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Der sächsische Erzähler : 01.07.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193707016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19370701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19370701
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1937
- Monat1937-07
- Tag1937-07-01
- Monat1937-07
- Jahr1937
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 01.07.1937
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Rr. 4« 4«. I» Fall« von BetriebsstSrunge» oder Untirbrnhuna der «eförderunMlnricktunaea dmch HSHire «SewaU bat dar ve- seh« wstea «nspcuchcmf Ytesiruna odrr RachUefiun, der Beilage»: Illustriertes Smmtagsblatt Heimatkundliche Beilage liche Beilage.DmL und Verlag swerda. — Postscheck-Konto Amt »girokaffe Bischofswerda Konto Nr. 64 AkuKrch und Nmgegend Unabhängige Zettmrg für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Frau unb Keim'x von Friedrich M Dresden Nr. 1521.6 tlnz«I«aprel»: Di« 4S mm breite einspaltig« Milllmeterzeil, 8 Rpf. gm Textteil die SO nun breit« MMimetrrzelst 2S Rpf. Nachlas nach den gesetzlich vorgeschriebenen SStzen. Für da» Erscheinen oo« Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. — ErMung»ort Bischofswerda. Der SSGsche LrzStzker Tageöüü fiirMßchwerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Pischosswerda und den angrenzenden Gebieten v« Sächsische «wähle " " Sie. 150 Donnerstag, de« 1. L«N 1VS7 92. Jahrgang stschluß erneuern, di» Lieferung von abzulehnen. Achlreiche Vorschläge, des Nl E» wurde «NN die Wacht -en bmutzt stimmt desh -«atz deutschen evange- lg. Die Veam- j-ttin« würden. Er und aleichzeti Waffen und schließen. Und deshalb kommt der Wiederbelebung des Bündnisses in der L« «kne «wovSisihe Bedmdmg zu. Für dien Willen, die Bezsthungen Mischen Warschau und Bukarest noch enger zu gefiawar, spricht dSe bei dm Feswchkeistn zu^wn «vnst Echwls angekündiigte Absicht. Llm dm spaMea AonlroNan Londoner Vsrastwam dauern an — Endgültige Ve- schlüfle erst «achch« Antworten Deutschlands und. Itatleu» Loadoa, 1. Suü. -asengkif tung A» am Freit . Evaebni» der weise auf ebner erörtert werden. «Wser hat zwei ueue Vero,-sangen GgShe» zur Sicherung der Deutschen Die «tue von ihnen regell die Fluauzwesms. Die zweite würde. Weiterer Uormarfch auf Santander DNB. Salamanca, 1. Juli. Der nationale Heeresbericht vom Mittwoch meldet: Front von BiSkaha: Unsere Trüschen haben ihren Bormarsch nördlich von Balmaseda fortgesetzt und haben Avallanedo, Eabeza Monte, die Einsiedelei von Santiago, die Höhe« südlichund südwestlich von Mereadilla, San Ton- me, den Berg Mora, San Esteban, La RivaS und Höhen dördlich Lieser Stellung besetzt. «70 MUizleute mit »asten sind überaegangen. Die Zahl der Gefangenen und Neber- ISufer während der baskischen Offensive betragt rund 14 oo». Sie -olllisib-nmöMe Eateote i Au« Staatsbesuch Köulg Larols l« Warschau ! uud Krakau Der Besuch, dm König Carol von Rumänien zur Zelt in Polen echsiattet, lebhaft gefeiert von Regierung und Dolk, setzt die Lefuchsreihe fort, die vor einem reichlichen halben Jähr begann und deren Sun ganz offenbar die Neubelebung des polnisch-rumänischen Bündnisses ist. Ende November 1936 stattete der rumänische Außenminister Antonescu der polnischen Regierung einen offiziellen Besuch ab und in dem amtlichen SchluhcommuniquS wurde das Bündnis zwischen den beiden Staaten als dm tisfm Gefühlen der beiden Völ- ker entsprechend und als Mn wirksames konstruktives Ele ment für die Stabilisierung der internationalen Beziehun gen und der Sicherheit in Eurova bezeichnet. Der polnische Außenminister Oberst Deck erwiderte dm Besuch Ende April in Bukarest, und di« Erklärungen, die damals abgegeben wurden, waren auf denselben Ton gestimmt, inhaWch aber noch etwas konkreter. Er wurde die Zusammenarbeit der volnlschm und rumänischen Organisationen, die