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Weißeritz-Zeitung : 23.02.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-190102236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19010223
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19010223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-23
- Monat1901-02
- Jahr1901
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 23.02.1901
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Wcheritz-Mtinig Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsötatl für die Königliche Knüshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Vedarkeur: Paul Irhnr. - Druck und Verlag von Carl Jeh ne in Dippoldiswalde. MN land, und hauswirthschastltcher Monats-Beilage. Mit achtsettigem „Jllustrirten Anterhaltungsblatt". Sonnabend, den 23. Februar 1901. 67. Jahrgang Nr. 24. Inserate, welche bei d« bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirk same Verbreitung sinven. werden mit 10 Psg. die Spaltenzeile oder deren Naum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — Einge sandt, im redactionellen Theile, die Spaltenzeil« LV Psg. Die „Mciheritz - Zeitung" ».'scheint wöchentlich drei- El: Dienstag, Donnerü- und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 2s Psg-, zweimonatlich » I Psg., einmonatlich -12 Psg. Einzelne Nummern lO Psg- " ^llle Postan- sialtcn, Postboten, sowie !dic Agenten nehmen Be stellungen an. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde wird l. für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Berthelsdorf, Dittersdorf mit Rückenhain und Neudörfel, Cunnersdorf, Hausdorf, Johnsbach mit Bärenhecke» Luchau, Ntederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz Montag, den 25. Februar dieses Jahres, Vormittag 10'/? Uhr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte, 2. für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Berthelsdorf, Ditters dorf mit Nückenhain und Neudörfel, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Dienstag, den 26. Februar dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, 3. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein ch mit den Anfangsbuchstaben L bis mit Al Mittwoch, den 27. Februar dieses Jahres, Vormittag 8'/2 Uhr, und b) niit den Anfangsbuchstaben 8 bis mit 2 Donnerstag, den 28. Februar dieses Jahres, Vormittag 8V- Uhr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein And 4. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde ch mit den Anfangsbuchstaben L bis mit L mit Ausnahme der Stadt Dippoldiswalde und der Orte Cunnersdorf, Hausdorf und Johnsbach Freitag, den 1. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, b) mit den Anfangsbuchstaben K bis mit tz mit Ausnahme der Orte Luchau und Niedersrauendorf Sonnabend, den 2. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, c) mit den Anfangsbuchstaben N bis mit L mit Ausnahme der Orte Rein hardtsgrimma und Schlottwitz Montag, den 4. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, I und ch für die Stadt Dippoldiswalde, sowie die fünf Ortschaften des Amts gerichtsbezirks Altenberg: Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falken hain und Schellerhau Dienstag, den 5. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Rathhause allhier, die Loosung für den gesammten Aushebungsbezirk aber Donnerstag, den 7. März dieses Jahres, Vormittag 8'/r Uhr, im Nathhause zu Dippoldiswalde z ftattfindep. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Loosungsberechtigten — vergl. 8 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem unberaumten Loosungs- termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gcloost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vortheile der Loosung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis; einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, das; sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis; eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Livilvorsitzenden namhaft zu machen. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne das; ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der Vortheil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstcrmin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringe», daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhast ge führt haben. Volksschullehrer, welche von der Berechtigung als Einjährig-Freiwillige zu dienen, keinen Gebrauch machen wollen, haben als Beweisstücke für die Berechtigung zum 1 jährigen Dienste im Musterungs-, spätestens aber im Aushebungstermine amtliche Zeug nisse darüber vorzulegen, daß sie 1. die Schulamtskandidatenprüfung bestanden haben und 2. an einer Volksschule angestellt sind. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be- reffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel thunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 8 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann- schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuchc, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen habe« und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nöthig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel rech^ zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehorden gemäß § 61,z und § 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anznzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stainmrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreseroe, ingleichen ausge bildete Landstnrmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach § 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichtete« Gesuche bis zum 22. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommisson Donnerstag, den 7. März dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathhause allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 14. Februar 1001. Der Civilvorsitzende der Königs. Ersatz-Kommission des Aushebungs bezirkes Dippoldiswalde. 134^. Lossow. Hn. Mehrbietungs-Termin. Das zum Nachlasse der Johanne Christiane verw. Büttner geb. Hickmann ge hörige, auf Blatt 40 und 41 des Grundbuchs für Reinberg eingetragene Wirthschasts- grundstück Nr. 20 des Brandkatasters soll auf Antrag des Nachlaßverwalters thunlichst sofort verkauft werden. Das Grundstück hat einen Flächeninhalt von 2 Hektar 85^ Ar und ist ohne Inventar auf 7500 M. — Pf. gewürdert. Bis jetzt sind 6000 M — Pf. geboten, wovon 203 M. 80 Pf. auf einiges Inventar und Vorräthe entfallen. Wer für das Grundstück einen höheren Preis zu zahlen gesonnen ist, wird er sucht, sein Gebot binnen einer Woche, spätestens aber in dem auf Donnerstag, den 28. Februar 1901, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Mehrbietnngs-Termin schriftlich oder mündlich abzugeben. An Stelle des Ortsrichters Emil Oskar Ullrich in Reinberg ist als Nachlass verwalter der Gerichtsschöppe Felir Oswald Rothe daselbst heute bestellt worden. Dippoldiswalde, den 12. Februar 1001. Königliches Amtsgericht. 16.20/00. Geuder. Schsr. Lokales und Sächsisches. — Nach Mittheilung der k. k. Vezirkshauptmann- schaft zu Teplitz ist die Maul- und Klauenseuche auch in Wisterschan wieder erloschen und ist der Teplitzer Amts bezirk von der fraglichen Seuche gegenwärtig befreit. Infolgedessen sind auch die von der gedachten k. k. Be zirkshauptmannschaft angeordneten Verkchrsbeschränkungen wieder aufgehoben und ist die Wiederabhaltung der Rindermärkte in Teplitz gestattet morden. Glashütte. Die Nacht zum Fastnachtsdienstag war hoffentlich wohl die kälteste in diesem Winter; an der hiesigen im Müglitzthale liegenden Gärtnerei wurden 10 Grad Reaumnr beobachtet. — Am Fastnachtstage wurde durch die Karichsche Theatergesellschaft die Neßmüllcrsche Posse „Robert und Bertram" mit Maskerade, Gesang und Tanz, aufgcführt. Die Zuschauer hatten mit Maskenabzeichen zu erscheinen und nahmen an dem folgenden Tanz theil. Das heitere Fastnachtsvergnügen war gut besucht und fand viel Beifall. In der nächsten Sonntag Nachmittag im Hotel zur Post jtattfindcnden Hauptversammlung des Obstban- ocreins wird Herr Kirchschnllehrer Petzold aus Johnsback) einen Vortrag über Anlegung von Schulgärten halten. Dresden. Am 11. und 12. Februar baben die Aufnahmeprüfungen an allen sächsischen evangelischen Nolksschullchrerscminaren stattgesundeu. Es wurden geprüft: 1017, für reif befunden 781, ausgenommen 606 (damit waren alle Plätze der sechsten Klasse besetzt). In Klasse 4 von Dresden-Friedrichstadt sind noch 3 Plätze frei, in Schneeberg desgl. 1. — Die Anmeldungen sind demnach wieder sehr zahlreich gewesen, wie in den vorausgegangenen Jahren. Ostern 1807 wurden 732
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