Serechtig- bst «lleS nannte Rind- ter. — r vielfach giebt rS Linsender nd denm im vor- ile Hand tecke den» lei ältem en, kann Sefserung rann. pannkette. i im Erb- elohnung. reuß. mchbare cht von Ltt. if allen !N. Äe^ rten Mei» renau l höflichst afer. )tadt- o b e r. ngswesen 51. änzungs- and. m »NN. »gte wird Red. Sonnabend, den LL. Oktober Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und füriede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Rgr. 5 Pf. Bekanntmachung. Zudem hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der dm 1. November d. 2. statthabenden Anmeldung !zur Rekrutirung des Jahres 1850 1) alle im Jahre 1830 geborme, mithin im Jahre 1850 in s militairpflichtige Alter getretene Mannschaften, 2) diejenigen Mannschaften früherer Altersklassen, welche ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben, und 3) alle Mannschaften, welche bei den Rekrutirungcn der Jahre 1848 und 1849 in die Dienfirescrve gesetzt worden sind, unterliegen, werden die sich im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft befindlichen betreffenden jungm Mannschaften veranlaßt, diese Anmeldung unter Abgabe der resp. Geburts- oder Gestellscheine ohne weitere Aufforderung zu erwarten, bei der betreffenden Aufenthalts-Ortsbehörde gebührend zu bewirken und sich sodann weiterer Bescheidung zu gc- wärtigen. — Gleichzeitig ergehet an die betreffenden Bezirks-Obrigkeiten die Veranlassung, die aufzunehmcnden Ortsanmeldelisten, nach Maaßgabe der denselben bereits zugängig gemachten Schcmata's, nebst den Geburtslisten und den resp. TcburtS- und Gestellscheinen bis spätestens den 15. November d. I. mittelst Lieferscheines anhero einzureichen, oder wo keine Anmeldungen erfolgt sind, solches durch Vacatscheine anhero anzuzeigen. Budissin, den 7. October 1850. König l. Amtshauptmannschaft. v. Egidy. Politische Umschau. Sachsen. DreSd en, 6. Oct. s2. K.j Aus dem von der Finanzdeputation erstatteten Berichte über das AuS- gabcbudget für das Departement des Auswärtigen, ergiebt sich, daß im Budget für dieses Departement in der gegenwärtigen Finanzperiode 34,877 Thlr. 23 Ngr. weniger gefordert werden, als für die verflossene Fi nanzperiode bewilligt waren, nämlich 73,000 Thaler, wobei zu bemerken kommt, daß in dieser Summe zu gleich der Gehalt deS Departementsministers mit in begriffen ist, welcher früher nicht in diesem Etat ent halten war. Bei Position 73: „Zu Unterhaltung der Gesandtschaften" ergiebt sich eine Abminderung von 36,244 Thalern, die in der Hauptsache auf folgenden Ersparnissen beruht: 4000 Thaler Gehalt des Ge sandten in Frankfurt; 1800 Thaler durch Wegfall des Militaircommissairs daselbst; 4300 Thaler bei der Gesandtschaft in Wien; 2673 Thlr. bei der Gesandt schaft in Berlin; 11,416 Thlr. bei der Gesandtschaft in Paris; 10,000 Thlr. durch Wegfall der Gesandt schaft in London; 2000 Thlr. bei dem Gehalte deS Gesandten in Petersburg. — Nach dem Deputations berichte unterhält Sachsen gegenwärtig nur noch Ge- Fünster Jahrgang. sandtschaften in Wien, Berlin, Frankfurt, München, Paris unv Petersburg, sowie Agentschaften in Rom und Neapel. Consuln undHandelSagcnten sind auf geführt : in Amsterdam, Baltimore, Bordeaux, Bremen, Bukarest, Canton, Constantinopel, Genua, Hamburg, Lissabon, Livorno, London, St. LouiS, Lübeck, Mejico, Moskau, Neapel, New-Orleans, New-Jork, Odessa, Paris, St. Petersburg, Riga, Rio-Janeiro, Triest, Venedig, Wien und Zurich. — 9. Oct. s2. K.f Die Finanzdeputation hat der Kammer ihren Bericht über die Erwerbung der sächsisch-schlesischenEisenbahn vorgelegt, welcher dahin lautet: Die Kammer wolle der Regierung Vollmacht ertheilcn, mit dem Direktorium der sächsisch-schlesischen Eiscnbahngesellschaft nach der demselben von den Actionairen in der Hauptversammlung vom 15. Au gust ertheilten Ermächtigung, eine» Contract abzu schließen, wonach genannte Eisenbahn mit allen Akti ven und Passiven als volles StaatSeigenthum in die Hände der Regierung übergeht. Also ist zu genehmi gen, daß die 2,603,637 Thlr. als Actienbetheiligung deS Staats, 210,OOOTHlr. als schwebende Schuld der Gesellschaft und die 4,000,000 Thlr. Actienschuld- in Summa 6,813,637 Thlr. auf das außerordentliche Staatsbudget und Letztere unter die Verwaltung deS Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verleger«.