Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 28.05.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192905289
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19290528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19290528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1929
- Monat1929-05
- Tag1929-05-28
- Monat1929-05
- Jahr1929
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 28.05.1929
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
v«r V«N»!ro»i- ^»«ini i»«N4 »ck rin««»«», d« To,« oa» Sonn, md Mla^n. D«r P«» str «« S4 min »rill, T»I»n«I.«iq«i,«nMe Im I»mI«»I<M«»!r» Ist L0 (FmiMumzagen und Sl«llengeluch« Stdürstl^r I»), «««ilrl, rr sLr dl« SO mm brU» PHI- R«Uom<pII« »», au-war«, 100, str dk S0 mm »n», amll. Tolsmlz-N« «» mmodrl, «» »«Ich^l«nnl,. Poßsch«»»»««» > v«i»r<a dir« 1^22«. »e»a«k<^Ir»-«onto, ««. Nr. st«. » enihattend di« a»Mchen Bekanntmachungen der Amkshauvimannschafk und der " Staalsbehvrden in Schwarzenberg, der Staals- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustüdtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden außerdem oerdffenilicht: Die Bekanntmachungen der Stadtrüte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag Ek. M. Sürlner, Aue, Srzged. S«mN>tt<»tr! Vu« »1 und n, r«»nI4 c«ml «u«) «o, a»--«»«m 10. <s»w«v»»«r, rase. vmdlans»rlfi: DoMfnond Vot«r,r,»Ir,«. «az»I,ea.«»«ad«« str d!« m, vachmM« «^»«Inmd« «UMM« dl« oormin«^ 9 Uhr In dm Klmpl-Ilchsst«, stillm. Sin, »«wahr für dl« stlutnahm« d«r Um«!,«» am' oora<sthrl<dm«n Tag« lowl« an btstlmmler Ärll« wird nl«l,«««dm, au» nlchl sür dl, RlchNadrll drr durch grrnlpnchrr aukrgrbrnrn Unzrlam. — gl>r Rüchgab, »n- «rlangl ^n,Wandler SchrlsWL, übmmlmml dl« SchUst- lritana UM« Äeranlworlung. — Unkrbnchungrn drs »«. schdstid^rUt« dqiründm trIniUnIprLch«. B,t gahlm,,,. vrrzug und Nonlwr» g«IIm «adoll, ak nicht »mlndart. -aupt,«schtift»st,N«i dir «ue, Mnltz. Schn red«, und Schwärzender,. Nr. 121. Amtliche Anzeigen. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, jaß die Verwaltung und Nutznießung Les Regierungsbaurat Hans Reinhold Siegert in Schwarzenberg an dem Vermögen seiner Ehefrau Bertha Johanna Siegert geb. Zschöckel in Schwarzenberg durch Ehevertrag vom 31. Januar 1927 aus geschlossen worden ist. Amtsgericht Schwarzenberg, am 24. Mai 1929. In der Bekanntmachung vom 24. Mai 1929, die Firma Rich. Günther in Aue betr., muß es anstelle Ernst Schäfer Richard Schäfer heißen. Amtsgericht Aue, den 27. Mai 1929. Dienstag, den 28. Mai 1929, nachm. 2 Uhr sollen in Schneeberg 1 Dezimalwage und 1 Handwagen (Truhe) meist bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Bieter sammeln im Haltepunkt Schneeberg. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Am 1. Juni 1929 findet eine Rinder- und Schweine- zwischenzählung statt. Die Zählung wird durch Beamte vor genommen. Die Viehbesitzer sind zur größten Genauigkeit der Angaben verpflichtet. Tierhalter, bei denen eine Aufnahme der der Zählung unterliegenden Rinder und Schweine durch den Zahler nicht erfolgt ist, sind verpflichtet, spätestens bis zum 3: Juni 1929, nachmittags 5 Uhr, Meldung in der Hauptkanzlei, Stadthaus, Zimmer 13, zu erstatten. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er' auf Grund der die Zählung betreffenden Ministerialverordnung bezw. dieser Bekanntmachung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissent lich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft, auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschweigen worden ist, im Urteile für dem Staate verfallen: erklärt werden. Aue, 26. Mai 1929. Der Rat der Stadt. Dienstag, den 28. Mai 1929. Mit der am 1. Juni beginnenden Mlesung wird für jeden Gasmesser eine monatliche Bedienungsgebühr wie folgt be- rechnet: , 40 Rpf. für Messer von 3—10 Fl., 60 Rpf. für Messer von 20—30 Fl., 100 Rpf. für Messer von 50 Fl. und 200 Rpf. für Messer über 50 Fl. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird der verbilligte Mehr- verbrauch erst von 10 obm ab gewährt. Stadt. Gaswerk Schneeberg. Rinder- und Schweinezwischenzählung am 1. Juni 1929. Nach einer Verordnung des Sächs. Wirtschaftsministeriums vom 8. Mai 1929 hat am 1. Juni 1929 eine Rinder- und Schweinezwischenzählung stattzufinden. Im hiesigen Stadtbezirk wird diese Zählung durch die Schutzmannschaft vorgenommen. Wer vorsätzlich eine Angabe, zu der er auf Grund der vorgenannten Verordnung ausgefordert wird, nicht erstattet, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wir- mit den in 8 4 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 angedrohten Strafen bestraft. Schwarzenberg, am 24. Mai 1929. Der Rat der Stadt. — Polizeiamt. Anschlagwesen betr. Durch Beschluß der städtischen Körperschaften ist mit Wir- kung vom 1. Juni 1929 an das alleinige Recht des öffentlichen Anschlages von Plakaten und Bekanntmachungen aller Art in der Stadt Schwarzenberg der Firma I. E. F. Pickenhahn K Sohn, Aktiengesellschaft, Lhemnitz pachtweise übertragen worden. Das Anschlägen von Plakaten und Bekanntmachungen aller Art darf von diesem Zeitpunkte an nur noch durch die Firma I. C. F. Pickenhahn L Sohn, A.-G., Chemnitz an den ausgestellten Anschlagtafeln und Pla- katsäulen erfolgen; der Anschlag an allen anderen Stellen wie Scheunen, Bretterplanken, Haustüren, Telegraphenstangen, Lichtmasten usw. ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach den einschlägigen Bestimmungen bestraft. Schwarzenberg, den 24. Mai 1929. Der Rat der Stadt. 82. Iahrg. Oeffentliche Impfung. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen der Erst impflinge finden statt Montag, den 3. Juni 1929, nachmittag» 3 llbr kn der 1. Bürgerschule zu Schwarzenberg (Schulsaal) für die Kinder aus Alt-Schwarzenberg, Dienstag, den 4. Junk 1929, vormittag« 10,30 Uhr in der Schule zu Sachsenfell» fü« die Kinder aus dem Stadtteil Sachsenfeld, Dienstag, den 4. Juni 1929, vormittag« 11,30 Uhr in der Schule zu MI« denau für die Kinder aus dem Stadtteil Wildenau, Mittwoche den 5. Juni 1929, vormittags 10,30 Uhr in der Schule zu Neuwelt für die Kinder aus dem Stadtteil Neuwelt. Alle geimpften Kinder sind eine Woche später, und zwar in demselben Raum, wo sie geimpft worden sind und zu der selben Zeit dem Jmpfarzt zur Nachschau vorzustellen. Impfpflichtig sind: 1. die im Jahre 1928 geborenen Kin der, 2. die in den Vorjahren wegen Krankheit oder aus son stigen Gründen nicht zur Impfung gelangten oder ohne Erfolg geimpften Kinder, soweit sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben. Befreit von der diesjährigen Impfung sind die Kinder, welche nach ärztlichem Zeugnisse ohne Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werden können. Aus Häusern, in denen ansteckend« Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder natürliche Pocken in letzter Zeit vorgekommen sind, dürfen Kinder zum öffentlichen Impf termin nicht gebracht werden. Die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, die ihre impf- pflichtigen Kinder zu den öffentlichen Impfungen nicht bringen, haben für den Grund des Ausbleibens ihrer Kinder ein ärzt liches Zeugnis oder bei erfolgter Privatimpfung den Impfschein sofort nach der öffentlichen Impfung im Einwohneramt vor