Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193510192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19351019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19351019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1935
- Monat1935-10
- Tag1935-10-19
- Monat1935-10
- Jahr1935
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1935
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer Tageblatt Drahtanschrift: VNd AttIklgkV sEllMM UUd AMtlger). P-stsch.ckk-nt« Lagrblatt Riesa. Dresden 1530. Fernruf Nr. LV. Das Riesaer Tageblatt ist da« zur Deröflentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Girokaff«: DoMarb Nr. »2. Großenhain. d-S Finanzamt» Rieia und des Lauvt,ollamtS Meißen bebördlicberseitS bestimmte Blatt. Riesa Nr. 52 F- 245» Sonnabend, IS. Oktober 1S8S, abends 88. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheiut jede« Tag abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Bezugspreis, bet Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark, ohne Zustellgebühr) durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellgebühr), bei Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte (S aufeinanderfolgende Nr.) 55 Pfg., Einzelnummer 15 Pfg. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpret» für die gesetzte 40 mm breite mm.Zeile ober deren Raum S Rpf., die SO mm breite, 3 gespaltene mm.Zeile im Texttetl 25 Rpf. (Grundschrift: Petit 8 mm hoch). Ziffcrgebühr 27 Rpf., tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Bei fernmündlicher Anzeigen-Bestellung oder fernmündlicher Abänderung eingesandter Anzeigentexte oder Probeabzüge schließt der Verlag die Inanspruch nahme aus Mängeln nicht drucktechnischer Art auS. Preisliste Nr. 3. Bet Konkurs oder Zwangsvergletch wirb etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Liefer««« und Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen etngegangenen Verpflichtungen. Geschäftsstelle: Riesa, Goetheftratze b». Wichtige Reichsgeietze verabschiedet Einheitliche Lenk««« der Kredit- und Kapitalmarttpolitik durch Gesetz iider die Staatsbanken Etzehindernisse durch Shegesundhettsgesetz — Gesetz iider Entschuldung der Beamten )( Berlin. DaS Reichskabiuett verabschiedete in der gestrigen ersten Sitzung nach der Sommerpause zunächst ein Gesetz über die Staatsbanken, durch das die Gesetz gebung zum Abschluß gebracht wird, die eine einheitliche Lenkung der Kredit- und Kapitalmarktpolitik ermögliche« soll. Die Aussicht über die Staatsbanken geht von den Ländern ans das Reich über. Der Reichswirtschastsministcr kann nach diesem Gesetz auch die zu einer zweckmäßigen Ge staltung der Organisationen der Staatsbanken erforder lichen Maßnahmen treffen. Die Durchführung dieses Ge- setzcs wird, so weit sic die Siaatsfinanzcn berührt, >m Ein vernehmen mit dem Reichssinanzminister erfolgen. Ferner wurde ei» Gesetz zom Schutze der Erbgelund» heit des deutschen Volkes beschlossen, durch das der Staat der Familie einen besonderen Schutz ««gedeihen läßt, in dem znr 'Verhinderung der Schließung gesundheitlich uner wünschter Ehen in besonders begründeten Fällen eine Reihe von Eheverboten vorgesehen wird. Das Gesetz über die Abtretung von Vramtenbezügen zum Zwecke der Entschuldung der Beamten überträgt dem Reichsbund der dcntlchcn Beamten und dem Bund natio nalsozialistischer deutscher Furistcn die Ausgabe der Ueber- sührung von unverschuldet in eine Notlage geratenen Beamten in geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Angenommen würden weiterhin ein Gesetz Über das Fngenieurkerps der Lustwasse, sowie schließlich rin (besetz über die Beschränkung der Nachbarrcchte gegenüber Be trieben, die für die Volksgesundheit von besonderer Be deutung sind. M IM MkWWM «i Berlin. Das Gesetz zum Schutze der Erbgcsund- .ieit des deutschen Volkes — kurz Ehegesnndheitsgesetz ge nannt — bringt in acht Paragraphen eine Reihe von Be stimmungen, die die Möglichkeit geben, in gewisseu Fällen Eheverbote auszusprcchcn. In Paragraph 1 wirb festgelegt, daß eine Ehe nicht geschlossen werden darf, -i) wenn einer der Verlobten an einer mit Ansteckungs gefahr verbundenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles oder der Nachkommen befürchten läßt, I>) wenn einer der Verlobten entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht, c) wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen läßt. cl) wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuch ses leidet. Eine Ausnahme wird im Falle «I lediglich dann gemacht, wenn der andere Verlobt-' unfruchtbar ist, also Kinder aus der Ehe nicht erwartet werden können. Nach Paragraph 2 haben die Verlobten vor der Ehe schließung durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes, das sogenannte Elietanglichkeitszcugnis, nachznweisen, daß ein Ehchindernis nach Paragraph 1 nicht vorliegt. Paragraph 3 bestimmt, daß eine Ehe nichtig ist, wenn sie entgegen den Verboten des Paragraphen I geschloffen wird, und wenn die Ausstellung des EbetauglichkeitSzeug- niffcS oder die Mitwirkung des Standesbeamten bei der Eheschließung von den Verlobten durch wissentlich falsche Angaben hcrbeigefiihrt worden ist. Sie ist ferner nichtig, wenn sie zum Zwecke der Umgehung des Gesetzes im Aus land geschlossen wurde Die Nichtigkeitsklage kann nur vom Staatsanwalt erhoben werden. Die Eh« ist von Anfang an gültig, wenn das EftehindcrniS später wcgfällt. Paragraph 4 enthält djc Strafbestimmung und be stimmt, daß mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be straft wird, wer eine verbotene Eheschließung erschleicht, wobei auch der Versuch strafbar ist. Die Verfolgung wegen vollendeten Vergehens tritt nur dann ein, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. In Paragraph 5 ist sestgclegt, daß die Vorschriften die- ses Gesetzes keine Anwendung finden, wenn die beiden Verlobten oder der männliche Verlobte eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen. Die Strafverfolgung eines Ausländers nach Paragraph 4 tritt nur auf besondere An ordnung ein, die der Rcichsminister der Justiz im Einver nehmen mit dem ReichSministcr des Innern trifft. Nach Paragraph 0 kann der Neichsminister des Innern oder die von ihm ermächtigte Stelle Befreiungen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen. Paragraph 7 behandelt den Erlaß der zur Durchfüh rung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtö- nnd VerwaltnngSvorschriftcn, der durch den NcichSminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Neichsminister der Justiz erfolgt. Nach Paragraph 8 tritt daS Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Paragraphen 2 bestimmt der Rcichsminister des In nern. Bis zu diesem Zeitpunkt ist also ein Ehetaugltchkcits- zeugnts nur in Zweifelssällen vorzulegen. M MmlemMMlMM Das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Zweck der Entschuldung von Beamten bestimmt, daß Beamte und Ruhestandsbeamte zum Zweck ihrer Entschul dung ihr Diensteinkommen, Wartegeld, Ruhegehalt und ihre sonstigen laufenden Dienstbezüge bis zu Zweidritteln des 1200 Mark jährlich übersteigenden Betrages abtreten kön nen. Hat der Beamte oder Ruhestandsbeamte kraft Gesetz Unterhalt zu gewähren, so ist bei Unterhaltspflicht gegenüber einer Person nur die Hälfte, bei Unterhaltspflicht gegenüber mehreren Personen nur ein Drittel des übersteigenden Be trages abtretbar. Eine Dienstaufwandsentschädigung ist nicht abtretbar. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß ein Teil der deutschen Beamten sich unverschuldet in einer Not lage befindet, aus der sich der einzelne durch eigene Kraft nicht zu befreien vermag. Die Ueberführung dieser Beamten in geordnete wirtschaftlicheBerhält- nisseist nicht nur für die Beamten und ihre Gläubiger son dern auch staatspolitisch von großer Bedeutung. Für die Durchführung einer Entschuldung der Beamtenschaft kommt die Gewährung staatspolitilcher Gelder nicht in Frage: sie kann daher nur durch die Beamtenschaft und mit Mitteln stattfinden, die die Beamten oufbrinqen. Der Reicftsbund der Deutsch-« Beamten und der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen haben mit Zustim mung des Reichsminister des Innern für ihre Mitglieder diese Ausgabe übernommen und bei den Kreiswaltern des Reichs bunde» der Deutschen Beamten Entschuldungsstellen aebil- I oet, vie itcy aus ehrenamtlich tätigen und zur Nerschwke» qenheit verpflichteten Beamten zuiammensetzen. Diese prst- I fen die Anträge der verschuldeten Beamten und verhandeln mit den Gläubigern, um im Einverständnis mit beiden Par teien Entlchuldunaspläne auf,»stellen. Bei der Umlchuldung tritt an die Stelle des oder der abzusindenden alten Gläubiger ein Geldgeber, der das Dar lehen zu mäßigen Zinsen ur-d tragbaren Rückzahlungsrate« gewährt. Dieser Plan läßt sich nur durchführen, wenn de« Gläubigern ausreichend Sicherheit geboten wird durch Ab tretung des Diensteinkommens in Höhe der monatliche« Raten, der Zinsen und gegebenenfalls einer Lebensversiche rungsprämie, durch Abtretung einer Lebensversicherung«- police oder Gewährung anderer gleichartiger Sicherung«« für den Todesfall, ferner durch Bürgschaft des Reichsbunbe» der Deutschen Beamten für die Fälle, in denen der Beamte im Dienststrafverfahren aus dem Dienst entfernt wird oder freiwillig aus dem Dienst ausscheidet. Die Grenze von 1200 Mark ist festgelegt morde«, um den Beamten auch zu gestatten, einen Teil der unter der all gemeinen Pfändungsgrenze liegenden Bezüge abzutreten und so die große Zahl der Beamten des unteren Dienste« in die planmäßige Entschuldung einzubeziehen. E« wird da bei darauf hingewiesen, daß hier und do Beamte mich bet Abtretung von Dienstbezügen, di« innerhalb der Pfän-ung«- grenze von 1800 Mark liegen, ohne Gefährdung de« lis tigen Lebensunterhalts auszukommen vermögen. Es dim men hier in Betracht die Fälle, in denen Beamte i» Süd lichen Bezirken eine kleine Landwirtschaft betreiben, der Be amte im eigenen Haus wohnt, oder Lioder M des Lott« des Haushalts beitragen. Ausruf der steichsremerung slir das WiuterhilsSwerk 1SSS / SS Der gemeinsame Kampf gegen die Not in den vergangenen AaKren Val der Wett bewiesen, dak das nationalsozialistische Peutschland für seine notleidenden Motksgenoffe» mit der gleichen Tatkraft eintrttt, mit der es dm Neubau des Inches Angriff genommen Kat. Per einige Wilke gab dem deutschen Jokke KKre und Kreikeit zurück. Pie geschlossene Kraft der Nation brachte 5 Millionen Volksgenossen iu Arbeit und Irot. Pie Kameradschaft der deutschen Volksgenossen überwindet die aus dunkler Jer- gangenkeit verbliebene Not und lindert die bittersten Sorgen. Auch für das jetzt beginnende Winterkilfswerk 1935 /36 ruft die Neichsregierung das gesamte deutsche Volk ohne Unterschied zum gemeinsamen Kampf gegen Kunger und Kälte auf. Per nationalsozialistische Staat, die nationalsozialistische Jewegung, iüre Negierung und das einige deutsche Molk betrachten das Winter Hilfs werk als ihre böchke Ehrenpflicht. Tue jeder seine Schuldigkeit a« demIlatze, auf den er gestelltist. Aerlin, den 18. Hktover 1935. Vie ReichSeegiermm. MmlA dlkldl rem Merrmr »er ,( Wien. Vundeskonzlcr Dr. Schuschnigg hielt om Freitag im niederöstcrreirhischcn Gcwcrbcverein einen Vortrag, in dem er u. a. anssübrtc, daß Oesterreich seiner grundsätzlichen Einstellung nach dem Völkerbund treu bleiben werde. Oesterreich denke nicht daran, aus der Ver wirrung anderer Staaten für sich Vorteile zu ziehen. AVer « — > —— da es die Völkerbundspolitik unterstütze, müsse Oesterreich auch verlangen, daß der Völkerbund dafür Sorge trage, daß Oesterreich weiterlebcn könne. Zwei Staaten seien eS, denen gegenüber Oesterreich einen Ansfuhrüberschnß auf weisen könne: Italien mit 41 Millionen und die Schweiz mit 1l> Millionen. Es liege auf der Hand, daß es für die österreichische Wirtschaft eine Lebensfrage sei, den Handels verkehr mit dem benachbarten Italien im bisherigen Um fang aukrechtzucrhaltcn.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite