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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193707288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19370728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19370728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1937
- Monat1937-07
- Tag1937-07-28
- Monat1937-07
- Jahr1937
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1937
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Riesaer Tageblatt Drahtanschrift, Uttd (EldtblM Mlö AllMgLk). Pdstscheckkont« Tageblatt Ries, ° Dre«den 1580 8<rnrus 1287 Diese Zeitung IP da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen deS AwtShanptmann» Girokaff« m-. « V» «roßenhat« behördlich bestimmte Blatt und «nthält amtlich« vekauntmachuuaeo de» Finanzamtes Mesa ». und he» HanptzollamteS Meißen ' 178 Mittwoch, 28. Juli 19S7, a»en»S SO. Jahr,. Da» Riesaer Tageblatt erscheint seh«« Tag abend» '/,« Uhr mit ««»nähme der Gönn, «nd Festtage. Bezugspreis, bet Barauszahlung, für einen Monat 2 Mark, ohne Zustellgebühr, burch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellgehühr), bet Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte (6 aufeinanderfolgende Nr.) 55 Pfg., Einzelnummer 15 Pfg. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis in Uhr vormittags aufzugeben,' eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wir- nicht übernommen. Grundpreis für -te gesetzte 4S mm breite mm.Zetle oder deren Raum 9 Rps., die SV mm breite, S gespaltene mm.Zetle im Textteii 25 Rpf. lGrundschrtft: Petit 8 mm hoch). Ziffergebühr 27 Rpf., tabellarischer «atz VO'/. Aufschlag. Bei serumündltcher Anzeigen-Bestellung oder fernmündlicher Abänderung rtngesanbter Anzeigentexte oder Probeabzüge schließt der Verlag die Inanspruch nahme au» Mängel« nicht drucktechnischer Art aus. Preisliste Nr. 4. Bei Konkurs oder Zwangsvergleich wird etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen etngegangenen Verpflichtungen Geschäftsstelle: Riesa, Goethestraße SS. Vie Romen- und Weizenernte zur Vrowersorgung gesichert Verfütterung von Vrotgetreide grmr-fStzlich verdate« — Verordnung zur Sicherung des VeotgetreitebedorfS )s Berlin. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschast hat im Einvernehmen mit dem Beauftragte« für de« Biersahresplan, Ministerpräsident Generaloberst «bring, zur Sicherstellung deS Brotgetreidebebarfs de» deutsche« Volkes eine Verordnung erlassen, durch die gewährleistet »ird, daß die gefamt« Rogge«, «nd Wei,««» ernte 1« de« Dienst der Brotversorgung gestellt wird. Die Verordnung bestimmt zunächst, daß jeder Erze«, g«r inländische« Brotgetreides verpflichtet ist, alles Brot« «etreid«, da» er geerntet hat, abznliefer«. Ausgenommen von der Ablieferungspflicht sind lediglich die Mengen, die für di« Brotnahrung und für Saatzwecke des Getreide- erzeugers, der Deputatberechtigten und Empfänger eines SetbgedingeS erforderlich sind. Die Verordnung bringt dann das Verbot der Verfütte» r««g von Brotgetreide «nd Erzeugnissen für jedermann, einerlei, ob Erzeuger vo« Brotgetreide oder Tierhalter, der Brotgetreide nicht selbst erzeugt. Die Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft kann von diesem Verbot Ausnahmen zulasten. Von der Aus nahmebefugnis wird aber nur in solchen Fällen Gebrauch gemacht werden, in denen eS sich um Ware handelt, di« für Mahlzwecke völlig ungeeignet ist. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt, schäft wird das ganz« GetreidewirtschaftSfahr hindurch Futtermittel lausend zur Verfüg««, stellen; er hat schon fetzt beträchtliche Mengen von in- und ausländischem Futtergetretde zur Verteilung über die Landesbank«, schäfte« bereitstellen laste». Diese Futtermittel werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse »»geteilt, die sich burch die restlose Ablieferung des Brot getreides au» den Erzeugerbetrieben ergeben. Wegen der großen Bedeutung, di« der „Verordnung zur Sicherstellung des Brotgetreidebedarfs" produktionSpolitisch zukommt, fand am Montag, den 26. Juli, unter dem Vorsitz deS ReichSbauernsührerS