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Sächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung : 16.08.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683810732-191208160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683810732-19120816
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683810732-19120816
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Rad- und Motorfahrer-Zeitung
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-16
- Monat1912-08
- Jahr1912
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XXL Jahrgang, Nr. 23. 396 16. August 1912. HARBURG- WIEN Bundes-Preisfahrt Rund um$ Vogtland ca. 205 km Sonntag, den 1. September 1912, früh 6 ühr Veranstalter: Sächsischer Radfahrer-Bund (E. V.) Ausschreibung! Strecke: Plauen— Elsterberg— Greiz—Werdau— Crimmitschau— Gablenz—Silberner Pelikan—Zwickau- Neumark — Reichenbach ■— Lengenfeld — Irfersgrün — Oberplanitz — Bockwa—Wilkau — Kirchberg — Rothen kirchen — Rodewisch — Auerbach— Falkenstein—Schön eck— Markneukirchen—Adorf—Ölsnitz— Plauen. Jeder Fahrer hat anschließend an die Fahrt zwei Runden auf der Rennbahn zurückzulegen; für die kür zeste Fahrzeit dieser Runden ist ein Sonderpreis aus gesetzt. Gruppe A: Offen für alle lizenzierten Geldpreis fahrer des S. R.-B., D. R.-B. und A. R.-TJ. laut Beschluß der Industrie- und Sportkommission für Straßenrennen. Gruppe B: Offen für sämtliche lizenzierten Ehren preisfahrer des S. R.-B. Fahrräder: Zulässig sind alle Arten einsitziger übersetzter Zweiräder ohne Gewichtsbeschränkung (Mo torräder und sonstige Kraftfahrzeuge sindausgeschlossen). Jedes Rad muß mit Glocke und Handbremse oder Frei lauf-Rücktrittbremse versehen sein. In Gruppe A (Geldpreisfahrer) werden Fahrer mit Versandhausrädern nicht zuge lassen. Radwechsel, Schrittmacher, Begleitfahrer sowie jede unerlaubte Unterstützung sind verboten. Zuwiderhandlungen haben Preisverlust zur Folge. Ver boten ist das gegenseitige Anfassen und Verbinden der Wettfahrer, unzulässig, die Maschine durch dritte Per sonen schieben zu lassen. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Verpflegung der Teilnehmer während der Fahrt von Rad- und Motorfahrern oder Insassen von Autos als unerlaubte Unterstützung angesehen wird und die Disqualifizierung des betreffenden Fahrers nach sich zieht. Jeder Fahrer fährt auf eigene Rechnung und Ge fahr und ist verpflichtet, die behördlichen Wege?Ur schriften strengstens zu befolgen. Er ist allein für etwaige Übertretung dieser Verordnungen und ver schuldeten Unfälle verantwortlich und haftbar. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab. Anzug: Straßenanzug, bestehend aus Hose, Jackett bzw. Schwitzer und Mütze. Vorschrift: Gefahren wird nach den Wettfahr bestimmungen des S. R.-B. Die Fahrt findet bei jeder Witterung statt. Gruppen: Gruppe A Geldpreisfahrer. Gruppe B Ehrenpreisfahrer. Beide Gruppen starten gesondert. Jeder Fahrer hat sich morgens %6 Uhr am Start einzufinden. Einsatz: Gruppe A (Geldpreisfahrer): Fahrer mit Rädern von Fabriken, welche dem Industrieverbande angehören und Vertrag haben, zahlen 10 Mk., Fahrer, die keinen Vertrag haben, 5 Mk. (Dem Verband gehören bis jetzt an: Brennabor, Compas, Diamant,' Opel, Presto, Torpedo, Weil, Neckarsulmer Fahrrad-Werke.) Fahrer mit Rädern aller übiigen Fabriken, die Ver trag haben, zahlen doppeltes Startgeld = 20 Mk., die keinen Vertrag haben — 10 Mk. Zu diesen Fahrern, die keinen Vertrag haben, zählen auch alle diejenigen, welche auf Grund eines Abkommens mit einer Fahrradfabrik Maschinen leihweise oder zu Ausnahmepreisen erhalten haben und nur im Falle eines Erfolges Kilometergeld oder sonstige Gratifikationen er- hal ten. Fahrer, welche darüber hinausgehende Bezüge, wie Spesen, Fahrgelder, Tagegelder usw., erhalten, gelten als verträglich verpflichtete Fahrer und haben somit das volle Startgeld zu zahlen. Einsatz: Gruppe B (Ehrenpreisfahrer des S. R.-B.) 3 Mk. Die Einsätze werden nicht zurückerstattet. Preise für Gruppe A (Geldpreisfahrer): Bei 25 Nennungen 6 Barpreise: 50, 40, 30, 20, 15, 10 Mk. Bei 35 Nennungen 8 Barpreise: 60, 50, 40, 30, 20, 10, 10, 10 Mk. Bei 45 Nennungen 10 Barpreise: 70, 60, 50, 40, 30, 20, 10, 10, 10, 10 Mk. Preise für Gruppe B (Ehrenpreisfahrer): 7 gravierte Ehrenpreise im Werte von: 50, 40, 30, 20, 15, 10, 10 Mk. sowie zwei Alterspreise für über 40 Jahre alte Fahrer im Werte von 15 Mk. und 10 Mk., sofern dieselben nicht schon Preisträger sind. Alle Fahrer zu Gruppe B, welche keinen Preis er halten und innerhalb 2 Stunden nach dem Sieger ein troffen, erhallen eine Zeitmedaille oder Diplom. Nennungen mit Einsatz sind zu richten an Herrn Robert Weniger, Leipzig, Hohe Straße 48, unter Angabe des Namens und genauer Adres se, der Bundesangehörigkeit und Lizenznum- mer, sowie Angaben über Fabrikat (Rad, Gum mi und Freilauf), welches zu dieser Fahrt ver wendet wird. Nennungsschluß Montag, den 26. August 1912, abends 8 Uhr. Nennungen ohne Einsatz und ohne die vorstehend verlangten Angaben werden auf keinen Fall berück sichtigt. Nachnennungen 50% Zuschlag. Die Reihenfolge der Startnummern wird nach Nennungsschluß vom Wettfahrausschuß ausgelost. Berechtigung zur Teilnahme setzt den Besitz einer Lizenz für das Jahr 1912 voraus. Die Lizenzen sind am Start vorzulegen, ohne diese darf kein Fahrer starten. Die Plombierung der Räder erfolgt am Sonnabend, den 31. August, im Hotel zum Kronprinz, nachmittags von 6—9 Uhr. Daselbst Ausgabe der Startnummer. Kontrollkarten. Auch ist daselbst gute Übernachtung. Der Wettfahrausschuß. Robert Müller, Vorsitzender. B r u n o B o 1.1 a , R o b e r t W e n i g e r , Schriftführer. Fahrwart für Straßenfahren.
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