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Weißeritz-Zeitung : 25.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-188802257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18880225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18880225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1888
- Monat1888-02
- Tag1888-02-25
- Monat1888-02
- Jahr1888
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 25.02.1888
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,>nierale, welche bet bei beveurenden Auflage bet Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. di« Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta» bellarische und compkicirte Inserate mit entsprechen» dem Aufschlag.— Ginge» sandt, «m redaktionellen Theile, di» Spaltenzeik SO Pfg. Dlt „Weißerih. Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljiihrlich 1 M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Mchmtz-MilW Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichm in Dippoldiswalde. Nr. 24. Sonnabmd, den 25. Februar 1888. 54. Jahrgang. Gliederung der Wehrpflicht. Nach dem Reichsgesetze vom 11. Februar 1888 ge staltet sich das Dienst- und Wehrpflicht-Verhäitniß nunmehr wie folgt: I. Für die zum aktiven Dienst Ausgehobenen und für die freiwillig Eingetretenen: Aktive Dienstpflicht: 3 Jahre! Einj.-Freiw. 1 I. Reserve: 4 „ < „ „ 6 „ Landwehr 1. Aufgebots: 5 „ Landwehr 2. Aufgebots: 7 „ Landsturm 2. Aufgebots: 7 „ Regelmäßig beginnt diese Dienstzeit im 20. und endet mit Vollendung des 45. Lebensjahres. Wer vor dem 20. Lebensjahre zugegangen ist, bleibt nach vor hergegangener zwölfjähriger Dienstzeit nur sechs Jahre in der Landwehr zweiten Aufgebots. Solche, welche erst mit 21—22 Jahren oder später den aktiven Dienst angetreten haben, treten am 1. April jenes Jahres, in welchem sie das 39. Lebens jahr vollenden, zum Landsturm 2. Aufgebots über; — im Landsturm 2. Aufgebots verbleiben alle Wehr pflichtigen, ohne Rücksicht auf das Zugangsjahr, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Personen, welche vor vollendetem 20. Lebensjahr und vor dem 1. April 1870 in Dienst getreten sind, werden nicht mehr bei der Landwehr 2. Aufgebots, sondern sofort beim Landsturm 2. Aufgebots zugeführt. Wehrpflichtige, welche nach vollendetem 42. Lebens jahr vor dem 11. Februar 1888 aus dem Landsturm bereits geschieden waren, treten in denselben nicht mehr zurück. II. Für die geübte Ersatz Reserve: Ersatz-Reservepflicht: 12 Jahre (v. 20. mit31.Jahre) Landwehr 2. Aufgebots: 7 „ „ 32. „ 38. „ Landsturm 2.Aufgebots: 7 „ „ 39. „ 45. „ Die Dienstpflicht aller Ersatz-Reservisten rechnet vom 1. Oktober jenes Jahres, in welchem der Wehrpflich tige das 20. Lebensjahr vollendet; solche, welche ohne eigenes Verschulden erst später der Ersatz-Reserve über wiesen wurden, verbleiben in dieser entsprechend kür zere Zeit. III. Nicht geübte Ersatz-Reserve: -Ersatz-Reseroepflicht: bisherErs.-R.1.Kl.5J.,Mnm. 12J. Landsturm I.Aufgebots: „ „ „ 14 „ „ 7 „ die bisherigen nicht übungspflichtig gewesenen Ersatz- Reservisten I. Klaffe treten schon nach 5 Jahren aus der Ersatz-Reserve zum Landsturm 1. Aufgebots über; diese 5 Jahre rechnen jedoch vom 1. Oktober jenes Jahres, in welchem der Wehrpflichtige der Ersatz-Re serve 1. Klaffe überwiesen wurde. Die bisherige Ersatz-Reserve 2. Klaffe: tritt nun mehr zum Landsturm 1. Aufgebots und vom 31. März des 39. Lebensjahres zum Landsturm 2. Aufgebots über, welchem sie bis zum vollendeten 45. Lebensjahr angehört. Wehrpflichtige, welche niemals im stehenden Heere gedient haben und nie der Ersatz-Reserve zu gewiesen waren, gehören: vom vollendeten 17. bis mit 38. Lebensjahre zum Landsturm I. Aufgebots; vom 39. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre zum Land sturm 2. Aufgebots. Wehrpflichtige, welche bei der Musterung und Aushebung, oder auch später, wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen dauernd dienst unbrauchbar befunden worden, unterliegen dem Auf ruf zun, Landsturm nicht. Lokales «nd Sächsisches. Dippoldiswalde, 24. Febr. Wir möchten uns auf unsere prophetische Begabung etwas einbilden: die Vorhersagung, die wir unserem Berichte über das Stiftung-fest des Eisklubs beifügten, ist bis jetzt in vollem Maße eingetroffen; wir haben uns bis jetzt über Thauwetler nicht zu beklagen gehabt. Und diesen be sonderen Glücksumstand hat sich denn auch der Eis klub zu nutz gemacht, indem derselbe gestern abermals Fahr-Abend mit Concert angekündigt hatte. Bei — 10° li., aber völliger Windstille und klarem Mond schein war der große Teich abermals der Tummelplatz einer rüstigen Schaar munterer Schlittschuhläufer. Die bekannte Bauernregel: „Wenn die Tage langen, kommt der Winter gegangen," scheint sich Heuer zu bewahr heiten. Immer zu, die jetzige Witterung ist jedenfalls der Gesundheit viel zuträglicher, als der Wechsel der letzten Wochen. — Die Unterstützungskaffe der hiesigen freiwilligen Feuerwehr unterstützt solche Wehrleute, die bei Krank heit oder etwaigen Unglückssällcn nicht oder nicht ge nügend aus dem Landesfond unterstützt werden können. Wenn nun auch in letzter Zeit die Kaffe nicht in An spruch genommen worden ist und dieselbe eine recht hübsche Höhe erreicht hat, so können doch Fälle ein treten, wo sie immer nur ungenügend wirken kann. Ein zahlreicher Besuch des nächsten Sonntag in der „Reichskrone" zu veranstaltenden Concertes, dessen Reinertrag der Unterstützungskaffe zufließen wird, ist deshalb sehr zu wünschen. Die früheren derartigen Veranstaltungen stehen überall in gutem Andenken, und da das Programm für das Concert ein reich haltiges und abwechslungsvolles ist, dürfte die Er wartung auf guten Besuch nicht getäuscht werden. ff „Glück zu." In einer der letztvergangenen Ver einssitzungen hielt Herr Brachvogel, jetziger Präses des Vereins, einen schwungvollen Vortrag über die kul turelle Entwickelung und Ausbildung des Menschen geschlechts von den Höhlenbewohnern an bis zur heutigen Kulturstufe. Am letzten Abende beantwortete Herr Schuldirektor Simon-Ackermann die Frage: „Wie schließt man Verträge ab?" Zum Abschluß eines Ver trags gehöre vollständige Willensübereinstimmung und Willenseinigung der zwei Kontrahenten, und erst, nach dem diese Einigung beiden Theilen bekannt geworden, sei der Abschluß des Vertrags erfolgt. Der Gegen stand desselben sei einerseits die Uebernahme einer Pflicht, anderseits die Gewährung eines Rechts. Frauen und Minderjährige, sowie überhaupt alle unter Vor mundschaft stehenden Personen können ohne Ein willigung ihrer Schutzbeistände gesetzlich nicht zur Ueber nahme einer aus einem Kontrakt hervorgehenden Pflicht gezwungen werden. Um die Möglichkeit zu vermeiden, daß ein Vertrag verschieden ausgelegt werden könnte, müsse man sich richtiger Formen und klarer Ausdrücke bei Abschluß seiner Verträge befleißigen. — Einfach heit in der Reoeweise, streng logische Schlußfolgerung und lebendige Anschaulichkeit in den gewählten er läuternden Beispielen machten den Vortrag über den an sich trockenen Gegenstand höchst spannend und lehr reich, und fehlte es darum Herrn Direktor Simon- Ackermann auch nicht an dankbarer Anerkennung. * Ruppendorf. Am Abend des 22. Februar, kurz nach '/»11 Uhr, brach bei dem- hiesigen Gutsbe sitzer Karl Wilhelm Fleischer Feuer aus und wurde infolgedessen das in Wohnhaus, Scheune, Auszugs wohngebäude und Wagenschuppen bestehende Gehöfte total eingeäschert. Der Brand ist ohne Zweifel am nördlichen, nach den freien Feldern zu gelegenen Giebel der Scheune durch dritte Hand veranlaßt worden und sind die Erörterungen betreffs der Thäterschaft noch iin Gange. Der Besitzer Fleischer, welcher mit seinen Angehörigen bereits geschlafen hat, konnte zwar sein Vieh bis auf einige Hühner retten, es sind demselben dagegen die Mobilien fast vollständig verbrannt. Sein Mobiliar ist versichert gewesen. Neben der hiesigen Ortsspritze erschienen am Brandplatz die Spritzen der Geme »den