582 Bekanntmachung. Die im Jahre 1835 geborene«, mithin im laufenden Jahre militärpflichtigen jungen Mannschaften, in« gleichen diejenigen Leute aus frühem AlterScaffen, welche etwa ihrer Militärpflicht nicht genügt haben sollten, sowie ferner diejenigen Mannschaften, welche bei der Rekrutirung und Dienstreservegestellung 1854 zur Dienst« reserve gesetzt oder beziehentlich dieser von 1853 her belassen worden sind, werden hiermit aufgefordert, an den nachstehend unter D angegebenen Tagen und Orlen, Behufs der Untersuchung ihrer Militärdiensttüchligkeit, vor der Rekruiirungs-Commission sich zu stellen. Etwaige Einwendungen gegen die erfolgte Aushebung sind sofort bei der Gestellung und spätestens bis zum Reelamationstage, nm 17. Deeember bei der Commission anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse gehörig zu begründen. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Uebrigens hat jeder Ncclamant zur Entgegennahme der Bescheidung auf sein Anbringen am Reclamati- onstage in den Stunden von früh 8 bis Mittags 12 Uhr vor der Commission persönlich sich einzufinden. Diejenigen, welche von der Stellvertretung Gebrauch machen wollen, haben die EinstanbSsumme von Zweihundert Thalern rr) wenn sie sich der Untersuchung der Diensttüchtigkeit nicht unterwerfen wollen, noch vor dem Eintritt derselben an dem zu ihrer persönlichen Gestellung anberaumten Tage, außerdem b) unmittelbar nach erfolgter Tüchtigerklärung und spätestens vor Ablauf von 8 Tagen, nach dem Reclamationstermine, mithin bis zum 23. Deeember Abends sechs Uhr an die Com mission und beziehendlich die Amtshauplmannschaft baar zu erlegen. Freiberg, den 24 Ociober 1855 Königl. Amtshauptmannschaft. , von Oppen. D 1) In Sayda, am 28. und 2S. November die Mannschaften aus dem GerichlSbezirke Sayda, sowie aus der Stadt Sayda und den Dörfern Voigtödorf, Wolfsgrund und Dorfchemnitz, im Gasthof zum Löwen in Sayda. - 2) In Frauenstein, am I. Deeember die Mannschaften aus den Städten Frauenstein, Altenberg, Alt- und Neugeising, den unmittelbaren Ort schaften deS Justizamtes Frauenstein und des Gerichtsbezirks Altenberg, sowie aus den derzeitigen Pairi- monialgerichtsdörfern Mulda und Bärenburg auf dem Rathhause zu Frauenstein. 3) In Tharandt, am 3. und 4. Deeember die Mannschaften aus dem Amtsbezirke Grüllenburg, der Stadt und Äcademie Tharand, den Dörfern Grum- bach, Kaufbach, Herzogöwalde und Obercunnersdorf auf dem Rathhause zu Tharandt. 4) In Freiberg, a) am 6., 7., 1V und 11. Deeember die Mannschaften aus sämmtlichcn Ortschaften des Landgcrichtsbezirkö Freiberg, iucl. der neu hinzukommenden Gerichtsbezirke Linda, Lößnitz, Crummenhennerödorf und Oberlangenau, ferner aus den Gerichtsbczirkcn Reinsberg (exol. Herzogswalde und Obercunnersdorf) und Langenrinna, sowie den an das königliche Gericht Oederan übergegangenen Orlen Wingendorf und Frankenstein auf dem Kaufhause zu Freiberg; b) am 13. Deeember die Mannschaften aus der Stadt Freiberg auf dem Kaufhause zu Freiberg; . e) am 14. Deeember die Mannschaften aus der Stabt Brand und den Gerichtsbezirken Bieberstein und Pretzschendorf, sowie die Zöglinge der zu Freiberg bestehenden höheren Lehranstallen auf dem Kaufhause zu Freiberg. Bekanntmachung. AuS der Zahl der von dem Stadtverordneten-Collegium in Vorschlag gebrachten Bürger sind von unS die Nachgenannien als Bezirksvorsteher und bkziehendlich Stellvertreter erwählt, auch nach er folgter Verpflichtung in ihre Function eingewiesen worden: für den I. Bezirk: Herr Schuhmachermeister Carl Ernst Liebscher als Bezirksvorsteher, . Handelsmann Johann Friedrich Tiktel als Stellvertreter; für den II. Bezirk: Herr Bäckermeister Karl August Schultze als Bezirksvorsteher, - Seifensiedermeister Theodor Könitzer als Stellvertreter; für den III. Bezirk: Herr Cigarrensabrikant Christian Friedrich Renz als Bezirksvorsteher, , Webermeister Friedrich Gottlob Schneider als Stellvertreter; für den IV. Bezirk: Herr Glasermeister Johann Gottfried Bormann» als Bezirksvorsteher, - Zimmcrmeister Traugott Leberecht Weinhold als Stellvertreter. Solches, sowie daß die zeilherigen Bezirksvorsteher und deren Stellvertreter ihrer Functionen von dato an wieder enthoben sind, wird hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 13. Novbr. 1855. Der Stadtrath. Rüger.