Anzeiger für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 20. Freitag, den 14. November 1851. Bekanntmachung. Da nach den in den k. k. Oestcrreichischen Staaten geltenden paßpolizeilichen Vorschriften die Paste der dieselben bereisenden Ausländer mit dem Visa einer k. k. Gesandtschaft versehen sein müssen, widrigenfalls den Inhabern derselben der Ucbertritt über die Grenze und das Reisen im Ocsterreichi- schen Staatsgebiete nicht gestattet wird, so nimmt das Ministerium des Innern von mehreren neuer dings vorgckommenen Fällen, in welchen Reisende, deren Pässe jenem Erfordernisse nicht entsprochen, an die Grenze zurückgewiesen worden sind, Veranlassung, das reisende Publikum hierauf in seinem eignen Interesse aufmerksam zu machen. Dresden, am 29. Octobcr 1851. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Meißen, die bevorstehende Gestellung sowohl der Militärpflichtigen aus der Altersklasse 1831, als der Dienstrescrvemannschaften aus den Altersclassen 18;K und 18ZZ, zur resp. anderweiten Untersuchung ibrer Diensttüchtigkeit betr. Die im Jahre 1831 gebornen Militärpflichtigen, und die in den Jahren 1849 und 1850 in die Dienstrcserve versetzten Mannschaften, welche sich innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaftlichen und Nckrutirungs-Bezirkes bei den Gemeindeobrigkeiten am 1. November d. Js. angemeldet, haben sich, bei Vermeidung der im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom I. August 1846, Iter Theil, 9tes Kapittel, 77 und 78 für den Unterlassungsfall angedrvheten Strafen, an folgenden Tagen und Orten zur Untersuchung und resp. anderweiten Untersuchung ihrer Dieusttüchtigkeit, vor der Königlichen Rckru- tirungs - Commission, jeden Tag, von früh 8 Uhr an, zu stellen, als: am 3. December 1851, auf dem Rathhause zu Hain, die Mannschaften aus der Stadt Hain und aus den Ortschaften dcS Gerichtsbezirkcs Zabeltitz mit Frauenhain; am 4. December 1851, ebendaselbst, die Mannschaften aus den unmittelbaren. Ortschaften dcS Königl. Justizamtes Hain; am 5. December 1851, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke: Dallwitz, Dobritzgen, Walda, Grödel, Kreinitz, Seußlitz, Zschaiten, Blochwitz, Glaubitz, Oelsnitz und Skassa; < am 6. Deceber 1851, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbczirke: Adelsdorf, Promnitz, Zottewitz, Zschieschen, Niederzschauitz, Cunnersdorf Lauterbach, Tiefenau, Cottewitz und Strehla, ingleichen aus den unter die Gerichtsbarkeit des Königlichen Justizamtes Kamenz gehörigen Ortschaften: Krakau, Sella, Zechau, Röhrsdorf und Lüttichau; am 8. December 1851, im Gasthofe zum Hirsch in Meißen, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königl. KreisamteS Meißen; am 9. December 1851, ebendaselbst, die Mannschaften ans den Ortschaften der Gerichtsbezirke Hirschfeld, Wendischbvra, Lothain, Tanne berg, Munzig, Obcrpoleuz, Miltitz, Heinitz, Wunschwitz, Groitzsch und Proschwitz, sowie Batzdorf, Siebeneichen, Scharfenberg, Schletta, Dcutschcnbora, Gauernitz und Hartha;