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Erzgebirgischer Volksfreund : 07.12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188712070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18871207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18871207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 1238 als Seite 1235 gezählt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1887
- Monat1887-12
- Tag1887-12-07
- Monat1887-12
- Jahr1887
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 07.12.1887
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AL IIS rien- Redaction, Verlag «nd Druck von E. M. Gärtner in Schneeberg. ff' sowie vr. yon Woydt. bestellt GareiS. Bgs. mui Schneeberg, den 6. December 1887. !e t. n 5 s 7 8 9 i -i .4 gliche iufe it ff 125 200 3M SM SM ISO SM SM 3M SSO 3M 80 240 SM ISS SSV 7S iso iso 70 IM 140 3M 3S0 4M 80 m 60 IM SM 3M SV 80 ISO SSO IM 3M 40 M L - 2 Götz, Rathsvollzieher Der Stadtrat h Preiß. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen Vertreter von Stiftungen, Vereinen, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Ver- mögen-rrwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefordert, für die von ihnen b«vor- MAyhrttn Personen, beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungeq, Vereine re., soweit dieselben ein steuerpflichtiges? Einkommen haben, Deklarationen bei uns auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb ibesöndere Aufforderung nicht zugehen sollte. Grünhain, den '6. December 1887. rzAM.D0MSMUWW Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend Ämtsbltttt für die kSnigNche« ««d städtische« Behörde« i« Aue, Grü«h«i«, Harte« stet«, JohanuKeorgenstadt, Lötznitz, Neustädtel, Schsteeberg, Schwarzenberg und Wildeafels Bekanntmachung, die Einkommen-Declaration betreffend. Die Austragung der DeklarationSanfforderungen ist beendet. In Gemäßheit von 8 33 der Ausführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz wird andurch bekannt gemacht, daß auch Denjenigen, welchen eine Declarationsaufforderung nicht zugesandt worden ist, es freisteht, eine Declaration über ihr Einkommen bis 15. December 1887 anher einzureichen, und daß zu diesem Behnfe Declarationssormulare von hier abgegeben werden. da« Feldheer die russischen, nämlich 15. Wir wissen wohl, daß bei der Berechnung der Stärken, die Stärke der Jahr- gäuge den zweiten Faktor bildet, aber wir übergehen den selben, weil eS .auf der Hand liegt, daß etn. an Vewohner- zahl stärkeres Land, wie Rußland, bei der allgemeinen Wehrpflicht auch ein größeres Jahreskontingent al« Deutsch land hat. Wir wollen also klar und bestimmt ein starkes Feldheer und Beseitigung jedes gesetzlichen Unterschieds innerhalb aller der 15 für das Feldheer erstrebten Jahr gänge. Dies gäbe uns mit einem Federstrich eine Verstär kung von 400000 Mann für das Feldheer. Früher war in Deutschland die Stufenfolge folgende: 3 Jahre Linie, 2 Jahre Reserve, 5 Jahre Landwehr 1. Aufgebot«, 4 Jahre Landwehr 2. Aufgebot«, im ganzen 14 Jahrgänge. Die ses wurde im Laufe der Zeit dahin abgeäudert, daß die Landwehr 2. Aufgebot« wegfiel und die Reservedienstzeit um 2 Jahre verlängert wurde. So erhielten wir 3 Jahre Linie, 4 Jahre Reserve, 5 Jahre Landwehr. Hier lag eben falls das Streben nach einem stärkeren Feldheere und grö ßerer Einfachheit vor. Die erhöhten Ayforderungen, welche die Etappen und rückwärtigen Verbindungen, der Festungsdienst u. s. w. stellen, möchten eine der Verlängerung der Landwehr (nnserer Reserve) entsprechend« Verlängerung der Dienstzeit de- Landsturm« nvthig machen, also ebenfalls um 3 Jahrgänge. Dies« Gesammtklasse müßte im Frieden al« Organisation vorgesehen werden und zwar nach den Gesichtspunkten ihrer Verwendung im eigenen Vaterlande, oder al« Besatzungen in eroberten Landestheilen u. s. w. Daher müssen für diese Jahrgänge Bekleidung, Waffen u. s. w. in den Vorrath-» Häusern und di« Cadre« an Offizieren und Unteroffizieren auf dem Papier bei den Landwehrbezirkskommando« in Frie» denszeiten vorhanden sein. einer Niederlage Deutschlands Vortheil zu ziehen hofft, dann müssen wir in der Lage sein, einem Bündniß dieser beiden militärisch pitt den Mitteln und in der Art gegenübertreten zu können, die Pen Sieg verheißen: Das ist die Offensive. Hjerzü waren wir bisher — wenn man lediglich nach der Organisation und den Ziffern urtheilt — beiden Nachbarn gegenüber nicht in der Lage, und leider haben die Begriffe: Linie, Reserve und Landwehr bei un« länger geherrscht, als es nützlich sein sonnte; die gegenwärtige militärisch-politische Verfassung Europas ist derart, daß in Deutschland, dessen geographisch-strategische Lage wir nun einmal nehmen müssen- wie der lieb« Herrgott sie gemacht hat, die Begriffe Linie, Reserve und Landwehr ihr bisheriges Recht zu sein verloren haben, wenn wir den Anforderungen Rechnung tragen wol len, welche gebieterisch an un« herangetreten sind und wenn wir uns im Felde in ein möglichst günstiges Verhältniß setzen wollen. Dennoch darf ein deutsches Heer nur noch nach zwei Gesichtspunkten zugeschnitten sein: 1) nach dem Muß des Feldheere« und 2) nach dem Muß der Stellvertretung de- Feldheeres durch andere Körper. Das Feldheer hätte sich demnach nur aus Linie und Reserve zusammenzusetzen und alle nicht zu diesen Jahrgängen gehörigen ausgebildeten Mannschaften hätten die Landwehr zu bilden, die nicht aus gebildeten den Landsturm. Trägt die Vorlage diesen An forderungen Rechnung, so ist dieselbe zeitgemäß, denn der Mangel unserer bisherigen Verfassung ist der, daß das Feldheer viel zu schwach im Vergleich zu den nicht für da- Feld bestimmten Truppen ist. Da nun unser Streben dahin gehen muß, von vorn herein an Zahl so stark wie möglich aufzutreten, so würde dann «ine Verlängerung der pasiven Landwehrdienstzeit um 3 Jahrgänge d. h. also der don uns erstrebten Reserve, etwa genügen. Dadurch erreichten unsere Jahrgänge für 3) der Apotheker Herr Friedrich Arno Schiefer in Scheibenberg für die Gemeinde Raschau und in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 1. Dezember 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. BekMmtmüWtG die Stadtverordneten-Ergänzungswahl in Schwarzenberg betr. Mit Schluß diese« Jahres scheiden die Herren Stadtverordneten Kaufmann JuliuS Gärtuer, Buchbindermeister Theodor Schneider und Schlossermeister Wilhelm Kluge aus und sind an deren Stelle ein ansässiger und zwei unansässige Bürger als Stadtver ordnete zu wählen. Die AvSscheidenden sind wieder wählbar. Als Wahltag wird Freitag, der 9. December dss. Js. anberaumt und hat die Abgabe der Stimmzettel an diesem Tage von Mittags 12 bis Nachmittag 4 Uhr ipn den stimmberechtigten Bürgern in Person im Sitzungszimmer des Stadthauses zu erfolgen. Schwarzenberg, am 29. November 1887. Zur Vorlage über die Landwehr und den Landstvrm. Die in der Thronrede enthaltene Stelle über die Ver stärkung der Wehrkraft durch eine Vorlage über die Land wehr und den Landsturm hat di« Presse — »ach ihrem eigenen Zugeständniß — völlig überrascht, Dies ist in mancher Hinsicht ein gute- Zeichen, denn in den Kreisen der Sachkundigen hat seit Jahren kein Zweifel bestanden, daß eine Abänderung der bezüglichen Vorschriften geboten sei, und dort ist man diesem Ziele unaufhörlich nachgegän- gen: man hat darüber fast täglich gesprochen öder sprechen hören. ' Darüber ist man hier ziemlich einig, daß da- Deutsche Reich wohl niemals von einer Großmacht angegriffen wird, weil zu einem solchen Kampfe schwerlich ein Staat allein den Muth haben kann, dagegen wird Deutschland immer darauf gefaßt sei» müssen, daß ihm in dem Augenblick ein Großstaat in den Rücken fällt, in welchem er gegen den anderen Front macht. Dieser gegen Deutschland bestehenden Zwickmühle kann nun zwar diplomatisch durch Bündnisse begegnet werden, indessen auf solche darf man sich nicht zu sehr verlassen, sondern da« Beste ist immer, sich selbst mög lichst stark zu machen. Der letzte Gedanke ist da« Wesen dieser Vorlage. Wir haben nach recht- «nd links zwei Nachbarn, deren Dienstzeit jedem derselben bisher «ine an Zahl stärkere Wehrkraft für da» Feld verschafft, als die- in Deutschland der Fall ist. Bezüglich Frankreichs allein werden wir die- Verhältniß durch diese Vorlage beseitigen, bezüglich Rußlands allein r- erheblich zu uns«rem Gunsten bessern, und wenn man zwei so starke Nachbarn hat, deren Feindschaft gegen Deutschland immer da sein wird, wenn jeder derselben au- Als Sachverständige für die Untersuchung des Petroleums auf seine Entflamm barkeit sind 1) der Apotheker Herr Paul Friedrich Robert Bruno Steudner in Aue für die Stadt Aue und die Gemeinde Auerhammex, 2) der Apotheker Herr Otto Ludwig Morgenroth in Schwarzenberg für die Gemeinde» Ritter-grün, Lauter, Mittweida und BermSgrün, Bekanntmachung. Diejenigen, welchen an eine der städtischen Lassen für Arbeiten oder Lieferungen eine Forderung zusteht, werden ersucht, die Rechnung bis zum 20. December d. I. einzu- reichen. Für später eingehende Rechnungen wird nach Befinden eine Expeditionsgebühr von 5 Procent des Betrages in Abzug gebracht werden. Schneeberg, den 5. December 5887. h. 8 io 2 5 3 4 9 6 3 5 3 3 30 e 50 1M 2M SO 2M 150 120 I 150 120 iÄ.15O 150 er 2M 50 350 350 350 450 vr. Finck. Gemeinde-Vorstands-Gesuch. Die Stelle de- Gemeindevorstandes wird in hiesiger Gemeind« frei und werden Bewerber um diese Stelle hierdurch aufgefordert, Gesuche biS zum 20. December d. I. beim Unterzeichneten einzureichen. Nur solche Bewerber, welche bereits im Verwaltung-fach« thätig gewesen, oder in einer Gemeinde ein derartiges Amt mit Erfolg bekleidet haben, können Berücksichtigung finden. Die Stelle wird zunächst auf 6 Jahre vergeben und ist mit einem jährlichen Gehalte von 2100 verbunden. Caution ist 2000 zu stellen. Nähere Auskunft ertheilt auf Verlangen der Unterzeichnete. Lauter, am 25. November 1887. Der Gemeinderath. Weidauer, Gem.-Vorst. Hsl^_ Sonnabend, den 10. December 1887, Vormittags 10 Uhr, kommen auf hiesigem Rathhause 12 Stück Damen-JaquettS, S Stück Umhänge, 3 Excentrrwelltn und 8 Spanntücher meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Ver steigerung. Bekanntmachung- vie Revision der Aschebehältnisse, Dünger- und Jauchengruben und Aborte betreffend. , Nachdem die hiesigen Hausbesitzer in diesseitiger Bekanntmachung vom 8. Amr d. Js. auf die Vorschriften in den 8 8- 71, 105, .106, 121, 122, 123 der Bauordnung für Aue hingewiesen worden sind und denselben zur Pflicht gemacht ist, in ihren Häusern und Höfen alle Uebelstände, welche gegen oben erwähnte Vorschriften verstoßen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten abzustellen, wird den Betheiligten hiermit zur Kenntniß gebracht, daß vom 12. d. Mts. ab eine. Revision der hiesigen Häuser und Höfe durch die Polizei deputationvorgenommen werden, wird und daß diejenigen Hausbesitzer die angedrohte Strafe zu gewärtigen haben, welche es unterlassen haben,, die Aschebehältnisse, Dünger- und Jau chengruben und Aborte vorschriftsmäßig in Stand zu setzen. Aue, den 5. December 1887. ^-282. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Marl 80 Pfennige. Mittwoch, den 7. December JnsertionSgebahren: die gespaltene Zelle 10 Pfennige, yie zweispaltige Zeile amtlicher Inserate SS Pfennige. 1887.
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