken und Werkstätten wieder geheime Flugblätter ver teilt tvorden, in denen Stimmung für einen allgemeinen Demonstrationsstreit gemacht wird. Den Arbeitern wird vorgegaukelt, daß sie durch allgemeine Arbeitseinstellung das sicherste Mittel zur alsbaldigen Kriegsbeendigung in Handln hielten.. Es ist bezeichnend, daß diese Agitation gerade zu einer Zeit einsetzt, in der unsere feldgrauen Verteidiger an allen Fronten heftigste» Anstürmen der Feinde ausgesetzt sind. Die feindlichen Offensiven waren natürlich von langer Hand vorbereitet und seit Monaten Kr Mitte August geplant. Der Verdacht ist deshalb nicht abzuweisen, daß diese gefährliche Streikagitation auf feind liche Agenten zurückgeht, die immer noch ihr Unwesen bei uns treiben können. Fodenfalls nehmen die verant wortlichen Führer der gewerkschaftlich organisi-rteu Ar- beitermassen das vakerlaickSverrärcrische Treiben sehr ernst. Mit Entschiedenheit verlangen sic, daß alle beson nenen Elemente unter der Arbeiterschaft der feindlichen Streikhetze entgegentrcten, die in Zürich verlegten und ge druckten Flugblätter einzigen und jedem Versuch, auch nur kleine Teilausständc hcrvorzurusen. schroff entgegen treten. Zum vaterländischen Sinn der deutschen Arbeüer- massen, der sich in den verflossenen drei Kriegssahren schon so oft und so glänzend bewährt hat. darf man gewiß das Berkrauen haben, daß er die feindlichen Machenschaften durchschaut und sich nicht auf Abwege locken läßt. Die kämpfenden Brüder und Söhne urrserer Arbeiter und Ar beiterinnen müßten jede Unbesonnenheit zuerst mit ihrem Mute büßen. * * * —* Goldankaufstelle. Gold wird in dec Reicks- bank während der Dienststunden stets angenommen. Die Verarbeitung findet nach Bedarf statt, also nicht mehr an allen Freitagen. — Vom Landtag. DaS 33. Petitionsverzeichnis tzlthält u. a. Petitionen des Vereins der Bodenmeister der Königlich Sächsischen Staatsbahnen (Dresdens um Er- Höhung der Bezüge und Verkürzung der Gehaltsaus rückungsfristen : — der Bereinigung von Bürgermeistern mittlerer und kleiner Städte und berufsmäßiger Gemeinde vorstände im Königreich Sachsen (durch Bürgermeister Schröter in Frohburg)-Und deS Vereins sächsischer Ge- mimdebeamteN 'Leipzig, tue Umgestaltung der Ersten Kam- Ebetrefttnd;--des' ' - — - . Mister in Dresden um ses über den Tag der Bezugsschein-Abgabe an 'den Ge werbetreibenden und des Auftrages empfiehlt cs sich für die Gewerbetreibenden im eigenen Jntcreiic, diesen Tag gus dem oberen Ranve des Bezugsscheines mit Tinte zu vermerken. Ter Vermerk wäre von ihm zu unterschreiben. Beispiel des Vermerks: „Bezugsschein uns Lieser ungsauf- trag erhalten am 31. 8. 1917. Unterschrift des Gewerbe treibenden" — MI. Oefsentlicher T ank. Die Stiftung Hei- matdauk bittet uns um Aufnahme des folgenden Dankes an alle, die zum Gelingen ihrer Landessammlung beige tragen baden: Der Landessammlung für den Heimatdank ist ein überaus schöner Erfolg beschicken worden. Mehr denn zwei Millionen Mark sind dadurch bis heute in un serem Sachsenlande der Fürsorge zugeführt worden, die der Heimatdank den Kriegsbeschädigten, den Kriegerwit wen und -Waisen zu leisten berufen ist. Da ist es uns ein tiefempfundenes Bedürfnis, allen denen, die uns mit mühevoller und oft nicht leichter Arbeit unterstützt haben, unseren herzinnigsten Tank zu sagen. In erster Linie ge ziemt cs uns, ehrfurchtsvollen Tank dem erlauchten Schirmherr» unserer Landessammlung, Sr. Majestät den: König und den Mitgliedern des Königlichen Hauses für die warmherzige Teilnahme an unserer Jach: und die wirk same Förderung unserer Ziele darzubringen. Wir dürfen insonderbZt Lr. Königlichen Hoheit dein Kronprinzen für den jüngst in den 'Zeitungen veröffentlichten Brief danken, -essen schlichte Worte so viel warmes Verständnis für die Größe und Bedeutung unserer Aufgabe bekundeten und hierdurch im Volke nicht nur freudigen Widerhall geweckt, sondern gewiß auch vieler Herzen und Hände geöffnet haben. Hiernächst gebühr! unser Tank der Presse, der in ihrer Hilfsbereitschaft unermüdlichen, verständnisvollen Megeberciterin für den Heimatdank. Bon ganzem Her zen danken wir ferner allen Behörden, den Vorständen der Vereine und Zwcigvereine, ihren Vertrauensmännern und Helfern, danken wir den Schulleitern und Lehrern, die allerorten unter derzeit erschwerten Verhältnissen die Schar.der Sammler geworben und für den Sammeldienst mit Rat und Weisung versehen habest. Und wie sollen wir danken den Behörden ustd Dienern der Kirchen und Religionsgeseltschaften, die durch Darbietung geistlicher Musik in ihren gottesdienstlichen Räumen unserem Unter nehmen noch reicheren Ertrag und höhere Weihe gegeben haben? Wie den Künstlern, lvelche die ihnen verliehene Gabe nun ihrerseits als schönste Gabe in den Dienst un serer Zwecke selbstlos gestellt haben? Herzlichen Dank endlich den Sammlern und Sammlerinnen, die mit der Büchse in der Hand, so eifrig und treulich von Haus zu LauS gingen, auf Plätzen und Straßen unverdrossen ihre Karten und Ub-eichen fetlboten. vor allem aber sollen Höchstpreise fiir Friihgemüse. Deb Kommunalverband setzt hiermit auf Grund der van der Landesstelle für Ge müse und Obst bestimmten Erzeuaerhöchstpreise — Nr. 187 der Sachs. Staatszeitung vom 14. 8. 17. — folgende Preise für das Pfund fest: - I. Grosshandelspreise. Erbsen (gedrillt oder gereisert) 44 Pfg. Bohnen, grüne Wachs- und Perlbohnen Möhren ohne Kraut ' Karotten ohne Kraut Kohlrabi Frühwirsing und Frührotkohl ab 23. 8. 1917 Da» Mtesarr Tagettatt erscheint jede« Le» aoend« '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag». ve»«»»pr«t», -egen BvrauSzahlung, durch unser» LrSger siel Hau» oder bet Abholung am Schau«» «L der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die T.ueumer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzuarbe» und im vorau« zu bezahlen; »ine Gewähr fit» M-b da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 puu breite Ärundfchrist-Heile (7 Silben) SO Pf., OrtLprek» IS Pf.; zeitraubender unk tabellarischer Satz ent» L'» sprechend höher. Nachweisung«- und LermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Gewilligter Raü^» erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber M / AA Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähle, an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» sS Betriebes der Druckerei, du Lieferanten oder der BeförderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu-z der Zeitung oder aus Rückzahlung oe» Bezugspreise». KM Rotationsdruck und Verlag: Länger« Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze 59. Verantwortlich fürin daktnm: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries«. Frühweißkohl . ab23. 8. 