mit der Er ziehung der Jugend betraut sind, vereinbart, wirtschaftlich« Armen wurden besprochen im Sinne einer Vervollkomm nung der polnisch-rumänischen WsttfchafstbMsthmwen, «ine , EtrMerung des Transitverkehr» uiü> «ine «nvension über dm aeasnf des Reisendenverkehrs zwischen Mn M M WM. Dann mochte dor M H»KI der beiden Verordnungen ist dazu bätimmt, stdmMß- brauch der Gokteshäufer km der Wahlagitation anläßlich der bevorstehmdm Klrchmwahlm zu verhindern. Einheit im kirchlichen Finanzwesen Die Verordnung, die die Vereinheitlichung -es kirchli chen Finanzwesen» regelt, ist als „15. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 25. Juni 1937" erschienen. Ihre ersten Paragraphen haben folgenden Wortlaut: 8 1. Der Reich-minister für die klrchli«? beiten bildet bei der Deutschen Evangelische iÄ und bei den Verwalkungrbchörden strr, llfchen Landeskirchen le eine Finanzabkeilun! tm der allgemeiam kirchlichm Verwaltung f nähme de» widerruflichen Lhrmamle» al» Vorsitzende oder Mitglieder der Finanzabteilung verpflichtet. Die Finanz abteilung KW ihr« Entscheidungen durch den Vorsitzenden nach vorangegangmer Beratung. §2. Die Finanzabteiluna leitet di« Vermögens- Verwaltung der Kirche, für deren Bezirk sie gebildet ist. Sie vertritt die Kirche. Die Mnanzabteilung setzt dm Haushaltplan und die Umlage der Kirche fest. Sie «stimmt die Art der Aufbringung der Umlage und über wacht die Verwendung der HaushaktMittel. 8 3. Der Mmmzabstttung kegt es ob, dafür Sorae zu tragen, daß eine dm öffentlichen Belangen entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung gewährleistet bleibt, daß gröAe Sparsamkeit beobachtet wird und daß die staatlichen und kirchlichen Bestimmungen von ollen Beteiligten einige- Auf Grund de, Gesetz« zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 24. BevstmberlSöö — Reichs- gesetzbl. I S. 1178 — und de» Ertaste, de, Führers und Reichskanzlers über die Einberufung einer veivsassuna- gebenden Seneralsyuvde vom 1v. Fwruar 1937 — Reicheachtzbl. I S. 203 — «dm «ch im «noermhmm mit dem Rekchsminister de» Jnnem folgmde» an: 8/ Vie Venußuag von Kirchen z> VahlzweckLN ist verboten. UWE VEklMflwrUNAEU IRE VWWEEElMUa VElk HW G-äMo VTB Führer» und RKvkanzler» vom 15/F«-ru«r 1937 äuge- orduelm Kirchenwahl stwst die HwfiÄuua und Verbrel. kSnntm jedoch erst geiaht werdm, nachdem die amtlichen Mitteilungen von Deutschland und Italien eingetrofsen seien. Pari» rrVyrtet Kondoner Uorschlag für Anerkennung Franros Darts, 1. Juli. Die Beurteilung der Lag« hinsichtlich der Kontrollfrage ist in Pari, nach wie vor sehr pessimistisch. Die Blätter stellen fast, daß die internationale Kontrolle vor spanischen Grenzen bereits praktisch nicht mehr bestehe. Man rechnet allgemein damit, daß der Vorsitzende des Mchteimnischungsausschusses auf der nächsten Sitzung den Vorschlag machen werde, die spanische Nationairewmung als kriegführende Partei anzuevkmnm. Als Gegenleistung wer de man die strikte NeutvaKtät aller anderen Staaten for- dem. Dst Farge stz, so heißt es unter anderem, ob man gegen di« Anerkennung Franco» al, kriegführende Partei einige Bestimmungen, deren Erlaß für die Zät bis zur Wahl der verfassunggebenden Generalsynode sich al» not wendig herausgestellt hat. Alsbald r«ch der Bekanntgabe de» Erlasses de» Führers vom 15. Februar 1937, durch den diese Dahl angeordnet wurde, begannen -st kirchenpoliti, schm Gruppen ein« lebhafte Wahlagitation, obwohl über die Ordnung und den Zmtuunkt -er Wahl nicht; bekannt war. Dabei haben sich Mißbräuche vornehmlich infofern herausgesstllt, al» vielfach auch Kirchen zu Wahlagitatio nen, ktrchmpolitischer Hetze, sa zu politischen Ausschreitun gen bmutzt worden sind. 8 1 der neuen Verordnung be stimmt -«halb, daß die Benutzung von Kirchen zu Wahl - zwecken in Zukunft übechaiwt verboten ist. Im üb- rigm ergibt sich au» der Verordnung, -ah «Mg« Zelt, vor der WÄR -er Wahltermin besonder» bestimmt werdm wird. Bis zur Bekanntgab« -es WMstamn» sind durch ,dst Verordnung deshalb weitere öffentliche veranfstttungen Verordnung zur Kirchenwahl Keine Versammlungen in Gotteshäusern — Flugblattpropagauda untersagt ..Der."" .. .. . - - - - zur Dun Lvangeli haltm werden. Dst Pnonzabstiluna ist dem Staat für ordnungsmäßig« Verwendung der für evangelisch-kirchliche Zweck gewährten Staatszuschüsse und der Kmhmsteuermit« telveramt wörtlich. 8 4 der Verordnung regelt di« Zuständigkeiten der Fi» nanzabstilungen und grenzt ihren Aufgabenbereich ab. Nach innerdienstlichen Bestimmungen im 8 ö wird in 8 6 festge- legt, daß di« Finanzabtoilung im Rahmm ihrer BefugnM rechtsverbindliche Anordnungm treffen kann. „Sie kann, so heißt «s, „insbesondere di« Dienst- und Verfol gung sbezüg« der Beamten der allgemeinen kirchlichen Verwaltung, des Psarrerstandes, der Kirchengemeindebvam- ten und der Angestellten regeln." Nachdem 8 7 bestimmt, daß di« Finanzabteilung sich in enger Fühlung mit -er zuständrgm Kirchenleitung zu haltm hat, wird in 8 8 festaelegt, daß die Finanzabtellung bei der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei durch ständige Füh lungnahme mit den Finanzabteilungen der Landeskirchen darauf binwirken soll, daß die Vermögensverwal tung der Landeskirchen einfacher und einheit licher wird. Sie kann dazu für dm Bereich der aesamten Deutschen Evangelischen Kirche oder für den Bereich mehre- rer Landeskirchen rechtsverbindlich« Anordnun gen erlassm. Sie hat weiter das Recht der Einsichtnahme in die Vermögmsvernxrüung einer Landeskirche, kann Aus kunft verlangen und Anregungen für -st Führung der Der- Mögensverwaltung geben. Unter dm BMmmungen des 8 9 ist vor allem hervor- zuheben, daß die Äeschlüsseder Kirchenbehövde über dst Fest- sttzung der Kirchensteuer der Genehmigung der Finanzabteilung bedürfen. Di« Verordnung, dst der Reichsminisstr für die kirchli chen Angelegenheiten, Kerrl, am 25. Juni verkündet hat, ist bereits in Kraft getreten. Der ReichskrchenminLsst r wird dm Zettpunkt ihre» Außerkrafttreten« bestimmen. Roch keine öffentlichen Deranstattnnge« m, Kerrl, <L „bechzchnte Verordnung zur DurWh- Gefängnis und Geldstrafe oder einer dieser Skrafm bestraft, i de» Gesetze« zur Sicherung der Deutschen Evangelischen * einen Ausgleich «rhalstn könne, der dst Aufstellung einer neuen Formel erlaube, um wenigstens dm Schein eines Nichteinmischungssystems beizubehaltm. Man müsse weiter berücksichtigen, daß «ine Anerkennung Francos als krieg- uhrende Parsti englischen Regstrungs-, Bank- und Jndu« trstkreism zwar «in Zugeständnis in bezug auf dst enali- chm Interessen in Nordspanim machen werde, daß aber vanzösischerseits politische und moralische Schwierigkeiten auftauchen könnten, soweit «in derartiger Beschluß gefaßt > Bündnis vom 3. März 1921 "^grenzen der beiden i. März 1926 in fei- n«r Wirkung auch auf dst Wefimenzm erweitert. Zeitwei lig Wen es, al, sollstn sich dst Beziehungen Mischen Mar tz und Bukarest lockern. Da» war eine Folge der von ü betriebenen sowfettfreundSchen PoWik, für dst der - " Kleine Entente negativem Er- , wo man gar keine Neigung hat, sich Moskau wwzukststrn, hat da» zu einiger Zurück haltung gegmüber Rumänien geführt. Mit dem Sturze Ti- tulescus und der deutlichen Erklärung seines Nachfolgers Antonescu, daß Rumänstn zwar an -em Bündnis mit Po- len und Frankreich sovtst an der Zufammmar-eit mit den Staaten der Klein« Enteiste festhalst, sich aber keinem Mock anschlteßm wolle, weder edstm unter dem Einfluß der Sow jetunion stehenden noch einem gegen sie gerichteten, änderst Aber «» >ntag stutermeldung wird «»in den es als unwahrscheinlich be- und Vastnoia al» kri«g- anerstnnm «atze. Dst engltschm Mm- tzr -er Hauptsache be richt zu «rhattm. Korrefpondmt rung, wem fcülm hallst, m -st Nechst ein«
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