und ReichsmintsterS R. Walter varrö «ine Sitzung statt, an der die Reichsstatthalter «nd Gauleiter, di« Ober- und Regierungspräsidenten sowie die LandeSbauernsührer teilnahmen. In dieser Sitzung macht« ReichSbauernfühver und ReichSnrinister Darrs grunbsätz- ltche Ausführungen über die zwangsläufigen Beziehungen zwischen der dem Landbau zur Verfügung stehenden Fläche, der Erzeugung landwirtschaftlicher Güter auf dieser Fläche und dem NahrungSbebarf einer erfreulicherweise zuneh. menden Bevölkerung. Sodann wurden die Gründe, di« zu dieser Verordnung geführt haben, und die Einzelheiten der Durchführung erörtert. Wortlaut der Verordnung zur Sicherstellung deS Brotgetreidebedarfes vom 22. Juli 1937 )< Berlin. Die Verordnung zur Sicherstellung deS Srotgetreidebebarfe» vom 22. Juli 1987 hat folgenden Wortlaut: Auf Grund der 88 1—4, 7, 8 des Gesetzes zur Ordnung >er Getreidewirtschaft vom 27. Juni 1934 (RGBl, l G. 527) utrd folgende» verordnet: Abschnitt i. «esamtabliefernng »an Brotgetreide ß 1. Jeder Erzeuger inländischen Brotgetreide» ist verpflichtet, alle» Brotgetreide, da» er geerntet hat, ab- ,»liefern. Der Ablieferungspflicht unterliegt nicht 1) Brot getreide, da» für die menschliche Ernährung innerhalb de» Betriebes des Erzeuger» verwendet wird, 2) Brotgetreide da» für Saatzwecke innerhalb des Betriebe» de» Erzeu ger» verwendet wirb. 3) Brotgetreide — auch in Form von Erzeugnissen hieraus — in Erfüllung eine» Deputat» oder Leibgedinge» geliefert und Mr die Ernährung de» Berechtigten und feinem Saatgutbebarf verwendet wirb. 4) grüner Dinkel ober Spelz, -er zur Herstellung von Grünkern verwendet wird. Brotgetreide im Ginne dieser Verordnung ist Roggen, Weizen, Spelz sDtnkel, Fesel), Emer, Einkorn und Ge menge, da» eine oder mehrere Arten solchen Getreide» enthält. Al» Ablieferung im Ginne dieser Vorschriften gilt nur die Lieferung, die zur Erfüllung «ine» auf Veräußerung gerichteten Geschäftes Mr Zweck« der menschlichen Ernäh rung Mr Gaatzwecke ober Mr technische Zwecke erfolgt. 8 2. Der ReichSminister Mr Ernährung und Land wirtschaft bestimmt nach Anhörung de» Reichsbauern. siihrerS, innerhalb welcher Fristen di« Ablieferung zu er- folgen hat. 8 8. Der ReichSminister Mr Ernährung «nd Land wirtschaft kann nach Anhörung de» ReichSbauernfühverS bestimmen, welche Mengen der Erzeuger Mr den tn 8 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zweck verwenden darf. Der Reichsnährstand trifft ein« besondere Regelung, um sicherzustellen, baß zur Erfüllung eine» Deputat« «der Leibgedinges Brotgetreide und Erzeugnisse hieraus nur in der Menge geliefert werben, tn der sie für die Ernährung de» Beechttgten und Mr seinen Saatgutbedarf erforderlich sind. (8 1 Abs. Nr. 3). Abschnitt N Bersütternngsverbot 8 4. Brotgetreide ssowohl gedroschen al» auch ungedroschent oder Erzeugnisse hieraus dürfen weder vom Erzeuger de» Brotgetreides noch von anderen zu Futterzwecken verwen- det werden. Brotgetreide ssowohl gedroschen als auch ««gedroschen) oder Erzeugnisse Hiera«» dürfen zu Futterzwecken nicht gekauft, erworben, verkauft, veräußert oder sonst in den Verkehr gebracht werben. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten auch für Brot und andere Backwaren sowie Mr Abfälle hiervon, bi« zur menschlichen Ernährung geeignet sind. 8 5. Die Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschast ober die von ihr beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften des 8 4 zulassen. 8 6. Die Vorschriften des 8 4 gelten nicht Mr Kleie und Futtermehle im Sinne der 88 2t, 24 -er Verordnung zur Ausführung des Futtermittclgesetzes vom 21. Juli 1927 (RGBl. I S. 225). 8 7. Die Getreidennrtschastsverbände sind zwecks Ueber- wachung der Einhaltung der Vorschriften des 8 4 berech tigt, auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 iRGBl. I Seite 723) von den Tierhalter« Auskunft zu verlangen, auch soweit diese nicht Mitglieder der Getreidewirtschaftsverbände sind. Abschnitt IN. Schluß Vorschriften 8 8. Der Reichsminister Mr Ernährung und Land wirtschaft kann die ihm auf Grund dieser Verordnung zu- stehenden Befugnisse auf den ReichSbauernMhrer: über- tragen. 