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Der sächsische Erzähler : 19.04.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193404199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19340419
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19340419
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1934
- Monat1934-04
- Tag1934-04-19
- Monat1934-04
- Jahr1934
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 19.04.1934
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4. 18. 4. !S !ü » K !5 S !5 VT S2 »2 92 92 8Z S1.78 »1,75 S1,7S »1,75 »1,75 »1,78 !5 !S 5 !5 u SS SS »3,4 »2.75 »2,75 »S,s »3,1 «i,1 »4,2 5 5 2 -s,a t.8,0 5,25 «,25 -',42 2,8 S 0,38 7,5 7,5 5 18,75 r, 1Y70 45 Der Sächsische Erzähler universal S . 1SSL it-n: 1S34 25. Durchs Führer Adolf Hitler auch eine« llm- " ' ie der »teige- 81,-6 5»gß4 LIM 5,884 42.14 57,64 11,7V 84,84 1^58 10,88 L8M 7»,»2 80,82 3/) 17 34,24 «8,23 88,43 4/Lv 47^5 IU «Ngen M» 100,25 S.; »7,825 S, S., »7 Br.; Br.; 1S43 S bi» 1S47 . Ausgabe. S., S»,S75 bavanleihe. ;,875 Br. -448 2,4S8 1. l«f >28 »IS 5» !45 >17 >85 08 !1S 51 ,87 >.'» ,57 >S2 70 «8 87 >78 ,22 ,48 ,71 ,88 -4 40 ,28 SS cs 53 LO 37 5< LO «5 17.4. Geld 0,828 L512 0,781 W 12,810 2,505 0,214 1,14» allen Märk- ermäßigten tanken büß. »pezialitäten «nberg IX, ' und Spei. >«n.Großen. Am Braue- er und Eß- lapierwerte, etwa« befe- Papier und r Albumin» —* Absetzung der Arbeilsspende von der Einkommen, steuer. Der Präswent des Landesfinanzamtts Dresden teilt mit: Arbeitsspende, di« im Steuerabschnitt 1SS3 geleistet worden ist, wird vom Einkommen 1SSS abgezogen, wenn ein entsprechender Antrag unter Hingabe des Spenden- cheins beim Finanzamt gestellt worden ist. Der Antrag muß bis zum Abläufe der allgemeinen Steuererklärungs rist, spätestens aber bis zum 30. 4. 1934, gestellt sein. Ist also im Einzelfall die Steueverklärungsfrist bl« zu diesem Tage oder darüber hinaus verlängert worden oder ist kein« > Steuererklärung abzugebrn, so muß der Antrag auf Abset zung de« Spendenbetrage» trotzdem spätesten« bis SO. 4. 934 gestellt sein. Bis spätesten» SO. April 1934 hat aber auch derjenige einen entsprechenden Antrag beim Finanz amt zu stellen, der verlangt, daß die im Steuerabschnitt 1934 (Kalenderjahr 1934 oder in 1934 endendes Wirtschaftsjahr) geleistet« Arbeitsspende vom Einkommen 1934 obgesetzt wird. Die steuerliche Vergünstigung wird nur für Epen- mlätzen ka- otiz. Stär. , Dresdner efe zeigten Allgemeine Ortskranken kasfe Bischofswerda. In der am 16. April 1934 abaehaltenen Ausschußsitzung wurde zunächst über die 1933er Jahresrechnung und Ber- mSgensnachweisung berichtet. Hieraus war zu entnehmen, daß die finanziellen Verhältnisse der Kaffe seit der Anfang 1933 erfolgten nationalen Erhebung und Machtergreifung durch unseren großen Führer Adolf Hitler auch eine« Um schwung zum Besseren mit erfahren haben. Infolge der einsetzenden Wirtschaftsbelebung war nicht nur eine Steige rung des Versichertenbestandes zu verzeichnen, es besserten sich auch die Äeldvechältniffe derart, daß der Beitragssatz, der im Jahve 1932 von 6 auf 7 v. H. des Grundlohns her ausgefetzt werden mußt«, ab 16. 