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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-06
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1918
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Sonuavenv, 6. Juli 1918, ave«ss Postscheckkonto, Vetptztg «E, »trok-ff, »»«so Nr. LR Sammlung getragener OSerkleidnng detr. In den nächsten Tagen wird eine Kleiderabnahmekommission in Ortschaften des hiesigen Bezirks, in denen wegen ihrer weiten Entfernung von Kleiderannabmestellen die Abgabe von Kleidungsstücken in diesen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre, bei den Gemeindebehörde« erscheinen, um daselbst die zur Abholung bereit liegenden Kleidungsstücke abzuschätzen, angemessen zu bezahlen und abzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kleidungsstücke gerade auch den landwirt schaftlichen Arbeitern zugute kommen sollen, die ihrer dringend bedürfen. Da die Frist für die Sammlung bereits am 15. Juli 1918 abläuft und noch «in sehr erheblicher Teil der vom Bezirke geforderten Anzüge aufzubringen ist, wird jeder, der irgend hierzu in der Lage ist, ersucht, die Sammlung durch Abgabe von Kleidern baldigst zu unterstützen. Wer einen brauchbaren Männeranzug abgibt, ist nicht mehr verpflichtet, das Verzrich- niS des Bestandes seiner Kleidungsstücke, das die Behörde wegen der jetzt stattfindenden Sammlung von ihm fordert, abzugeben. Es genügt, wenn er sich hei der Gemeindebehörde über die Hergabe eines Anzuges durch Vorlegung der Abgabcbeschemigung oder Empfangs bescheinigung ausweist. Näheres über Ort und Zeit der Abholung der Kleider ist bei den Gemeindebehörden zu erfahren. Die Kommission wird einen schriftlichen Ausweis deS Kommunalverbandes Lei der Sammlung vorlegen. Ohne den Ausweis dürfen alte Kleider an andere Personen nicht abgegeben werden. Großenhain, am 6. Juli 1918. 239 ° 1. Der Kommunalverband. > Oertlichxs nus Sächsisches. Riesa, den 6. Juli 1918. —* Auszeichnung. Der Unteroffizier in einem bayr. Lichtmeßtrupp Willy Heyne, Inhaber dc-S bayr. Verdienstkreuzes mit Schwertern, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. —*Dem niedrigen Wasserstau!» der Elbe haben die Niederschläge der letzten Tage ein Ende bereitet. Der Wasserstand bat eine erhebliche Aufbesserung erfahren. Für die gesamte Schiffahrt kommt der Wafferwuchs sehr gelegen. —"Die hiesige Sparkasse ersucht zwecks Ab rechnung der 8. Kriegsanleihe ihre Zeichner um Vorlegung der Sparbücher oder um Barzahlung. Vergl. Bekanntm. in vorl. Nr. —* Elternabend im Kinderhort. Der am 5. d. angesetzte Elternabend im hiesigen Kinderhort hatte sich eines recht guten Besuchs zu erfreuen. Obl. Hofmann be grüßte als Stellvertreter des erkrankter! Schuldirektors Fritzsche, der als pädagogischer Berater an der Spitze des Hortes steht, die Erschienenen und wies in seinen einleiten den Worten darauf hin, wie sich auch in Riesa die Grün dung eines Tageskinderhortes nötig gemacht habe und wie dieselbe mit sichtlichem Erfolg durchaesührt worden sei. Daran anschließend schilderte die Hortleiterin Frl. Herschel in recht fesselnder Weise, wie sich das Leben und Treiben tagsüber im Hort abspielt, und gab, da von Seiten der Besucher keine Anfragen erginge», noch einige kleine Wün sche ihrerseits den anwesenden Müttern bekannt. Eine nette Ausstellung von Hortarbeiten gewährte Einblick in die Beschäftigung der Kinder in ihren Museftunden. —* Treibriemen-Dieb stahl. In vergangener Nacht sind in der Sächsischen Möbelindustrie fünf Treib riemen (einer 25 Meter lang 10 Zentimeter breit, einer 10 Meter lang 10'/, Zentimeter breit, einer 5,40 Meter lang 17 Zentimeter breit und einer 14 bis 15 Meter lang Linden 68a, erteilt ans Anfrage Auskunft über die Fa briken, welche derartige Knochenbrüberzengnissc abgeben. P reise f ü r S trab un d H ä ck s e l a n s d e r Ernte 1 918. Der Staatssekretär des Lriegsernäbrungs- aintc-S bat die Preise für Stroh ans der Ernte 1918 m der gleichen Höhe wie im letzten Wirlscbaitsiabre sestgesetzr ihr. E>. Bl. Ar. 85). Es