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Erzgebirgischer Volksfreund : 05.02.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188702051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18870205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18870205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1887
- Monat1887-02
- Tag1887-02-05
- Monat1887-02
- Jahr1887
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 05.02.1887
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loä ttor Tageblatt für Schwayenberg und Umgegend. HWsHUssss Mr dic königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Z»h«nnge»rgenstadt, Lößnitz, Ncustädtel, Schneeberg, Schwakenberg und Wildenfels. L Grzgeb.Hiölkssreund ) sol- Nach- , hier lrstr., taste- :iten, Ml- : in preis Redaction, Verlag und Druck von E. R. Gärtner in GchneMW. Sonnabend, den 5. Februar. 1887 M 28 «SW er 8 137 de» Sesetzk» vom 13. October 1886 aus die daselbst geordnete Beihilfe von dr^ Proeent der von ihrem Fabrtketabliffemeut ßzu zahlenden Versicherungsbeiträge Anspruch machen wollen. Dresden, den 2b. Januar 1887. Königliche Brandverstchcrungs-Kammcr. «ez. Edelmann. Herr Sasthofsbesrtzer August Müller in Wilt«« -abfichtigt, in dem unter Nr. 247 de» Brand-VersicherungS-Lataster« und Nr.^81 de» lurbuch» für Wilkau gelegenen Grundstück eine Tchlächtereianlage Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen vasthof-befitzer- Christian Gottlob Lr-mel in Raschau ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Ber- theiluug zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfaffung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf den 24. Februar 1887, Vormittags 11 Uhr vor de« Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Schwarzenberg, den 31. Januar 1887. Oeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Wendigkeit der Erhöhung unserer Wehrkraft vollständig, ver zögerte dann die Entscheidung, feilschte und marktete um Einzelheiten, zwang den Kriegsminister, Darlegungen, dem Auslande gegenüber höchst unbequeme Offenbarungen zu geben, und bewilligte endlich auf nur drei Jahre, während doch von allen Sachkundigen und dem größten Fachmann der Welt betont wurde, „drei Jahr» nützten «ns nichts". Die Reichstagsmehrheit war taub gegen di« Ermahnungen und Warnungen unseres greisen siegreichen Heerführers Moltke, sie war taub gegen die ergreifenden Ausführungen des großen Führers der deutschen Nation, sie blieb stehen und lehnte die Bewilligung auf sieben Jahre ab. Mr alle, glaube ich, und da» unbefangen denkende Volk haben es wohl al- eine Erlösung empfunden, als der Reichskanzler von diesem übelunterrichteten Reichstag an da- unbefangen denkende, patriotisch gesinnte, besser unterrichtete deutsche Volk Berufung einlegte. (Beifall.) M. H., allen persönlichen Verunglimpfungen abhold, sage ich nur, ich begreife in unserer Zett solche Entscheidung der Vertretung unseres Volkes nicht und ich bedaure per sönlich von ganze« Her»«», daß daran theilnahme« so viele Männer, denen ich gewiß patriotische» Handeln und Gefühl nicht abstreiten will. Fraktionszwang, innere Verbitterung, daß die Dinge nicht so gekommen, wie «an erwartet, per sönliche Segensätze gegenüber dem Fürsten Reichskanzler können doch die» kaum erklären. Früher, «. H., t« Jahre 1874 und 1880, als der Fried« noch tu sicherer, langer Aussicht stand, da hat doch der Reichstag mit de« Kaiser und den Bunde-fürsten sich über die sieben Jahre friedlich geeinigt; ich selbst, der damals diese Verhandlungen mit leitete und dm Ausgleich herbeiführen half, kann bezeugen, daß schon damals die größte« Bedenken auf fetten des Kai sers und der Militärverwaltung gegen die Bewilligung auf Zett überhaupt bestanden, und daß nur die Geneigtheit, auf eine» Boden mit der Mehrheit des Parlament» zu bleibe«, die überau» hervorragende Nachgiebigkeit der Re- gtemng vorzugsweise durch die Mitwirkung de» Fürste« Reichskanzler» selbst e» dahin brachte«, daß die Reich»reqie- rung sich schließlich auf dieser Grundlage mit un» ver- Bürgerschule zu Schneeberg. Die A « m e l d « » g der schulpflichtigen « « a b e « soll M o n- lag, de« 14. Februar und diejenige der Mädchen Dienstag, den 1S. Febrnar Vorm »an S—12 oder «ach«», von S—4 Uhr t« de« Zimmer Nr. 4 der Bürgerschule stattfinden. Für alle Kinder ist ein Impfschein beizubringeu. Für diejenigen Kinder, welche nicht in Schneeberg