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Der sächsische Erzähler : 07.09.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-188109073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18810907
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18810907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1881
- Monat1881-09
- Tag1881-09-07
- Monat1881-09
- Jahr1881
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 07.09.1881
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Verordnung Taback, eine Pauli«. ung al» Arte» » zwar eaw g aller vautzner t selbige itte zu begehe», darf nicht mit rn gedenken wir Stube^, he und !ammer, ober zu Wenn Ich hierauf Hinweise, so lhue Ich dies nicht in dem Gedanken, daß diese Ergebnisse unseres neuen BerfassungSlebens überall al» abgeschlossen zu gelten hätten. Denn definitive Abschlüsse lassen sich im Staate, zumal bei dem Character unsere« modernen Staatswesen», nur selten erreichen, da die Wechselwirkung der Kräfte eine» gesunden Volks leben« von selbst zu weiteren Entwickelungen hinführt. Aber trotz der rascheren Veränderung der politischen Bedürfnisse kann auch da« moderne Staat«lebeu nicht bestehen ohne jene konstanten Kräfte, welche die Mannichfaltigkeit im Wechsel regeln und be herrschen ; sie wurzeln in der unverbrüchlichen Treue und Liebe zum Vaterlande und in der selbstlosen Hingebung bei der Pflege seiner Interessen. Und wenn die Stände unserer Verfassung in diesem halben Jahrhunderte e« verstanden haben, gleichzeitig al« Vertreter der mannichfaltigen Interessen de« Volk«, wie al» treue und zuverlässige Stützen bei der Er haltung de« Vaterlandes zu dienen, wenn ferner die auf dem Inhalte unserer Verfassung ruhende halb hundertjährige Arbeit zur Förderung der Gerechtig keit, zur Hebung der Sittlichkeit de» Volk» und zur Entwickelung seiner geistigen und wirthschaftlichen Kräfte geführt hat, so darf man sagen, daß die vor fünfzig Jahren gegründete Verfassung die Erwart ungen ihrer Einführung erfüllt und als ein Segen unsere« Volk« sich erwiesen hat. E« ist Mir rin landeSväterlicbe« Bedürfniß, diese Anerkennung mit ' " zen heute öffentlich auSzusprechen. rüheren Jahrhunderten unser Staat Gebühren für Inserate von aulwSrt» »erbe», »ran v»n den »insenbern nicht ander« bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. SechSnnddreMMer Jahrgang. Sachsen. Die feierliche Eröffnung de» Landtage« durch Se. Maj. den König hat am 4. Sept. Nach mittag« 1 Uhr in dem Thronsaale de« königlichen Schlosst« zu Dresden stattgefunden. Derselben war Vormittag» 9 Uhr ein Gottesdienst in der «Vang. Hof- undSofienkirche vorausgegangen, welchem die Herrin Staatsminister, sowie die Direktorien und Mitglieder beider Kammern beiwohnten. Nach dem Glockenschlage 1 Uhr ertönte der Parademarsch de« Trompetercorps de« Gardereiterregiments und verkündete die Ankunft de» König». Sr. Maj. er schienen in Begleitung Ihrer königl. Hoheiten de« Prinzen Georg und de« Prinzen Friedrich August unter Vortritt der Herren Staatsminister und der übrigen Herren der 1. und 2. Elaste der Hofrang ordnung. Beim Eintritt in den Thronsaal wurde der König von der zahlreichen Versammlung mit «inrm von dem Präsidenten der Ersten Kammer, Kammerherrn von Zehnten, ausgebrachten dreimaligen Hoch empfangen. Se. Majestät nahmen, umgeben von dem großen Dienste rc. auf dem Throne Platz, «eben welchem zur Rechten Se. königl. Hoheit Prinz Georg und zur Linken Se. königl. Hoheit Prinz Friedrich August standen, bedeckten da« Haupt mit dem Helm lind verlasen die folgende, von Sr. Ex- «llenz dem Kriegsminister General von Fabrice überreichte Thronrede: .Meine Herren Stände! Sie find heute zu sammen gekommen, um »ach verfassungsmäßiger Ordnung die dem neunzehnten ordentlichen Landtage obliegenden Geschäfte zu erledigen, und Ich heiße Sie in Meiner Reste eozstadt willkommen. Ich habe Sie schon heute zusammen berufen, da Ich es Mir »icht versagen wollte, die fünfzigste Wiederkehr de« Tage«, an welchem die Verfassung unsere« Lande« verkündigt worden ist, in Ihrer ii St» Tag so wichtiger Erinnerung Schweigen übergangen werden. L„ Ml« der Art, in welcher vor einem halbe« Jahr- iag betreffend. i». Oktober l. 3 festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten, al« "welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städtrordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für da« platte Land dir Amt-Hauptmannschaften zu betrachten find, hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den. Reich-tag vom 31. Mai 1869 (vuude«gesetzblatt vom Jahre 1869 Sette 14k» fg.) und in dem zur Au-füOung diese« Gesetze« erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Sette 275 fg.) enthaltenen Bestlm- Lurngen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in 88 6 und 7 de« angezogenen Reglement« vorge- schriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Vertreter der mannichfaltigen Interessen de« Volk«, wie als treue und zuverlässige Stützen bei der Er haltung de« Vaterlandes zu dienen, wenn ferner die auf dem Inhalte unserer Verfassung ruhende halb hundertjährige Arbeit zur Förderung der Gerechtig keit, zur Hebung der Si ... Entwickelung seiner geistigen und wirthschaftlichen fünfzig Jähren gegründete Verfassung die'Erwart ungen ihrer Einführung erfüllt und al« ein Segen unsere« Volk« sich erwiesen hat. Es ist Mir rin dankbarem Sowie aber sich mit dem Gesammtleben de« deutsche» Volk« verbunden gezeigt hat, wa« dir von hier au«, gegangenen Einwirkungen auf alle Gebiete de« deutschen Eulturlebea« sattsam bezeugen, so will auch unser heutiger Staat seine Kraft und Gesund- Helt vor Allem in dem Gedanke» erhalten, daß er damit sich al« eia wirksame« and dem Ganzen förderliche« Glied de« Deutschen Reich« erweise. So wolle» wir un« den» heute dankbar daran er innern , wa« unter Gotte« gnädiger Führung unser: In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke rinzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und e« sind "daher die Gemeindevorständ« von den Amt«hauptmannschaften wegen der geschehenen BezirkSeinthrilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Au-leging der Wählerlisten hat am 28. September diese- Jahre- gu beginnen, und e« ist deshalb von den Gtadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen seiner Zeit die in 8 2 de« gedachten Reglement« vorgeschrtevene Bekanntmachung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle, sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Grmeindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihren Bezirken gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protokoll- und Gegenlistenformulare entgegenzusehen. Dresden, am 2: September 1881. Ministerium de» Innern Nostitz-Wallwitz «fiuserate, »elche in Siri em Blatte die weiteste BrrSrrittw« finden, werde» bi« Dienstag und -«itaa früh» Uhr «ae- ».»mn, »nd testet die dreigespaltene ArpneM 10 Pt. Geringster Jnserateabetrag 2d Pf» wmter. Eltern, n sofort. iüche rc^ e 83. »ehör ist. mtethe». »Dewitz nk-tte ält auf ohnung. ,rde am rrch die izugebru ,. T. gedient e Zeug- für den gesucht. Blatte« Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er Königl. Amtshauptmannschakt, -er Königl. Ichul-Inspection n. -es Königl. Kauptsteueramte-^ zu Kauhen, sonne -es Königl. Amtsgerichte» un- -es Ata-trathes zu Aifchofsmer-a. Diese Zeitschrift erscheint »Schentlich zwei Mal, Wtittwoch» ». So»»abe»v«, und kestrt einschlietlich verB»»nadr»d« erschein»»»»« „delletristischen Beilage" »ierteljLhrlich I Btt. SU Pf,. Von dem unterzeichneten Königl. Amtsgericht soll dens. Decemberl88t va« dem Zimmermann Earl August Moritz Hahnewald in Oberputzkau zugehörige Häu«teraahrungS-Grundstück Nr. 135/154 de« Eataster», Nr. 225 de« Grund« vnd Hhpothekenbuch« für^Oberputzkau, welche« Grundstück am 26. August 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3V00 Mark -ewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa« unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstelle au«hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, den 30. August 1881. Königliches Amtsgericht. Küchler "Hunderte unsere Verfassung gegründet worden ist. Sie ist nicht mit einem gewaltsamen Abbruch der Vergangenheit entstanden, sondern au» einer durch aus maßvollen Entwickelung hervorgegangen. Hatte der Kurstaat Sachsen schon seit Jahrhunderten eine Vertretung in der Form de» älteren deutschen Ständewesen« besessen, und in treuem Zusammen wirken mit dieser ein geachtetes Culturleben errungen, so galt r» vor fünfzig Jahren, unserem Staate eine neue Organisation zu geben, damit er befähigt würde, die größeren Aufgaben de» öffentlichen Leben» diese« Jahrhundert« zu erfüllen. Wir wissen, mit welcher Umsicht und Opferbereitschaft man damals gehandelt, und in welchem Frieden sich der Uebergang au« dem älteren in den neuen Verfassungsstaat vollzogen hat, und dankbar erinnern wir un» heute der Männer, deren patriotischem Wirken wir diese« entscheidende Ergebniß zuschreiben. Steht man aber an dem halbhundertjährigen Abschluß der Wirksam keit einer solchen Organisation, so fühlt man sich wohl aufgefordert, die Frage zu beantworten, wa« sie in einem Zeiträume geleistet hat, in welchem r« galt, Ansprüche de« Volksleben« zu befriedigen, wie sie so umfassend in keiner früheren Zeitperiode ausgetreten sind. Denn wenn sich unser frühere« Staatsleben Jahrhunderte hindurch auf wesentlich unveränderten Bahnen bewegte, so gab e» in dieser Periode kein Gebiet de« öffentlichen Recht«, da« nicht eine planmäßige Erneuerung nach den politischen Bedürfnissen der Zeit gefordert hätte. In der Thal bedarf r« nur ein,» Blick« auf Da«, wa« io djesen fünfzig Jahren in Gesetzgebung und Verwaltung ge- schehen ist, um sich von der Fruchtbarkeit unsere« neuen Verfaflung«leben» zu überzeugen. Justiz und Verwaltung, Finanzverfassung und Steuern, da« Heerwesen, Kirche und Schule, da« Recht der Ge- meinden und de« gewerblichen Leben« haben völlig aeue Ordnungen erhalten, und oft ist e« nicht bei einer einmaligen Umgestaltung geblieben. So ist uoter Mitwirkung der Stände der jetzigen Ver fassung unser Staat «in völlig neuer geworden.
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