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Erzgebirgischer Volksfreund : 24.06.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-06-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192306245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230624
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-24
- Monat1923-06
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 24.06.1923
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WWMMWM s 76. Jahrg Sonntag, den 24. Juni 1923 Nr. 144. L« »ch« «»«»» «im»» «rwaiU »!«i»-hw» dir Tax, «ch km»- lad <«,«>,«>»«>» <6»!»aetl.«»,6anchni«r): I» Nml-t!»«. teztrd derB-um ter Iw. SollmelMI« S00 Mt. lFowMrn-! »«zelten u. eiellengeluch« 40VM»H, a^rwirU ec0Mt.,m- I«u dl« t-lde 5«»e rvooMd.,,n«°«rl,2L00 Mk., vn Netl-meleU d»ePe«ireUer000M»., oumLH» rSO0ML V »ft1ch«a-v»m», Leipzig Nr. Irsee. O<»«N>t«-»Ir»-N»»w> Nu«. Srzgeb. Nr. M. » mlhollend die «»«Ich«» Nekemutmuchung«, ««'-daiwkmam^ch^ m»d« Elaalsbehörden in Schwarzenberg, der Stoots u. städtisch« Behörden m Schneeberg, Lößnitz, Meustidlel, Srvnhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. So werden cmberde» verdfsenilicht: Die Bekanntmachungen der Skadträte zu Aue und Schwarzenbeks, und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag E. M. SSrlver, Aue» Srzgeb. -«rnw«««' M«« «,'e»rnI,(2!mtAu«) 440, s«n««»«r, 10. s<»«ar,««»«ra r». Drahtanschrift, «oU»fr«ond Auetrzgedirg«. tU»«IS«^««m»»» fttr di« am Nachnii»« rrich<i»«»t« Lumm« di» aarmiü«, S Uhr in d«n Sauplatschdsl»- ß«I«». St»» L«wihr iür ti, Ausnahm« d«r Anzeta«, a» oarg«schri«b«,«n Laa« sowi» an St»«» wird nicht g«g«d«n, auch nicht ftir dl« RichUadeit d«r durch g«rn- Ixr^«r ausg«a«t>«u«n Anz«ig«n.—AHrRüchgab« unorrtan, «ingrsandlrr echriftslüch« üdnotmmt di« SchrisÜiÜn« d«ta« Drraniwartung. — Uninbnchunzm de, S«schSsi»- brtrirb«, txardnd«, drin« Ansprüch«. L«t gahlun^mrz», und «»»Ion, «Um NabaU« al» nich i «rrinbari. 0«md«,«s<häftbft«N«« in Au«, Löhnch, Schm,»««» u»d kwwarztndrrg. Arbetterzählung. Für die am 2. Juli dieses Jahres stattfindende ArbeiterzShlung werden den Sewerbeunternehmern durch die Ortsbehörden Zählbogen zugesertigt. Die Zählbogen sind genau auszufüllen und spätestens vis 4. Juli an die Ortsbehörde zurückzugeben. Die Umkshauptmannfchast Schwarzenberg, am 20. Juni 1923. Wer das Vermögen des Kaufmanns Paul Gotthard Baumgärtel. Inhaber der Firma Frieda Damngärlel in Schneeberg wird beute am 22. Juni 1923. nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Sieget in Aue wird zum Konkursverwalter ernannt. Kvnkursforderungen sind bis zum 1. August 1923 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und einiretenden Falles über die in 8 132 der Kvnkursordnung bezeichneten Gegenstände, auf den 11. In» 1923. vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. August 1923, vormittags 11 Uhr vor dem unlerzeichneken Gerichte Termin anberaumk. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache In Delitz hat oder zur Konkorsmaffe etwas schuldig ist, dars nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muh auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung branspeucht. dem Konkursverwalter bis zum 10. Juli 1923 anzeigen. Amtsgericht Schneeberg. Auf Blatt 5 des hiesigen Genoffenschaftsregislers, betreffend die Gewerbebank Johanngeorgen stadt, eingetragene Genoffenschast mit beschränkter Haftpflicht in Johanngeorgenstadt, ist heute eingetragen worden. Das Statut ist abgeändert. Jeder Genosse kann sich mit höchstens einhundert Geschäftsanteilen beteiligen. Die Haftsumme beträgt 10000 Mk. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, am 22. Juni 1923. HTss» Der 18. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für di« Stadt Aue, der die Erhöhung Wohnungsluxussteuer regelt, ist von der Kreishanptmannschaft genehmigt worden. Er liegt in unserer Aatshauptkanzlei — Stadthaus, Zimmer 13 — zur Einsichtnahme 14 Tage lanq aus. Aue, Len 22. Juni 1923. Der Nat -er Stadt. Neustiwlel. Den Gendarmerievoslen der Kriminal-Polizei dient d« Zimmer — Nr. 8 - im 1. Obergeschoß des hiesigen Rathauses als Dienstzimmer. Gemäß dem Ersuchen des D. L. d. K. P. d. R. Bez. Zwickau weisen wir darauf hm, da, alle kriminalpolizeilichen Angelegenheiten für Neustädtel und Schneeberg von jetzt ab im angegebenen Zimmer entgegengenommen werden. Als Fernspechnummer kommt z. Zt. Nr. 16 Amt Schneeberg-Neustädlel ,n Frage. Der Sia »trat. Oeffenlliche Zahlungserinnerung. Gewerbesteuer. Bis zum 30. Juni 1923 find an unsere Sladthauptkafse die Ersüllungsbeträge an Gewerbestener zu zahlen.^H Ablauf dieser Frist beginnt das Beitreibung-verfahren. Schriftliche Einzelmahnung« er folg« nicht mehr. Löbnitz, den 21. Juni 1923. Der Nal der Stadt. — Steueramt. — Grasverslergerung. Kundshübler Slaatssorstrevier. Die diesjährige Grasnuhung soll gegen sofortige Bezahlung unter dm vorher bekannt zu gebenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden, und zwar; Sonnabend, den 39. Juni 1923 von den Marienwiesen (Kunstwiesen), Marienräume, Wernes-Ankäufe, Leistner- und Bauermühlenwiesen, Rohrbachwiesen, die unteren Weitzbachtalwiesen, die oberen Weibbachtalwiesen, die Schmidtwiese an Abt. 62, die Klötzer- und Leistnerwiesen und das Funkliebräumel. Zusammenkunft» vorm. 8 Uhr am Kunstteich an Abt. 39 Geldeinnahme r Wapplers Gasthof in Kundshübel. Forstrevieroerwallung Äundshübel.Forstrentamt Eibenflor». Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden tön««« in de« Geschäftsstellen de» „«rzgrbiraischeu Volksfreundes» in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg elngeseheu werden. / Die neue Devisenverordnung. Berlin, 23. Juni. Der Reichspräsident hat auf Grund ves tz 48 der Reichsverfassung folgende Verordnung erlassen: 8 1. Gegen Reichsmark oder Wertpapiere jeder Art, die auf Reichsmark lauten, dürfen im Inlands und Aus lände nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in aus ländischer Währung (tz 1, Abs. 2, 3 der Valutaspekulations- Verordnung vom 8. Mai 1923, RGBl. S. 275) erworben oder veräußert werden, für die eine amtliche Notierung in Berlin stattfindet. Der Erwerb oder die Veräußerung ist nur zu dem amtlichen: Kurse des Tages des Geschäfts abschlusses und zwar zu dem Geld- oder Briefkurse oder einem dazwischenliegenden Kurse zulässig. Eine amtliche Notierung wird lediglich dann als vorliegend angesehen, wenn in der betreffenden Währung am Tage des Geschäfts eine amtliche Notierung des Kurses der Auszahlung statt findet. An Tagen', an welchen eine amtliche Notierung der Auszahlung nicht stattfindet, dürfen in der betreffen den Währung Geschäfte nicht abgeschlossen werden. Der Kurs für Auszahlung ist auch für Geschäfte in Banknoten Maßgebend, wenn für Bankiwten kein beson derer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein solcher be sonderer Kurs notiert, so gilt er lediglich für Geschäfte in Banknoten. Im Klsinverkehr sind Umsätze bis zu 5 Lstr. oder ent sprechend dem Betrage in einer anderen Währung auch zum letztbekannten amtlichen Kurse zulässig. Diese Vorschriften finden auf Geschäfte, die mit der Reichsbank abgeschlossen werden, keine Anwendung. 8 2. Geschäfte, die gegen die Vorschriften des 8 1 verstoßen, sind nichtig. Die Nichtigkeit kann nicht zum Nachteil von Personen geltend gemacht werden, die den die Nichtigkeit begründen den Sachverhalt beim Abschluß des Geschäfts nicht kannten. 8 3. Mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bis zum Zehnfachen des Werts der ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwtderhandelt. > Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich zu einer solchen Zu widerhandlung auffordert, anreizt oder sich anbietet. Neben der Strafe können die ausländischen Zahlungs mittel oder Forderungen, auf die sich die strafbare Hand lung bezieht, zu Gunsten des Reichs eingezogen werden, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht ge hören. Erweist sich die Ausführung als nicht durchführ bar, so kann das Gericht nachträglich durch Beschluß die Einziehung des Wertes anordnen. Der Feststellung des Werts der Zahlungsmittel und Forderungen ist, soweit eine amtliche Kursnotierung an der Berliner Börse erfolgt, der mittlere Kurswert dieser Börse im Zeitpunkt der ver botenen Handlung zu Grunde zu legen. Ferner kann ange ordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schul digen öffentlich bekanntzumachen ist; die Art der Bekannt machung wird im Urteil bestimmt. Die Bekanntmachung kann auch durch Anschlag gemäß Arft. 3 8 2 des Notge- setzes vom 24. Februar 1923 (R.-G.-Bl. 1 S. 47) erfolgen, i tz 4. Der Reichswtrtschaftsminister ist ermächtigt, Uebe» Yangs- und Ausführungsbestimmungen zu 1>teser 'Verord nung zu erlassen und Ausnahmen zu bewilligen. > ' 8 5. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Traft. Weitere Mor-lalen -er RuhrrSuber. Recklinghausen, 22. Juni. Zn de vergangenen Nachtwmcke der 26jährige Konditor Felthoff beim Verlassen eines Kaffees von einem sranKsischen Posten angernfeu und nach kurzem Wortwechsel »iedergeschossem Sr war sofort tot. Am gleichen Abend kam es in einer Wirtschaft bei Recklinghausen zwischen einem deutschen Kriminalbeamten mW zwei betrunkenen belgischen Soldaten zu einem Wortwechsel. Der Beamte hatte um 9 Ahr Feierabend geboten und darüber waren di, beide» betrunken«» Belgier so erbost, daß fi« auf den Beamte» «indrangen, der sich nur durch die Flucht retten konnte. Bei der Flucht schaffen die Belgier und trafen hierbei einen övjahrige» Kaffenwärter, der tötlich ver- letzt wurde. Recklinghausen, 22. Juni. Heber die Erschießung des Sohnes des Konditors Felthoff ist folgendes festgestellt worden: Zwischen zwei Straßenbahnfahrgästen war ein Streit entstanden, in dessen Verlauf einer der beiden in französischer Sprache um Hilfe rief. Ein durch einen französischen Offizier zum Eingreifen aufgeforderter französischer Posten schoß sofort auf die bei der Haltestelle stehende Menge und traf dabei Felthoff, der innerhalb weniger Minuten starb. In Bochum sind gestern mittag Stadtbaurat Diefenbach, in Men gede der Hilfspolizeibeamte Niedsing und eine Reihe von Eisenbah nern, sowie Obermeister Stillerhof verhaftet worden. Zn Lan gendreer sind weitere 26 Leute verschiedener Berufe von den Fran zosen inhaftiert worden. « Barmen, 22. Juni. Der Regierungspräsident von Düsseldorf, Grützner, hat an den englischen Bezirksdelegierten in Köln ein Schreiben gerichtet, in dem es heißt: Am gestrigen Tage hat das fran zösische Kriegsgericht in Düsseldorf die Revision des auf Todesstrafe lautenden Urteils erster Instanz gegen den Landwirtschaftslehrer Goerges verworfen. Ich überlasse-es Ihnen, das Vorgehen der französischen politisierenden Militärjuftiz auf Recht, Vernunft und Sittlichkeit hin zu prüfen. Mit diesen geilen will ich vielmehr ledig lich Ihre und Ihrer Regierung Aufmerksamkeit auf die unmittelbar drohende Gefahr der zielbowußten Vernichtung eines weiteren deut schen Menschenlebens lenken, um Sie und Ihre Regierung zur Prüfung der Frage zu veranlassen, ob Ihnen und Ihrer Regierung nicht das gemeinsame Gut menschlicher Gesinnung und Barmherzigkeit und das Vernunftgebot politischer Zweckmäßigkeit die der englischen Nation würdigste Aufgabe zuweist, im letzten Augenblick jeden, aber mich je den Weg zur Erhaltung dieses Menschenlebens unverzüglich zu gehen. Die Vollstreckung des neuerlichen Todesurteils würde die Verständi gungsbereitschaft, die das deutsche Volk an Ruhr und Rhein seit Be ginn der Ruhraktion bis zum heutigen Tage, allerdings jetzt und auch künftig unter Aufrechterhaltung des vassiven Widerstandes als der besten und menschlichen Waffe seines Seslbstbestimmungsrechts, ge zeigt hat, einer derart schweren Belastung unterwerfen, daß das von Ihrer Regierung angestrebte edle und vcrnunftsgcmäßs Ziel eines endgültigen wahren Weltfriedens nach einer jahrelangen Pein aller Kulturvölker weit hinausgeschoben würde. G Dortmund, 22. Juni. Durch die Freigabe des Bahnhofes Dort mund hat sich di« Lebensmittelzufuhr etwas günstiger gestaltet. Heute früh sind auf dem Bahnhof zwei Milchzüge eingeläu- fcn. In Gelsenkirchen ist infolge der Besetzung die Lebensmit telversorgung immer noch sehr erschwert. Die Lebensmittel müssen mit Lastautos herangebracht werden. An der Ostgrenze des Einbruchsgebietes ist der Eisenbahnverkehr von Hamm bis Dortmund wieder ausgenommen worden. Die Bahn- Höfe Vorhalle unü'Dolmarstein sind von den Franzosen wieder frei- gegeben worden. Berlin, 22. Juni. Die Reichsbahnverwaltung hat, um den fran- zöstschen Versuchen der Lebensmittelavsperrung tm Ruhrgebiet zu be gegnen, di« Zufuhr von Lebensmitteln nach dem Ein bruch s g e b i et neu organisiert. Lin dichtes System von ringför mig liegenden Zufuhrbahnhöfen im unbesetzten Gebiet an der Grenz« de» Einbruchsgebiete» hat di« verstärkt« Zufuhr von Lebensmitteln übernommen, welche von Liesen Bahhnöfen aus durch Lastauto» und andere Beförderungsmittel weiter transportiert werd«. . * / Reue Besetzung« i« Bade«. Straßburg, 22. Juni. Das Besatzungsgebiet von Kehl ist am Donnerstag erweitert morden. Lodersweier und Kork, letztrres an hez Bahnlinie «ach Appenweier, find beftkt wache«. Keihe Sch, lagen bisher außerhalb des Desatzungsgebietes des Brückenkopfes Kehl. D Treugelöbnls zu Deutschland. Berlin, 22. Juni. Eine große Versammlung von Hessen und Rheinländern, die vor einigen Tagen in Rendel (Oberhessen) stattfand, sandte an den Reichskanzler ein Telegramm, in welchem scharfer Einspruch gegen die französische Rheinlandspolitik er hobenwird. In dem Telegramm heißt es: Wir Rheinländer und Hes sen wollen gut« Deutsche bleiben. Niemand hat von draußen hinein zureden. Der Rhein soll immer Leutsch bleiben. Bruchsal, 