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Der Radfahrer : 01.04.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683812069-192804010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683812069-19280401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683812069-19280401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Radfahrer
- Jahr1928
- Monat1928-04
- Tag1928-04-01
- Monat1928-04
- Jahr1928
- Titel
- Der Radfahrer : 01.04.1928
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Nr. 4 Der Radfahrer 12. Preis: 1 Dürkovv-Tourenrahmen, 13. Preis: 1 Diirkovv-Tourenrabmen, 14. Preis: 1 Satz Rader mit Freilauf, ohne Gummi, 15. Preis: 1 Satz Räder mit Freilauf, ohne Gummi, 16. Preis: 1 Hinterrad, starr, ohne Gummi, 17. Preis: 1 Hinterrad, starr, ohne Gummi, 13. Preis: 1 Vorderrad ohne Gummi, 16. Preis: 1 Vorderrad ohne Gummi, 20. Preis: 1 Vorderrad ohne Gummi. Altersvreise: Dem Sieger Blumenstrauß mit Schleife, sowie 1. Preis: 1 Dürkovv-Tourenrahmen, 2. Preis: 1 Hinterrad mit Freilauf und Gummi, 3. Preis: 1 Vorderrad mit Gummi. Vereinswa ndervreise: s) Derjenige Verein des Säch sischen Radfahrer-Bundes, welcher die meisten Fahrer innerhalb der Marimalzeit, ist Fahrzeit des Siegers plus 25 Prozent, durchs Ziel bringt, hat Anrecht auf den Salem-Eold-Preis. Anrecht 1027: RE. Leipzig-Neustadt. I>) Derjenige Verein des Bezirks Dresden im SRB., welcher die meisten Fahrer innerhalb der Marimalzeit durchs Ziel bringt, bat An recht auf den Wanderpreis, gestiftet von Herrn Alfred Kurtz, früherer Besitzer des Gasthofs „Wilder Mann", Dresden. Anrecht 1327: RV. Svort. Beide Preise können demnach von einem Verein gewonnen werden. Bedingungen: Die Vereins-Wanderpreise müssen dreimal beliebig gewonnen werden, ehe sic in den Besitz eines Vereines über gehen. Das Rennen findet bei jeder Witterung statt und wird nach den Wettsahrbestimmungen der VDRV. und den Sondcr^estimmungen des SRB. ausgefahren. Die Ausstellung am Start (Massenstart) erfolgt in der Reihen folge des Einganges der Nennungen. Bei etwa behördlicherseits ver fügtem Einzelstart erfolgt Auslosung der Startfolge. Nachnennende Fahrer starten zuerst. Start: Altersfahrer 6 Uhr, Klasse B 6 Uhr 22 Minuten, Klasse A 6 Uhr 30 Minuten. Startplatz: Goldenes Lamm, Dresden-Trachau, Leipziger Straße 220. Fahrstrecke: Dresden — Meißen — Oschatz — Wurzen — Leivzig-Paunsdorf. Daselbst: Wendepunkt an der Wilhelmstraße. 15 Minuten Zwangsvause. Rückfahrt: Wurzen — Oschatz — Meißen — Kützschenbroda — Weißes Roß — Baumwiese — nach dem Ziel oberhalb des Bergrestau rants. Kontrollen: Hinfahrt in Oschatz Kartenkontrolle, Leiv zig-Paunsdorf Einschreibkontrolle mit 20 Minuten Zwangs pause. Rückfahrt in Oschatz Kartenkontrolle. Ziel: Oberhalb des Bergrestaurants hinter dem Wilden Mann. S i e g e r v e r k ii n d u n g: mit anschließender Preisverteilung abends gegen 6 Uhr im Gasthof Wilder Mann. Preise werden nur persönlich ausgefolgt. Nachsendung von Preisen erfolgt nur auf Wunsch auf eigene Gefahr und Tragung der Kosten. Nennungen sind unter genauer Angabe von Briefanschrift, Verbands- und Vereinszugehörigkeit, Lizcnznummer (genaue Angabe ob A-, B- oder Altersfahrer) zu richten an die Geschäftsstelle des RV. Trachau