Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191811198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-11
- Tag1918-11-19
- Monat1918-11
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1918
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
>— - Riesaer G Tageblatt Dienstag liß. November 1918, avenvs 4- s* der wir H < '„j Kartoffelverkouf in Gröda. Freitmr, den 22. November 1818, vormittags 8—12 Uhr und nachmittags 1—4 Uhr, werden im Gehöft des Herrn Gutsbesitzer Zimmermann in Gröba Kartoffeln auf Landes» kartoffelkarten und auf umgetauschte Wochenkartoffelkarten im ganzen verkauft. EZ wird dies die letzte Gelegenheit fein, sich mit Kartoffeln im ganzen emzudecken. Grüba, Elbe, am 19. November 1918.Der Gemeindevorstand. Holznbgnbe in Gröba. Der Gemeinde Gröba ist zur Abgabe an die HauShaltmmen ein größerer Posten Brennholz und zwar Scheite „beste Ware" überwiesen worden. Mit Rücksicht darauf, daß die Zufuhr von HauSürandkohle in nächster Zeit großen Störungen ausgesetzt sein wird, ersuchen wir die Haushaltungen, sich soviel wie möglich mit Brennholz zu versehen. An» Meldungen sind im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 12 in den Geschäftsstunden von vormittags 8—1 Uhr anzubringen. (8 röba. Elbe, am 18. November 1918. Der Gemrindevorstand. erfolgen, vornehmlich für Personen, die aus Notlage sich gegen Gesetze oder Kriegsverordnnngen vergangen haben. Zur Deckung der Ausgabe« sind die großen Berrnö- gen und Einkommen, vor allem die Krieasgewinne, her» anzuziehen. Tie Beseitigung jedes auf Ausbeutung be ruhenden Einkommens ist zu erstreben, desgleichen d« Vergesellschaftung der dazu geeignete» kapitalistische« Unternehmungen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr. Verwaltungsreformen grundsätzlicher Art bleiben vor- .behalten. Für die Gemeinden ist volle Selbstverwaltung dnrch- »uführen. Die bestehenden Gemeindevertretungen könne« zunächst im Amt bleiben. Für die Erneuerung der Ge meindevertretungen werden nähere Anweisungen demnächst erfolgen. Für die bisher ungünstig besoldeten Beamten m»d Staatsarbeiter soll sobald als möglich zum Ausgleich der bestehenden LeuerungSverhältnisse eine gründliche Reform der BesoldungS- und Lohnverhältnisse erfolgen. luugsrecht sind gefallen. Die Preßfreiheit ist im vollen Umfange gesichert. Di« Gestndeordnnng ist aufgehoben. An ihrer Stelle gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag. Die Arbeiterschutzbestimmnnge« für gewerbliche Ar beiter und Arbeiterinnen, die bet Beginn des Krieges anf- gehoben wurden, sind wieder in Kraft gesetzt. Der acht- stündige MaximalarbeitStag soll am 1. Dezember ds. Js. in Kraft treten. Unternehmer, die dieser Vorschrift nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen. Um die Arbeitsgelegenheit zu steigern, läßt die Ne- gierung in den einzelnen Verwaltunaszwetgen feftstellen, welche Arbeiten unmittelbar in Angriff genommen werden können. Sie ist bemüht, Rohstoffs für die Aufnahme der Arbeit freizumachen. Die Sicherstellung der DolkSernahrung ist in unserem Land« besonders schwierig. Die Regierung wird die Inter essen SaMen« an NeichMelle mit «rsRem Nachdruck ver treten. Me wird mit den schärfsten Mitteln gegen unbe rechtigte Zurückhaltung von Lebensmitteln, gegen Wucher und gewerbsmäßigen Schleichhandel «intreten. Die Wohnungsnot soll durch Bereitstellung von Woh nungen und durch schleunigen Bau neuer Wohnungen be kämpft werden. Die Trennung der Kirche vom Staat ist durchzuführen, den Religionsgemeinschaften wird volle Freiheit gewährt. Die Schule ist von politischer und kirchlicher Bevormundung zu befreien. Die Volksschule ist unter fachmännischer Aus- sicht zur Einheitsschule auszugestalten. Bildungs- und Kunstinstltut« solle» gefördert werden. Krongut ist für staatliche Zwecke, Insbesondere für Volksbildung»- und VolkSgrsunoheitSivrfen zur Verfügung zu stellen. Die Verkehrsmittel, insbesondere die Eisenbahnen, sollen mit möglichster Beschleunigung ausgebessert und weiter ansgeüaut werden. Die landwirtschaftlich« Produktion bedarf der sorg samsten Pflege zur Uebrrwtndnng der ihr zugefügten Kriegs schäden. Die Rechtspflege ist zu moderuisieren und zu demo kratisiere». Es wird alsbald eine weitgehende Amnestie Bekanntmachung. Zur Bekämpfung des Wuchers ist es notwendig, das; jede llekerschreitung der scst- gesetzten Höchstpreise, wie überhanvt jede, nach Ermessen des Käufers, nuverhältniSmäßig bohe Preisforderung für Gegenstände des täglichen Bedarfs znr Anzeige gebracht wird. Die Einwohner werden hierdurch aufgefordert, solche Anzeigen unbedingt bei dein Mit glieds des Arbeiter- und SoldatcnratS Riesa, dem Unteroffizier Kretzscinnar in der Ge schäftsstelle des Arbeiter- und SoldatcnratS Riesa anznbringcn. Jeder Fall wird uuuach- sichtlich zur Bestrafung gebracht. Rresa, den 19. November 1918. Der Arbeiter, und Soldatenrat Riesa. Adolf Schcrfsig. Otto Richter. LeöenSmittelverteilrrng. ES kommen zur Verteilung von Freitag, de« SS. laufenden MonatS ab auf Ab schnitt 47 der roten Nährmiitelkarte I 300 er Grieß oder Kindergerstenmehl, grünen Nührmittelkarte I 225 gr Grieß oder Kindergerstenmehl. Der Preis beträgt für Grieß 48 Pfg. für das Pfund. Kindergerstenmehl 80. Pfg. für das Pfund. Die Entnahme hat bis spätestens S8. laufende« MonatS zu erfolgen. Die Abschnitte 47 der roten und grüne» Nährmittelkarte 1 sind bis spätestens den 1. Dezember 1S18 an diejenige UntervertrilungSstelle, von welcher die Ware zugeteilt worden ist, einzureichen. Die Unterverteilnngsstelle hat die Abschnitts gesammelt bis spätestens 3. Dezember 1V18 an die AmtSbauptmannschast einzusenden. Großenhain, am 19. November 1918. § 1085 <l Ul. Der Kommunalverbaad. Einquartierung in Grööa. Infolge der Demobilmachung muß unsere Gemeinde in den nächsten Tagen mit starker Einquartierung rechnen, sodaß voraussichtlich jeder Haushalt und jeder verfügbare Raum belegt werden muß. Wenn auch die hiesige Einwohnerschaft bereits während de« Krieges starke Einquartierungslasten zu trageu gehabt hat, hoffen wir doch, daß sie auch während der kommenden Wochen, die doch voraussichtlich die letzten sein werden, die Ein quartierung willig aufnebmen wird. Es ist unbedingt erforderlich, daß die in den Haus haltungen eintreffenden Mannschaften nicht zurückgewiesen sondern unter allen Umständen untergebracht werden. Gröba, Elbe, am 19. November 1918. Der Gemeindevorstand. Zur Neberleitung an» dem Kriegs- zum griedenszn- stand und »nm Nenanfbau deS Wirtschaftslebens bedarf «S des Aufgebots aller Kräfte. Vornehmlich haben di« Organisationen dec Arbeiterklasse ihr äußerstes einzusetze«, um der Schwierigkeiten Herr zu werden. Nur so kann da« Gespenst des Hungers gebannt und «ine bessere Zukunft angebahnt werden. Schwer ist die Not der Zeit. Jeder tue seine Pflicht. Ist die gefahrvolle Uebcraangszeit überstanden, dann wird das deutsche Volk vermöge dec unvergänglichen Kräfte, die in ihm leben, in demokratisch-sozialistischer Entwickln»« sich zu neuer Blüte entfalten. Vorwärts l Aufwärts! Ttzs Gesamtmiuisterium. Die PolkSbeanftragten Buck, Fleißner, Geyer. Gradnauer, Lipinski, Schwarz. » »DreSdn. Nachi^" schreiben zu dem Aufruf der neue» sächsischen Regierung: Was wir bisher von der neuen Ne? A« das sächsische Volk! Das imperialistisch-militaristische System ist unter den