8 9. Soweit sich au» den Vorschriften dieser Verord nung oder aus -en zu ihrer Durchführung erlösten«« Vor» schritten nichts anderes ergibt, gelten'die marktorbnenden Vorschriften des Reichsnährstandes. * 8 10. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Der» ordnungen oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Vor schriften umgangen iverden oder umgangen werben sollen. 8 11. Enthält di« Strafvorschritten bei Zuwiderhand lungen. 8 12. Diese Verordnung tritt mit -em auf die Ver kündung folgenden Tage in Kratt. Gleichzeitig tritt di« Verordnung von Roggen und Weizen und Erzeugnissen hieraus zu Futterzwecken vom 9. Jan. 1987 außer Kraft. Die Polizei im Dienste des Eenteschutzes deutschen Polizei Vorgehen gegen Fahrlässigkeit Zur erfolgreichen Durchführung des Verschärftes )( Berlin. .... , BierjahreSplaneS und zur Sicherstellung der Ernährung deS deutschen Volkes ist eS unbedingte Notwendigkeit, daß die eingebrachten Erntevorräte vor Brandgefahr geschützt werden. Der Rcichsführer jj und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler hat deshalb die gesamte Polizei de» Reiches und der Gemeinden, Schutzpolizei, Gendar- merie und Kriminalpolizei, angewiesen, dem Schutz der Srntevorräte dauernd die grüßte Aufmerksamkeit z« wid men «nd zur Verhütung von Bränden und Brandstif tungen unnachsichtig sämtliche Personen, die gegen di« b«, stehende« Bestimmungen verstoß««, ,«r Anzeige z« brin gen. Er hat die Polizeibehörden ersucht, sich durch unver mutete Revisionen von der Einhaltung der gesetzlichen Be stimmungen zu überzeugen. In dem Erlab wird auf die häusigsten Brandursachen hingewtesen, die in jedem Jahr erfahrungsgemäß zur Vernichtung riesiger Erntevorräte führen. Wen« Volks» genossen während ihrer Arbeit an Getreide- oder Stroh schober« oder an der Dreschmaschine offene Pfeifen »der Zigaretten rauchen, so ist dies eine Verantwortungslosig keit, die von der Polizei künftig fchärsstenS geahndet wird. Wenn die Polizei weiter feststellt, Laß Antriebsmotore« der Dreschaulagen durch ihren »»vorschriftsmäßigen Zu stand oder ihre unsachgemäße Ausstellung in unmittelbarer Nähe vo« Getreide» oder Strohschober« im höchsten Grade feuergefährlich sind, wirb sie ebenfalls sofort «inschreiten. Ein« weitere häufig vorkommenbe Brandursache währen der Erntezeit ist bas Auzündeu der beim Dresche« anfal lende« Spreu in ««mittelbare, Nähe von Strohschober«. Der Reichsführer jj und Ehes der deutschen Polizei macht den Polizeibehörden in diesem Zusammenhang wei ter zur Pftcht, sofortige Maßnahmen zur Vermeidung der zahlreichen Mühlenbrände zu treffen. Mehrere Fäll« in der letzten Zeit haben den Beweis erbracht, daß die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften bei Mühlen oft nicht beachtet werben. Um das Mahlgut vor Vernichtung zu schützen, wird an dies« Vorschriften erinnert. Für da» Lagern des Mahlgutes wird die Einhaltung der in dieser Hinsicht bestehenden Bestimmungen grundsätzlich verlangt Di« Polizeibehörden haben sich von Zeit zu Zeit auch durch Kontrolle in den Mühlen davon zu überzeugen, daß alle» getan ist, um währen- de» Mahlvorgange» Vernichtung von Trntevorräten zu vermeiden. Tie bau- und feuer polizeilichen Bestimmungen gelten nach Entscheidungen de» preußischen Oberverwaltungsgerichtes nicht nur für Neu bauten, sondern auch für bereits genehmigte Altmühlen- bauten. Die Polizei wird auch in Altbauten mit beson derer Sorgfalt nachprüfen, ob ausreichende technisch« Feuerschntzvorrichtungen vorhanden sind, da erfahrungs gemäß die technischen Neuerungen in Mühlen die Feuer», gefahr wesentlich erhöht haben. Dttt dieser Anweisung an die Polizei hat der Reich», führer jj und Chef der deutschcn Polizei zum Ausdruck gebracht, daß der nationalsozialistische Staat gewillt ist, mit alle« erforderliche« Mittel« der weiteren Vernichtung von Erntevvrräton durch Fahrlässigkeit «nd Verantwort»«gs- losiakGt Einhalt zn gebiet«». Di« Notwendigkeit dieser Maßnahme geht aus der Tatsache hervor, daß die jährlich vernichteten Erntevorräte für die »olle Srnährung mm fast LOO 939 Mensche« ansreichen würde«. vom 27. August 1986 her. An Umsatzsteuer sind 2SH Mill. A5tz «ehr aufgekommen. Bei der Vefördernngsftener ist im Juni 1937 gegenüber dem entsprechenden Vorfahre», monat «in Mehraufkommen von 4,3 Mill. AA zu ver- zeichnen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, -aß vom 1. Okt. 1986 ab die Beförderungssteuer auf den Güterfern- und Werkfernverkehr mit Kraftfahrzeugen und vom 1. März 1987 ab auf den Personenverkehr mit Kraftfahr zeugen ausgedehnt worden ist. Im ganzen sind im Juni 1937 an Besitz- »nd VerkehrSftener» 261,6 Mill. Ä'K mehr aufgekommen al» im Juni 1986. Die Zölle und Ver- hrmachSfteuer« ergaben im Juni 1937 zusammen 492 Mill öku» «ehr als im entsprechenden Borjahrsmonat. Insge samt sind also an Besitz- und Berkehrssteuern, Zöllen und Verbrauchssteuern 810,8 Mill. A.'« mehr aufgekommen I« ersten Quartal des Rechnungsjahres 1897 hat sich gegenüber dem gleiche« Zeitraum des Vorjahres ein Mehraufkommen von 549,« Mill. ergeben. Bon diesem Mehr entfielen 463,7 Mill. A5« auf Besitz- und Verkehrs- steuern und 85,9 Mill. Aftk auf Zölle und Verbrauchs- steu«rn. In diesem Mehraufkommen sind drei Posten ent- halte», die im Vorjahr noch nicht vorgekommen sind: Di« Urkunbensteuer, die erst ab 1. Juli 1936 Reichssteuer ge worben ist, die Erhöhung der Körperschaftssteuer durch das j Gesetz zur Aenderung des Körperschaftssteuergesetzes vom I 27. Aug. 1936 und die Beförderungssteuer für den Güter- > und Werkfernverkehr sowie für den Personenverkehr mii Kraftfahrzeugen. Wetter günstige Entwicklung der Neichssteuereinnghmen ttu Juni )( Berlin. Die Einnahmen de» Reiche» an Befitz- und Verkehrssteuern beliefen sich im Juni 1987 auf 1011H Mill, Asti! gegen 747,7 AÜr in der entsprechenden Bor jahreszeit, an Zöllen und Verbrauchssteuern auf 299,0 (249,8) Mill. insgesamt also auf 1810L (999ch) Mill. AA. In der Zeit vom 1. April bi» 30. Juni 1987 betrugen di« ReichSsteueretnnahmen insgesamt 9677H Mil. AAk gegen 2527,9 Mill. A7« in -er entsprechenden Bor- jahreSzeit, von denen 2156,8 Mill. AfU (1698,1) Mill. AW auf Besitz- und Berkehrssteuern und 920,2 (834Z) Mill A> auf Zölle und Verbrauchssteuern entfallen. Laufende Zah lungen und Vorauszahlungen waren im Juni 1937, soweit nicht nachstehend bei den einzelnen Abgabearten Aende- rungen vermerkt sind, nach den gleichen Vorschriften wie im Juni 1986 fällig. Bei den vierteljährlichen Zahlungen handelt «» sich um bi« Barauszahlungen auf die Einkom mensteuer der Veranlagten und auf die KörperschaftSsteuer für da» zweite Kalendervierteljahr 1987. Da» Aufkommen an Lohnsteuer war im Juni «it 17,3 Mill. AZe höher al» im entsprechenden BorjahreS- monat. An veranlagter Einkommensteuer waren im ve- richtSmonat 95,3 Mill. Akir mehr als im gleichen Bor- jahreSmonat aufgekommen. Insgesamt «rgab sich bei der Einkommensteuer «in Mehr von 115,9 gegenüber -em Auf kommen im Juni 1986. Das Aufkommen an Körperschafts steuer war um 104,2 Mill. AAe höher. Das Mehr rührt »um Teil von der Erhöhung -er KörperschaftSsteuer burch da» Gesetz zur Aenderung -es KörperschaftssteuergesetzeS Der ReichSkriegSminifter ül dkN Uni n ekslädt st Wesermütide. ReichSkriegSminifter Generalfeld marschall von Blomberg, der seit Montag in den Unter weserstädten weilt, begab sich am Dienstag vormittag tn Begleitung von Admiral Schultze und Kapitän zur Gee von der Marwitz tn etner varkaff« zu Len tu reichem Klag- genschmuck prangenden Wesermünder Ktscheretanlagen. Die Hochseefischdampfer und Fischkutter hatten über die Toppen geffaggt. In der Halle 10 nahm der RetchSkrtegSminister die gelandeten Fänge und den AukttonSbetrteb tn Augen- schein. Dann begab sich Generalfeldmarschall von Blomberg nach dem groben Exerzierplatz der Marineschule Wesermünbe zur Besichtigung sämtlicher Truppenteile de» Standortes. In den ersten NachmtttagSstunden verließ Generalfelb- marichall von Blomberg die Unterweserstähae wieder.
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