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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193909148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19390914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19390914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1939
- Monat1939-09
- Tag1939-09-14
- Monat1939-09
- Jahr1939
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1939
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Riesaer Tageblatt Postscheckkonti DreSd«, 1530 Girokafs« Riesa Nr. »S Lrahtanschristr Lageblati Riesa Fernruf 1287 Postfach Nr. 5» und Anzetger sLkbeblM lluL Äuzeigcrj. Diese Leitung tst da» ,«r Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen de» Landrat» ,« Großenhain behördlich bestimmt, Blatt und enthält amtliche Bekanntmachungen de» Ftnauzamte» Riesa ' " " " und de» Haupt,ollamtes Meißen SS. Jahrg Donnerstag, 14. September 1SSS, abends Z-215 Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, bei Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark, ohne Justellg^ühr, Lurck RM 214 einsckl Poltaebükr lokne Zustellgebühr), bei Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte l6 aufeinanderfolgende Nr.) oo Pfg. Emzelnummer 15 Pfg. Anzeige« für bke Numm«b?» Ausgabetages stnd ^ Mr das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für L e ae?etzt? 46 mm breite mm.2eile^ 90 mm breite, S gespaltene mm.Zeile im Textteil 25 Rpf. sGrundschrift: Petit 8 mm hoch >-ZE-rgebühr 27 Rpf., tabellarischer Sav 5g°/ Auf?chlaa Bei sernmiindlichtt oder fernmündlicher Abänderung etngesandter Anzeigentexte oder Probeabzüge s.chl eßt der Verlag die Jnanspruch. ?ahme aus MänÄ Preisliste Nr. 4. Bei Konkurs oder Zwangsv-rgl-ich wird etwa schon bewilligter Nachlaß SinsiEg Erf»^ und Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen eingegangenen Verpflichtungen. Geschäftsstelle. Riesa^Äoethestraße 59, England vergewaltigt die neutralen Staaten London eröffnet die Hunger-Blockade gegen die Frauen und Kinder Europas Scharfe Gegenmahnahmen Deutschlands )( Berlin. In Deutschland ist jetzt die von der britischen Regierung verkündete Liste der Güter bekanntgeworden, die England als Konterbande behandeln will, d. h. also die Liste der Güter, die England sich anmaht, durch seine Kriegsschiffe als Leebeute überall aufbringen zu lassen. Jedes Schiff einer fremden Ration, das solche Güter an Bord hat, wird in Zukunft von britischen Schissen versenkt oder geraubt werden. Die Aufzählung der Güter selbst ist so umfassend, datz es sich hier um ein Dokument skrupelloser Rechtsverletzung und echt britischen Zhnismus handelt. Es stellt gleichzeitig einen Beweis rücksichtsloser Grausamkeit englischer Kriegsführung dar, die sich den von zwei britischen Agenten des Leeret Service angestifteten scheuhlichen Mordtaten in Bromberg würdig an die Lette stellt. Zur Erklärung der nachstehend veröffentlichten Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Ncchtsgrundsätzcn gelte» im Seekrieg als Konterbande nur Güter und Gegenstände, die unmittelbar der Rüstung der kriegführenden Streit kräfte dienen. Fm übrigen fallen andere Waren hierunter insoweit, als sie erwiesenermaßen für den Gebrauch der feindlichen Armee bestimmt sind. Ein Blick in die englische Lifte zeigt, daß sich England in seiner Lcekriegssührung über alle diesc völkerrechtlichen Schranken hinwegsctzt und «unmehr gewillt ist, zu den Methoden der reinen Seeräuberei zurückzutchren. Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegenständen, di« England zur Scebcut« machen will, die für den Gebrauch der Zivilbcvölkcruua bestimmt sind. So sollen z. B. alle Arten von Nahrungs, und Futtermittel«, alle Bekleidungs artikel sowie alle zu ihrer Erzeugung und Herstellung dienenden Gegenstände Konterbande sein. Von irgendeiner Beschränkung ist in keiner Weise die Rede. D. h. also. England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder. Es maßt sich das Recht an. die Nahrungs- und Futter mittel, die Europa nicht genügend zum Unterhalt und Er nährung seiner Gcsamtbevölkerung und zur Fütterung seines Viehbestandes produzieren kann und bisher von Ucbcrsee importieren mußte, zu kontrollieren nnd zu be schlagnahmen, d. h. also. England will in Zukunft Ländern wie Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland, Holland, den skandinavischen Staaten, den baltischen Staaten usw. diktieren, was sie essen dürfen und was