4. 1933 auf 6ZL o. H. und ab 1. 10. 1933 weiterhin aus VX v. H. ermäßigt werden konnte. Einer Rein-Einnahme von 191 SS3,92 RM. (1932: 191 868,62 RM.) stand eine Reinausgabe von 170 571,97 RM. (1932: 181468,97 RM.) gegenüber. Das Vermögen der Kaffe bezifferte sich am Schluffe 1933 auf 108 539,69 RM. gegen 72133,43 RM. am Schluffe 1932 und ist demnach hier ein« Zunahme um 36 406,26 RM. (1932: 2070,42 RM.) zu verzeichnen. Auf Vorschlag der Rechnungsprüfer wur den die Jyhresrechnunaen 1932/83 richtig gesprochen und dem Kassenvorstand und -er Geschäftsführung Entlastung erteilt. Mit Rücksicht aus den al» sekr^günsttg zu bezeich nenden Rechnungsabschluß wurde auf Antrag de» Kaffen vorstandes einstimmig beschlossen, ab 1. Mai 1934 eine aoer- malige Senkung der Kaffenbeiträge, und zwar auf 5 v. H. des Grundlohns, eintreten zu lasten. Dieser Beschluß dürste bei allen Beteiligten hier, Arbeitgebern sowohl wie auch Versicherten, ein« große Befriedigung auslösen, helfen doch di« einzusparenden Beiträge mit zum Wiederaufbau -er allgemeinen Wirtschaftslage. Einem weiteren Antrag de» Kaffenvorstandes, der dahingeht, die Zahl der Vertreter im Vorstand Und Ausschuß dem Zuge der Zeitkäufe folgend, auf das notwendigste Maß zu verringern, und zwar im Vorstand von 12 auf 6 und im Ausschuß von 30 auf 12, wurde ebenfalls einstimmig beigetreten. Dem hierzu auf gestellten Satzungsnachtrag wurde Zustimmung erteilt. Ferner wurde einem Nachtrag zur Dienstordnung für die Kaffenangestellten zugestimmt, der sich notwendig machte au» Anlaß der Angleichung der Dienstbezüg« an die Bezüge vergleichbarer Staatsbeamten. Schließlich wurde noch Kenntnis genommen von einer im März laufenden Jahres durch die Landesprüfftelle erfolgten unvermuteten Prüfung -er Geschäfts- und Rechnungsprüfung der Kaffe, die zu Be anstandungen keinerlei Veranlassung gegeben hat. Au« dem Rechnung«- und Geschäftsbericht ist folgende» zu ent nehmen: Di« durchschnittlich« Mitgliederzahl belief sich auf 3002 (1982: 2996). Der höchste Mitgliederstand war am 1. 10.1933 mit 3299 (1. 5.1932: 3270) und der niedrigste , Stand am 1. 4. 1933 mit 2610 (1. 4. 1932: 2857). Die Bel- tragseinnahme bei d«r Krankenversicherung bezifferte sich einfchl. 1069,75 RM. Krankenscheingebühren auf 174044H2 RM. (1932:1238,00 RM. u. 178 942,48 RM.) und bei der Ar- beitslosenoerslcherung auf 122 830,43 RM. (1932; —* Beflaggen der Kirchen und Glockengeläut am 20. April. Der Landesbischof hat angeordnet, daß anläßlich -es Geburtstage« des Reichskanzlers Adolf Hitler am 20 April die Kirchen und kirchlichen Dienstgebäude zu beflag gen sind. Reben der Kirchenfahne und dem Hoheitszeichen des Reiche», Hcrkenkreuzfahne und schwarz-weiß-rot, kann auch die Landesfahne gezeigt werden. In der Zeit von 12 Uhr bis 12.15 Uhr ist zu Ehren de» Dolkskanzlers mit allen Kirchenglocken zu läuten. —* Eigentümlicher Diebstahl. Auf einem Bahnsteig de» hiesigen Bahnhofs wurde in der Zeit vom 17. April 24 Uhr bi» 18. April 2 Uhr ein Wasserleitungshahn von einem unbekannten Täter abgefchvaubt und tzestohlen. Die Was serleitung war abgestellt. —* Nächtlicher Radsturz? In der Nacht zum heutigen Donnerstag gegen 12 Uhr wurde von einem Zittauer Auto fahrer ein MAker aus einem Nachbarort in 'die Polizei wache gebrächt. Er hatte dest Melker zwischen Weißig und Fischbach im Straßengraben liegend aufgefunden. Der Melker gab an, er sei vom Rad gestürzt. Da er über Schmerzen in -er Magengegend klagte, wurde ein Arzt herbeigerufen. Der angeblich Verunglückte wurde auf An ordnung des Arztes mit dem Sanitätskraftwagen nach Hause gefahren ' —* Mai-Plaketten dürfen noch nicht getragen werden. Die Landesstelle Sachsen des Reichsministeriums für Volks aufklärung und Propaganda teilt mit: Es ist sestgestellt wor den, daß di« Mai-Plaketten vereinzelt an Einzelpersonen verkauft werben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Verkauf an Einzelpersonen vor dem Stichtag nicht statt finden darf. Die Ortsgruppenleiter werden dafür verant wortlich gemacht und haben nötigenfalls durch Kontrolle den Verkauf an Einzelpersonen zu unterbinden/ Das Tragen von Mai-Pläketten vor dem Stichtag ist untersagt, gez.: Salzmann. —* verbot von Kreditwerten durch Buchmacher. Das Sächsische Ministerium des Innern hat auf Grund der Aus- sührungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 den Buchmachern den Abschluß von Kre ditwetten verboten. —* Die Oberlaufih frei von Tierseuchen. Nach dem Bericht -es Landesgesundheitsamtes war die Obevlausitz am 15. April von Tierseuchen völlig frei. In den sächsischen Erblanden bestand lediglich die Maul- und Klauenseuche in einer Gemeinde und Lucei Gehöften und die Geflügelcholera in einer Gemeinde und einem Gehöft. —* Aue Bekämpfung der Schwarzarbeit batte der preußisch« Minister des Innern eine Polizeiverordnung er- lasten, wonach mit Geldstrafe bis zu 150 RM., in besonders schweren Fällen mit Hast bis zu zwei Wochen bestraft wird, wer Personen, von -men er weiß oder wissen muß, daß sie Erwerbslosenunterstützung beziehen, gegen Entgelt beschäf tigt. Di« sächsischen Gewerbekammern sind beim -en gewährt, di« bis zum 81. März 1934 (Schonfrist bi« zum 4. 4. 1934) geleistet worden stM. Dem Antrag« sind die Gpendenscheine für in dieser Zeit geleistet« Arbeitsstun den beizufügen. Wenn der Antrag später gestellt arm, ist der Abzug nicht mehr möglich, da Nachsicht bei Versäumung der Frist nicht gewährt wird. —* 17. Zrvingerlotterie. Noch wenlge Wochen und von der letzten Bauplanke im Zwingerhof fällt wieder ein Stück. Die Baubuden, die hier standen, wo die Bildhauer model lierten, wo die Steinfiguren aus dem rohen Steinboffen herausgehauen wurden, wo der Steinmetz die Werkstücke bearbeitet«, sind fchon eine nach der anderen verschwunden und bald wird von dem Stadtpavillon, dem einstigen Haupteingang zum Zwinger, di« Hälfte der dortigen Hof fläch« freigelegt sein. Dann wird man das Porzellan- Glockenspiel, da» in diesem Pavillon eingebaut ist, noch. bester scheu und hören können. Wieder ist di« Arbeit der Rettung des Zwingers ein Stück vorwärts gegangen und vor allem ein Stück weiter der Vollendung entgegen. Noch vor wenigen Jahren war es zweifelhaft, ob das groß« Werk überhaupt vollendet werden könnte. Heute weiß man, daß es zu einem glücklichen Ende geführt wird. Daß man ein so kostbares Erbe erhalten muß, ist zu einer Selbstver ständlichkeit geworden. Daß man dabei für viele Arbeits kräfte und di« schlechtesten sind es wahrhaftig nicht — Brot und Arbeit schafft, das verpflichtet in dieser Zeit der großen neuen Arbeitsschlacht jedermann zur Mitwirkung. Und es kann und es soll jeder mithelfenl Darum kaust Lose der 17. Zwingerlotterie, Los je 1 RM, bei allen, Kol lekteuren. Ziehung garantiert 23. und 24. April. Fünf Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Eheschließung. Das Problem einer Gesunderhaltung des deutschen Volkes wird in bezug auf die Förderung nur gesunder Ehen im Zentralorgan des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen zur Debatte gestellt, dessen Herausgeber Reichejustizkpmmissar Dr. Hans Frank ist. Im Rahmen der einzelnen Betrachtungen macht dabei, wie das VDZ>Büro meldet, der Amtsgerichtsrat Borst den Vorschlag, ein V«r- ehelichungszeugnis einzuführen. Er verweist darauf, daß gewisse Voraussetzungen für die Eheschließung bereits in den Bestimmungen über die Gewährung von Ehestands darlehen erwähnt worden seien, so der Besitz der bürger lichen Ehrenrechte und der Gesundheit. Generell aber soll« in Zukunft die Eingehung einer Ehe von der Erfüllung be stimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden, wobei der Verfasser die folgenden 5 nennt: 1. Ein amtsärztliches Zeugnis über die körperliche un geistige Gesundheit. 2. Die eidesstattliche Versicherung jedes Ehegatten, daß er kein rassefremder Mensch ist, kein Jude, Neger und der gleichen (Ausnahmen sollen der Genehmigung bedürfen). 3. Bescheinigung des zuständigen Wohlfahrtsamts, daß die Brautleute von der öffentlichen Unterstützung unabhän gig sind. 4. Nachweis, daß keiner der Ehegatten in den letzten 3 Jahren mit Zuchthaus vorbestraft wurde. 5. Nachweis, daß etwaige Unterhaltsansprüche unehe licher Kinder der Brautleute sichergestellt sind. Im übrigen dürfe die Eheschließung nicht unnötig er schwert werden. Doch müsse der Standesbeamte veranlaßt werden, die Eheschließung nicht vorzunehmen, wenn das Verehelichungszeugnis nicht voniegt. Kranke, (4440 : sssssssssssssssssssssssssssssss» 117 042L8 RM.). AnAbgab«zur Arbeitslosenhilfe wurden 1933 «ingehoben 36456Z3RM. gegen 17948Z4 RM. im L Haibjahr 1932 (erstmalig). Auf einen versicherten ent- fielen im Durchschnitt 57L8 RM. Krankenversicherung »bei- träge (59H2 RM.). Di« Zahl der Anmeldungen betrug 3779 (3518), der Abmeldungen 3388 (8474) und der Lohn veränderungsanzeigen 2423 (2890). Zahlungserinnerun gen wegen rückständiger Beiträge wurden 934 (845) und Anträge auf zwangsweis« Beitreibung derselben 368 (544) ausgeftrttgt. Die Zahl der Krankmeldungen betrug 4462 (5328), und -war bei den Männern 1826 (1960), bei den Frauen 1756 (2480) und bei Familienangehörigen 880 (888). Bon Kkiegsdienstbeschädlgten wurden 61 (73) Be- handlungsscheine beantragt. Bon den 3582 ausgestellten »en für Versicherte waren 973 oder 27,16 Proz. : 21,62) mit Arbeitsunfähigkeit verbunden. Die Zahl der Krankengeldtage belief sich auf 18 503, wovon aus di« Männer 7093 und auf die Frauen 11410 kamen (28 628 : 11341 : 12 287). Die durchschnittliche Krankheit-- dauer pro Fäll betrug bei den arbeitsunfähigen Männern 15,49 (28,28) und bei den Frauen 21,09 (29L5). Zur ver trauensärztlichen Nachuntersuchung wurden vorgeladen 204 (?01) Kranke; davon sind nicht erschienen bzw. haben sich sofort arbeitsfähig schreiben lasten 87 (46), bei der Nach untersuchung Äs sofort arbeitsfähig befunden wurden 63 (57) , als sofort arbeitsfähig nach kurzer Schonzeit wurden 23 (40) erklärt und als weiter arbeitsunfähig verblieben 31 (58) . In Krankenhäuser wurden eingewiesen 96 (114) Kran ke, und zwar 3Z Männer und 61 Frauen. Die Verpflegtage beliefen M auf 2564 (8057) ---- bei den Männern 795 (1335) und bei den Frauen 1769 (1722). Wochenhilfsfälle waren 26 bei Mitgliedern (61) und 13 bei Angehörigen (16) zu entschädigen. Sterbefälle waren 21 (22) zu verzeichnen. Di« Ausgaben für ärztliche Behandlung, Zcchn- und Kran- kenhausb«Handlung, Arznei und sonstige Heilmittel, Kran kengeld, Hausgeld, Wochenhilf« und sonstige Ausgaben (ohne Verwaltungskosten) bezifferten sich pro Versicherten aus 41,09 RM- (50,67), so daß sich eine Mehrausgabe gegen über der eigenen Beitragsleistung von durchschnittlich 38,65 RM. (39,59) ist Höhe von 2,44 RM. (11,02) ergibt. 2 VeltlGtt -U Sr«««er S1. Aus Bischofswerda und Umgegend. Bischofswerda. 19. April. Herzlicher Dauer Di« Sammlung für die Inner« Mission hat innerhalb der Kirchgemeinde Bischofswerda ,-en schönen Betrag von ssr.46 MN. «bracht. Allen, die in, dieser opferreichen Zeit auch dem Liebeswerk -er Inneren Mission Verständnis und Treu« ! entgegen gebracht haben, danke ich herzlich, nicht minder denen, die mit mir die Müh« de» Sammelns auf sich ge nommen haben! Pfarrer Semm. Die Reichsberufswettkärnpfe. Di« Gruppe Holz führte am Montag, den 9. April, den Berufswettkampf durch, vormittags 10 Uhr begannen die Wettkämpfe in der Schule, hier hatte jeder seine theoreti schen Aufgaben zu erledigen. Verlangt wurde ein Aufsatz und berufspraktische Rechenaufgabe. Nachmittags wurden in den Werkstätten des Herrn Tischlermeister Pg. Schmelzer, -er fein« Räume in dankenswerter Weise zur Verfügung stellt«, die praktischen Abgaben gelöst. Es ging feder Wettkämpfer mit großem Eifer an seine gestellten Aufgaben. Anschließend wurden die Aufgaben vom Prü- sungsausschaß geprüft und bewertet. Gruppe Nahrung und Genuß. Am Dienstag, den 10. April, fand in der Bürgerschule der Reichsberusswettkamps der Gruppe Nahrung und Ge nuß statt. Der Wettkampf bestand Nur in theoretischen Aufgaben, und zwar in fachberuflichen Fragen, allgemeinen Fragen, Fachaufsätzen und Fachrechnen. Der Wettkamps wurde in aller Ruhe und größter Ordnung durchgeführt. Das Prüfungsergebnis ergab, daß mit großem Eifer gear beitet Morden ist. Ein Drittel der Arbeiten liegen über dem Durchschnitt. Äon den. Fleischeklchrlingen nahmen l«id«r sehr wenig am Wettkampf teil und wird erwartet, -aß sie am nächsten Wettkampf geschloffen teilnehmen. Reichrbelriebsgruppe Heimarbeit. Am Freitag, den 13. April 1934, traten 31 Hausgehil finnen zum Reichsberufswettkampf an, der in der Bürger schule durchgeführt wurde. Gestillt wurden theoretische und prakttjche Aufgaben. Die Teilnehmerinnen zeigten für die sen Wettkampf da» größte Interesse. Es wurden Durch- schnittsarbeiten aeliefert. Was praktische Arbeiten, wie Nähen, Micken usw. betrifft, werdest sicher auch iM nächsten Wettbcnnpf noch baffere Leistungen erzielt werden. » Amtsgericht Bischofswerda. Aus dem Zeugen wird lm Schnellverfahren ein Angeklagter. Den Staalsomnibus nicht vorbeigelaffeu zu haben war der 1904 geb. Schuhhändler Max Oswin Richter au» Sohland angeklagt. Am 20. Januar 1934 war derselbe mit seinem Dreirad-Lieferwagen auf der Staatsstraße in Oberputzkau gefahren, in gleicher Richtung bewegte sich der hinter ihm kommende Omnibus der Linie Zittau—Bischofs werda. Als der Führer des Omnibusses durch Signale hie Absicht des Ueberholens kundtat, fuhr der Lieferwagen un bekümmert darum weiter, wobei er die linke Straßenseite einhielt. Eine Strecke von etwa 600 Meter fuhr der Omni bus, dauernd Signal gebend, mit 2 Meter Abftand hinter dem Lieferwagen her, bis derselbe in eine andere Straße einbog. Gegen einen deshalb erhaltenen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch erhoben, wobei er erstmalig aus sagte, er habe den Wagen aar nicht geführt, sondern ein Angestellter von ihm, im übrigen habe er von Signalen nichts gehört. Der als Zeuge vernommene betr. Angestellte bestätigte dies, weshalb der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen wurde. — Innerhalb einiger Tage wäre diese Uebertretung verjährt gewesen, da in dieser kurzen Zeit die Einleitung eines ordentlichen Verfahrens gegen den jetzt einwandfrei festgestellten Schuldigen nicht möglich gewesen wäre, womit von feiten der Lieferwagenfahrer gerechstet worden war. Hier griff der Amtsamoalt ein, indem er im Schnellverfahren sofort gegen den 1900 geb. Maurer Cle mens Martin Zipfer aus Arnsdorf bei Wilthen Anklage wegen -es betr. Deliktes erhob, so daß dieser von der Zeu genbank auf die Anklagebank wanderte und zu 10 Mark Geldstrafe oder 2 Tagen Hast und den Kosten d«s Verfah rens verurteilt wurde. In der Urteilsbegründung wurde es für vollständig unglaubhaft erklärt, daß die von dem mit 2 Meter Abstand fahrenden Omnibus gegebenen dauernden Signale nicht zu hören gewesen seien, mache der Liefer wagen aber wirklich so einen Lärm, waren sie verpflichtet, andere Wege zu suchen, um von hinten sich nähernde Fahr zeuge zu bemerken oder so zu fahren, daß dieselben jeder- eit vorbeikönnten. Mehrere Fahrgäste de, Omnibuff«», die iadurch leicht den Zug versäumen konnten, hätten größeren Schaden haben können. wegen Betrug, hatte der 1904 in Dunzlau geb. ledige Handlungsgehilfe Willy Erich Scholz au» Bischofswerda, der schon wegen Betruges vorbestraft ist, «inen Strafbefehl über 90 RM. Geldstrafe oder 30 Tage Gefängnis erhalten, legen den er aber wegen der Strafhöhe Einspruch erhoben alte. Im November 1933 hatte er bei Kunden der Ge- chäftsinhaberin Hilde Henning in Bischofswerda Gelder
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