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Erzgebirgischer Volksfreund : 31.12.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190912319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19091231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19091231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-31
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 31.12.1909
- Autor
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volkfwuad -chne«b«I. WWsWftrunö Tageblatt möMntzblatt N jur (is kal.uuö MdAchmZchVr-mfnM,Gnlnham.LartW8lcillSohanm ZMWsra-tLsßM LreuMte!.SchMberg.SchMvenberL bömM-rOlL ^,rnfpp«ch-«i Sc^needarg 10. Aue Li KchwarraadorAlA. 11t. m ' Schnittwarenhändler Ernst Schreier, Fleischermeister Bernhard Schreier, Kaufman» Magnu» Steinmüller, Fleischermeister Karl Ullmann, Restaurateur Hermann Viehweger, , Pfarrer Gustav Walther, Ktempnermetfter Hermann Wappler, LandeSanstaltSsekräär " Albert Weidtmann, Der Bürgermeister. Gxünhai», den 28. Dezember 1909. bet Der Stadtrat. Or. Richter, B. Grundstück erwirbt, hat Ain 1. Januar 1910 treten mit dem Wassergesetze vom 12. März 1909 auch die in 8 50 desselben enthaltenen Vorschriften über die Wasserbücher in Kraft. Der grundlegende 8 1 wird nachstehends abgedruckt. Neustädtel, den 29. Dezember 1909. Das evangelisch-lutherische Pfarramt. Märker, Pf. 8 1. Wer ein zum Gemeindebezirke Neustädtel gehöriges eine Abgabe zu entrichten, die Neujahrswunsch haben die nachgenannten Herren und Damen Eichmeister Paul Auerswald, Werkmeister Emil AuerSwald, Stadtkafflerer Adolf Barthold, Kantor sm. Florentin Bochmann, Kaufmann Johannes Bo hmann, Kantor Hermann Brause, Bäckermeister Paul Bretschneider, Fabrikbesitzer Paul Edelmann, Rats kellerbesitzer Albin Epperlein, Schuhwarenfabrikant Oswald Ficker, Kaufmann Martln Frank, Handelsmann Emil Hedrich, Diättst Moritz Hopf, BezirkSschornsteinfeaermetster OSkar Häneield, Spediteur Bernhard Illig, Apotheker Bruno Liebenau, Schützenhaus besitzer Aibin Lötzsch, Bäckermeister Guido Meyer, Fietschermetster Albert Neubert, Bürgermeiuer Emil Nestler, SanttätSrat Or. Neumann, Brauereibesitzer Alfred Palitzsch, Ratsassistent Paul Potscher, Oberaufseherin Klara Raabe, Restaurateur Emil Reinwarth Nach tz 17 Ziffer 1 der zum Wassergesetze gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. September 1909 sind in die Wasserbücher auch diejenigen am 1. Januar 1910 bestehenden Wasserbenutzungen einzuträgen, die spätestens am 81. Dezember 1908 be gonnen haben und nach 8 49 Absatz 1 und 5 des Gesetzes als im Sinne des Waffer- gesetzes erlaubte Benutzungen gelten. Die Königliche Amtshauptmannschaft wird diese Wafferbenutzungen, soweit sie ihr amtlich bekannt sind und kein sonstiger Hinderungsgrund entgegensteht, auch ohne Antrag der Beteiligten in daS Wafferbuch eintragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß nach 8 51 des Wassergesetzes derjenige, der am 1. Januar 1910 ein fließendes Gewässer in der in 8 49 des Gesetze» bezeichneten Weise benutzt, dies Innerhalb einer Frist von zwei Jahren der Königlichen Amtshaupimannschaft zur Eintragung in das Wasserbuch auzuzeigen und daS tatsächliche Bestehen der Benutzung, soweit es ver Behörde nicht schon bekannt ist, durch Zeugnisse der OrtSbehörden oder in anderer Weise glaubhaft zu machen hat. Wird die angemeldete Wasserbenutzung nicht oder nicht genügend glaubhaft gemacht, so kann die Königliche Amtshauptmannschaft nach 8 51 Absatz 2 des Gesetzes auf Kosten des Verpflichteten eine Auskunft der OrrSbehörde herbeiziehen und die sonst etwa nötigen Erörterungen anstellen. Im