nicht, welche Klei der sie tragen dürfen nnd welche nicht, welches Vieh sie sich halten dürfen nsw. Da aber von solchen Maßnahmen in erster Linie die Frauen. Mütter, Kinder und Greise betroffen werden, so bedeuten die angetündigtcn britischen Maßnahmen, einen Kamps ohne Erbarmen für die Untcrnährung und das Verhungern der Heranwachsenden Fugend, sowie für das baldige Absterben aller alten Leute. Die englische Regierung, die in echt englischer Heuchele» sich sonst bei jeder Gelegenheit den Anschein zu geben ver sucht, als ob ihr an einer möglichst humanen Kriegssührung gelegen sei, zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mir diesem Entschluß nur die Schwachen. Die Widerftandskrast des kämpsendcn deutschen Voltes wird hierdurch i« teiuer Weise betroffen Deutschland, das im Weltkrieg 4'/, Fabre unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und dann unter einer anderen Regie rung trotzdem den Weltkrieg gewonnen hätte, gebt heute mit ganz anderen Reserven nnd Möglichkeiten in dicken Krieg, als >Sl4. Es steht ihm vor allem nach der 'Nieder schlagung Polens der gesamte Lasten nicht als Feind gegen über. sondern als Freund und Lieferant zur Seite. Was die deutsche Widerstandskraft anbctriskt, so wird also die englische Maßnabme im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlag ins Waner sein. Anders liegt es mit dem Handel der neutralen Länder. Dieser legale Handel wird durch das englische Vor geben nunmehr vernichtet. Wenn wir uns der Gewalt methoden. erinnern, deren sich England — über den Wort laut solcher Verordnungen hinaus — im Weltkrieg be diente. so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaft lichc Leben der 'Neutralen durch diese englischen Seeräuber Methoden allmählich erdrosselt werden wird. Es bleibt die Frage offen, ob die Großmächte und sonstigen neutralen Staaten sind diese britischen Unverschämtheiten aus die Dauer gefallen lassen. Was Denlschland anbetrisst, so nimmt cs den Kampf aus. Bisher hat die Reichsregiernng durch ihre Prisen, orbnung sich i« der Scekricgsühruug streng an die geltenden Recktoregeln gehalten Dieser Zustand ist nun durch den englischen Völkerrechtsbruch hinfällig. Die Reichsregiernng ist gezwungen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und hat daher ihre bisherige Prisenordnung entsprechend gcändcri Die nun auch von diesen dcuischen Gegenmaßnahmen betrossenen nentralen Länder aber wißen eindeutig, wer sür diese von Deutschland nicht gewollte Sntwicklnng die alleinige Verantwortung trägt: England. Gesetz zur Aenderung der Vrilenordnung Die Reichsregiernng hat in dem Bestreben, den sried- lichen Seehandcl soweit irgend angängig z« schonen, in der Dentschen Prisenordnung vom 28. August nur diejenigen sür das feindliche Gebiet oder sür die feindliche Streit macht bestimmten Gegenstände und Stosse zum unbedingten Bauugut erklärt, die unmittelbar der Land-, See- oder Luftrüftnng dienen. Nachdem die britische Regierung jedoch eine Lifte des unbedingten Bannguts ausgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich die Reichsregiernng gezwungen, den Kreis des unbedingten Bannguts ebensalls zu erweitern. Die Reichsregiernng hat daher das solgende Gesetz be schloßen. das hiermit »«rkündct wird: Artikel 1 Als Banngut (unbedingtes Bannguts werden folgende Gegenstände und Stosse angesehen, wenn sie sür das feindliche Gebiet oder sür die feindliche Streitmacht be stimmt sind: 1. Walsen jeder Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör 2. Munition und Mnnitionsteile, Bomben. Torpedos, Minen und andere Arten von Geschoßen: die kür das Ab schießen oder Abwerscn dieser Geschoße bestimmten Vorrich tungen: Pulver und Sprengstoff« einschließlich Spreng kapseln und Zündmittel. . .1 Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ,hr Zubehör. - 4. Kriegslustsabrzeuge aller Art. ihre-Bestandteil« und ihr Zubehör: Flugzeugmotoren. 5. Kampfwagen, Panzerkrastwagen und Panzerzüge, Panzerplatten jeder Art. 6. Chemische Kampfstoffe: die zu ihrem Abschießen oder Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen. 7. Militärische Kleidungs und Ausrüstunasgegenstände. 8. Nachrichten. Signal und militärische Beleuchtungs mittel und ihre Bestandteile. 9. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Bestand teile: Zug. Last- und Reittiere. w. Kraft- und Heizstofse aller Art. Schmieröle. 11. Gold. Silber. Zahlungsmittel, Schuldurkunden. 12. Geräte. Werkzeuge, Maschinen und Stoss« zur Her stellung oder zum Gebrauch der in de« Ziffern 1 bis 11 genannten Gegenstände nnd Erzeugnisse. Artikel 2 Artikel 1 dieses Grieves wird Artikel 22 Absatz 1 der Prisenordnung. Artikel 8 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Fnbrerhauvtauartier, den 12. September 1039. Der Führer and Reichskanzler lgez.t: Adolf Hitler. Der Ehes des Oberkommandos der Wehrmacht «gez.s: Keitel. Der Reichsminifter des Auswärtige» lgez.s: von Ribbentrov. Der Reichsminifter der Fnftiz lgez.s: Dr. Gürtner. oelanMmaivlms über bedingtes Vamrgut Nachdem die britische Regierung eine Liste bedingten Banngutes ausgestellt und in dies« Lebensmittel nnd andere lebenswichtige Güter ausgenommen bat. siebt sich die Reichsregiernng gezwungen, nun auch ihrerseits entspre chend zu verfahren. Es wird daher folgendes bekannt gemacht: Als Bann gut «bedingtes Bannguts werden unter den Voraus setzungen des Artikels 24 der Priscnordnunq vom 28. August 19.19 solgende Gegenstände und Stosse angesehen. 'Nahrungsmittel «einschließlich lebende Tieres. Genuß mittel, Futtermittel nnd Kleidung: Gegenstände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden. Dies« Bekanntmachung tritt mit dem 14. September 198- in Kraft. Berlin. 12. September 1939. Der Ehes des Oberkommandos der Wehrmacht lgez.s: Keitel. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine «gez.s: R a e d e r. Der Reichsminifter dcs AnSwärtigen «gez.s: von Ribbentrov. Der Reichsminifter der Fnftiz lgez.s: Dr. Gürtner. Ning um Warschau geschlossen Sishee Gefangene ft, -er Veenichtungsschlacht -ei Radom Festung Sssowiec genommen >l Berlin. Tas Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Die Operationen in Tüdpolen sanden nur mehr ge ringen Widerstand und gewannen rasch »ach Osten Raum. Die Straße Lublin —Lemberg wurde mit starken Kräften bei Rawa-Ruska und Tomaszow erreicht, die Weichsel nördlich Sandomierz an mehreren Stellen über, schritten. Als vorläusiges Ergebnis der Beruichtungsschlacht bet Radom sind 89 999 Gefangene, darunter zahlreiche Generale, 14S Geschütz« und 88 Panzerwagen «iugebracht. Der «msaffende Angriff gegen die um «ntuo umstellten polnischen Divisionen schreitet vorwärts. Der Riug «m die polnische Hauptstadt wurde gestern auch im Osten geschloffen. Ostwärts Mobli« über den Narew vorgehenb, näher« sich unsere Truppen vom Nord, westen her Stadt. Die über die Straße Warschau—Siedl« vorgedrungeue« deutsche« kräst« haben mit Teilen nach Süd westen und Westen eingedreht. Die 18. polnische Division, darunter der Divisionsftab, streckte gestern nördlich Ostrow-Mazowieka die Waffen. 8989 Gesangenr und 89 Geschütze wurden eiugebracht. Die auf Breft-Litowsk angesetzten Kräfte näher« sich schnell der Stadt. Als letzte der polnischen Grcnzsestungen wurde Ossowiee gestern durch ostpreußische Truppen genommen. Trotz ungünstiger Wetterlage «riss die Lust- wasfe mit Erfolg den Ostrand von Warschau und rückwär tige polnische Berbindunasstraßcn an. Zwei seindliche Flugzeuge wurden abgeschoßen. Im Weste« find in dem zwischen Saarbrücken und Hornbach weit vor dem Westwall nach Frankreich vorsprin genden deutsche» Gebietsteil stärkere sranzüsische Kräste als bisher gegen «nsere Gefechtsvorposten vorgegangen. I« Minenfeldern und im Abwehrfeuer blieben ste liege«. Gdingen in deutscher Sand s« Berlin Dentsch« Truppen find heute Donnerstag 18,15 Uhr in Gdingen ciugerückt. D«r polnische Kommandant hat die Stadt übergebe». Nördlich Gdingens wird »och gekämpft. Feldmarschall Göring an der Weichsel Ausgedehnter Flug über das polnische Kampfgebiet Auszeichnung verdienter Frontkämpfer , 13. September. Generalfeldmarschall Göring setzte am Mittwoch die Besichtigung seiner Frontverbände fort. Er unternahm am Nachmittag mit seinem Stabe in zwei Flugzeugen einen ausgedehnten Flug über das pol- nischc Kampfgebiet. Hierbei besuchte er die zur unmittel baren Unterstützung des Erdkampfes angescyten Zerstörer- und Sturzkampfverbände auf ihren bis zur Weichsel sorge- schobenen Feldflugplätzen. Der Felümarschall sprach den einzelnen Frontverbünden, die auf allen Feldflugplätzen ihren Oberbefehlshaber mit Hellem Jubel begrüßten, seine Anerkennung aus und verlieh einer Reihe von Offiziere«, Unteroffizieren und Mannschaften für besonders hervor^ ragende Leistungen im Namen des Führer» das Eiserne Kren»
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