Beerwalde, Obercunnersdorf, Höckendorf, freiwillige Feuerwehr zu Reichstädt, sowie die Spritzen der Gemeinden Paulshain und Klingenberg. In Thätigkeit kamen nur die hiesige und die Beerwalder Spritze, während bei den anderen zum Theil die Ven tile eingefroren waren. Kreischa, 23. Februar. Nächsten Sonntag wird im Gotthardt'schen Etablissement „Zum Erbgericht" der Turnverein zu Lungkwitz - Kreischa sein einziges Vergnügen in diesem Winter - Halbjahr, zum Besten seiner Geräthekaffe, abhalten, bestehend aus Theater und Ball. Turn- und patriotische Lieder werden die Pausen kürzen. Die Vergnügen dieses jungen, streb samen Vereins sind vom vorigen Jahre her beim Publiküm noch in gutem Andenken; wir wünschen auch dieses Mal, namentlich in Anbetracht des guten Zweckes, dem Verein ein volles Haus. Lockwitz. In Großluga ist bei dem Abgraben von Erdland zum Zwecke der Verbreiterung der Straße nach Lockwitz abermals ein Geldfund gemacht worden, der zwar nicht die Höhe des ersten, etwas über 500 wohlerhaltene, sächsische Silbermünzen erreicht, immer hin aber Beachtung verdient. Man fand ein wohl erhaltenes Goldstück im Werthe von 20 Francs, mit dem Bildniß Napoleons I. und der Jahreszahl 1812. Dicht dabei lag ein menschlicher Schenkel-Knochen. Sonstige Ueberreste, etwa Monturstücke oder Uniform knöpfe, die auf einen hier begrabenen, französischen Soldaten aus der Zeit der Kämpfe um Dresden (im August 1813) schließen lasten könnten, hat man bis jetzt noch nicht entdeckt. Was die früher gefundenen Silbermünzen betrifft, so sind sie nach getroffenem Vergleich in den Besitz der Gemeinde gelangt. Dresden. In fünfstündiger Sitzung erledigte die Zweite Kammer am 22. Februar den Etat der Staatseisenbahnen. Die Finanzdeputation ä.. bean tragte unveränderte Genehmigung nach der Vorlage und wurde dieselbe auch, nachdem viele Abgeordnete Wünsche dargelegt hatten, mit 72,147,000 M. in der Einnahme und 44,134,285 M. in der Ausgabe ge nehmigt. Ohne Debatte genehmigte die Kammer den Werkstätten - Betrieb in Einnahme und Ausgabe mit 9,472,100 M. — Prinz Georg ist an einem Bronchialkatarrh erkrankt und wird voraussichtlich mehrere Tage das Zimmer hüten müssen. — In diesem Jahre hat die Entlastung der zur Reserve beurlaubten Mannschaften bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen theil- genommen, am I., bez. 2. Tage nach deren Been digung und die Einstellung der Rekruten in der Zeit vom 5. bis 10. November zu erfolgen. Zum Dienste mit der Waffe sind einzustellen bei den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etat je 230 Mann, mit niedrigem Etat je 200 Mann, bei den Schützen und Jägern je 190 Rekruten, bei den Kavallerieregimen tern mindestens je 150 Rekruten. Freiberg. Von der ersten Strafkammer des kgl. Landgerichts wurde am 22. Februar der Stuhl- bauergehilse Gust. Ad. Grosche aus Rabenau wegen widernatürlicher Unzucht zu 6 Wochen Gefängniß ver- urtheilt. Chemnitz. Der im Dezember 1873 verstorbene Apotheker Bruhm hatte in seinem Testament das zu seinem Nachlaß gehörige Adlerapothekengrundstück mit der gesammten Geschäftseinrichtung nicht minder mit den zur Zeit der Uebernahme vorhandenen Waaren- vorräthen der Stadtgemeinde Chemnitz vermacht, unter der Bedingung, daß dieselbe zu seinem Nachlasse 40,300 Thaler zu zahlen sich verpflichte und sich ver bindlich mache, in diesem Grundstücke das Apotheker geschäft entweder auf eigene Rechnung oder durch einen Pachter mindestens noch 12 Jahre fortbetreiben zn lasten, ferner daß sie durch den Stadtrath die Ver waltung der von dem Testator mit 5000 Thalern Kapital begründeten „Bruhm'schen Familienstiftung" übernehme. In seiner Sitzung vom 29. Dezbr. 1873 beschloß der Rath der Stadt, dieses Vermächtniß zu acceptiren, und in ihrer Sitzung vom 22. Jan. 1874 schloffen sich Dem auch die Stadtverordneten an. Nach dem die für den Fortbetrieb der Apotheke festgesetzten 12 Jahre schon seit einiger Zeit verfloßen sind, habe«
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