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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Januar 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zur Beantwortung von Anfragen, die von einzelnen In- l spektionsbehörden an die Kultus-Ministerial-Rechnungsexpedition gerichtet wurden, sind dann unter dem 19. März 1903 noch die unten zu Punkt 2 abgedruckten Erläuterungen an sämtliche! Bezirksschulinspektionen hinausgegeben worden. Die Fragebogen sind, von wenig Ausnahmen abgesehen, in denen Nachfristen gewährt werden mußten, bis Anfang April 1903 bei der Knltus-Ministerial-Rechnungsexpedition ein gegangen, von der sie einer Vorprüfung in formaler Hinsicht unterzogen worden sind. Am 24. April 1903 konnte das Material in der Hauptsache an das Statistische Landesamt abgegeben werden. Zur Bearbeitung des Urmaterials in juristischer Hinsicht sind der Direktion des Statistischen Landesamtes anfänglich der Regierungsrat vr. Einert von der Amtshauptmannschafl Dresden- Neustadt, später der Regierungsassessor vr. Simon vom Kultus ministerium zugeteilt worden. Über die Ziele der Parochiallastenstatistik wird noch folgendes bemerkt: Im Hinblick auf die umfassendere Anlage, die nach der über einstimmenden Absicht der Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts von vornherein der Gemeindesteuer statistik zugedacht war, konnte sich die Parochiallastenstatistik auf diejenigen Fragen und Verhältnisse beschränken, die sich als Be sonderheiten des Schul- und Kirchensteuerwesens kennzeichnen. Die allgemeinen Steuerverhältnisse wie die mehr steuertechnischen Fragen waren schon in der allgemeinen Gemeindesteuerstatistik für Schule und Kirche mit erörtert worden. Hierher sind insbesondere Fragen nach der Belastung der Einkommensteuer, nach der Pro gression, nach dem Grnndsteuerpräzipuum und ähnliches zu rechnen. Dagegen mußte die Parochiallastenstatistik vor allem auf die konfessionelle Gliederung der Gemeinden und ihrer Bezirke, auf die Parochiallastenpflicht Andersgläubiger, auf die Parochial- lasten der Rittergüter, der juristischen Personen und ähnliche Fragen besonderes Gewicht legen. Eine Statistik wie die vorliegende ist in Sachsen ohne Vorgang. Sie hatte mit besonderen Schwierigkeiten namentlich insofern zu kämpfen, als es sich um die Beschaffung zutreffender Aus künfte der Schul- und Kirchengemeindeorgane handelte. Die an fänglichen Mängel dieser Auskünfte hofft man durch die wieder holten Nachprüfungen und Kvrrekluren sowohl seitens der Jn- spektionsbehörden wie seitens der Kultus-Ministerial-Rechnungs expedition, sowie die Rückfragen seilens des Statistischen Landes amtes bei der Bearbeitung in genügendem Maße behoben zu haben. 2. Die bei der Erhebung verwendeten Fragebogen. Statistik der Schukantagenerhekmig im Königreich Sachsen auf das Jahr 1901. Fragebogen F*. Schule der konfessionellen Mehrheit. Schulgemeinde: . . . Juspektionsbezirk: . . . Konfession: . . . 1. HDer Schulbezirk umfaßt Einwohner im Ganzen? . . . darunter Evaug.-luth.? . . . Römisch-kath.? . . . Andersgläubige? . . . 2. Der Schulbezirk umfaßt an Areal insgesamt da a mit Steuereinheiten. ?) Die Grundsteuereinheiten verteilen sich nach der Konfession der Eigentümer auf: (für evang.-luth., röm.-kath., andersgläubige und juristische Grund stückseigentümer getrennt anzugeben) ^lmlwortung der Fragen unter 1 erfolgte durch das Königliche Stattstische Landesaint. S) Zn Grunde zu legen war der Stand vom 1. Januar 1SV1. u) Politische Gemeinde') b) Teile der politischen Gemeinde o) Rittergüter und exemte Güter ä) Einzelne Zubehörungen von Rittergütern ^) usw., deren Guts hof in einen anderen Schulbezirk eingeschult ist. 173. In der Oberlausitz sind noch aufzuführen: Zahl und Konfession der in den Schulbezirk gewiesenen, aber außerhalb desselben wohnenden Gemeindemitglieder (getrennt nach evang.- luth., röm.-kath. und andersgläubigen) und die Zahl der in ihrem Besitz befindlichen Grund steuereinheiten (getrennt nach evang.-luth., röm.-kath. und anders gläubigen Gemeindemitgliedern). Wie haben dieselben zu den Schullasten beizntragen? . . . Werden dieselben auch noch an ihrem Wohnorte zu den Schullasten herangezogen? . . . 3. Nach welchem Anlagenfuße werden die Schulanlagen im Schulbezirke aufgebracht: u) im einfachen Schulbezirke"):... b) im zusammengesetzten Schulbezirke: an) Wird der Gesamtfehlbedarf der zusammengesetzten Schul gemeinde im ganzen Schulbezirke nach einheitlichen Grund sätzen aufgebracht? . . . Welche sind dies? . . . bb) Wird der Gesamtbedarf auf die einzelnen politischen Gemeinden usw. verteilt und diesen die Aufbringung über lassen? . . . nun) Findet diese Verteilung nach dem gesetzlichen Maßstabe ('/§ Köpfe, '/z Grundsteuereinheiten) statt? . . . bbb) Oder besteht ein abweichender Verteilungsmaß stab? . . . und welcher ist derselbe? . . . ooo) Beruht der letztere (kbb) auf Herkommen, Ver einbarung oder Entscheidung der Behörden? . . . 178. Anlagenregulativ ist beizufügen! 4. Welcher Betrag ist im Jahre 1901 nach dem Rechnungsabschluß durch Schulanlagen (direkte Schulstcuern) aufgebracht worden? . . . ^ Wie verteilt sich dieser Betrag auf erhobene: a.) Grundsteuern (gleichviel ob nach Steuereinheiten oder Grund wert oder dergleichen) (für evang.-luth., röm.-kath-, anders gläubige und juristische Personen getrennt anzugeben). d) Persönliche Anlagen: (für physische und juristische Personen getrennt anzugeben). au) Kopfsteuer. . . vk>) Einkommensteuer. . . oo) andere direkte Anlagen . . . 5. Wird der Abzug eines Fünstels des sesten Diensteinkommens (H 30 Revidierte Städteordnung, tz 23 Revidierte Landgemeindeordnung) auch sür Schulanlagen zugelassen? . . . 6. Wie hoch belief sich im ganzen Schulbezirke im Jahre 1901 nach den Rechnungsabschlüssen n) die Staatseinkommensteuer? . . . -F d) der Gesamtbetrag der Gemeinde-, Armen-, Schul- und Kirchen anlagen? . . . ^ o) das prozentale Verhältnis der Summe der Schulanlagen au) zu der Staatseinkommensteuer? . . . htz bb) zu der Summe der Gemeinde-, Armen-, Kirchen- und Schulanlagen? . . . U 7. Wieviel Besitzveränderungsabgaben sind im Jahre 1901 nach den Rechnungsabschlüssen zur Schulkasse vereinnahmt worden? . . . 178. Regulativ ist beizusügen! Davon entfielen aus: . . . (für evang.-luth., röm.-kath., andersgläubige und juristische Personen getrennt anzugeben). Werden zu diesen Abgaben auch die Besitzer der exemten Güter herangezogen? . . . Rechnen in zusammengesetzten Schulbezirken ein zelne Gemeinden die Abgabe gegen ihre Anlagenbeitragsquote auf?... 8. Besteht ein gütliches Abkommen zwischen der konfessionellen Mehr- heits- und Minderheitsgemeinde, wonach der letzteren ein Anteil an den Schulanlage» vom Grundbesitz überlassen wird? . . . Oder ein Anteil an den Besitzveräuderungsabgaben? . . . Wie hoch berechnet sich dieser Anteil? ... 1) Waren einzelne Teile des politischen Gemeindebezirks einem anderen Schul bezirke zugewiefen, so waren dieselben besonders zu bezeichnen (aus besonderen Zeilen). 2) Unter Zubehörungen waren nur solche Grundstücke zu verstehen, die dis Rittergutseigenschaft teilen, also vormals steuersrei waren, nicht also hinzugeschlagene bäuerliche Grundstücke. S) Unter einfachen Schulbezirken waren auch solche zu verstehen, in die nur einzelne Grundstücke eines anderen Gemeindebezirks eingeschnlt waren, welche letzteren also leine Vertretung im Schulvorstande hatten.
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