Dienstag. Amtlicher Theil. Obergärtner Lauche von Abtnaundorf einen dankenöwerthen Vortrag über die für unseren Bezirk am besten sich eignenden Einem Wunsche des Vereinsvorsitzenden ent- Rr. 121. 17. Qetob. Dieses Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstag« und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. — Inserate, welche bet der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spaven-Zrile, oder deren Raum, berechnet. Die Bezirks - Obstbau - Ausstellung zu Dippoldiswalde am 8. und 9. Oct. 187«. „ Wie schon berichtet, hielt in der Bezirksversammlung Obstsorten. Einem Wunsche des Vereinsvorsitzenden ent- deS hiesigen Bezirks-Obslbau-VereinS am 8. ds. Ms. Herr sprechend, hat Herr Lauche die Freundlichkeit gehabt, de« In den Vormittagsstunden des 5. dieses Monats sind aus einer Stube eines in Dittersbach gelegenen Hause mittelst Einbrüche» ein Paar rindslederne Halbstiefel, ein Paar graue Stoffhosen, sowie eine schwarz« Buckskinweste mit schwarzen Hornknöpfen entwendet worden, was andurch behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung de- Gestohlenen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Gerichtsamt Frauenstern , am 13. October 1876 Küchler. das unbefugte Schießen aus sogenannten Taschen-Schußwaffen betreffend. Da in neuerer Zeit wahrzunehmen gewesen ist, daß häufig und namentlich an Sonn- und Festtagen durch Schieße« aus sogenannten Taschen-Schußwaffen grober Unfug getrieben wird, so steht sich die Königliche AMtShauptmannschaft ver anlaßt, die Vorschriften in 8 367 unter 8 des ReichSstrasgesetzbuchS: „Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast wird bestraft, wer ohne polizeiliche Erlaubniß an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten mit Feuergewehr oder anderen Schießwerkzeuge schießt," und in 8 368 unter 7 des Reichsstrafgesetzbuchs: „Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer, in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangeuden Bachen mit Feuergewehr schießt" hiermit in Erinnerung zu bringen. Dippoldiswalde, den 12 Oktober 1876 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung. In Folge des Neubaues der Straße im Nasenbachthale ist der alte, von Oberliebenau durch die Haarthe nach Kleinliebenau führende Weg für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und soll daher derselbe als ein öffentlicher Weg eingezogen und nur noch als Feld- und Waldweg beibehalten werden. Etwaige Widersprüche hiergegen find binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubrlngen. Dippoldiswalde, den 12 October 1876 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung. Nachdem der Bau der Bezirksstraße Geising-Zinnwald vollendet ist, soll der alte Weg zwischen diesen beiden Orten innerhalb der Rittergutsflur Lauenstein gänzlich eingezogen und dieses Wegeareal der Gutsherrschaft Lauenstein zugewiesen werden. Etwaige Einwendungen hiergegen sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Dippoldiswalde, den 13. October 1876 Königliche Amtshanptmaunschaft. v. Bosse. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtsyauptmannschast Dippoldiswalde, sowie Mr die Königs. Herichts-Aemter «nd die StadträMe zu Dippoldiswalde «nd Arauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde.