'445 ». c. in der Zinkenmühle-ei Dohnä Verordnung vom 15. Februar 1844. betreffend, vom 19. Juli; Bekanntmachung, die Stellvertretung eines CommissarS für die Landtag-Wahlen betr., vom 4 August; Verordnung, die Ablösung der auf Grundstücken hastmdew^Geldr Md NatuvÄleistüngin an Kirchen und Stiftungen, Geistliche, Schullehrer und Kirchendiener betr., vom 6. August; . . vom II. August; vom Communal- -mdendienste betr., vom 10. August 1851» s»sr . ei» l> Daß sothane Verordnungen in der Erpevition des unterzeichneten Bürgermeisters von Jedermann «ingesehen werden können, solches wird anburch zur Kenntniß der hiesigen Einwohner gebracht. Altenberg, am 2V. August 1851. ' 59. Verordnung, die Reffvttvechältnisse in Eisenbahn-, sowie in Berg» Ust- HÜttencmgelegenhetten Mr., vv« 28. Juni; '' - - 60. Bekanntmachung ; die Stellvertretung -es RegierungscoMmissarS fütden H bäudrlichrn Wahlbezirk betr« vom 0. !' ' ' ) ,, " - 61. Verordnung/ die GrUndstückStheilungen betr., vom 12 Juli; - 62. Verordnung, einige Zusätze und Erläuterungen zu der Verordnung vom 13. Sept. 1840 wegen Beaufsichtigung der Dampfkessel betr., vom 25. Juni; . - 6A. Bekannt«achung , die mit der Beausfichtigung der Dampfieffel beauftragten technischen Beamten Mr., vom 25, Juni; v - 64. Verordnung, die von den GerichtSbehördm über die bei ihnen angebrachten Anträge auf Vermit ¬ telung von Ablösungen, Grmeinheitstheilungen zur Generalcommlssion zu erstattmdert An-eigen - betr., vom 9. Juli; - . - 65. Verordnung, Abänderungen im, Beremözolltarife betr«, vom 18. Juli; » 66. Verordnung, eine Erläuterung der zum Gesetze vom 6. November 1843 ergangenen AuSführungs- , " " ' - 67. ! 68. - und Stiftungen, Geistliche, Schullehrer und Kirchendiener betr., vv« v - 69. Bekanntmachung, die Stellvcrtreümg eines Wahlcommissaröbetr., vom »L. - 70. Verordnung, das Verbot der sogenannten freien Gemeind«n b'etr., vom II. August; - 71. Verordnung, die Freilassung gewisser öffentlicher BeäÄtdN/Offiekantdn und Diener r gardendimste betr., vom 10. August INI. sokT r,vi ist Fischer, Bürgermeister. An n o n < e. Bei dem hier wegen Effecten-Entwendung in Untersuchung und Hast befangenen Mühkburschen, Cästl Gottlob Kürbis von Weesenstein, ist unter andern ein goldener Ring in Form eines Siegelringes, auf dessen Siegclschild die Buchstaben äußerlich «S. t). innerlich ». eingravirt stnd, gefunden wor den. Da Kürbis sich über dessen rechtlichen Besitz nicht genügend hat auSweisrn können, vielmehr solchen von einer angeblich dermalen verstorbenen Dienstmagd Johannen Hofmann vvn Hirsch-ach in einem der Jahre 1845 bis 1848 geschenkt erhalten haben will, so wird Jedermann, der an diesem Ringe einen Anspruch haben sollte, hiermit aufgefordert, ehemöalichst Anzeige anher zu erstatten. Ferner sind während der Mitte des MonatS April bis 27. Mai ». c. in derZii " folgende Effecten, alS: ,ein Paar lange Wasserstiefeln zum Ueberschlagen, ' zwei Paar kalblederne Vorgeschichte Halbstiefeln, ein Paar gute schwarze Tuch bei» kleid er, , - - eine Mundharmonika, - ein halbes halbseidenes schwarzes Halstuch mit rothen Gtreistw/-'-''- ein rotheS Schnupftuch, in der Mitte, mit einem gelben Adler, .. »<. ein gutes SchnupftuH mit blayrpr Grund und ^esßent MWer, ein Kochbuch (Lehmann'«), r ' ein brauncarrirter Frauenzimme-roberrock von Köper, ein guter Rohrstock, . fl- it abhanden gekommen und angeblich entwendet worden; daher Jedermann, dem etwas von diesen Gegenständen zu Gesicht gekommen, ebenfalls hiermit aufgefordert wird, hierüber ehemöglichst Anzeige archero zu erstatten. Schloß Borchen, den 21. August 1851. Gräflich Wallwitzische Gerichte.' Hartwig, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 67, S. 402, und Nr. 78, S. 471, der Weißeritz-Zeitung vom Jahre 1850 zu lesenden, Carl Gottlob Schiller in Bärenburg des Meineids beschuldigenden Anfragen wird auf Schillers Antrag andurch bekannt gemacht, baß derselbe in Folge der von ihm selbst' beantragten Unter suchung, inmaaßen fraglicher Eid von ihm weder wider besseres Wissen, noch aus Mangel an pflichtmäßiger Besonnenheit und Ueberlegung, sondern lediglich in Folge eines entschuldbaven thatsMkchen JrrthumS ge leistet worden, im Mangel Verdacht- freigefprochen worden ist. Altenberg, den 19 August 1851 Das Königliche Gericht -«selbst. . Stake. Zu vorstehender Bekanntmachung bemerke ich, als Rechtsanwalt Carl Gottlob Schiller'- zu Bären burg, daß dieser nur auf dringende- Bitten de- gerichtlich ermittelten Verfassers der verleumderischen An-