geboren find, ist ein »eburtszenguis und ein Lauszeugnis vorzulegen. Alle Kinder, welche bis Ostern d. I. das 6. Lebensjahr erfüllt haben, werden schulpflichtig, doch könne» auf Wunsch der Eltern auch Kinder ausgenommen werde«, welche bis zum 30. Juni das 6. Lebensjghr vollenden. Schneeberg, dm 3. Februar 1887. Schuldirector Rausch. könnend Nun ist diese Festsetzung auf sieben Jahre seit zwölf Jahren eingehalten wordm, dieselbe hat sich als ein glücklicher Ausgleich erwiesen. Die Kriegsverwaltung hat damit auSreichm könne«, die Rechte des Parlaments, na mentlich die Bewilligungsrechte sind nicht geschmälert. Run plötzlich, in einem Augenblick, wo ganz Europa auf un» sieht, wo so viele Völker von uns die Segnungen des Frie dens erhoffen, in eine« Augenblick eigener höchster Ge fahr verwirft der'Reichstag dieses glückliche Abkommen, bricht das Sinverständniß, das so segensreich bi» dahin ge wirkt hatte, ermuthlgt unsern Widersacher t« Ausland und drückt da» Selbstbewußtsein der Ration, so wohlbearündet auf Grund seiner endlich wtederermngenea Einheit tief herunter. (Lebhalter Beifall.) Das versteh«, wer kann! Ich sage, wenn der Reichskanzler and unser Kaiser nnd Herr da Berufung einlegt an da- deutsche Volk: — da deutsche Volk wird die Berufung annehmen und sich auf die Sette stellen, wo die Begründer de- Reich-, ans die Seite, wo die greisen Räthe unsere- Kaiser- stehm, die wir heute nicht entbehren können und in Zukunft schmerzltch beweinen werden. (Stürmische Zustimmung.) M. H., war es nicht die Pflicht jedes Volk-Vertreter» in einer solchen Lage, selbst seine persönliche Mein««- über die Zweckmäßigkeit einer kurzen Spanne Zeit zu opfern? Mußte man sich in einer solchen Lage, die mit flammenden Lettern zur Vorsicht mahnt, nicht sagen, daß ein Streit «U d«r Reichsregierung über die Wehrkraft de- Volke- unsere natio nalen Kräfte lähmen und den Muth unserer Gegner hebe» würde! Mußte ma» sich nicht sagen, daß selbst der Schein einer solchen Thatsache bet unser« leichtgläubigen Nachbar volk sehr bedenkliche Täuschungen hervorrufm könne? (Bei fall.) Welche Verantwortlichkeit haben diese Männer auf sich geuo««enl Mr aber wolle« diese Verantwortlichkeit nicht thetlen. (Lebhafter Beifall.) Jene sage«: die Reichs- regterung hätte nachgeben solle«, da«« wär« ja auch Fried« gewese«. Aber, «. H., die Retch-re-teruag, wie ich schon gezeigt, stand auf de« Boden eine- zwölf Jahre htndnrch bestandenen Au-Äetch- und Herkommen». Sie must« sich sagm, daß eine Nachgiebigkeit grade in dieser Frage bedenk lich sein mußte dem Ausland« gegenüber. Sie durste »t« Milttärfrage nicht all« drei Jahr« in dt« Wahlkämpf« werfen laffen, und ich dta ga«, der Ansicht unsere» frühem Partei- genoffen Rickert, wen« er sagt: „Drei Jahre find schlimmer al» et« Jahr", und ich begreife um so weniger, wie diese Herren heute drei Jahre vertreten. (Beifall uno Heiterkeit.) Erst fiebrn Jahre, dann drei Jahre, da» war die v-cechtigte Besorgntß der Reichsregierung. Ein Jahr »st aber unver einbar mit der RrtchSverfaffung, denn die RetchSoerfassaag M. H., e» war «ine Nachgiebigkeit der ReichSre-iemng, dmv die RrtchSverfaffung fordert tm Gegensatz zu jährlichen kurzen Bewilligungen i« Staatshaushalt dt« Festsetzung der FrtedenSpräsm, durch Gesetz. E» war «in» doppelte Nach- gtebigkett, well niemand von uns zweifelhaft war, daß bet der damaligen Cvnftellatton und der damaligen Stim«ung des Volkes durch eine etwanige Auflösung de» Reichstag» der Kaiser eine Bewilligung auf immer hätte erlangen l errichte«. . . I« Gemäßhrit 8 17 der ReichSgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird die« tt der Aufforderung hierdurch bekannt qemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit > nicht auf besonderen PrivatrechtS-Ttteln beruhen, bet deren Verlust binnen 14 Tage«, « Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhter anzubringen. Zwickau, am 27. Januar 1887. Königliche Amt-H<«ptm«u»sch«ft. v. Bose. Bekanntmachung. Der 1. Termin Grundsteuer auf da» Jahr 1887 ist längstens öis zum 12. d. M. bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Aue, am 3. Februar 1887. Miquel «uf dem uatioualliberalen Parteitug iu Neustadt a. d. H. Deutsche Landsleute l Für Ihren herzlichen Willkomm- grüß sage ich Ihnen besten Dank. Nicht mir gilt er, son- »ern der Sache. Möge er dieser unserer gemeinsamen Sache eine gute Vorbedeutung sein! Auch diejenigen in dieser Ver sammlung, welche bisher vielleicht nicht zu «ns standen, sie sollen mir herzlich willkommen sei». Ich gebe noch immer nicht die Hoffnung auf, daß wir auch ihre Herzen erreichen. Beifall.) Ja, «. H., in einer schweren, ernsten Zeit ha ben wir uns hier versammelt, eine bang« Sorge geht durch sie deutsche« Lande. Auch der Ruhigste steht die Schatten ommender Ereignisse näher und näher rücken. Ganz Europa iarrt in Waffen. Selbst die kleinen neutrale« Staate« be reiten ihre Rüstungen, um, wenn e» gilt, ihre Unabhängig- eit zu verthetdige«. Deutschland ist am «eisten bedroht, mser Nachbarvoll im Westen hat die selbstverschuldeten Me derlagen und die im gerechten VertheidigungSkampf verlo rene« alten deutschen Länder nicht vergessen. Keinen Augen- >lick können wir sicher sein, ob heute, ob morgen, ob, wie >er Reichskanzler sagte, in zehn Woche«, ob in zehn Mo- »atm, ob in zehn Jahre«, wenn es sich Kark genug glaubt, wenn die politische Lage günstig ist, wenn di» inner» Ver- hältntffe dränge«, der Bruch entsteht. Täglich kann ein neuer Entscheidungskampf »ns a»fgezwung»n werden. Im Osten steht es nicht viel besser aus. Die Gegensätze «ad Jntereffenverschtedenhetten der Staaten t« Oste« können auch täglich einen kriegerischen Zusammenstoß hervorrnfe«, »nd alle» dies ist dazu angethan, daß, wenn der Fried« im Oste« nicht erhalten wird, die Kriegsfurie sich durch ganz Europa verbrette« kann. In dieser Lag« mm, «eine Her- ren — hatte« St« da- s«st —, v«rla«gt« der Kaffer eine Erhöhung unserer Wehrkraft, um etnigernlaße« die viel grö ßeren Anstrengungen Frankreich- «ad Rußland» «in,«holen, eine Erhöhung nicht größer und nicht höher al- auf et« lProcent der Bevölkerung, «tcht höher, al- bereit» die Krieg»- «ehr gewesen ist von jeher in deutschen Landen, selbst zur Igitt de- Vuade-tag-, wett niedriger noch, «l- da- preu- Ißtsche «oll fie sett 1815 regelmäßig getragen hat, mit al- Iteintger Ausnahme de» Anfang» der 50er Jahre. Und der I Erfolg der damalige» Erniedrigung der Last war — Ol- ImUtz. Richt zu kriegerischen Unternehmung««, nein, zur I Wahrung de» Friede«» hat der Kaffer diese» verlangt, zu, I Sicherung de» Vaterland«» — nicht a»f immer, «in, n«r laus sieden Jahre. Und wa» mußten vir erlebe»? Die I jetzige Mehrhett de» Reichstag» bestritt anfänglich die Roth- Auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung und Aufforderung der König, chen BrandverficherungS-Kammer, die Bewilligung von Beihilfen von de» Vrandver- cherungSbeiträgen zur Unterhaltung der Feuerlöschanstalten betreffend, werden die Herre« emeindevorstände und sonstige» vethelltgten im hiesige« Verwaltungsbezirke noch beson- er» aufmerksam gemacht. Schwarzenberg, den 1. Februar 1887. Königliche Amlshaiwtmmmschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung und Aufforderung. Nach Artikel 10 8 137 de» «tt dem 1. diese» Monats in Kraft getretenen besetze» vom 13. October 1886, einige Abänderungen des Gesetzes über die LandeS- Mmobiliar-BrandverficherungSanstalt- vom 25. August 1876 betreffend, kann denjenigen Gemeinden, in welche« die uuter d. o. ä. und s dieser Gesetzesvorschrift angegebenen rtlichen Feverlöschankalten bestehen, zu den Kosten derselben eine erhöhte Beihilfe i« Zetrag« von drei und mehr Proeent der eingezahlten BrandversicherungSbetträge gewährt »erden. Die Bewilligung dieser erhöhten Beihilfen ist mit Beibringung der erforderlichen kachweise bei der BrandverficherungS-Kammer zu beantrage«, und unterliegen dieser Vorschrift selbstverständlich auch diejenigen Gemeinden, welche bisher schon eine mehr al» tvprocentige Beihilfe zu ihre« Feuerlöschkaffen bezogen haben. Da bi» jetzt nur wenige Anmeldungen erst eingekommen find, di« Angelegenheit wer «och vor Eintritt de» nächsten Termin» zur Erhebung der Brandkaffenbetträge, den . April diese» Jahres, geordnet sein muß, so ergeht an diejenigen Semeinden, welche »uf Srund der gedachten Vorschriften eine erhöhte Beihilfe von drei und «ehr Proeent >er BrandversicherungSbetträge zu den Kosten ihrer 'Feuerlöschanstatten beanspruchen zu önnen glauben, die Aufforderung, ihre Anträge bis zum Schluß des Monats febrnar diese« Jahres anzubringen. Die gleiche Aufforderung ergeht an die Besitzer von Fabriketabliffement», welche! Zabrikfeuerwehren hatten und »ach den Bestimmungen im zweite» Absätze de» Artikel 10 s
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