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Erzgebirgischer Volksfreund : 12.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-191705128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19170512
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19170512
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-12
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 12.05.1917
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WAWMsMM Nr. 108 Sonnabend, de» 12. Mai 1917. Verlag von L. M. GSrtner, Schneeberg. Drahtnachr.: B»llrfr«u»tz Lchneebere-». gsmspr.: Sch««»«, Ui«««. «knitz Amt «m «d, Sch« F»«L«g 14 »LINN». «H. <m «iullil-iaii»«zirl d«r Raa» »ei tü.U«IU»eil« API,., »urwLlt, 2b Pf^, im «iUIchen «SA« ,HMt. L«Ue « Pir, im »,N«m«t«U U, ZL " Mo M«u-a»»«» ««<». »«nk. Schn«»«, MaM«. Tageblatt - Amtsblatt — ^... _ — islywarzenong uno ^jwmau, sowir ver königlichen und Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johann georgenstadt, Löhmtz, Neustädtel, Schneebag, Schwakenberg bzw. WÄmsei» 74 Labs- 1 i >> M» In Breitenbrunn ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Vieh bestände der Wirtschaftsbesitzer Paul Voigtmann, OrtSl. Nr. 20 und Albert Keller, OrtSl. Nr. 21, erloschen. Schwarzenberg, am 8. Mai 1917. Dir Königliche Amtshauptmannschaft. Rot- und Gslbüeesame«. Der NezirkSverband der Königlichen AmtShauptmannschaft Schwarzenberg gibt Rot- und Gelbkleesamen ab. Anträge auf Zuweisung sind unter Angabe der benötigten Mengen bis zum 17. 1Sr7 bei den OMbehürden zu stellen. Die Anträge sind von diesen gesammelt bis zum l 7. t.Äni -S!? hierher elnzusenden Dchwarzcuberg, den 9. Mai 1017. Der BezirkSverbaud der Königlichen Amtshauptmciuuschaft Tchwarzeuberg. Amtshauptmann vr. Wimmer. Hühnerfntter. Nm die Elerabl eferung zu fördern, hat der Bezirksverband Schwarzenberg den Gemeinden einen Posten Körnor-ttttor zur Abgabe an die Besser von Leghühnern zur Verfügung gestellt. Die Gemeindebehörden sind ermächtigt, bis auf weiteres ein Pfund Hühner- futter für jedes an die örtliche Etersammelstelle abgoliefertc. ' abzugeben. We tere Geflügelfuttervorräte sinh zurzeit nicht vorhanden und können voraus sichtlich auch in nächster Zeit nicht beschafft werden. (1593 X. lft 1) Schwarzenberg, am 8. Mai 1917. !Der BezirkSvcrb .ud der Königlichen älmtshauptmannschaft Schwarzenberg. Amtshaüptman» vr. Wimmer. Regelung des Verkehrs mit Magermilch, Quark und Käse im Bezirksverband der Königlichen AmLs- hanptmannschast Zwickau. Zur Regelung des Verkehrs mit M germilch, Quark uud Käse wird am 18. Mai 1017 eine Lundessperrkarte für di e Erze guisse eingeführt. Sie wird den Be wohnern des Bezirks durch ihre Gemeindebehörde ausgechmdigt werden. Li.se Sperckarte enthält zwei Marken für den Monat Mai 1917 »nd je vier Marlen für die Monate Juni bs mit Oktober 1917. Die Marken könne» für einen Monat muulich von Vcginn des Mönais an Verwender tverden. Beim Einkauf hat Verkäufer ti: Marlen ubzunehmen, bei Entnahme von weniger als einem Liter Ma er- milch aber den Aufdruck „ft. Liter" io oft zu durchstreichen, als die tatsächlich entnom mene Menge entspricht. Jede Sperrtarie ist von ihrem Inhaber vor der Benutzung mit seinem Namen zu versehen. Magermilch, Quark und Käse dürfen vom 18. Mai 1917 ab nur noch anf die Marken der Spe.rkane nnd gemäß ihrem Inhalte und der vorstehenden Vorschriften ab gegeben und cntnou!M.'N werden. Die Sperrüute ist nicht übertragbar. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit Gesänguis bis zn einem Jahre oder Mit Geldstrafe bis zn 10 000 Mark bestraft. Awickau, am 10. Mai 1917. Dov Bezfttsvcrbaud der Königliche« AmtShnltptmauuschaft. . Amtshauptmaun Or. I a ni. Anmcldttttg Uttsällvörsich.ruttaöpjlichttger Detailhandel Sdrtr<ebe. Lon der Detailhandels Berufögeuossenschaft ltt Berlin 8. vv. 08, Ci arlotten- straße 90, wird uns initgeceilt, daß »och zahlreiche Inhaber von Letaühandelsunternehmen, welche die Neichsversicherungsvrduung ab I. Januar 1913 der gewerblichen Uniallver- sich ruug unterstellt ha:, ihre betriebe nicht lei dem zuständigen Versicherungs»»,: zur Anmeldung gebraut haben. Wir machen deshalb darauf aufmerksam, daß Letailhandevbetriebe schon dann Versicherungspflichtig sind, wenn in ihnen ständig 2 taufmännische Angestellte (Verkäufer, Berkäuserinnen, Kontoristen, Le'Uinge, Lehrmädchen — auch ohne Gehak --) oder em gewerblicher Arbeiter (Laufbursche. Luufmädchea, Kutscher, u. s ^.) beschäftigt werve». Familienangehörige mit alleiniger Ausnahme des Eheg'teen sind, auch ivenn sie kein Gehalt beziehen, al» Angestellte tm Sinne des Gesetzes anzuiehen. Lie nicht rechtzeitige Anmeldung versjcherungSpfltchtiger Betriebe k»un von der Berufsgeuosseuschaft durch Verhängung von Ge oprase» bis zu 300 Mr. geahndet werden Allen Inhabern von oben bezeichneten Vetrieben die mindestens i kaufmännische Angestellte oder einen gewerblichen Arbeite» ständig beschäftigen, wird deshalb aufgrgcben, ihr« Betriebe schleunigst bel dem Bersicheruag-amt ln Schneeberg schriftlich anzumelde». Schneeberg, den io. Mat 1917. Der S 1 a o r r a t. — BerflcherungSamt. — Aue. Sem M HzNe sii !rdesiiiilielk«rsc» HI Seile». Bis auf weiteres gelte» für Orttetnwo)N«r, dte verrrisen, und für Fremd«, di« tu Au« vorübecg,senden Aus«nthalt nehm«», für Versorgung mit Lebe»Smitt«rkart«n folgende Bestimmuii^ea: 1. Jeder Oit-einwohner, der länger als eine Woche oder auf unbestimmt« Z«it verreist, Hai «'ich zu« Vermeidung von Schwierigkeiten in der auswärtige» Ber- sorgung im Ernährung-amt abzumelden. Dte Vezirtsbrolmarkeu sind tu NetchSretsebrotmarken umzutauschen, da außer- -alb de» Beztrk-v«,"«»!,»« nur auf solch« Brot und Mehl bezogen werden kann. Selbst versorger haben die Mahlkarte votzulegen. Die Leben»« uteüarlrn der Gemeinde oder d«» Bezirk-verba:ds sind mit Au»nahm« der Fl, sch-, Seift«, und Zuckntartm abjugeben. , 2. U«b«r di« «rfKA« «d»eld«n, «nd di« Rüst«ab« d«r Üebe»»»tttitt«rt«n wird ihm «in, ves^kiignng d,ab« eNeilt, baß ,r au» d« Leben-mtttelversorgun« in «ue 3. Fällt der Ablauf einer BersorgangSper »de sü: Reijebrot-, Fletsch«, Seis«»-^ und Ztlckermarkcn in d e Reisezeit, so ist bei dem hiesigen ErnährnngSamt« die Erneuernag der Marken unter Beisüpmg von Rückporto schriftlich z» beantragen; dabei ist a) der Aufenthaltsort nnd di die voranssichtliche Dauer der Abwe'enheit anzug-brn. 4. Nach erfolgter Rückkehr hat si ch der ReNrnde bei dem Grnährungsemte wi«^ der anzumelden und de« In tz 2 erwähnten Abmeldeschein vorzuege». Ist ihm dieser auf der Reise von der Behörde de- Aufenthaltsortes zwecks Versorgung mit Lebens« mitteln abgenommen worden, so muß er e nr von dieser Behörde ausgestellt« B«sch«iB nigung beibringen, daß er dort au» d«r Versorgung au»«,schiede« ist. 9. Bei Wegzug von Aue hat die Abmeldung im Ernähruur-saM nnter Vorlegung des Abmeldescheines unseres Meldeamts -n rsolgen. Dabei sinv sämtliche LedensmiNel- karten zurnckzugeben. 7luf Antrag werde» Reisebrotmarken nnd Fleis htart n sür die Dauer der Reise, höckMns aber anf die Dauer von 1 Woche auLgehändigt. ES empfiehlt sich, den beim Händler ang meldeten, aber noch nicht gekaufte» Znckrr mit Genehmigung der Ortsbehörde vor dem Wegzug zu entyehmm, andecusalls ist anch di« Zuckerkarte zürückzngeben. Die Abmeldebeschemignng ist der Behörde des nenen Wohnorts zur Eclangnng der Versorgung vorzn legen. 0. Bei Re sc» MS Ausland ober besetzte Gebiete ist nach ß 5 zn verfahren, da dort Jnlandskarten keine Giftigkeit haben. 7. OKsfr mde, o. h Personen, die sich in Aue nnr vorübergehend au halt.», haben sich auf den« Meldeamts anzumelde,>, worüber ihnen e.iu Aescheinigniig anSgest llt wird. Falls ein Ortsfremder di: von der Stadtgemeiude oder dem Bezirksverband Schwarzenberg auSgcgcbenen Leb.uSmittel karten b anspencht, bat ee svivohi diese Beschei nigung all auch du vou der B.hö de seines es er ums rs- oder Wohnorts arS^estelite» Ab meldeschein, nach em r dort aus Lebensmittelversorgung auszeschiedcn ist, dem Er- nähruiigsamte vor »legen. AuLlüi.