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Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186510103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18651010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18651010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1865
- Monat1865-10
- Tag1865-10-10
- Monat1865-10
- Jahr1865
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1865
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MßirgWr UMHWck yox: Erscheint täglich mit «»»«ahme L0i). de» «»«tag-. I. (->495—96) (5481) folgende im Georgengrüner Forstreviere aufbereitete Hölzer, und zwar: in den Bezirken Stadtwald, Breiteheide und Kleineheide, und e». (5498) Im Gasthofe zu Hohengrün sollen, von Nachmittag- 2 Uhr an in den Bezirken Stadtwald, Schaafstall, «reiteheide, Kleineheide, Unterhüttenschach«,, Spranger, Wolfsgrube, Pechheide und Katzrusäme, Königliche Amt-Hauptmannschaft, von Einsiedel. Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Renstädtel und Zwönitz. 1 Dienstag, dm 10. October. ! terminlich anberaumt. - ES werden daher die Besitzer der in dem zeitherigen Burgstädtler Jagdbezirke «ui» Nr. 9791».. 979e., 9811»., 982 bis mit 993, 997, 999 bis init 1004, 1006, 1008, 1008»., 1009 bis mit 1026, 1030 bis mit 1035, 1038 bis mit 1042, 1045, 1047, 1048, 1049, 1052, 1053, 1057 bis mit )080, 1084 bis mit 1090, 1092 bis mit 1101 und 1108 bis 1111 befindlichen Flurparzellen, hiermit RathSwegen vorgeladen, im vorgedachten Termine Nachmittags 3 Uhr in Person oder durch gehörig.legitimirte Bevollmächtigte in dem Mühler'schen.Gasthofe zu Burgstädtel persönlich zu erscheinen »nd der fraglichen Verhandlung gewärtig zu sein. Elterlein, den 7. October 1865. Der Stadtrat h daselbst. . Oertel, Biirgermstr. V o r l a d u n g. — Wegen der ferneren Ausübung der Jagd in dem zeitherigen, sogenannten Burgstädtler Jagdbezirke macht sich behufs der Wahl eines Jagdgenossen" schaftSvorstandeS und eines Stellvertreters desselben, sowie wegen der eventuell damit zu verbindenden Jagdverpachtung eine anderweite Verhandlung erfo^ dcrlich, und haben wir zu diesem Zwecke * Sonnabend, den 28. Oetober dieses I a b r e S, Fisch verkauf. Donnerstag, den 12. Oetober dieses Jahr wird der Weißbacher Herrschaftliche große Teich gefischt, wo Speisekarpfen von Vormittags 10 Uhr ab verkauft werden. Gräfliches Rentamt Wildenfels, den 7. October 1865. . F. A. Naumann. 65 weiche gute Scheitklafteru,' 60 „ wandelb. „ i 150 „ Stockklaftern, i 1 «eiche- Reißigschock Tage- und Zmkktall fSr die Gcrichtsämtcr und WadtrSthe GrünhM, Johanngeorgmstadt, SchwWmbm Wildenfels, VreiS vicutelsäbrUck IS Nqr. — Juseraten-Annahme für die am «ben^rfchchlende PackerM 11 Uhr. Erlaß, die Tollwuth der Hunde betreffend. ES ist eine ziemlich allgemein verbreitete Ansicht, daß in unserer Gegend wegen ihrer klimatischen Verhältnisse die Tollnmth bei Hunden z« den seltenen thierischen KrankheitSerscheinungen gehöre. , / Auch schien diese Meinung in dem Umstande einige Begründung zu finden, daß allerdings im Bezirke der hiesigen Königlichen Amt-Hauptmann« seit längerer Zeit keine tollen Hunde sich gezeigt haben. : Allein die Erfahrung in gegenwärtigem Jahre hat dargethan, daß dieser Glaube in seiner Allgemeinheit sich durchaus nicht bestätigt, sondern daß bei anhaltender besonders warmer Witterung die Hunde im Gebirge ebenso wie anderwärts und de- ungewohnten TeniperaturwechselS halber, vielleicht sogar mehr noch für die Tollwuth empfänglich sind. Dies beweisen die im diesmaligen Gommer und Herbste namentlich in hiesiger Gegend bi» jetzt schyn zahlreich vorkommenden und leider noch im mer in höchst bedenklicher Weise sich mehrenden Fälle von HundSwuth. Seit dem Monat Juni dieses JahrcS sind im amtshauptmannschaftlichen Bezirke an verschiedenen Orten nicht weniger als acht tolle Hunde vor gekommen, welche nicht nur eine große Anzahl anderer Hunde nnd Katzen wieder gebissen, sondern leider auch Menschen verletzt haben. Gegenüber diesen actenmäßig feststehenden, jedoch gewiß noch nicht bekannten Thatsachen hält die Königliche Amtshauptmannschaft sich nicht nur für verpflichtet, den sämmtlichek Polizeibehörden anheimzugeben, insoweit dies nicht bereit« geschehen, allenthalben die Anordnungen der Königlichen KreiSdirection gegen da« freie Herumlaufen der Hunde ohne Maulkorb wieder einzuschärfen und deren strenge Durchführung mit-allen zu Gebote stehenden Mitteln zu über wachen, sondern man wendet sich zugleich auch an die Einsicht de« Publikum- selbst und hofft, daß dasselbe in Erkenntniß der unläugbaren allgemeinen Ge fährlichkeit dieser jetzt so häufigen KrankheitSerscheinungen an Hunden, die Behörden »ach Kräften unterstütze« und daß ganz insbesondere die Besitzer von Hunden die letzteren nunmehr entweder zwölf Wochen lang etnsperren, oder an deinen ausführen oder mindesten« mit Maulkörben gehörig versehen werden. Eine Mitwirkung de« Publikums ist im vorliegenden Falle um so dringender erforderlich und geradezu unentbehrlich, je schwieriger und fast unausführbar eine fortwährende Aufsichtsführung von Seiten der Behörden ist und al« e« sich hier um eine Maaßregel handelt, deren Durchführung recht eigentlich im (Interesse der allgemeinen Wohlfahvt liegt, deren Nichtbeachtung dagegen für den Einzelnen die schwerste Verantwortung zur Folge haben kann. Au« dem nämlichen Grunde empfiehlt auch die Königliche AmtShauptmannschaft dringend die von der Königlichen KreiSdirection neuerlich mittel- Geraloerordnung vom 23. vorigen Monat- zur Verminderung de« übermäßigen HundehalteuS angerathene Einführung der Hundesteuer überall, wo sie «och nicht besteht. - Aunaberg, den 7. October 1865. von früh 9 Uhr an 2362 Stämme von 4;—9j Zoll Mittenstärke, 1886 weiche Klötzer von 7—25 Zoll oberer Stärke 42 Schock 15 Stück 14—3 zoll. Stangen, 27 „ 34 „ 4—6 „ „ 1H weiche Nutzklaftern II. und III. El.
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