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01 Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1914
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1914-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-19141010013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-1914101001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-1914101001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1914
- Monat1914-10
- Tag1914-10-10
- Monat1914-10
- Jahr1914
- Titel
- 01 Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1914
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Oktober 1914. Ministerin»» des Innern. i Die Einberufttng zum Kriegsdienst ist irr Spalte S -er dnrch den Vermerk: „im Kriegsdienste" oder abgekürzt: „t. K." z»t machen. Schöffen- und Geschworenen-Urliste. Die Listen, in denen die Einwohner einer jeder der unterzeichneten Stadt» gemeinde eingetragen sind, die zum Amt einer Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegen vorn 12. Oktober 181^ an eine Woche lang in den ExpeditionZ» räumen einer jeden Stadtgemeinde je für ihre» Bezirk öffentlich aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Nichtigkeit oder Vollständigkeit dieser Listen schriftlich oder zu Protokoll daselbst erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgrdruckte HZ 3l, 32, 33, 34, 84, 85, der D. GerichtS- verfassungSgesetzeS und Z 24 les K. S. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Aue, Lößnitz, Nenstädtel und Schneeberg, den 8. Oktober 1914. v» v»!k,sn»ud" „sqa»! »gll» «U dn 1,^ 8 -rLLLstgLLLSL» LttiHibküd, Le» 1«. SHIttkk ISl! 4S M, Im ««»t..,.it die IS M 8 ' Nif die °m «l»«i«>»l »«»«" N« » ' ml»«, ll «Ihr. Tin, stk di« »»>>«'» de^ >> di« »-rzpchnidiuia !«,,«, >»1, ,« dijit«Iir »,Ik »tz» »M» ,»«»««, «d,aso wird Nir die «I»II,d«II i«I„de»>k« .>!,<«<»»» licht z.r.niirrl. Ziurwiikii-, Zliflkd«»»»« ««Sk« >»»«.»«,«ii»»» «rM» »d» ei»«i.«di«r al.uu,kri,i« m»j, 5» »i, «edeklie» ,t«t,«»t»,ml». Uodnspdndch»,: Lrffne«v«^g IS. chua 81 LrhwanraobstHlS. § 31. Versehen werben. In der Nacht zum gestrigen Donnerstag hat die Be schießung der Stadt Antwerpen begonnen, Am Nachmittag vorher ließ General von Bese! er, de« B«f Haber der Belagerung-armeevon werpen durch Vermittelung der in Brüssel beglaubigten Vertreter neutraler Staaten die Behörden Ant- werpenS von dem Bevor stehe« derBeschleß- ung v e r st ä n d i g e n. Nachdem der Kommandant der Festung die Erklärung abgegeben hatte, daß er di« Berans w übernehm«, begannen di« deuts schütz« seglnch ihr« eisrrnrn Grüß« in die Stadt zu Zwar war achricht. di« wir g«st«rn abrnd wen, nichtamtlich, doch wird sie 12. Oktober 1813 zu geschehen. Im Kriegsvienste befindliche Personen einschließlich der UntSch Mieter und SchlasstsAeninhabsr find in die Hausliste aufzunehmen, Won« Zum Zwecke der Aufstellung des Einkommensteuerkataster» für da» Jahr 1915 werden die Hausbesitzer und ihre Stellvertreter hiermit aufgefordert, die ihnen behändigten Hauslisten nach Maßgabe der darauf abgsdruckte» Bestim mungen auszusüllen und innerhalb einer Frist von 18 Tagen von der Zustellung ab gerechnet zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu SS Mik. entweder persönlich oder dnrch Persone»», die zur Beseitigung etwaiger Mängel sichere Auskunft zu erteilen vermögen, im Meldeamt, Selektene schnlplatz 1, abzugebe»». Im Ortsteil Sachsenfeld find die Hausliste« bei der Verwaltungs stelle abzugeben. Die Abgabe der Hanslisten durch Kinder ist unzulässig. Die Ausfüllung der Hauslisten hat nach dem Personenstände dost» Im übrigen wird auf Z 35 des Einkommensteuergesetzes v wonach der Besitzer eines Hausgrundstückes für die Steuerbeträg dis infolge der von ihm verschuldeten, unrichtigen oder unvollstSndi Angaben der»» Staate entgehen, überdies aber auch jedes Kamilienh für die richtige Angabe aller zu seinem Hausstande gehörigen, ei« eigenes Einkommen habenden Personen, einschließlich der Untermieter und Schlafstellen Mieter, verantwortlich ist. Die Stadträte zu Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg. vr. Fabia«. Dr. Richter I. V. Tauscher, RatSafsrsfor. Gerichtsverfafsungsaeseir Lom 27. Januar 1877. Da» Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen hat begonnen, nachdem der Kommandant d« Fest««» die Erklärung abgegeben hatte, daß e» die Verantwortung übernehme. Di. »u-tschiffhatte in »üffeldaaf wurde von einer durch einen feindliche« Fliege» geworfenen Vomb- getroffen. Da» Hallen« dach wurde durchschlag«, uu» die Hülle -in-S in de, Halle lte-nde» Luftschiffe »er ft Set. Brotpreise in Aue. Tie Bäckereiinhaber vo» Aue, denen diejenige» von Auerhammcr nngeschlosse» sind, habe» vom 9. Oktober 1914 ab, den Preis eines LechspfmidbroieS 1. Sorte auf 86 Pfg. 2. Sorte auf 80 Pfg. festgesetzt, bei Abgabe von Rabattmarke» erhöht sich der Preis um 4 Pfg. Um einer Beunruhigung der Einwohnerschaft vorzubeuge», weisen wir darauf hin, daß nach dem gegenwärtigen Roggen- und Mehrpreise» dies« Brotpreise für gerecht- fertigt zu gelten haben. Bekam»tmach»mg. Die Hauslisten für die Ei»kommensteuerei»ichätzung auf da» Jahr 1915 werden in de» nächste» Lage» au-getrage» und wird daher hiermit aufmerksam gemacht, daß diese Liste» gemäß der auf der ersten Seite derselben ersichtlichen Vorbemerkungen «ach dem Stande am 12. Oktober d. I. in gewisseuhafter Weise van dem Hausbssitzer oder dessen Stellvertreter anSzufülle« sind, da der Hausbesitzer für alle Steuerbeträge, welche infolge vo» ihm verschuldeter, »»richtiger oder »»vollständiger Angaben dem Staat- entgehen, haftet. Zugleich wird noch darauf lMgewiese», dast die von den Mietbewohneru zu entrichtenden Mietzinse« von len Mietbewohnern selbst in die HauSlisten einzutragen sind und daß sich letztere die wegen unrichtiger Angabe der Mietzinsen entstehenden Nachteile selbst zuzuschreibe« haben. Die Höhe der von den Grundstücksbesitzern zu zahlenden Schuldzinsen kann t« der letzten Spalte der HauSlisten angegeben werde». Im Kriegsdienste befindliche Personen einschl. der Untermieter und Schlafstellen» inhaber sind in die Hauiltste aufzunehmeu, wenn sie di« Wohnung beibehaltrn haben. Die HauSlisten sind nun ausgefüllt binnen 10 Tagen vom Empfange der», selben an gerechnet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bi- 50 Mark in hiesiger Nat», expedition wieder abzugebe». Die Rückgale der HauSlisten durch Kinder ist «nzulässtg. 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister- 2i Mit glieder der Senate der freien Hansastädts- 3) Reichsbeamtc, welche jederzeit einstweilig iu den Ruhe stand versetzt werden können- 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Laudssgss-tzs jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können- 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatpanwaltschast 6) gerichtliche und polizeiliche BollstreckungSbeamle- 7- Neligionldiener- 8) Boilsschullehrcr - 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die LandcSxesetz- können auLer den vorbezeichneten Beamten höhere Vsrwaitungsbsnmts bezeichnen, weiche zu dem Aime eines Schöffen Nicht berufen werden sollen. ß 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Teuc- schrn versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sur die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 8Z 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamts finden auch auf das Geschworcnenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausfuhr»«« des GerichtsversassnngsgrsenrZ vom 27. Januar enthaltend; vcm 1. Mürz 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schössen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden- 1) die AbteilungSvorständs und Vortragenden Räte in den Ministerien: 2) der Präsident des LandsS- konsistoriums- 3) der Generaldirektor der StaatSbnhneu- 4) die Kreis- und AmUhauptisute- 5) die Vorstände der SichcrheitSpolizetbehördcu der Städte. weiche von der Zuständigkeit der Amtshauptmauu- schafteu ausgenommn sind. » 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafg«Achtltcher Verurteilung verloren haben- 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen rin» Verbrechen» oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bnrgeriichsn Ehrenrechte ode die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Slemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. i - . . - 8 83. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden. ,) Personen, welche zur I sie d»e Woh»»NNg beivehalteN habe«» 8«tt der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet Haden- 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeind: noch nicht zwei volle Jahrs haben- 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armcnunterstätzung aus öffentlich-» Mittel» empfangen ober in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechuet, smpiangrn hauen - 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amts nicht g-eiguA sind - Lößnitz, de» 9. Oktober 1914. Schwarzenberg. im hiesig«« Schlacht» und Biehhofe ^auSgebrochrne Maul» und Klauenseuche ist wieder erloschen. Aue, den 9. Oktober 1914. Der Rat der Stadt. — Polizriabteilung. (Hiüiiikr Geschlossen bleiben sämtliche AmiSräume de» Rathause- Montag und Dienstag, den 12. und 13. d. MtS. wrgu» vorzunehmender Reinigung. Dringliche StandeSamtSsach«« werden Montag vormittag von 11—12 Uhr erledigt. 2t
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