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Weißeritz-Zeitung : 30.04.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191204305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19120430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19120430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1912
- Monat1912-04
- Tag1912-04-30
- Monat1912-04
- Jahr1912
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 30.04.1912
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UHerih-KtNg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle m«d an bestimmten Tage»« wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. — Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. DK. .Meitzeritz-Zeltune"' Flchrint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und Vird an den vorhergehen- isnMenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 15 Psg-, zweimonatlich Pfg., einmonatlich 42 Lsg. Einzelne Nummern :V Pfg. — Alle Postan- ^alten, Postboten, sowie msereAusträger nehmen Bestellungen an. AmtsSkatt für die KönUiche Wnlshaupimanufchasl, das MnFiche "Amtsgericht und den Stadtrat zu Jipxsldismake Mit achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Inserate werden mit rr Pfg., solche aus unferet Amt-Hauptmuin ischast mit l > Pfg. die Spaltzeit« oder deren Naum berech net. Bskimntnittchnngen auf oer ersten Seite faul von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. A Psg. - Tabellarisch» und komplizierte Inserat» mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, iu redaktionellen Teile, di Spaltenzeile 3t) Psg M. 51. Dienstag, den 30. April 1912. 78. Jahrgang. mi I———— .. .... —7 - ----- -— Ueber das Vermögen des Viehhändlers Josef Rumrich in Dippoldiswalde, früheren Gesellschafters der aufgelösten offenen Handelsgesellschaft in Firma Rnmrich L Rosenkranz wird heutk am 26. April 1912, nachmittags '/24 Uhr das Konkurs- verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Hans Lehnert in Tharandt wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 24. Mai 1912 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Eläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Sonnabend, den 18. Mai 1812, mittags ^12 Ahr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Sonnabend, den 8. Juni 1912, mittags ^12 Ahr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be- sitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 24. Mai 1912 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Dippoldiswalde. Dienstag, den 3V. April dss. Js., mittags 12 Ahr, sollen in Dippoldiswalde nachstehende Gegenstände, als: 1 Svkneidlisvl,, 1 I V«gulsito^, I gi-okve* Vsnel- »pisgvl, 2 I Mvvkbüvkss (7 /2 Kg) un6l 8 Vüvksvn weiüvn Ispsnisvlren kmsMs- I-SvK (5 kg) öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Restaurant zum Huthaus. Dippoldiswalde, am 29. April 1912. <2- 258/12.Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Wasserleitungsanlagen vetr. Nach Punkt I des Anhangs zur hiesigen Wasscrleitungsordnung bedarf es zur Einlegung der Wasserleitung in ein Grundstück und zur Vornahme jeder Veränderung an einer bereits bestehenden Anlage der vorherigen Genehmigung des Stadtrats. Dieser Vorschrift ist künftig allenthalben nachzugehen. Antragsformulare werden im Rathause (Zimmer 9) abgegeben. Dippoldiswalde, am 25. April 1912. Der Stadtrat, ' Aufforderung. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einschätzung zur Einkommen- und Er gänzungssteuer den Beitragspflichtigen bekannt gegeben worden sind, werden gemäß § 4b des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 des Ergänzungssteuer- gesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, ausgefordert, sich wegen Mitteilung der Einschätzungsergebnisse bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Dippoldiswalde, am 27. April 1912. Der Stadtrat. Der Plan über die Errichtung einer sksii'iinriisvken liniv in 8pevk1i'iKL liegt bei dem Postamt in Rabenau vom 26. d. M. ab 4 Wochen aus. Dresden-A , 20. April 1911. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Der Plan über die Errichtung einer adoi-ii-elisvkvn Uni« in (Bez. Dresden) liegt bei dem Postamt Glashütte vom 30. d. M. ab 4 Wochen aus. Dresden-A., 24. April 1912. Kaiserliche Ober»Poftdirektion. WzmslMW: WtfMr stMllsütckr. Erbgerichtsgasthof in Seyde. 2. Msü 1912, vorm. 10 Ahr: 931 w. Stämme, 165 h. u. 17 193 w. Klötze, 180 w. gek. u. 46 w. Derbsiangen i. g. L., 370 w. Reis stangen, 66 rm w. Nutzscheite. 4, Ms» 1912, vorm. 10 Ahr: 338 rm h. u. w. Brenn- schrite, 236 rm h. u. w. Brennknüppel, 35 rm h. u. w. Zacken, 210 rm w. Beste, IO rm w. Stöcke. Kahlschläge: Abt. 31. 32. 34. 75. 81. 82 Durchforstungs- und Einzelhölzer: Abt 47. 59. 61. 62. 63. 65. 66. 72. 73. 76. 77. 81. 82. 84. Kgl. Forstrevierverwaltung Rehefeld. Kgl. Forstrentamt Frauenstein. Eine Erklärung der sächsischen Regierung zur Jesuitenfrage. In der Sitzung der Zweiten sächsischen Kammer am Freitag wurde in der Debatte die Frage des Jesuiten- erlasfes der bayerischen Regierung von nationalliberaler Seite angeschnitten. Nachdem bereits der Minister des Innern Gras Vitzthum von Eckstädt darauf geantwortet hat, gab Kultusminister Or. Beck die folgende Erklärung ab, die die Stellung der sächsischen Regierung zu der Streitfrage festlegt: „Zur Angelegenheit des Jesuitengesetzes hat die sächsische Regierung folgendes zu erklären: Abgesehen von den Vorschriften in 8 I des Reichs gesetzes vom 4. Juli 1872, wonach der Orden der Ge meinschaft Jesu und die ihm verwandten Orden vom Ge biet des Deutschen Reiches ausgeschlossen sind, sowie ab- gesehen von den in Kraft gebliebenen Vorschriften der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Juli 1872, kommt für das Gebiet des Königsreiches Sachsen noch die Vorschrift in 8 56,2 der sächsischen Verfassung vom 4. September 1831 in- Betracht, wonach weder neue Klöster errichtet noch Jesuiten oder irgendein geistlicher Orden jemals rm Lande aufgenommen werden dürfen. Danach besteht für das diesfeilige Staatsgebiet die Frage, wo für die Mitglieder der Gesellschaft Jesu die Grenze der erlaubten Tätigkeit endigt und diejenige der gesetzlich verbotenen Ordenstätigkeit beginnt, überhaupt nicht. Die diesseitige Staatsregierung hat jedwede Ausübung von Mitgliedern des Jesuitenordens und der verwandten Kongregationen für unerlaubt anzusehen. Hieran ist auch durch die Aufhebung von 8 l des Reichsgesetzes von 1872 nichts geändert worden. Nach alledem ist durch die sächsische Verfassungsurkunde in Verbindung mit späteren Landesgesetzen und dem 8 l des Jesuitengesetzes nach wie vor in Sachsen nicht nur die Aufnahme des Jesuitenorden« und die Errichtung aller Ordensnieder- lassungen im engeren wie im weiteren Sinne, sondern auch den einzelnen Jesuiten die Ausübung jedweder Oldenstätigkeit verboten. Die Regierung hat stets ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Sicherung des konfessionellen Friedens in unserem Lande gerichtet. Die Voraussetzung für die Erhaltung des konfessionellen Friedens ist aber, daß von allen beteiligten Stellen die gegebenen Grenzen nicht überschritten werden." , Lokales «nd Sächsisches, Dippoldiswalde. Seiten de» König!. Ministerium» de» Kultus und öffentlichen Unterricht« ist unserer Schul gemeinde zum Schulbau ein Beitrag von 8000 Mark gewährt worden. — Der Frühling ist gekommen Da rüsten sich aller orten die Turnvereine zum „Anturnfest". Der wackere Turner freut sich, die Turnstunde wieder in Gottes freier Natur abhalten zu können. Wenn der Turnverein „Jahn" diesmal von der Regel abweicht und sich mit einem einfachen Familienabcnd begnügt, so hat er dazu seinen guten Grund. Etwas „Höheres" hat er in naher Zukunft vor: Die Weihe einer Fahne! Schon ist der Entwurf für die Stickerei definitiv festgestellt, und emsig wird an der Ausführung gearbeitet. Nicht lange wird es dauern, dann werden sich die Vereinsmitglieder bei passendem Anlässe um das Vereinsbanner, das Zeichen der Zusammengehörigkeit, scharen. Gut Heil! — Der Bericht unseres Schularztes über das ver flossene Schuljahr, der u. a. nachweist, daß im Laufe des selben außer den wenigen unter ständiger hausärztlicher Beobachtung stehenden wohl sämtliche Schulkinder einer Untersuchung unterzogen worden sind, befaßt sich etwas eingehender mit dem Befund der Zähne der Untersuchten. Das Resultat gleicht dem aller derartigen Untersuchungen: Die Kinder mit einem ganz normalen und gesunden Ge biß bilden geradezu die Ausnahme. Ueber die Ursache dieser Erscheinung „streiten sich die Leut' herum". Gar viele Ursachen werden genannt, ohne daß „die Gelehrten sich darüber einig" wären. Sei dem, wie ihm sei. Die Tatsache ist vorhanden und wird uns gegenwärtig jeden Tag von neuem bewiesen, womit aber nicht gesagt sein soll, daß die schlechten Zähne schon bei Kindern eine Erscheinung nur der allerletzten Zeit seien. (Wir wissen überhaupt, daß schlechte Zähne im allgemeinen schon in allerältesten Zeiten, bei den Ureinwohnern Italiens, eine bekannte Sache waren, daß es aber auch zu damaliger Zeit schon „Zahnkünstler" gab, die ihre Sache verstanden, und auch Goldplomben, wie Gräberfunde einwandfrei be weisen) Ein Verdienst der Gegenwart ist das Suchen nach Mitteln und Wegen zur Bekämpfung dieser für die Volk wohlfahrt keineswegs gleichgültigen Kalamität. Ein ein faches Mittel, gewissermaßen ein Hausmittel, durch da« zwar schlechte Zähne nicht wieder gut werden, wodurch aber da« Schlechtwerden der guten Zähne recht wohl hintangehalten, wie auch der Verfall der „angefressenen" Zähne verlangsamt wird, ist Reinlichkeit des Mundes, der richtige Gebrauch der Zahnbürste, mit einem Worte: eine vernünftige Zahnpflege An dieser aber^ mangelt es nur allzuoft und ganz besonders bei Kindern. Da ist e» nun die Schule, die in anerkennenswerter Weise helfend einspringt. In eindringlichster Weise werden von den Lehrern und Lehrerinnen auch unsrer Bürgerschule den Kleinen und den Großen der Wert und die Tech.uk einer guten Zahnbehandlung in Wort und Bild zu Herzen ge führt, erfreulicherweise mit augenscheinlichem Erfolg. Dieser könnte aber noch größer sein, wenn die B-strebungen der Schule allenthalben nachhaltige Unterstützung im Eltern haus« fänden. Daran mangelt es noch immer nicht selten. Daß das anders, besser werde, ist der Zweck dieser Zeilen. Nicht frühzeitig genug können unsre Kinder Aus spülen des Mundes und den richtigen Gebrauch der Zahn bürste lernen. — Vom König!. Schöffengericht Dippoldiswalde ist der Bäcker Theodor Nikolaiwitsch aus Riga, welcher wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körper verletzung und Betteln am 22. März verhaftet worden war und dabei den Schutzmann Sachse schwer verletzt hatte, mit 5 Monaten Gefängnis und 8 Tagen Hast, be straft worden. — Leicht konnte am Sonntag ein Schadenfeuer in einen, als Niederlage benutzten Keller am Marktplatze entstehen. Wahrscheinlich durch ein achtlos beiseite ge worfenes, zufällig durch das Fenster in den Keller ge ratenes Streichholz oder vielleicht durch einen ebensolchen Zigarrenstummel geriet Packmaterial in Brand, sovaß die Flammen hoch aufschlugen. Zum Glück konnte das im Entstehen begriffene Feuer rasch gelöscht werden. Wäre das Malheur nachts passiert, so dürfte kaum alles so gut abgelaufen sein. — Ein trauriges Gegenstück zur Frühlingspracht und Frühlingsfreude ist es, wenn man auf Spaziergängen draußen in der freien Natur häufig zerschlagene, zertretene oder sonst verstümmelte kleine Tiere findet. Bevor das erste Grün sproßt, wird es schon in der Tierwelt lebendiger. Frösche, Molche, Salamander und derartige Kleintiere er wachen aus ihrem Winterschlaf, und nehmen meist eine Zeit lang Aufenthalt in kleinen Gewässern. Da „ver gnügt" sich denn die Jugend oft damit, diese harmlosen Geschöpfe zu fangen und mehr oder weniger zu quälen oder zu töten. Manche Kinder Helsen aus Unverstand und zum Zeitvertreib ihren roheren Kameraden, weil sie denken, die genannten Tiere seien schädlich. Besonder» in den Ferien zieht man von einem Wassertümpel zum andern, und wo sich Opfer finden, gibt es eine Schlächterei, die man sich oft nicht grausiger vorstellen kann. Eltern und Lehrer sollten hier helfend «lngreifen und den Kindern immer wieder sagen, daß Frösche, Molche, Sala mander, Kröten, Eidechsen, Blindschleichen u. außermdend
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