Wirkungen des völtermordenden und kulturoernichtenden Weltkrieges zusammenaebrochen. Ein neues Zeitalter ist im Werden, in dem sich der Uebergang von der kapitalisti schen in die sozialistische Gesellschaftsordnung vollzieht. Die Monarchie ist beseitigt. Die öffentliche Gewalt ist in die Hände der Arbeiterklasse überaegangen. Die Aufgabe der neuen Regierung geht dahin, das Land über die groben Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage hinaus- zuführen, die demokratischen Errungenschaften sicherzu stellen und wirtschaftliche Umgestaltungen nach^ozialistischen Grundsätzen zu verwirklichen. Die Arbeiterklasse braucht nicht nur politische Rechte, sondern ebenso die Befreiung au« ökonomischer Bedrückung, die in vollem Umfange nur der Sozialismus bringen kann. Die neue sächsische Regierung erstrebt die Vesetttgung der veralteten bundesstaatlichen Vrrfafsang und die Ein ordnung Sachsen« in die einheitliche «rotz-deutsche Volks republik, an die auch Deutsch-Oesterreich feinen Anschluß vollziehen möge. Den einzelnen Teilgebieten de« neuen Groß Deutschland soll weitgehende Selbstverwaltung und Schutz der Kulturintereisen gesichert werden. Die Regierung will in llrberrinstimmung mit der neuen ReichSleitun« wirken. Sofern Anordnungen ' Reichsleitung unseren Beifall nicht finden, werden .— unsere Auffassung dagegen geltend machen. Die von der RrichSleitung mit Gesetzeskraft erlassenen Verfügungen werden wir Mr Sachsen durch Vorschriften ergänzen, denen gleichfalls Gesetzeskraft zukommt. Die Arbeiter- «nd Soldatenräte, die Trager der revolutionären Bewegung, haben die Aufgabe, die soziali stische Volksregierung zu stützen und zu kontrollieren. Ihre Zuständigkeit in den einzelnen Orten wird ein unverzüglich zufammentretender Landesrat de« Arbeiter und Soldaten umgrenzen. Mit Beendigung der Demobilmachung und mit Friedensschluß soll an Stelle de« stehenden Heeres die BolkSwehr treten. Die öffentliche Ordn««» und Sicherheit wird gewähr- leistet. Die Beschränkungen im Verein»- und «ersamm- Rlttshttfsbote gesucht. Für täglich 2 Nachmittagsstunden wird zum AnStragen von Briefen ein Hilfs bote gesucht. Gesuche mit Lohnansprüchen sind umgehend bei uns einznreichen. Riesa, am 18. November 1918. Der Rat der Stadt Riesa. Einquartierung kett'. In den allernächsten Tagen steht das Eintreffen von Feldtruppenteilrn zu erwarten, welche in hiesiger Stadt untcrzubringen find. Wieviel einem jeden EinquarticrunqSflich- Ligen Offiziere, Mannschaften und Pferde zugewiesen werde» müssen, kann im voraus nicht angegeben werden; es richtet sich solchesnach der Zahl der unterzubringendsn Offiziere, Mannschaften und Pferde. Ein vorheriges Ansagen von Einquartierung kann nicht er folgen. Die Militärpersonen, welche für sich und die Pferde Quartiere zu erhalten haben, erhalten Quartierzettel, auf Grund deren dieselben die ihnen angewiesenen Quartiere zu beziehen haben. Anspruch auf Verpflegung haben die quartiersnchende» Militär personen nicht. Die Einquartierungspflichtigen, von denen die Leistung gefordert wird, werden ge beten, die Quartiersnchenden aufznnehmen und darauf zu achten, daß auf den Quartier- zetteln die Namen der einzuquartierenden Personen und die Formationen, zu denen sie gehöre» (Regiment, Bataillon,' Batterie oder Kompanie), angegeben sind, damit bei der später erfolgenden Auszahlung der Entschädigungsgelder etwa vorkommende Differenzen leichter geklärt werden können. Der Rat -er Stadt Niesa, am 19. November 1918.Eltz. «Nd Anzeiger Mtblatt Md Aiycigcr). DwPmfHMrRiesa. L! s* Postschecktento: «elpzlg «ISS«. A«nnlf Nr. SO. Biro kaff« Mosa Nr. 82. für die Amtshailptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. S70 L«» Riesaer LageLlatt eeflheiüt jede» W« abend» Nhr mit Ausnahm« brr Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch nnsere Träger frei Han» ober Sei Mljoluna am Postschalter vierteljährlich 8.60 Mark, monatlich 1.20 Mark. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetage; sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugebcu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sitr di« 43 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 30 Pf., OrtSpreiS 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend Hüber. NachweisungS- und VermittclunaSacbühr 20 Pf. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, ivenn der Betrag verfällt, durch Klag« einqezogeu werden mutz oder der Auftraggeber in Konkur« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. BierzrhntSgige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle hüherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» L«trieb«S der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungeu — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachiiesecung der Zeitung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer»: Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Elortbestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Niesa; siir Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Niesa. Nachstehende Bekanntmachung de« Staatssekretär« des KriegSernährungSamte« wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 16. November 1918. 964VHIo Ministerin»« deS Inner«. 5249 Verordnung über Kunsthonig. Vom 8. November 1918. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSernäh- 22. Mai 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 401) vom zg August 1917 (Reichs-Gesetzbl. 'S. 823s """ verordnet: Artikel 1. In der Verordnung über Kunsthonig vom 7. Dezember 1917 (NeichS-Gesetzbl. S. 1094) werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1. 8 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkaufe durch den Hersteller, so weit nicht unmittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher verkauft wird (8 3), einschließlich Berpackunq für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen: bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis z» 1 Kilogramm 62,00 Mark, bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 Kilogramm 57,50 - 2. 8 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Kleinhändler (8 4) so wie beim Verkaufe durch den Hersteller an Verbraucher einschließlich Verpackung für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen: bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu 1 Kilogramm 67,00 Mark, bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 Kilogramm 62,50 - 3. 8 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Verbraucher (Klein handel), abgesehen voin Falle des Verkaufs durch den Hersteller (8 3), für 1 Pfund Reingewicht nicht übersteigen: bei Abgabe in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu 1 Kilogramm 80 Pfennig, im übrigen 78 - Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. November 1918. Der Staatssekretär des KciegsernäbrungSamtS, - von Waldow. Dem Landeskontrollcnr der Fleischbewirtschaftiing ist als Hilfskraft der frühere Hallenmeister des SchlachthofeS zu Aue, * Herr Map kluger, beigeordnet und heute in Pflicht genommen worden. Alle, bei der Fleischverteiluug mitwirkenden Stellen und Behörden haben dem Ge° - nannten jeden gewünschten Einblick zu gewähren und jede geforderte Anskunst zu erteilen. Dresden, am 15. November 1918. 5332 VH. m Ministerin»! deS Inner».. 5246
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite