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Der sächsische Erzähler : 14.07.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189407142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18940714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18940714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-14
- Monat1894-07
- Jahr1894
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.07.1894
- Autor
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Der sächsische Lrzähler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen nnd Umgegend. Sonnabend, den 14. Juli. , 18S4 Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft, der Kgl. Schulinspection u. des Kgl. Hauptsteueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reiches, für 1""' ' bei unseren Zeitung, , in der Expedition dieses Blatte- angenommen. Diese Zeitschrist erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Eomm-eiws, und kostet einschließlich :«r Sonnabend» erscheinenden „belletristische« Beilage" siertrljäbrlich l Mark SO Ps. Einzelne Nummer IO Pf. bei allen Postanstalten I»ser«te, welche in diesem Blatte die weitest« Verbreitung Bischosswerda und Umgegend finden, werden bi- DienStag und Freitag früh S Uhr itungSboten, sowie angenommen und kostet die dreigespalteneCorpuSzeile lOPfi, unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster Jnseratenbetrag llS Ps. Dienstag, den 17. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr, sollen in Bischof-Werda (Versammlungsort: Königliches Amtsgericht) L iinck 1 gegen sofortige Baarzcchlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 13. Juli 1894. Der Gerichts-Vollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Smrpe. Bekanntmachung. Sonnabend, den 14. Juli ». Vormittags v Uhr, findet bei unterzeichneter Verwaltung die Versteigerung von 1LSSV Irz Sllttvlttattlv I gegen Meistgcbot und sofortige Baarzahlung statt. Königliche Güterverwaltung Bischofswerda, am 10. Juli 1894. Schmidt. Bckr. Die Nothwendigkeit eines stärkeren Schutzes der staatlichen Ordnung wird in allen Preßorganen, soweit sie nicht der Sozialdemokratie zugehörig oder mit ihr nahe verwandt sind, lebhaft erörtert. Ucder die Mittel und Wege aber gehen die Ansichten weit ausein ander. Meinen die einen, es sei ein neues So zialistengesetz nothwendig, so glauben die andern, die bestehenden Gesetze genügen, wenn sie nur scharf angewendet würden, und ein dritter Theil spricht sich dahin aus, dab ja polizeiliche Maß regeln doch nichts Helsen würden, weil dadurch der Meuchelmord einmal nicht zu verhindern sei. Die „Cons. Corr." spricht sich hierüber folgender maßen anS: Die Blätter, die der letzterwähnten Ansicht zuneigcn, würden kaum Willens sein, für Abschaffung der Strafen wegen Diebstahls, Raubes und Mordes cinzutrete», und doch wäre daS nnr die Konsequenz jener Auffassung, die dem nach in keinem Falle ernsthaft genommen werden kann. Daß gegen die sozialdemokratische Ver hetzung mit Hilfe der bestehenden Gesetze erfolg reich eingeschritten werden kann, ist wohl richtig, das lehrt unS das energische Vorgehen Sachsens in einzelnen Fällen. Dadurch aber allein ist nicht viel geholfen, denn ein Einschreiten dieser Art ist erst möglich, wenn die Strasthat schon begangen ist, wenn also das Gift der Verhetzung meist schon gewirkt hat. Wir haben erst kürz lich an der Aeußerung gerade eines sächsischen Sozialistenblattes die große Frechheit erlebt, mit der heutzutage die Verhetzung gegen die Staatsgewalt und die Beschönigung anarchistischer Verbrechen betrieben wird. Erfolgt Anklage und Bestrafung