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Der sächsische Erzähler : 21.06.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189306211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18930621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18930621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1893
- Monat1893-06
- Tag1893-06-21
- Monat1893-06
- Jahr1893
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 21.06.1893
- Autor
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Bekanntmachung. . Zur Verhütung von Bränden wird hiermit das Cigarren- und Tabakrauchen, das Anstreichen und Weg werfen brennender Zündhölzchen, das unbefugte Feueranzünden, Schiehen und Abbrennen von Feuerwerks körpern, wie überhaupt alles unvorsichtige Gebühren mit Feuer in den der Stadtgemeinde Bischofswerda gehörigen Waldungen verboten. Zuwiderhandlungen werden in Gemäßheit 8 368,«, 7 und g des Rcichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu Sechzig Mark oder Haftstrafe bis zu vierzehn Tagen geahndet. Stadtrath Bischofswerda, den 19. Juni 1893. ——In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. L. Ordre an die Mannschaften Ser freiwilligen und der Pslichtfenerwehr zu BisMEräa. - Auf gegebenes Alarmsignal haben sich an einem Abende von Mittwoch, den 21., bis Sormabend, den 24. d. M., sämmtliche Mannschaften der freiwilligen Feuerwehr, sowie der gcsammten Pflichtfcuerwchr (Spritzeinnäniffchaften, Rettungs-, Wach- und Arbeitcrschaar) instruktionsgemäß sofort an ihre Sammelplätze zu begeben und daselbst weitere Anweisnngen von ihren Führern entgegen zu nehmen. Jede Nichtbeachtung dieser Ordre zieht entsprechende Geldstrafe nach sich. Unbetheiligte, insbesondere Frauen und Kinder, haben sich vom Uebungsplatze fern zu halten und ist den Weisungen der Wachmannschaften unbedingt Folge zu leisten. Stadtrath Bischofswerda, den 20. Juni 1893. 1 Freitag, den 23. Juni o., Vormittags 81« Uhr, Versteigerung der aus dem Holzschlage in Abth. 4 des Höllenreviers fernerweit ausbereiteten Brennhölzer, als 27 rm kieferne Scheite 7 rm kieferne -Knüppel, 100 rm kieferne Stöcke, 10 Wellenhundert birkenes und 32 Wellenhundert kiefernes Reißig. Versammlung auf dem Schlage am Demitrer Weae S tad trath Bischofswerda, den 15. Juni 1893. » ^nutzer -urege. In Vertretung: Mud, 1. Stadtrath. L. Oesfentliche Sitzung der Stadtverordneten " . Mittwoch, den »1. Juni, Abends « Uhr. Tagesordnung: Dekrete des StadtratheS betreffend: 1) Einführung von Religionsunterricht in der Fortbildungsschule. 2) Beseitigung des Wasserbehälters an dem Hause des Herrn Kürschnermeisters Hoppstock. 3) Amtswohnung eines Schutzmannes im Feuerwehrdepot. 4) Die end- Mige GehaltSreguliruna des akademisch gebildeten Oberlehrers. 5) Der Nachtrag zum Ortsstatut und die Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters Z) Geschäftliche Mittb^ , V Bischofswerda, am 19. Juni 1893. Gräfe I«»., Stadtverordneten-Borsteher. Bekanntmachung. Das Kehren und Reinigen der Slrahen und öffentlichen Plätze hat allwöchentlich mindestens zweimal, Mittwoch und Sonn- ,bends Nachmittags, stattzufinden; eS ist jedoch dabei streng zu vermeiden, den Kehricht in die Schleußcnöffnungen und Abfalllöchcr einzusührrn, vielmehr sind dieselben stets frei und offen zu halten, so daß das Wasser, insbesondere bei starken Regengüssen, frei und ungehindert abfließen kann Zuwiderhandlungen werden nach 8 366^ des ReichSstrafgesetzbucheS bi» zu 60 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Stadtrath Bischofswerda, den 17. Juni 1893. In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. L. 4 U As 1 16. Juni tretenden vor dem nichts an den Gcmeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sic aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. Juli 1893 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda, den 16. Juni 1893. Schmalz. Veröffentlicht: Nctuar Claus, Gerichtsschreiber. — Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Beilage" Vierteljiihrlich 1 Mark l>0 Ps. Einzelne Nummer 10 Pf. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reiches, sür Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. ^^^tHtnndvse^IHP^HiahrHanH^^- Konkursverfahren. .... Ueber den Nachlaß des am 4. Mai d. I. verstorbenen Gutsbesitzers Ernst Emil Richter weiland in Großdrebnitz wird heute, am 1893, Nachmittags 3 Uhr, daS Konkursverfahren eröffnet. Herr Bankkassirer Friedrich Ernst Sparschuh hier wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSsorderungen sind bi» zum 14. Juli 18VS bei dem Gerichte anzumelden. .. . . ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung emeS GlaumgerausfchusscS unv ein- FalleS über die in tz 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, desgleichen zur Prüfung der angcmeldeten Forderungen auf den 22. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben. l sächsische LrzäM, Wochenblatt fiir Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmamischast, der Kgl. SchMWccÜon u. des Kgl. Hallptstcueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des StadtratheS zu Bischosswerda. — gmserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung finden, werden bis Dienstag und Freitag solch 9 Ubr angenommen und kostet die dreigespaltene CorpuSzeile 10 Ps-, unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster Jnseratenbetrag2bPf. Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die hiesige baldmöglichst anderweit zu besetzen. DaS Einkommen der Stelle beträgt neben geräumiger Dienstwohnung im Rathhause 4000 Mark jährlich, irgend welche Nebenbeschäftigungen sind jedoch nicht statthaft. Die Wahl erfolgt ortsstatutarischer Bestimmung gemäß zunächst auf 6 Jahre. . -> r Bewerber, welche die Befähigung zur Annahme eines selbständigen Richteramtes besitzen müssen, wollen ihre Gesuche unter Zeugmß- bcisügung bis zum S. Juli «. hier einrcichen. Stadtrath Bischofswerda, den 17. Juni 1893. In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. — L. Stadtrath Bischofswerda, den 17. Juni 1893. In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. Bekanntmachung. Nachdem der eine Abänderung des 8 1? dcS OrtöstatutS für die Stadt Bischofswerda vom 12. November 1875 betreffende Nachtrag vom 5. d. M. von dem Kgl. Ministerium des Innern unterm 14. d. M. bestätigt worden ist, hat derselbe mit dem letzteren Tage in Kraft zu treten. Wir geben dies der hiesigen Bürgerschaft hiermit bekannt und bemerken zugleich, daß dieser Ortsstatuts-Nachtrag an Rathsstelle, Zimmer Nr. 3, cingesehen bez. in Druckexemplarcn bezogen werden kann. L.
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