^er haben den Paß vorzulegen. E. erhält ^an.: Lebens» ttelka.ten aus zwc Wochen. Dauert der Ansen halt länger, so ist der Antrag zu erneuern. Diese Vorschriften gelten anch sür Personen, die ein Kranke Han- od r ein Sanatorinm aufsnchen. 8. Die WobnortSlehörde deS Ortsfremden blrilt für die Abgabe von Reisebrot- markcn, Fleisch- und Seifenkarten, sowie sür dii Versorgung int Ziiüer zustävdig, soweit es sich nm im deuOchni Reiche wohnhafie Person n handclt. 9. Vor der Abreise haben sich Ortsfremde zn rst bei dem Meldeamte abzumelden. Di dort erhaltene A melbebescheilliMig ist mit den nicht verbrauchte» LebmSnnttelmarken darauf im Ernä^ungSamte abzngeben. Sie erhalte» dagegen eine Bescheinig»» , daß sie eus der hiesige» Lebeiismittelversoigniig wieder ausgeschieden sind. 10. Abhanden gekommene L bensmtit lmark n w rven nicht ersetzt. 11. Zuwiderhandlungen gegen dies- Bestimmungen werden, sofern Nicht die allg«- meinen Suafge etze verle t werde», mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Ane, Pen 10. Mai 19 7. Der Rat der Stadt. M. VttimsWKiWStzlkOdMbAüWdkMLmW^ Die erneut zur Verteilung au die minderbemittelle Bevölkerung in Aue überwiese«« Menge billigen Sohlenleders ist wieder gering. Ns kommt abermals »ur eine fehr beschrättkte Anzahl von Bezugs scheine» zur Ansg'l'e. Bczugsschei»Vordrucke iverden Sonnabend, den 12. Mai IS»7, vormittag zwischen K ni d S Uhr, im Ernährnniisamre (Siadtkellecwirtschaft) auSgepäudigt. Die vom Äutragste iee doppelt ansgefnllten Bezugscheine werden dann an demselbz» Tage, vormittag von IS—12 Uhr, am genannten Orte anSgefertigt «nd abgestempelt. Zur Stellung des Antrag- auf Ansftellnng eines Bezugsscheins ist nnr berechtigt wer mindestens 2 Kinder zu unterhalten hat, nnd für das laufende Jahr ein Einkommen von höchstens 1100 M. zur Staatseiukommensteuer versteuert. Dabu ut der vorjährige Siaatseinkommensteuerzeitel, von de» Kriegerssraueu die Au-wtiSkart« vorzulegeu. Ane, den i. Mai 1917. Der Rat der Stadt. Schwarzenberg. Oesfentliche Impfungen. Die öffentliche» unentgeltlichen Impfungen der Erstimpflinge u Schwarzenberg mit Ausnahme dec im S'adueil Sachsenseld aufhältlichen Impflinge we.de» in diesem Jahre w ed r im Schulgebäude (Bürger- und Selektenfchuie) Erlaer Straße, Zimmer Nr. 2V uebe» den, Schnlsaale, welcher als Warteraum bestimmt ist, durch Herrn Bezirksarzt Vr. Tietze vorgenomme > werde». Lie Impfung erfolgt Mi rrvol), Sen 1«. Mai d. I., nachm. S Uhr und die Nach cha c Mittwoch, den S3. Mai d. I., nachm. 3 Uhr. Die Impflinge müffen sämtlich nachmtttag» 3 Uhr anwesend fei». Jmpfpflictrti, si"d: l. D^e ini Jahre 1916 geborenen Kinder, S. die in den Vorjahren wegen Krankheit oder anS einem sonstigen gesetzlich«» o rund nicht zur Impfung gelangten oder ohne Erfolg geimpften Kinder, -soweit sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die naturüchen Blatter» über stände» haben. Befreit von der diesjährigen Impfung sind die Kinder, welche nach ärztliche» Ztugnisse ohne Erfahr für ihr Leben od.r ihre Gesundheit nicht geimpft nmden könnm. Ans Häusern, in den«» anfteckeude Kraukhette» wie Scharlach, Masrr», Diphtherie, Kench'mste», Flecktyphus, rosenartiae Entzündmig oder »atürliche Pocken in letzt«» Zeit vorgekomw-n sind, dürfen Kinder zum MntlichenImpftermine nicht gebracht werd«». Die Eitern, Pflegeelteru oder Vormünder, dle ihre tmpspflt htigen Kinder z» dm öffentlichen .'mvfnttgen nicht bring«», habt» für den Grund he» Ausbleiben» ihrer Kt«-«r ein ärztliches Zeugnis od« bei erfolgter PrivaltMpfung de» JmpsschKn sofort nach tzrt öffentlich«, Impfung im Einwohneramt vormleg«. Kinder mit »«««>«»« Körper oder schmutzig« Kleiden« könne« vn» -»pftormi», znrackgmteft» werden. z -r.. , e-r ! t'17. — -- —
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