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Auer Tageblatt : 21.09.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735688886-192609213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735688886-19260921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735688886-19260921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAuer Tageblatt
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- Monat1926-09
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- Auer Tageblatt : 21.09.1926
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Nr. 220 Dienstag» äen 21. September 1926 21. Jahrgang Theorie nichts zu erzielen, sondern e» muß auch für Kampf aller gegen alle. Bon einer solchen Entwicklung die Ankunft * L nur erfüllt ist von der Staatsgestnnung, darf Webstuhl der Zeit lebendige- Kleid. mutz sich die Beamtenschaft bewußt fernhalten. Im übrigen wird, rein praktisch gesehen, der Einfluß der Die deutsche Beamtenschaft hat Anspruch auf ein Beamtenrechtsgesetz, das den Pslichtenkreis des Beamten nach neuzeitlichen Begriffen regelt und seine Rechte so sichert, datz auch der Schein jeder Willkür vermieden wird, und datz die per sönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Beamten überall durch klare Rechtsansprüche gesichert sind. Die ses lang erwartete Gesetz ist seit einiger Zeit im Reichs ministerium des Innern fertiggestellt und ist gegenwär tig Gegenstand eingehender Aussprachen zwischen Reich und Ländern. Zn einem bereits weiter fortgeschrittenen Stadium sind zwei weitere Gesetze, die neue Dienststraf ordnung und das Beamtenvertretungsgesetz. Die Dienststrafordnung, die zu einem Teil im zu ständigen Ausschuss des Reichstages bereits durchberaten ist, hat das Ziel, dafür zu sorgen, datz Verfehlungen und Hebelgriffe von Beamten in einem zwar strengen, aber mit den nötigen RechtSgarantten für den Beamten ausgestattcten Verfahren behandelt werden. TaS Be- amtenvertretungSgesetz liegt dem Reichsrat vor: ES soll den Beamten einen mttbestimmenden Einfluß auf die Gestaltung seiner persönlich-dienstlichen Angelegenheiten sichern. Eine solche Vertretung ist eine unbedingte Not. Wendigkeit, wenn sich der Beamte nicht lediglich al» Rad in einem seelenlosen Mechanismus, sondern als Glied in einem lebendigen Organismus fühlen soll. Man spricht in unseren Tagen sehr viel von Ber- waltungöreform. Die einen meinen dabet Behörden reform, die anderen Bürorcform, manche meinen bei des, und sicherlich ist auf beiden Gebieten manches zu tun, aber man soll dabei doch nicht vergessen, datz es auch noch eine dritte Art von Verwaltungsreform gibt, die davon ausgcht, daß die Selbständigkeit, die Leistungs fähigkeit und die Arbeitsfreude die besten Förderer und Mehrer des Nutzeffektes aller VerwaltungSarbett sind. Das große Kapital, das in der Erfahrung und in der Pflichttreue der Beamtenschaft verkörpert ist, kann noch weit mehr als bisher in bare Münze umgesetzt werden Beamte und Wirtschaft, ist das etwas Gegensätzliches? Die Beantwortung die ser Frage erfordert vorerst die Prüfung des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft. Sind Staat und Wirt schaft etwas Gegensätzliches? Befinden sie sich gegen seitig im Verhältnis der Ucberordnung und Unterord nung? Hat der Staat den Vorrang vor der Wirtschaft oder die Wirtschaft den Vorrang vor dem Staate? Tie Lösung ist mit wenigen Worten gegeben. Eine geord nete Wirtschaft ist ohne ein geordnetes und gefestigtes SlaatSgcfüge nicht denkbar und umgekehrt: ein Staat ohne gesunde Wirtschaft ist unmöglich. Hieraus ergeben sich die klaren Grundfvrderungen: die Wirtschaft muß dem Staate dienen und ihn stützen helfen; der Staat muß die ihm dienende Wirtschaft fördern, schützen und stützen. Diese Erkenntnis des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft ergibt manches für die richtige Er- kcnntnis des Verhältnisses zwischen Beamten und Wirt schaft. Mit einigen Worten muß auf die belUfsständischen und politischen Strömungen in der Beamftnschaft eingegangen werden. To ergibt sich für die Zukunft zunächst eine große Grundforderung: Frcihaltung der Organisativn von einseitiger Pariripolit k! Damit soll nicht dem politischen JndifferenttsmuS frü herer Zeiten das Wort geredet sein; im Gegenteil, gerade der einzelne Beamte muß Stellung nehmen zu allen lebenswichtigen staatlichen Problemen und innerlich mit ihnen fertig werden, aber eine einseitige parteipolitische Orientierung der Beamtenvertretung widerspricht dem ureigensten Wesen des Beamtentums und seinen vital sten Erfordernissen. Wie den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung verfassungsmäßig gewährleistet ist, so muß in der Beamtenorganisation Raum für alle politischen Orientierungen sein, soweit sie sich mit dem Wesen des Beamtentums und des Staates vereinbaren lassen. Der Gedanke einer Bcamftnparfti ist abzulehnen. Gerade die Beamtenschaft darf der unser öffentliches Leben so schwer bedrohenden Gefahr nicht erliegen, die darin besteht, datz Znteressenpolitik nur allzu häufig die allgemein staatspolitischen Ideen und Notwendigkeiten in den Hintergrund drängt. Bcrufsständische Auslösung unserer politischen Betätigung führt letzten Endes zum fibrekfe -es Reichspräsidenten von Sa- Mergentheim. Mergentheim, 19. Sept. ResthSpräftdent von Hindenburg besichtigte heute einige OrtSunterkünfte der Truppen in der Umgebung von Mergentheim und wohnte nachmittags einer Flugveranstaltung bei. Am «bend hat der Reichspräsident die Rückreise nach Berlin an getreten. ! ! ' l Beamtenschaft in den Parlamenten viel nachhaltiger sein, wenn sie eine angemessene Vertretung in allen politi schen Parteien hat, als wenn sie sich auf den Isolier schemel einer Beamtenpartei setzen wollte. Tas berufspolittsche und staatspolitische Wollen der Beamtenschaft — und da- ist eine wettere Grundforde rung für die Zukunft — mutz seine Zusammenfassung finden in einer einheitlichen, allumfassenden, geschlosse nen Spttzenorgantsation. Organische Tetlorganisationen sind gewiß eine Not wendigkeit, aber wenn die eine große Zusammenfassung fehlt, dann fehlt die machtvolle Einwirkung und Aus wirkung, die im StandeSinteresse und im Interesse des Staatsganzen ersorderlich ist. Eine geschlossene Orga nisation ist allein in der Lage, die großen ZukunftSaus. gaben der Beamtenbewegung zu erfüllen, al» deren End ziel zu erkennen ist; eine in sich gefestigte, in ihrer Stellung gesicherte und geachtete Beamtenschaft al» le benswichtiges Glied eines freien und unabhängigen Volkes, als eine starke Säule de» Staate», mit dem sie steht und fällt. Für die Zukunft ist schließlich noch! eine letzte große Forderung zu erheben, die der Beamtenschaft kein Ge setz und keine Organisation erfüllen kann, sondern eS ist etwas, mit dem sich der einzelne Beamte nur selbst erfüllen kann: das wahre Berufsethos. Tier ethische Inhalt des Beamtentum- ist von ganz bestimmter eige ner Prägung. E» soll uns fern liegen, den ethischen Wert der Leistungen anderer Volksschichten zu verken nen oder gar zu verkleinern, aber der Beamte darf und mutz sich des Wertes seiner eigenen Arbeit und Stellung bewußt sein. Ein Angehöriger de« mittleren Beamtenstandes selbst hat vor einiger Zett die Eigenart und diesen Wert gekennzeichnet: „Tas TreuverhältntS ist es, das die Grundlage des Berufsethos de- Beamten tums bildet, das Bewußtsein, seinem L!olk und Staat aus dem einzelnen zugewiesenen Posten zu dienen unter völliger Selbstverleugnung und innerster Hingabe. Und dieses Bewußtsein, dem ganzen Volke auch auf beschei denstem Posten zu dienen, mutz gerade in einem Volks staat seine Höchste Steigerung erfahren, mutz zum an deren in der Berufsbeamtenschaft zu einer ebenso hohen wie abgeklärten Staatsauffafsung des Beamten führen, der immer zu bedenken hat, datz er Diener des ganzen Volkes ist, datz sein Berufsstand die Inkarnation des Staatsgedankens, der Volksgemeinschaft, der Unterord nung des Einzelnen unter das Ganze bedeutet. Eine modern geschulte, unbestechliche, ehrenhafte und nach! dem kategorischen Imperativ der Pflicht handelnde Beamten schaft ist von ungeheurer Bedeutung für daS Gedeihen eines auf Gleichberechtigung.aller beruhenden Volk«. staateS." Die Beamtenschaft, die von diesem Berufsethos er füllt ist, wird wahrhaften Staatsdienst, Volksdienst, Menschhettsdtenst leisten, sie wird durchdrungen bleiben vom Adel der Arbeit, die zu dem Bau der Ewigkeiten zwar Sandkorn nur für Sandkorn reicht, doch von der großen Schuld der Zetten Minuten, Tage, Jahre streicht! — Za, jeder Beamte, wo und wie sich feik Wirker» auch vollzieht, wenn er dabet wahren Berufsgesinnung und von sich sagen: Wir sitzen am sausenden Und weben der Gottheit Zur Berliner Reife Locheurs. Part», 19. Sept. Ein Genfer HavaStelegramm besagt zu dem Gerücht, datz Loucheur sich im Zusammen hang mit den in Genf und Thoirh eingeletteten deutsch französischen Besprechungen nach Deutschland begeben werde. Loucheur beabsichtigt, im Oktober nach! Berlin zu reisen, um sich dort vor der Handelskammer über seinen Plan einer WeltwtrtschaftSkonferenz zu äußern. Zu dem gleichen Zwecke wird er sich im Anschluß daran nach Wien begeben. »«,1,«,» »» «u,. »Mch« >«>i» « rag.diau Enthalten- -ie amtliche« Sekanatmachaage« -e» Rate» -re Vta-t na- -ra Rmtsgrricht« Ras. peaMeck Kenw Lei»,», Nr. 1-se Leipzig, 19. Sept- Der Sächsische Gemeinde- beamtenbund hält in den Tagen vom 18. bis 20. Sep tember in Leipzig seine 54. Bundeshauptversammlung ab. Nach einem Begrützungsabend der Ortsgruppe Leip zig am Sonnabend im Zoologischen Garten fand heute vormittag die feierliche Eröffnung der Tagung in einer Festsitzung im Neuen Theater statt, die durch einen Vor- trag des Reichsministers des Innern Tr. Külz über das Thema „Wesen und Aufgaben der deutschen Beamten schaft" eine besondere Bedeutung erhielt. Dem Minister, der schon während der Rede an besonders markanten Stellen durch Beifallskundgebungen unterbrochen wor den war, wurden zum Schluß lebhafte Ovationen dar gebracht. Die Versammlung erhielt durch Darbietungen deS Leipziger Gewandhausorchesters unter Leitung des Generalmusikdirektors Brecher einen glänzenden Rah men. Reichsmknisier -es Innern dr. Külz über „We «n und Aufgaben der Beamtenschaft". Dem oberflächlichen Beobachter will es scheinen, als ob in der äußeren und inneren Struktur des deut schen Beamtentums sich gegen früher nur wenig ge ändert habe. Wer aber näher zusieht, der wird sehr bald finden, daß sich zum Teil grundlegende Wandlungen vollzogen haben und noch vollziehen, und zwar in dem Verhältnis zwischen Beamtenschaft auf der einen und Staat und Volksgemeinschaft auf der anderen Seite, zwischen Beamtenschaft und einzelnen Wirtfchaftskreisen und schließlich im Innern des Gesamt körpers der Beamtenschaft selbst. Die staatliche Wand lung, die sich seit 1918 vollzogen hat, saßt man am besten in den Satz zusammen: wir sind vom Obrigkeitsstaaü auf den Weg zum Volksstaat gekommen. AIS in deutschen Landen zum ersten Male der anfäng lich verheißungsvolle und später doch nicht zu voller Auswirkung kommende Versuch zur Zeit des Freiherrn vom Stein gemacht wurde, zum Volksstaat zu ge langen, da sprach Wilhelm v. Humboldt von der Ein stellung des höheren Beamten in prachtvollen Worten, die heute noch für die gesamte Beamtenschaft Geltung haben: „Nichts ist so wichtig bei dem Beamten, als welchen Begriff er eigentlich nach allen Richtungen hin von der Menschheit hat, worin er ihre Würde und ihr Ideal im Ganzen sieht, mit welchem Grad intellektuell ler Klarheit er hierüber denkt, mit welcher Wärme er empfindet, welche Ausdehnung er dem Begriff der Bil dung gibt, welche Achtung er vor den niederen Volks klassen hegt, ob er Erziehung und Religion eine bildende Kraft zutraut, wie es endlich mit seinem Glauben an die Umgestaltung seiner Nation steht." Schönere Worte über die Notwendigkeit des inneren Verbundenseins des Beamten mit dem Staate in allen seinen Lebensfunk tionen können nicht gesprochen werden. Wer sich als Beamter dem Staate innerlich verbunden fühlt, wird bet allen seinen amtlichen Maßnahmen erfüllt sein von dem Bestreben, dieses Gefühl des Verbundcnsetns mit dem Staate auch bet allen denen zu erwecken oder auf recht zu' erhalten, denen er dient, das heißt bei allen Volksgenossen, denn der Beamte ist Diener der Gesamtheit!, nicht Diener einer Partei. Inneres Verbundensctn mit dem Staat ist des wegen das vornehmste Gebot, welches für die Beamten schaft des Volksstaates erhoben werden muß. Als selbst verständliches Korrelat dieser Forderung ergibt sich so fort und unmittelbar: Ver-bundensein d^s Staafts mir der Beamtenschaft. Der Entwicklungsgang der letzten Jahre erweckt den Anschein, als ob der Staat die Selbstverständlichkeit dieses Gebotes verkannt habe. In der Tat ist es so: Der Staat hat im Laufe der letzten Jahre in bitterster Selbsterhaltungsnot der Beamtenschaft viel Schweres zu muten müssen. Das TreuverhältntS zwischen Staat und Beamtenschaft muß auf beiden Setten lückenlos sein. Bekenntnis der Beamtenschaft zu diesem Staate und Be kenntnis des Staates zu seinen Beamten, das ist der wesentliche Inhalt dieses Treuverhältnisses, das ist zu gleich auch das Fundament des Berufsbeamtentums. Das BeruPbeamtentum ist auch im Volksstaat eins SlnatSnoftvendigkeit. Stehen staat-politische Erwägungen hierbei im Vorder grund, so ist auf der Grundlage einer arbeitsrechtlichen die Zukunft gelten: veamtenrecht ist Staat»»«. er Tagevlatt I««« s»r -»>«!««» Mu« LMM Mzeiger für -as Erzgebirge «undeshauptoersammlung der sächlichen Eemeindebeamten Eine Rede des Annenminisiers.
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