beträgt hiernach der Preis bei Flegeldruschstroh 9i> Mark, der Maichiueudruschstrob 80 M. für die Tonne. Die Preise schließen die Losten der Be förderung zur Verladestelle und des Verladene- mit ein. Kür ^troh, das in drahtgepreßtem Balten geliefert wird, erhöht sich der Preis um >2 Mark für die Tonne. Der Lieferungsbcrband erhält eine BermittluugSgebübr von 12 Mark. Die Landesbehörden bestimmen, welchen Teil hier von der Händler zu bekommen hat. Die vorstehenden Ttrohvreise gelten auch als Höchstpreise für das Stroh, das im freien Verkehr gehandelt Nnrd. Der Häckielvrei? beträgt 120 Mark für die Tonne. Die Zuschläge für den Groß- und Kleinhandel werden von den LandcsKntralbe- hörden festgesetzt, ebenso die Preise für die Strohabgab« durch die Gemeinden und Lommnualverbände. * Bewirtschaftung der Bierhefe. Der Staatssekretär des Lricgsernährungsamtes veröffentlicht neue Bestimmungen zur Acnderung der Verordnung über Bierhefe vom 10. Dezember 1916 (R.-G.-Bt. S. 1351. Grundsätzlich so« durch die neue Verordnung (R.-G.-Bl. Nr. 84- in der bisherigen Art der Bewirtschaftung der Bierhefe nichts geändert werden. Wie bisher sind alle Brauereien verpflichtet, ihre Botlichhefc insotveit abzulie fern, als sie dieselbe nicht im eigene» Betriebe als Sa me »Hefe benötigen oder deren Abgabe zu Backzwecken oder als Samen- oder Anstellhefe an andere Brauereien von dem Verband Deutscher Branereil)efetrocknungsanstatlcn G- m. b. H. in Berlin genehmigt ist. Die wichtigste Neue rung ist die Erhöhung der für die flüssige Hefe und für das Abpressen zu zahlenden Preise. Tie werden vd» 9,25 Städtischer Brennholzverkauf. Ein größerer Posten kiefernes Brennholz steht wieder zum Verkauf bei der Firma Gebr. Hauswald, Maxstratze 21. Das Holz kann gegen sofortige Erlegung des Kauf preises von 26 M. fiir den rm und zwar zunächst von jedem Haushalt dis zu 1 rw ent- nonnnen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Juli 1918. Fnd. Pttzausrnllftsstelle in Riesa. Die Wiedereröffnung erfolgt am 1. Juli in unserer Knabenschule Zimmer Nr. 2 (BrotmarkenauSgabestclle, Eingang Goethestraße). An der Hand von guten naturgetreuen Pilzabbildungen und Pilzmodellen wird Herr Bürgerscknllehrer Reuther in wöchentlich 3 Sprechstunden (Montags von 8—12 Uhr Vormittags, Mittwochs und Freitags Nachmittags von '/.8—9 Uhr) etwa gewünschte Auskunft erteilen. Pilzmerkblätter verschiedener Art stehen zur Abgabe zur Verfügung. * Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Juni 1918. 8. Kriegsanleihe. Zur Vornahm« der Abrechnung ersuchen wir die Zeichner uns, soweit noch nicht ge schehen, ihre Sparbücher vorzulegen. Diese, sowie noch zu bewirkende Barzahlungen er bitten wir uns bis zum 18. ds. Mts. . Svarkassenverwaltung Riesa, am 6. Juli 1918. Fleischzulage für Erutearbeiter vetr. 1. Alle in der Ernte hauptsächlich tätigen Personen einschließlich der mitarbeiten den Betriebsinhaber, des Gesindes und der für die Erntezeit dauernd angenommenen Hilfskräfte haben von der am IS. Jpli 1018 beginnenden Woche ab auf die Dauer von 4 Wochen neben ihrem allgemeinen FleischbczugSrechte Anspruch auf eine Aleischznlage von ISO gr wöchentlich. Ausgenommen hiervon sind diejenige» Personen, die nur vor übergehend tage- oder stundenweise als Hilfskräfte beschäftigt werden und die Kriegsge fangenen. 2. Zur Erlangung der Zulage werden durch die Ortsbehörden besondere Erntezu lagekarten ausgegeben. Den Fleischselbstversorgern wird inr Gegensatz zu den Vorjahren nachgelassen, die Erntczulage ans ihren Fleischvorräten zu decke». 3. Die HaushaltnngSvorstcinde oder Leiter der landwirtschaftlichen Betriebe habe» zwecks Zuteilung der Erntczulage Pünktlich bis Mittwoch, den 10. Juli 1018 die Zahl der iu ihrem Betriebe für die Zulage i» Frage kommende» Personen bei der OrtSbehörds in den Städten Großenhain, Riesa und Radeburg bei dem Stadttat, im übrigen (auch in den Gutsbezirken) bei dem Gemeindevorstand anzumelden und hierbei anzugeben, ob die Zulage aus Selbstversorgervorräte» gewährt oder durch die Fleischer geliefert werden soll. 4. Die Gemeindebehörden tragen die Zahl der angemeldeten Personen in eine Lifte ein, rechnen die Liste am lO.Juli abends ans und melden bis Donnerstag, den 11. Juli dec Königlichen Amtshauptmannschaft die Gesamtzahl der im Orte in Frage kommenden zn- lageberechtigten Personen. Die Gemeindebehörden haben die Anmeldungen einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Anstände der Königlichen Amtshauptmannschaft an zuzeigen. 