dieses Blattes, so büßt entweder der Sitzrcdakteur im Gesängniß oder die Partei kasse. Der Thäter bleibt also meist straflos und hetzt weiter. Unseres Erachtens sollten für solche Fälle Vorbeugungsmaßregeln ermöglicht werden dergestalt, daß Blätter, die zu Gewaltthätigkeiten, zu Gesetzüberschreitungen, zu Boykotts u. s. w. auffordern oder derartige Unternehmungen ent schuldigen oder gar verherrlichen, zunächst ver warnt und im Fall die Verwarnung wiederholt fruchtlos geblieben ist, auf einige Zeit fuSpendirt oder schließlich ganz unterdrückt werden. Würden diese VorbeugungSmaßregeln von einem Richter spruche abhängig gemacht, so könnte von einer willkürlichen Anwendung derselben nicht gesprochen werden. Gewahren schlichte Männer aus dem Volke, daß es in den monarchisch regierten Staaten Deutschlands von Reichswegen erlaubt ist, den Bestand der Monarchien, der Autorität der Obrigkeit, ja die christliche Religion in Wort und Schrift in Frage zu stellen, deren Abschaffung zu diskutieren und sie in weiten Kreisen unge straft zu schmähen, so werden sich diese die Frage vorlegen, nicht ob die Sozialdemokratie, sondern ob der Staat, der solche Untergrabungen Wider stands- und widerspruchslos duldet, existenzbe rechtigt fei. Die Milde ist solchem Treiben gegenüber am unrechten Orte, Zaudern und Ab- wärten ist nach den Erfahrungen, wie sie uns nun neuerdings wieder die anarchistischen Schänd« tyaten gebracht haben, von Uebel. Jetzt gilt es: Fest zugrcifen und nicht mehr loslossen. Der Staat hat die Pflicht, die öffentliche Ordnung zu schützen; genügen dazu die geltenden Gesetze nicht, so muß diese Lücke baldmöglichst ausgefüllt werden. Ein weiteres Abwarten und Gehen lassen würde nnS io eine Periode des Faustrechts zurücksühren. Dic„LeipzigerZeitung"schreibt zu diesem Thema: „Die gefährlichste Folge des sozialde mokratischen Treibens beruht nicht in der Gefahr einer Revolution: mit dieser werden wir fertig werden, je früher sie ausbricht, um so gründlicher. Nicht diese mehr oder weniger acute Gefahr ist das Schlimmste, sondern die sittliche Begriffs verwirrung, die Auflösung der BolkSsittlichkeit, die sittliche Verwilderung, welche die ungestörte Agitation langsam aber sicher in unser Volksleben hineinträgt. Ihr gilt eS entgegenzutreten, indem man den Volksvergiftern die Möglichkeit nimmt, ihre Anschauungen von Recht und Sitte in immer breitere Massen zu tragen. Unser Volk irrt an sich selbst; Hunderttaufende halten bereits für recht und sittlich erlaubt, was zu allen Zeiten für Unrecht galt. Diese Begriffsverwirrung aber ist entschieden im Wachsen. Wenn es gestattet war, die Richter, die einen Vaillant, Henry, Ravachol verurtheilten, öffentlich als Mörder zu bezeichnen, mußte da der „kleine Mann" in seinen sittlichen Anschauungen nicht endlich selbst irre werden und zu glauben ansangen, daß Alles, was zu sagen und zu schreiben polizeilich er laubt werde, auch sittlich erlaubt, recht und gut sei? DaS Gift hat viel breitere Massen ergriffen und ist schon längst kein bloS politisches Gift mehr; es nagt bereits an den sittlichen Ueber- zeugungen unseres Volkes. DaS wird wieder besser werden, wenn unser Volk wieder wahrnimmt, daß man nicht ungehindert und ungestraft schreiben nnd thun darf, waS schon nach gemeiner Moral für unstatthaft gilt." Deutsches Reich. Ihre Majestäten der König und die Königin besuchten am 11. Juli mit ihren Gästen, der Prinzessin Henriette von Belgien und dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich vonHohen- zollern, die Ausstellung in Schandau. Die Meldung, daß Ihre Majestät die Königin Montag, den 16. d. M., in Eichwald zu mehrwöchentlichem Aufenthalte eintrifft, be stätigt sich. Die Königin wird im Theresienbad wohnen und im fürstlich Clary'schen Herrenhause in Teplitz Bäder gebrauchen. Se. königl. Hoheit der Prinz und Ihre kaiserl. und königl. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich August sind mit dem Prinzen Georg d. I. heute, Freitag, früh 6 Uhr 56 Min. von ihrem tiroler Ausenenthalt wieder in Dresden eingetroffen und haben sich in die prinzliche Be sitzung zu Wachwitz begeben. Bischofswerda, 11.Juli. Am 9. Juli versammelten sich ca. 80 Herren des hies. land barten Vereinen (Bnrkau, Demitz, GeißmannS- dors, am Hochstein, Rammenau, Schmölln und Uhyst a. T.) zu einer gemeinsamen Sitzung, um den zugesagten Vortrag deS Herrn Inspektor Lehmann-Freiberg über die auf Gegenseitigkeit gegründete Schlachtvieh-Versicherungs- Genossenschaft zu Freiberg anzuhören. Der Vorstand des hiesigen Vereins, Herr GutS- und Molkereibesiyer Höring - Goldbach, eröffnete die Versammlung durch einige einleitende Worte und gab dann dem Herrn Inspektor Lehmann daS Wort. Derselbe wies nun in der Einleitung darauf hin, welche dringende Gründe eine Anzahl von Männern der Landwirthschast veranlaßt hätten, sich zu einer derartigen Genossenschaft zusammen zu thun und welche Vorbereitungen und Erörte rungen nöthig gewesen wären, ehe sie zu Stande gekommen. 3 Jahre habe sie nun bestanden und in der Zeit ihre Lebensfähigkeit bewiesen. Natürlich bedürfe sie noch bedeutenderer Unterstützung durch die Landwirthe als Viehhalter, wenn sie ihre vorge setzten Ziele, die mit dem WachSthum der Ge nossenschaft erweitert werden sollen, erreichen wolle und solle. Herr Lehmann schilderte dann die ganze Einrichtung der Genossenschaft, ver breitete sich über die Bedingungen der Aufnahme, die mit wenigen Kosten verbunden sei, über die Verwaltung, die keinem theucren Agentenwesen huldige und geringen Aufwand habe und über die Entschädigung selbst bei Verlusten durch Krankheiten, die sich oft erst nach dem Schlachten zeigen und zu Tage treten. Gegenwärtig gehören der Genossenschaft 861 Mitglieder an, die ca. 20,000 Rinder versichert haben. DaS Eintritts geld mit Einschreibegebühr beträgt 1 Mk. 20 Pf., die jährlich zu zahlende Prämie 1—2 Mk. Es sind 35—36,000 Mark Entschädigung bereits gezahlt worden; 14,000 Mark kamen schon Heuer zum Ausgleich. ES wurde noch bemerkt, wie nothwendig die Versicherung sei, da nur 70 von den Versicherten keine Verluste gehabt. Herr RittcrgutSpachter Böhme-Döbcrkitz, Mitglied des Direktoriums dieser Genossenschaft, gab zu dem belehrenden Vortrage einige Ergänzungen und mahnte dazu, fest zusammen zu halten, um da« wohlthätige Institut in die Höhe zu bringen, da eine staatliche Versicherung noch nicht so bald zu erwarten sei. Bei der Debatte hatte Herr Lehmann noch mehrmals Gelegenheit, Erläute rungen und Ergänzungen zu geben. Auch kam das Mitgliedsverzeichniß und eine Broschüre: „Betrachtungen über die Vorlage, betreffend das Gesetz einer allgemein verbindlichen Fleischbeschau und einer Zwangsversicherung behufs Bekämpfung der Tuberkulose unter dem Rindvieh rc.", zur Vertheilung. Der Vortragende erntete den Dank der Versammlung, welchen ihm Herr Hörnig übermittelte. — Am 1. April nächsten Jahres tritt der AmtStitel Bahnsecretär in Kraft und erhalten denselben in erster Linie die jetzigen Eisenbahn« secretäre, während von genanntem Zeitpunkte an alle diejenigen in einzelnen Direktionsbezirken vorhandenen zahlreichen Anwärter für Eisenbahn«
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