und Umg., zu Händen des Herrn Bruno Meixner, Dresden- Alttrachau 10, Fahrradhandlung, mit bcstcllgeldfreier Einsendung des Nenngeldes. Altersfahrer haben Geburtstag genau anzugcbcn. Besondere Bestimmungen: Jeder Fahrer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr, Veranstalter lehnt jede Haftung aus drücklich ab. Den Anweisungen der behördlichen Organe, sowie der Streckenkontrolle ist Folge zu leisten. Die Ausgabe der Abwerfkarten, Rückennummern, sowie Anweisung von Quartieren erfolgt am Sonn abend, den 26. Mai im Trachauer Ratskeller, Alttrachcku 14. Die Lizenz für 1028 ist gleichzeitig vorzulegen. Fahrer ohne Lizenz werden vom Start ausgeschlossen. Jeder Fahrer hat sich am Tage des Rennens Stunde vor Ablauf des für ihn lt. Ausschreibung in Frage kommenden Startes beim Wcttfahrausschuß zur Empfang nahme der Startkarten zu melden. Fahrer ohne Startkarte gelten als nicht gestartet. Renunungsschluß ist der 18. Mai 1928. Allgemeine Bestimmungen: In der Einschreibkontrolle hat jeder Fahrer abzusitzen und seinen Namen eigenhändig in die Kon- trolliste einzuschreiben, sowie seine Startkarte zur Bestätigung vorzu legen. In der Kartenkontrolle hat jeder Fahrer eine mit seiner Start nummer versehene Karte abzuwersen. Jede Unterstützung außerhalb der Kontrolle, Führung durch Begleitsahrer, Abkürzen der Strecke ist verboten und zieht Preisvcrlust nach sich. Zeitvergiitüng an Bahn übergängen wird nicht gewährt. Die polizeilichen Wegevorschriften sind einzuhalten. Befahren von Fußwegen ist verboten. Nachfolgende» Fahrzeugen sowie Kontroll autos ist bei Signalabgabe die Straße sofort freizugeben. Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen ziehen Bestrafung oder Preisverlust nach sich. Proteste sind nach Ziffer 30 der VDRV.-Bestimmungen unver züglich anzubringen. Etwaige sich nötig machende Aenderungen der Ausschreibung behält sich der Veranstalter vor. Fritz Schneider, 1. Bez.-Vertreter. Paul Müller, Max Trevte, RV. Trachau. Bundes-Wanderfahrwartsamt. Bruno Hennig, Leihzig 0 1, Konstantinstraste 5,1. Postscheckkonto: 585 85. — Fernsprecher 252 12. Die ersten diesjährigen Wanderfahrten finden statt: Kreis 1: Am 1. Avril nach den Hassclbacher Teichen. Ziel daselbst im Gasthof, liegt bei Regis-Breitenbach. Kreis 2: Am 15. Avril nach Cossebaude. Abfahrt 13.30 Uhr, Rats keller, Ncustädtcr Markt. Kreis 3: Am 15. Avril nach Oderwitz-Herrnbut, Ziel Gasthof der Brüdergemeinde. Abfahrzeit und Startplatz zu erfahren vom Bezirks- Fahrwart Zittau. Kreis 4: Am 15. Avxil nach Himmelmühle bei Wolkenstein (Erzg.) Ziel Gasthof Himmelmühle. Kreis 4: Am 9. Avril nach Rodewisch bei Auerbach i. Vgtl. Ziel Kaffee Lenk. Die Meldungen zu den Wanderfahrten gehen recht spärlich ein, und ich bitte die Bundeskameraden, nicht erst nach der halben Saison sich entschließen zu wollen. Abzüge vom Nenngeld bei Sammelbestellungen sind auf keinen Fall zulässig. Auskünfte und Nennungen sind an das Wandersahrwartsamt zu richten, ebenso sind nach Schluß der Wanderfahrten die gelben Kon trollkarten dorthin zu senden. Bruno Hennig, Bundessahrwart für Wanderfahrten. s a K K k » iss7 öNNOl-OS Itillvingsi' ^sknsn-^sbi'ist, Loburg 66.
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