5. Auf Grund dieser Anmeldungen wird der Kommunalverband den Ortsbehörden die Zulagekarten zur Verteilung an die Hausbaltunasvorstände oder Leiter der landwirt schaftlichen Betriebe übersenden. Die Zulagekarte besteht aus einer Stammkarte mit 4 Wochenabschnitten zu je 150 xr und einem Vestellabschnitt. Auf der Stammkarte ist der Name der zulagenberechtigten Person eimutragen, auch hat sie der Haushaltungsvorstand oder der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes vor Abgabe an den Fleischer zu unter schreiben. 6. Der Bestellabschnitt ist von den Bezugsberechtigten Lei denjenigen Fleischern ab zugeben, welche die Belieferung übernehmen sollen. Die Abgabe der Bestellabschnittc an die Fleischer hat unverzüglich zn erfolgen. Werden die Zulagen aus Hausschlachtnugsvorräten gewährt, so haben die Selbst versorger die von den Ortsbehörden erhaltenen Karten und Abschnitte zurückzubehalten und bis zum IO. August 1018 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. Diese wird die ans den eingcrcichten Abschnitten sich ergebenden Fleischmengen bei der Anrechnungszeit der Hausschlachtungsvorräte in Abzug bringen. 7. Die Fleischer haben die bei ihnen abgegebenen Bcstellabschnitte mit ihrem Name» vder Firmenstempel zn versehen und sie alsdann, je zn 50 Stück gebündelt, bis Donners tag, den 18. Juli 1018 an die Fleischstelle der Königlichen Amtshauptmannschaft ein- zusenden. Auf Grund der eingesandten Bestellabschnitte werden den Fleischern die für die Zulagen benötigten Fleischmengen zugeteilt werden. Sonnabend, den 20. Jnli 1918, Da» Riesarr Tageblatt erscheint jede» Ta« abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Dann» und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger fr«» Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich H Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die Nummer oe« Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im vor«»« zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen au bestimmte« Lage« und Plätze» wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breit« Grundschrist-Zeile (7 Silben) 2S Pf., OrtSprelS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent brechend Höker. Nachweisung«- und BermittelunaSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «tngezogen werden muß oder der Rustraggeber in Aoumr« gerat Zahlung«- und Erfüllungsort; Riesa. VierzehntSglge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an oer Elbe". — Im Fall» Höherer Bemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher kemen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag» Lungert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbestratze 58. Verantwortlich sllr Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; siir Anzeigenteil» Wilke lm Dittrich, Riesa. und 10V, Zentimeter breit) gestohlen worden. Etwaige sachdienliche Wahrnehmungen ivvlle man der Polizei mit teilen. — Die Endkämpfe im Wehrturnen finden, wie nochmals mitgeteilt sei, morgen Sonntag auf dem Hose der König-Albert-Husaren-Kaserne in Großenhain statt. Die Kaserne ist an diesem Tage von 1 Uhr nach mittags bis zum Schluß der Kämpfe für die Zuschauer ge öffnet. Der Eintritt ist frei. 108 Jnngmannen ans dem ganzen Bezirke werden, daran teilnehmen, alles Kämpfer, die bei den AusscheidungSkämpfeu ihre Pflichtleistungen er füllt haben. Das Wehrturnen hat den Zweck, die jungen Leute körperlich zu stählen, sie im Wersen, Laufen, Springen, am -Barren, Reck und im Schwimmen zu übe», durch Scbnellseheu und Meldeübungen ihre Sinne zu schärfen und trotz großer Anstrengung im Ringen nach dem Siege nicht zn ermatten. Gegen 11 Uhr vormittags kommen die auswärtige» Jungmanneu in Großenhain an, worauf V.12 Uhr das Schwimmen im Carola-Bad seinen Anfang nunmt. Nachmittags V,2 Uhr beginnen die Endkämpfe in der Kaserne. Entfernungsschätzen, Meldeübnug und Eil» botenlanf findet im Gelände der Elsterwerdaer Landstraße —* Freigabe von K n o ch en b r ü he r z e u g- nissen. Bisher gelangten die auf Veranlassung des Kriegsausschusscs für Oele und Fette hergestellten Knochcn- brüherzeugnisse durch die Gemeinden zur Ausgabe. Nun mehr ist der Vertrieb dieser Erzeugnisse dem freien Ver kehr überlassen, jedoch unter Beibehaltung von Höchst preisen. Die Verbrancherhöchstprcise betragen für Knocl>en- brülyvürfel 3 Pfg. daS Stck., für Kckockscnbrühwürfelmassc 6 Mark für ein Kilogramm, für Knoclxmbrühcxtrakt 3,40 Mark für ein Kilogramm Inlandsware nnd 5,35 Mark bczw. 5,80 Mark für ein Kilogramm gemischte dänische Ware, für flüssige Würze 3,40 Mark für ein Kilogramm ausschließlich Verpackung. Der KriegsanSschuß für pflanz liche und tierische Oele und Fette. Berlin, Unter den haben die Fleischer die Znsatzkarten einstweilen von den für ihren übrigen Kundenkreis zugeteilteu Fleischmengen zu beliefern. 8. ES bleibt nachgelassen, das Fleisch für die Erntezulage nicht nur Sonnabends, sondern auch schon Mittwochs bei den Fleischern zu entnehmen. Diese haben dafür Sorge zu tragen, daß die Zulaaeberechtigten die Erntezulage auch Mittwochs erhalten. Die Fleischzulage darf nur gegen Abgabe der entsprechenden Wochenabschnitte der Zusatzkarte abgegeben werden. 9. Fallen im Laufe der 4 Wochen bei einer Person die Voraussetzungen für die Ge währung der. Fleischznlage weg, so haben die Saushaltungsvorstiinde oder Betriebsleiter dies sofort unter Rückgabe der Zusatzkarte der Ortsbehörde zu melden. Diese hat die Zu- satzkarte mit der Anzeige, bei welchem Fleischer die betreffende Person angemeldet war, unverzüglich an die Fleischstelle der Königlichen AmtSbauptmannscLaft einznsenden. 10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn 1500 Mark bestraft. Großenhain, am 3. Juli 1918. 642 k V. Der KommumMerband. , Verkauf vou^eiittalg. Durch Herrn Fleifchermeister Karl Reichelt, Hauptstraße 49, gelangt Montag, den 8. Juli 1018, vormittags 8 bis nachm. 4 Uhr, wiederum ein Poften Feintalg zum Preise von 2 M. 30 Pfg. für das Pfund zum Verkauf. Feintala erhalten diesmal nur diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der Schankwirt schaft „Dampfbad- abholen. Jede brotkartenbezuqSberechtigte Person erhält 50 er Feintalg. Die BcotauSweiS- karte ist vorzulegen. Kleingeld und Papier find mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, den 6. Juli 1918.Gßm. Amtsblatt sür die Könlql. Amtshauptmannschaft Großenhain, da» Künigl. Amtsgericht und dm Rot ter Stadt Riesa, sowie den Gemeknderat GMa. ISS. Sonuavenv, 6. Juli 1018, «Venus. 71. Jahrg. Die diesjährige Nutzung der ungefähr 200 tragfähigen Aepfel-, Pflaumen- und Birnbäume an der Bezirksstratze Riesa—Röderau soll im Auftrage der Königlichen Amts hauptmannschaft Großenhain verpachtet werden. Schriftliche Angebote sind bis zum 9. dss. Mts. mit der Aufschrift „Obftnutznng Bezirksstraße" in der Wohnung des Unter- zeichneten, Riesa, Karolastr. 12 p.. abzugeben. Henning, AmtSstrnßcnmeistcr. Die KricgSwirtschaftsstelle zn Großenhain hat die Vermittlung von Sackstopfgarn zugesagt. Wir ersuchen alle Besitzer von Säcken, bis zum 8. Juli 1018, mittags 1 Uhr, im hiesigen Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4, zu melden, wieviel Säcke mit der Hand oder Maschine zu stovfen find und wieviel Garn dazu benötigt wird. Gröba, Elbe, am 5. Jnli 1918. Der Gemrindcvorftand. Dienstag, den 9. d. M., erfolgt die Ausgabe der Fleisch- und Butterkarkn. Weida, am 5. Juli 1918. Der Gcmeindevorstand. Der Mehrverbrauch elektrischen Stromes ist bis Dienstag, den 9. d. M. im Gc- meindeamte zu entrichten. Weida, am 5. Juli 1918. Der Gemeindcvorstand.
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