22. Juni. Hier traten die berufenen Vertreter der Rhcinpfalz in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der bayerischen Staatsregierung Dr. v. Winterstein und des Staatskommiffars für die Pfalz, Geheimrates Dr. Wappes, zusammen. Di« Aus sprache, die von tiefem vaterländischen Empfinden getragen war, er gab den einmütigen Beschluß, an dem bisherigen passiven Wi derstand unter allen Umständen festzuhalten, selbst auf die Gefahr hin, -aß den Pfälzern noch weiter« Opfer von ihren Peinigern zugemutet werden. Der Verlauf der Versammlung zeigte von neuem, daß die Pfälzer in ihrer Treue zum Reich und zu Bayern durch nichts wankend gemacht werden können. Anwesend waren Vertreter von Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, sowie von Beamten, Arbeitgebern und Arbeitnchmern. Frankreich schwAgt. London, 22. Juni. „Daily Telegraph" schreibt: Trotz gegenteiliger Berichte wurden keinerlei Mitteilungen, weder mündliche noch schriftliche, bezüglich Ler Reparationsfrage und der Ruhrfrage der britischen Regierung durch die Botschafter Frank reichs und Belgiens seit der Absendung des britischen Memorandums nach Paris und Brüssel gemacht. Revolution In Albani«. Paris, 22. Juni. „Matin" gibt eine Meldung Belgrader Blätter wieder, nach der in ganz Nordalbanien Lie Revolution ausgebrochcn sei. Die Aufständischen hätten bei Krasniec die zur Un terdrückung der Bewegung entsandten regulären Truppen in Lie Flucht geschlagen und rückten gegen Skutari vor. Ihr Ziel sei der Sturz der Regierung in Tirana und die Wiedererhöbung des Fürsten zu W i ed auf den albanischen Thron. Die Neutralität Finnlands. Aus Helsingfors wird dem „L. V." geschrieben: F. 3. Bei Annahme des Militäretats hat der Reichstag Finm lands die Regierung aufgefordert, Schritte zur Neutralisierung Finn lands zu unternehmen. Denn auf die Dauer kann Finnland dei Wettbewerb in Rüstungen zu Lande un8 zu Wasser mit Rußlani nicht aushalten. Nun ist aber Finnland Mitglied Les Völkerbundes Der Völkerbund jedoch kennt grundsätzlich keine neutralen Mitglieder Bloß die Schweiz behält ihre Neutralität, weil ste einmal da ist. An- derersetts ist Ler Völkerbund als solcher Lie verkörperte Ohnmacht Das sieht man an seinem Verhalt« Frankreich gegenüber, da» mit> ten im Frieden in »oller Kriegsrüstung die Nachbarn überfällt, La« dm Herrn Foch an Lie Ost- und Südgrenze Deutschlands schickt uni Militärkonventionen alt«r und übler Art abschließen läßt, ohne fick dm Kuckuck um dm Völkerbund zu klimme«, der so etwas verbotet Also vom ohnmächtig« Völkerbund hat Finnland nichts zu erwart« So hat es sich mit seiner Dölkerbundpolitik zwischen zwei Stühle ge setzt und muß für dies Vergnügen noch teure Million« bezahlen. Man weise nicht auf Li« Alandsinseln hin, die von einer Völkerbunds- kommiffion dm Finnländern zugesprochen ward« find. Schwoden hätte sowieso wegen Ler Inseln leinen Krieg angesang«, La di« 3dv OVO Festlandschwede« in Finnland selbst unbedingt für dm Bev» bleib Alands bei Finnland war«. Wenn außeichem Ler Böllerbund Aland den Schweden zuge- schanst hätte, wäre es das gegebene Zeichen für Danzig, W«stpr«hen, Oberschlesien, Saarbrück«, Deutfchböhmen, Oesterreich usw. gewesen, sich mit dm Stammrsgenoffen. im Deutschen Reich zu vereinig«. . Trotzdwn also, daß die Neutralitptsftag» «mtzMslo»:O. c Mrü M Mst iS Ls »««osMW.Whl iWMÄLjöKttt. Ad,
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