zulegen. Kinder mit unreinem Körper oder schmutzigen Kadern können vom Impftermine znrüchrewiesen werden. Schwarzenberg, am 23. Mai 1929. Der Rat der Stadt. — Polizeiabteilung. Immer noch auf des Messers Schneide. Nur Schwachköpfe können über diese neueste Enthüllung erstaunt sein. Wer einigermaßen den großen politischen Schwindel erkannt hat, dessen Opfer seit einem Jahrzehnt Deutschland ist, den wird die Nachricht über das französisch- polnische Militärbündnis nicht überraschen. Noch heute wird die Täuschung von Locarno von dem amtlichen Deutschland aufrechterhalten. Wie lange noch? zahlenmäßige Stärke beider Militärmächte, die Versorgung der beiderseitigen Armeen mit Kriegsmaterial, die Handhabung des einheitlichen Oberkommandos und die eventuelle Konzen trierung der polnischen Streitkräfte an der deutschen Grenze. „Artikel 8: Die französische Regierung verpflichtet sich, zur Sicherung der Maßnahmen der polnischen Regierung an der deutschen Grenze ihre Kriegsflotte zu verwenden, die innerhalb 14 Tagen, gegebenenfalls auch nach längerer Zeit in Danzig, Königsberg und auch zu Lande ihre Unterstützung zu leihen hat." Zum Schluß folgen Bestimmungen über die Unterstützung Polens durch Frankreich im Falle eines bewaffneten Kon ¬ fliktes mit der Sowjetunion, wobei u. a. die französisch» Kriegsflotte die russisch« Küste blockieren soll. Es heißt dann ausdrücklich: „Im Falle einer Komplizierung eines solchen polnisch-russischen Konfliktes durch eine Beteiligung Deutschlands wird die französische Regierung durch da« vorstehende Abkommen in vollem Umfange verpflichtet." Der letzte Artikel (11) besagt: „DiesesAbkommen g.i l t für zehn Jahre, also bis zum 15. September 1932. Falls das Abkommen nicht aekündigt wird, verlängert es sich automatisch um die gleiche Zeitdauer." Line französisch« Erklärung. Paris, 26. Mai. Havas veröffentlicht folgende. Mitter» lung: Die Sachverständigen der Gläubigermächt« sind heut« vormittag unter dem Vorsitz von Owen Poung zusommeng« treten. Sie haben von der Erklärung Kenntnis genommen, die Dr. Schacht sowohl Owen Poung als auch gewissen Dele gierten als Antwort auf das alliierte Memorandum vom 21. Mai abgegeben hat. Da Dr. Schacht noch kein» schriftliche Antwort überreicht hat, haben die Dev treter der allierten Mächte zur Kenntnis genommen, daß dt» Verhandlung heut« nachmittag zwischen Dr. Schacht und Owen Aoung fortgesetzt werden wird. Owen Poung wird ein« letzte Anstrengung machen, um von Dr. Schacht «»na weniger negativ« Antwort zu erhalten. Man hofft, daß der Führer der deutschen Delegation morgen ein schriftliches Me morandum überreichen wird. Erst dann werden die Dele- gt»rten der Gläubigermächt« ihr« Haltung Megen können. Voraussichtlich heute Entscheidung. und japanischen Mitglieder des Sachverständigenausschusses hatten ihrerseits eine gemeinsame' Sitzung, die um 11.30 Uhr begann, aber bereits nach dreiviertelstündiger Beratung zu Ende ging. Die Dertretersitzung Ler Gläubiger mächte, die auf den Nachmittag angesetzt war, wurde nicht ab geh alten, da in der Lage keinerlei Veränderung eirv- getreten ist. Im Zeichen von Locarno. Französisch-polnisches Mililärabkommen gegen Deutschland Die Moskauer Rundschau veröffentlicht den Wortlaut des französisch-polnischen Militärabkommens vom 15. September 1922 mit den vertraulichen Zusatzbestim mungen vom 12. Mai 1923. Die Zeitung behauptet, das Ab kommen sei noch heute unverändert in Kraft. Es ist unter zeichnet von General Sikorski und Marschall Foch. Nachdem sich die beiden Mächte in den ersten Paragraphen gegenseitig militärische Unterstützung gegen einen nichtprovozierten An- griff zugesichert haben, wobei auch Belgien als Bundesgenosse Frankreichs miteinbezogen wird, heißt es dann im Artikel 4: „Die französische und die polnische Regierung erkennen an, daß die grundlegende Garantie für die beiden ersten Artikel die Schaffung eines einheitlichen Oberkom- mandos ist. Artikel 5: Die polnische Regierung verpflichtet sich, im Falle eines deutschen Angriffs auf ftanzösisches Ge- biet nach den Weisungen des französischen Generalstabes zu handeln und den Mobilmachungsbefehl für ihr« Armee aus- zugeben. Die polnische Regierung beendet die vollständige Mobilmachung ihrer Armee im Verläufe von höchstens acht Tagen. Die Durchführungsmaßnahmen dazu werden gemein sam mit der französischen Militärmission in Polen vorbereitet werden." Im Artikel 6 übernimmt die französisch« Regierung eine gleiche Verpflichtung. Di« „streng vertraulichen gusatzbestim- mungen" behandeln die Zusammenarbeit der französischen Militürkommission in Warschau mit dem polnischen General stab. Die polnisch« Regierung erkennt darin u. a. die Not- Wendigkeit an, in Fragen der 'Volksverteidigung keine ernsten Schritte ohne vorangehende Fühlungnahme mit der französt- schen Militärmisston in Warschau zu unternehmen. Ferner ver- pflichtet sich Frankreich, di« polnische Luftflotte durch 200 neue Flugzeugmaschinen zu vergrößern und zur engen Fühlungnahme zwischen beiden Staaten eine Luftlinie Paris — Straßburg — Prag — Warschau zu er öffnen. Die weiteren Abmachungen betreffen polnische Maß- nahmen für den Ausbau Ler polnischen Flugplätze, die Aus rüstung der polnischen Kavallerie mit französischen Maschinen- Gewehren usw. Frankreich stellt ferner der polnischen Regie- cung eine An leihe bis zu 300 Mill tonen Franken zur die die polnische Regierung ^entsprechend den »ei den her gewGrten Anleihen vereinbarten Bedingungen ausnUtzen wird . Es heißt dann weiter: „Artikel 7. Die französische und die polnische Regierung verpflichten sich zu einem einheitlichen Defensiv- und OffensivpIan für den Fall eines bewaffneten Kon- ilikts« mit Deutschland." Meitere Zusätze bo^Lff^ die In Paris wird weiter verhandelt. Die Entscheidung in Paris, die man eigentlich schon für Sonnabend erwartet hatte, ist noch nicht gefallen. Am heu tigen Montag wird man die unterbrochenen Besprechungen fortsetzen, und so kann dieser Tag «s sein, an dem die end gültig« Klarheit erzielt wird. Bisher stehen sich besonders in der Ziffernfrage der deutsche Standpunkt und der der Gegen seite noch unüberbrückt gegenüber. Die Alliierten haben zwar schon vor drei Tagen die Mehrforderung von 138 Mil lionen über die Annuitäten des Poungplanes hinaus in «ine Mehrforderung von rund 78 Millionen jährlich ermäßigt, wo bei jedesmal die aufrechterhaltene Forderung auf Aufwertung der in Belgien verbliebenen Marknoten eingerechnet ist; aber Dr. Schacht hat seit Tagen mit großer Deutlichkeit erklärt, daß irgendeine Erhöhung der Poungziffern, die ja bereits völlig untragbar sind, auf keinen Fall von Deutschland zugestanden würde. Eine andere Möglichkeit als die, daß die Sachver ständigenkonferenz mit einem Doppelbericht an die Regie- rungen schließt, ist also im Augenblick nicht abzusehen. Die Arbeiten der Sachverständigen haben auch am Sonn tag nicht geruht. Am Vormittag hatte Dr. Schacht eine Zu sammenkunft mit Owen Poun g, in deren Verlauf er noch mals dem Vorsitzenden der Sachverständigenkonferenz die Au;, fassung der deutschen Gruppe zum Ausdruck brachte. Die i amerikanischen, belgischs" britischen, französischen, italienischen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite