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Der sächsische Erzähler : 30.07.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193407306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19340730
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19340730
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-30
- Monat1934-07
- Jahr1934
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 30.07.1934
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Ridern; tzS.riL-' -SZ.M OZ.2- Lz SM MkWtzkl MWMks« Io oller Zell. Von Arthur Grünewald. , Seit dem 1. Oktober 1838 gab es in Sachsen behörd licherseits keine „Amts- und Stadtphysici" mehr. An deren Stelle traten die Bezirksärzte. In 3S Bezirke war Sachsen eingeteilt. Vier Kreisdirektionen waren die übergeordne ten Stellen. Die Budissiner (Bautzener) besaß fünf teils grö ßere, teils kleinere Medizinalbezirke. Wie die Grenzen der selben liefen, ist interessant, zu verfolgen. Der Bischofswerdaer als erster Medizinal» bezirk umfaßte das Amt Stolpen mit Ausschluß der in der Oberlausitz enklavierten Orte, gegen Mitternacht begrenzt durch eine Linie, die über die Orte „Brettnig", Hauswalde, Rammenau, Schönbrunn, Pohla, Stacha und Spittwitz, diese einschließcnd, geht, und von da an seine alte Grenze verfol gend bis Neukirch, das sie, nebst Ringenhain einschließt, dann aber über Weiss bis an die Landesgrenze reicht, so daß sie alle Ortschaften der dortigen Halbenklave, welche nördlich von Weifa liegen, ausschlietzt. Bezirksarzt war für diesen 1. Bezirk Dr. Gustav Görner in Bischofswerda und ihm beigegeben Amtswundarzt Johann Friedrich Wilhelm Krause in. Stolpen. Der Kamenzer Medizinalbezirk war der zweite. Er grenzte, so lautete die Bestimmung, gegen Mit tag an den ersten Bezirk, dann schloß er sich bei Spittwitz an die Grenze der Oberlausitz an, bis zu Sollschwitz, von wo an das Schwarzwasser die Grenze gegen Morgen bildete, so bis zur Landesgrenze, welche den Bezirk im Norden schloß. Gegen Abend bildete die Grenze der Bezirk der Kreisdirek tton zu Dresden. Zum Bezirksarzt war hier Dr. Carl Gale Röderer zu Kamenz ernannt, der bekanntlich zugleich Leiter des Kamenzer „Lessingdenkmales", des Barmherzigkeitsstif tes, war. . Der Bautzener, der dritte M ed izi n al b ezir k. war ziemlich umfangreich. Gegen Abend hatte er die Gren zen des ersten und zweiten Bezirks, gegen Norden und Mit- tag die Landesgrenze und gegen Morgen war die Gr,nze wie folgend gezogen: Die „Theilungslinie" (vom Löbauer Be zirk) begann in der Nähe des böhmischen Dorfes Königs walde und zog sich zwischen „Neusalz", Spremberg, Beiers dorf, sodann die Dorschaften Cunewalde mit Zubehörungen, Wuischke und Meschwitz gegen Abend lassend, hingegen Frie- dersdorf bei Neusalza, Schönbach, Lauba, Kleindehsa mit Streitfeld und „Kölschs", auch Sornßig, gegen Morgen schla gend, bis an die Budissin-Löbauer Straße hin. Diese Straße zwischen Steindörfel (gegen Abend) und dem Gasthofe „Zum Schlüssel", nach Hochkirch gehörig, (gegen Morgen) durch schneidend, verlief die Grenzlinie dann weiter nach der Preu ßischen Grenze hin. Auf der Abendseite, also nach Budissa einbezirkt waren die Dorfschaften Waditz, Pommritz, Wawitz, Kumschütz, Purschwitz, Connewitz, Preitttz, Gleina, Gutta und Wartha. Nach Löbau zählten die Dörfer gegen Mor gen: Kupptitz, Riechen, Rodewitz, Drehsa, Marschen, Bel gern, Rackel, Baruch, Buchwalde und Kleinsauberiritz. Be zirksarzt war Dr. Heinrich Ed. Kupfer zu Budissin und Kreisamtswundarzt Gotthard Schindele, daselbst. Der Löbauer Medizinalbezirk (als vierter in der Kreisdirektion der Oberlausitz) wurde gegen Abend von den Grenzen des 3. Bezirks umschlossen und nach Mitter nacht und Morgen von der Landesgrenze und einer Linie, die über Sohland am Rothstein und Bischdors, Ebersdorf, Ottenhain, Strahwalde, Walddorf, Eibau und Leutersdorf, diese Orte einschließend, ging, und von da an sich zwischen Mittag und Abend nach der Landesgrenze zog, mit welcher sie den Bezirk Löbau gegen Mittag und Abend begrenzte. Ms Bezirksarzt war Dr. Ernst Benjamin Herzog zu Löbau tätig. Der fünfte, der BernstädterBezirk, wurde von dem übrigen zwischen Morgen und Mittag gelegenen „Theile" des Kreisdirektionsbezirkes gebildet, der also bi» hinter Zittau reichte. Dr. Joseph Carl Urban zu Bernstadt amtierte in diesem Bereiche als Bezirksarzt. Die Stadt Zittau versorgte der Stadtbezirksarzt Dr. Friedrich August Pescheck. Als „Bezirksthierarzt" war zunächst für den ersten amtshauptmannschaftkchen Bezirk niemand ernannt, für den zweiten (den südöstlichen Theil der Oberlausitz): Jo hann Glob. (Gottlob) Werner in Mitteloderwitz. Sicher war die andere Lausitzer Hälfte nur vorübergehend unbesetzt. Die Vornamen der Bezirksärzte fallen uns etwas auf. Der Kamenzer hieß Gale, der Löbauer Benjamin, der Bern städter Joseph. Nichts Sonderliches in jenen Zeiten. Der Dresdner nannte sich Julius Siebenhaar und der Radeber ger Amtswundarzt Gottlob Polykarp Spießbach. Andere schrieben sich Jacobus, David, Valentin oder Fürchtegott. Man kann nun schwer sagen, welcher Medizinalbezirk am meisten Mühe gemacht haben wird. Es gab vollauf für alle Bezirksärzte Arbeit um Arbeit. Wieviel Zeit bean spruchte schon jede Reise in die einzelnen Ortschaften? Da mußte man stets mit halben Tagen für Hin- und Rückreise rechnen. Hören wir noch einiges von den verschiedenen Aufgaben der Bezirksärzte seit 1838, inwieweit, sie für unsere Tage merkwürdig und inr Amtsstil „alt modisch" anmuten: Dem Bezirksarzt war die Befugnis eines „Arztes erster Classe", als Chirurg und Geburtshelfer legitimiert, zu eigen. Er hatte „landesmedicinalpolizeiliche Auf- sicht" auszuüben und „landespolizeiliche Ber- anstaltungen" zu leiten und auszuführen. Wo „nothig", hatte er Schäden abzustellen. Die Petechial- und Faulfieber-Mandate waren genau zu befolgen. Da heißt es wörtlich: Es galt „die Aufsicht über die Beobachtung des Mandats vom 11. Febr. 1792 und des denselben Gegenstand behandelnden und einschärfenden Generale s vom 13. Febr. 1801, die bei Beerdigung der ansteckenden Krankheiten ver storbenen Personen zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln be-
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