Interesse der glatten Durchführung des WaffergesetzeS und zur tunlichsten Ausschließung von Schädigungen der Beteiligten möchte die Königliche Amtshauptmannschaft den Wasserantiegern und Inhabern von Wasserrechten dringend empfehlen, durch Ein sichtnahme des bet den Ortsbehorden aufbewahrten Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1909 (Sette 227 flgde. und Seite 527 flgde.) mit den Bestimmungen des neuen Gesetze» und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung sich bekannt zu machen. Auf die Strafbestimmung iu 8 1V6 Ziffer 4 des Wassergesetzes wird besonder- aufmerksam gemacht. Nr. 417. I. Königliche Amtshauptmannschaft Zwickau. zur Gemeindekasse mit 25 Pfennigen, - Armenkasse - 50 - - Schuikaffe »25 » - Kirchtage - 20 - von je 100 Mark deS Grundstückswertes erhoben wird. Restbeträge, die 50 Mark übersteigen, gelten als volle» hundert - kleinere Rest beträge bleiben abgabenfrei. Wenn aber der Grundstückswert überhaupt nicht mehr al» 50 Mark beträgt, so ist der Abgabeusatz für 100 Mark zu bezahlen. R e ch n « ngen über Lieferungen für die Stadt Aue auf das Jahr 1909 sind bi» zum IS. Januar ISLO beim unterzeichneten Rate einzuretchen. Aue, den 29. Dezember 1909. Der Rat der Stadt Aue. Or. Kretzschmar, B. F. Gemeindesteuerorvnung Aue. Der 2. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für unsere Stadt, der durch Be schluß der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 29. Dezember 1909 genehmigt worden ist, liegt vom 31. Dezember 1909 ab, 14 Tage lang zur Einsichtnahme in unserer Stadtsteuereinnahme auS. Er tritt mit dem l. Januar 1910 in Kraft. Aue, den 29. Dezember 1909. Der Rat der Stadt. vr. Kretzschmar, Bürgermstr. Befreit von ^«seudunfl und Erwiderung von Neu- jahrsaratulatiouen erachts« sich die Nachgenannten durch Ab- findungSgaben zu einem städtischen Christbescherungsfond»: Herren Fabrikanten Auerswald L Sauerbrunn, Pastor Auster, Schuldir. Ballauf, Kaufm. Bauer, Fabrikanten Arthur und Oswald Beyer, Geschäftsinhaber Gustav Beyer, Pastor Ca-per, Fabrtkt. Dietz, Bäckeroberm. Ehristian Drechsler, Kohlenhändler Ernst Frank, Klempnerm. Friedemann, Fabrikanten Albin n. Ernst Funke, Hotelier Geber, Fabrtkt. Hermann Gerber, Familie Glaß, Lehrer Günther, Stadtr. Fletscherm. Ernst Häußlern Kaufm. Moritz Häußler, Stadt»,»Vorst. Fabrtkt. Earl Hammer, Fabrtkt. Jensen, Or. mack. Jeßnitzer, Bahnm. Kölbel, Fabrtkt. E. Köthuer, Fabrtkt. Franz Kohn, Lehrer u. Organist Kroker, Stadtr. Am 31. Dezember ao. w»rd der 4. Termin Laudreuteu fällig und ist derselbe fpätesten» bis zum L. Jauuar IS IO Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführey. Hartenstein, am 29. Dezember 1909. Der Ttadtrat» Forberg, Bürgermeister. Or. msö. Krumbiegel, AmtSgerichtSrat Lechla, Oberlehrer Liebmann, Fabrtkt. Conrad Lincke, Lehrer und Kantor Löscher, Fabrikanten Hermann Lauckner sen. u. jun., Fabrtkt. Paul Martin, Stadtr. Konrektor sm. Metchßner, Fabrikt. Messerschmidt, Tierarzt Mey, Fabrikt. Aug. Meyer, Fabrikt. Earl Meyer, Postm. Otto, Bauunternehmer Ernst Päßler, Familie Paul, Stadtkaff. Reuther, KtrchrechnungSf. Reuther, Steuereinnehmer Richter, Apotheker Ring, Stadtr. Fabrikt. Rothe, Kaüfm. Paul Rothe, Kaufm. Aug. Schliebe, Oberpf. Schmidt, Bäckerm. Schnädelbach, Revierförster Schrödter, Lehrer u. Kirchner Schulze, Lohgerbereibes. Seidel, Kaufm. Tischendorf, Drogist Uhlmann, Gutsbes. Christian Vogel, Schmiedem. Christian Vogel, Stadtbaum. Vollstädt, Lehrer Weigel, Stadtr. Materialwarenhändler Windisch, Bürgen». Zieger. Zur öffentlichen Kenntnisnahme wird den Gebern dankend hiermit