1917 Zwiebel» Spinat (nicht Svinatersatz) Mairüben mit Kraut ohne . Tomaten Kürbis Kohlrüben Blumenkohl I. Sorte ll- - Der Erzeugerhöchftvreis umfaßt die Kosten der Beförderung zur Verladestelle und der Verladung im Bahnwagen oder im Sckiff. Beim Eirosshandelsköchstvreis dürfen die Kosten der Babu- oder Schiffsfracht sowie die Fuhrwerkskosten, die nach den besonderen örtlichen Verhältnissen a« die Stell« der Bahn- oder Schiffsfrachten treten, besonders in Ansatz gebracht werden. Alle andere» Unkosten sind in ihm enthalten. H. Kleinhandelsböchstpreise. Die Kleinhandelshöckstprejse dürfen um folgende Zuschläge erhöbt werden; ») —.30 M. wenn der Erwerbspreis mehr als 1.— M. 33 44 20 28 33 22 17 Einkommens- und Rangverhältnissen; — des Vereins der Hilfsschirrmekster und der aus ihnen hervorgegangenen Be amten der Königlich Sächsischen Staatseiscnbahneu nm Schaffung einer neuen Beamtenklasse und Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. , — Jubiläum der Riesa —Chemnitzer Li nie. Eine der ältesten Linien der sächsischen Staatscisen- bahnen ist die Riesa—Chemnitzer. Am 9. Mai 1815 begann der Bau bei Mesa, und am 29. August dieses JahreS sind 70 Fahre vergangen seit Inbetriebnahme der Teilstrecke Mesa—Döbeln, am 22. September desselben Jahres, wurde die Strecke Döbeln—Limmriv in Betrieb gesetzt, am l. Sep tember 1852 die Strecke Limmritz—Chemnitz, Länge der Linie 62,73 Kilometer. Am 15. November 1858 war die Fortsetzung von Chemnitz bis Zwickau, 48,61 Kilometer, vollendet. Die Geschichte des Baues der Linie Riesa- Chemnitz führt bis auf das Jahr 1835 zurück. In Chemnitz hatte sich am 14. November dieses Jahres ein Komitee gebildet, das eine Eisenbahnverbindung deS Vogtlandes und Erzgebirges mit den Städten Leipzig, Dresden und dem Elbe anstrebte. Im Jahre 1837 erhielt das Unter nehmen die staatliche Genehmigung, 'die Staarsregierung übernahm den vierten Teil des-Aktienkapitals von vier Mill. Talern für dös zunächst aus die Strecke Rieia—Chem nitz beschränkte Unternehmen, z'as unzulängliche Aktien kapital nötigte bereits am 29. Mai 1818 die Gesellschaft, die unvollendete Bahn dem Staat zum Kauf anzubieten, der am 31. Dezember 1850 zur Ueberuähme führte. An diesem Tage ward die Direktion der Cbemnitz -Ricsaer Staatseifenbahn errichtet, die ihren Sitz in Töbelu und vom 1. Oktober 1853 ab in Chemnitz nahm. Direktor >var Finanzrat Tr. Frhr. v Biedermann, 1>er spätere Stellvertreter des Generaldirektors der vereinigren Staats eisenbahnen und bekannter Goethe?Forkcher. Unter dem 15. November 1858 wurde die. Direktion ausgelöst und mit der Direktion in Leipzig unter der Bezeichnung „König liche Direktion der westlichen. Staatseisenbaknen" verbun den. (Sächsische Staatsztg.,- —* Gültigkeitsdauer des Bezugscheines. Bei den ständig knapper, werdenden Beständen an Web-, Dirk- und Stückwaren sowie insbesondere an Schuhwaren bereitet es den Verbrauchern immer größere Schwierig keiten,' die Bezimsscheine-Ä I und B l innerhalb dev ein monatigen Gültigkeitsdauer- eistzulöscn. Cs wird deshalb erneut darauf hingewiejen/ daß di: einmonatige Gültig- keitSdauer der Bezugsscheine A I und B l in Fei len, in denen die vom Käufer bestellte Ware- vom Gewerbetreiben den erst erworben oder bergestellt werden muß, gewahrt ist, wenn innerhalb der einmonatigen Frist unter Abgase' des Bezugsscheines bei dem Gcwerbetreiberrden der Auf trag zur Lieferung erfolgt. Zur Sicherung des Nachwei b) -.25 -.70 M. bis 1.- -.20 -.50 -.69 -.15 r» -.40 —.49 -.11 E -.30 -?.39 k) -.08 -.20 -.29 M -.07 —.15 -.19 b) —.05 -.10 -.14 h -.04 ,, ,, -.07 ,, -.09 ' < WM JE«. r». 199 ««d («»«« «»Mchch. Amtsblatt —sr- für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Akief», sowie den Gemeinderat Gröha. Dienstag, 28. August 1817, u-enUs
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