quittiert* Lößnitz, den 29. Dezember 1909. Der Rat der Stadt. Auf dein die Firma Gustav Schäfer in Johanngeorgenstadt betreffenden Blatt 46 hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden : Die Firma ist erloschen. Johauugeorgenstadt, den 28. Dezember 1909. Königliches Amtsgericht. Neustädtel. Besitzwechselabgabenordnung. Nachdem die von den städtischen Kollegien in Gemeinschaft mit dem Kirchen- Vorstände erlassene Besitzwechselabgabenordnung vom 18. Dezember 1909, die Ge nehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau, wie der Kirchen- und Bezirksschulinspektion für Neustädtel erhalten hat, wird dies hiermit mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Ordnung 14 Tage lang zur Einsichtnahme an Ratsstelle ausliegt. die Anmeldung «nd Bersteuerung der Hnnde betr. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer becr., ist eine Konsignation aller im Stadt- und Gutsbezirk Wildenfels sich befindenden Hunde vorzunehmen und werden daher alle Einwohner vorgenannten Bezirks aufgefordert, die in ihrem Besitze befindlichen Hunde bi» längsten» den IO. Januar ISIO anzumelden und spätestens bi» SI. Januar IVIO die Steuer für jeden Hund bet hiesiger Armenkaffe zu bezahlen, andernfalls sie di« Bestrafung wegen Steuerhinterziehung mit dem dreifachen Betrage des Steuersatzes zu gewärtigen haben. Die Hundesteuer beträgt 5 Wildenfels, am 28. Dezember 1909. Der Stadtrat. Morgenstern. Bürgermeister. Für Unterlassung der Zusendung bez. Erwiderung von Neujahrskarten haben Frau Kießling und die Herren Lehrer Bach, Klempnermeister Beuthner, Kaufmann Beyreuther, Ingenieur Feiger, Fabrikbesitzer Ficker, Warenhausbesitzer Ficker, Bauunternehmer Ficker, Fabrik besitzer Gehlert, Oskar Gehlert, Malertalwarenhändler Loui» Goldhahn, Bäckermeister Häußler, Rentier Hecker, Prokurist Hecker, Klempnermetster Hermann Hecker, Betriebs leiter Heidel, Otto Hering, Fabrikbesitzer Herzog, Klempnermeister Ernst Höfer, Eich meister Jähn, Pfarrer Ihle, Barbier Kinder, Gasthofsbesitzer Landgraf, Schuldirektor Lange, Lehrer Langer, Kaufmann Leibiger, Schankwirt Leuoth, Lehrer Ltppoid, Kauf mann Löffler, Registrator Martin, Fabrikbesitzer Meinig, Kirchschullehrer smsr. Meyer, Postverwalter Mylius, Gastwirt Neidhardt, Ktrchschullehrer Nözel, Lackierermeister Oweßny, Emil Preiß, Fabrikdtrektor Richter, Kaufmann Rtppke, Lehrer Rumberg, Klempnermetster Ernst Scherfig, Klempner Bernhard .Scherfig, Gemeindevorstand Scherfig, Schankwirt Schieck, Gemeindekassierer Schröter, Prokurist Seiler, Lehrer Siegert, Lackterermetster Starke, Klempnermetster Emil Stephan, Klempnermeister Albin Stephan, Gemeinde htlfsexpedtent Sterzel, Kaufmann Stoll, Stanzmetstrr Teub ner, Bauunternehmer Thiele, Lehrer Thoma», Or. msck. Beltman, Fabrikbesitzer Vetter, Matertalwarenhändler Weber, Bäckermeister Weißflog, Beiträge zur Kleidung armer Konfirmanden anher gezahlt, worüber htermit dankend quittiert Bernsbach, den 29. Dezember 1909. der Gemeindevorstand Niederfthlema. Pflichtseuerwehr. Der Gemeinderat hat beschlossen, «tue Pfltchtfeuerwehr zu errichten, und ein« Feuerlöschordnung aufgestellt. Die Feurrlüschordnung wird hiermit in Kraft gesetzt. Sie liegt zu jedermann» Einsicht im Gemeindeamt «ährend der üblichen Amt-stunden au». De» Gemeindevorstnud. Klemm. ^^ß^^I7^I^^^m^i^tefts^iönln»^?deä^Mtg^^»ndr««te«^fü?^en^^TeÄ «in 1V0V und Wasfergeid für den 4. Termin 1909. Di« Beträge sind bi» spätesten» vm» LO. Jaunar »ORO bet Vermeidung zwang-weiser Vei» tretbuna zu bezahlen. Lanter, am 28. Dizembar 1AV. Dar Ge««1ndev»»st<md.
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