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Weißeritz-Zeitung : 23.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191602239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19160223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19160223
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-23
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 23.02.1916
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WHeritz-Mung WHeitNM-ÄUM str HMWM ftr die Amtshauptmannschast» das Königliche Amtsgericht And den Stadtrat zu Dippoldiswalde Mit «^ser».sm ^Illustrierten Unterhaltungsblatt*' und lÄglicher Unterhaltungsbeilage. Wv die Aufnahme eii s Inserat« «« ^-»"r^mter Stelle und «n bestimmten Lagen wird Deine Garantie übernommen. Verantwo kicher Redarreur: Paui Jehne. — Druck und Verlag von Earl Jehns in Dippoldiswalde- Nr° 44 Mittwoch den 23. Februar 1916 abends 82. Jahrgang Inserat« werden mit 15 Pf., solche aus unser« Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die SpaltzeUe oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. - - Tabellarische undkomplizierteJascrate mit entsprechendem Auf schlag.— Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. Die «scheint tSglichmit Aus. ' me der Sonn» und ,, —wird am kpätnachm^.-" ausae- geben. Preis vierteljähr, kich 1 M. 60 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein- monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- Idoten, sowie unsere Aus- iräger »»Umen Vestel- Mctaimtmachmig, Schlachtungen betreffe»-, vom 2l. Februar I9I6. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. Februar 19! 6, Einschränkung des Schlachtens betreffend, wird folgendes verordnet: I. Erlaubt sind a) Schlachtungen, die Gemeindeverwaltungen auf eigne Rechnung zum Zwecke der Abgabe von Fleischwaren an dir Einwohner oder die minderbemittelte Bevölkerung vornehmen, b) Schlachtungen, die wohltätige und gemeinnützige Bereinigungen und Anstalten ohne Geminnabsicht zur Versorgung von Pfleglingen und Hilfsbedürftigen veranstalten. 2. Verboten ist a) die Abhaltungen aller Schlachtfeste und ähnlicher Veranstaltungen, bei denen ein den gewöhnlichen Bedarf übersteigender Fleischverbrauch stattzufinden pflegt, b) die entgeltliche Abgabe von Fleisch seitens derjenigen, die zu Schlachtungen für ,jhrcn eigenen häuslichen und wirtschaftlichen Bedarf nach Maßgabe der Bekanntmachung ^vom 3. Februar 1916 (Absatz 2 unter Ziffer 2) benchtigt sind („Verpfänden") 3. Gastwirte und sonstige Gewerbetreibende, welche Fleisch unmittelbar an die Ver braucher abgebcn, sind zu Schlachtungen für ihren eigenen gewerblichen Verbrauch (Absatz 2 unter Ziffer l der vorerwähnten Bekanntmachung) nur berechtigt, wenn sie den Gewerbebetrieb als Fleischer angemeldet haben. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der Bekanntmachung vom 3. Februar 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Das Ergebnis der für den 24. dieses Monats ungeordneten Bestandsaufnahme der Kartoffelvorräts wird durch vereidi -te Sachverständige nachgeprüft werden. Es wird allen Besitzern von Karlosselvonäten unter Hinweis auf die Strafbestimmungen nochmals zur Pflicht gemacht, die geforderten Angaben so genau zu machen, als es ihnen auf Giund sorgfältigster Prüfung der Vorräte irgend möglich ist, Dresden, am 19. Februar 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, den Handel mit ungebranntem Kassee betreffend. Obgleich die in Deutschland vorhandenen Kasfeebestände zur Deckung des Bedarfs auf lange Zeit hinaus ausreichen, macht sich immer stärker die Neigung bemerkbar, größere Vorräte in den Pnoathaushaltungeu aufzuspeichern und dadurch den Kaffee- preis zum Nachteil derjenigen, die zum Auskauf von solchen Mengen nicht in der Lage sind, in die Höhe zu treiben. Aus Grund von 12, 17 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Prcispiüsungsslellen und die Bersorgnngsrepelung vom 25. September 1915 (Reichs- gesctzblatt Seite 607) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1915 (Reichs- gesctzblatt Seile 728) wird daher folgendes bestimmt: Der Verkauf von ungebranntem Kaffee an Verbraucher wird verböte». Zuwider handlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, den 21. Februar 1916 Ministerium des Innern. Bekanntmachung. In letzter Zeit haben viele Haushaltungen sich recht unnötiger Weise mit einem größeren Zuckeroorrat eingedeckt. Den Anlaß hat anscheinend die Bundesralsverordnung vom 3. Februar gegeben, die den Preis des von den Rohzuckerfabnken im Betriebsjahr 1916/17 hcrgejteliten Rohzuckers auf 15 Mark festsetzt. Diese Verordnung hat aber auf den Zuckcrpreis mindestens bis zum Herbst keinen Einfluß, so daß mit einem Steigen des Kleinhandelspreises im Sommer nicht zu rechnen ist. Dagegen kann das, auch für den Einzelnen ganz unwirtschaftliche Aniammeln von Vorräten in den Haushaltungen dazu führen, daß unsere für den Bedarf durchaus zureichenden Vorräte imSommer für die wichtigsten Verwendungszwecke knapp werden. In diesem Falle würde auf die in den Haus haltungen angesammellcn größeren Vorräte zum Nutzen der Allgemeinheit zurückgegriffen werden. Denen, die jetzt eigennützige Aufläufe machen, kann daher keinerlei Vorteil, wohl aber Schaden entstehen. Es ist bedauerlich, daß die Torheit des „Hamsterns", deren sich jeder denkende Staatsbürger schämen sollte, lein Ende nehmen will. Vor diesem gemein schädlichen Treiben wirb nochmals nachdrücklich gewarnt. Zu einer Besornis liegt keinerlei Grund vor. Dresden, den 21. Februar 1916. Ministerium des Innern. 8onn»bvnck den 26. Februar 1916 vormittags 11 Uhr öffentliche Bezirksansschntzsitznng im amtshauptmannschastlichen Sitzungssaale. Nach einer Mitteilung des Königlichen Londstallamts zu Moritzburg werden die diesjährigen LUutenmusterungen und Fohlenschauen und die darauffolgenden Fohlen- und Stutenprämiierungen für das Zuchtgebiet Dippoldiswalde In Dippoldiswalde am 1. Mai 1916 vormittags 8^Ahr mit Prämiierung der 1- und 2 jährigen Fohlen, für das Zuchtgebiet Copitz in - Copitz am 2. Mai 1916 vormittags 9 Ahr mit Prämiierung der 3- und 4 jährigen selbstgezogenen Stuten und der älteren Zucht- stuten mit mindestens 3 Nachkommen, für das Zuchtgebiet Kefselsdorf in Kesselsöorf am 29. April 1916 vormittags 9 Ahr mit Prämiierung der 3- und 4 jährigen selbstgezogenen Stuten und der älteren Zucht stuten mit mindestens 3 Nachkommen und für das Zuchtgebiet Mönchenfrei in Mönchenfrei am 19. April 1916 vormittags 915 Ahr mit Prämiierung der 1- rind 2jährigen Fohlen slattsindeü. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden veranlaßt, die Pferde- besitz» ihres Ortes von der Abhaltung der Ltutenniujterungen und Fohlenschauen in ortsüblicher Weis- in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um 3 Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchlstuten, sobald ihre nachzuweisenden Nachkommen im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber künftig das bisherige niedrigere Deckgeld sichern wolle«', müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Nachkommen zur Fohlenschau bringen Line Anmeldung brr Fehlen oder Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämiierungen angesagt sind und sie hierbei in Wett- bewerb treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschäl station zu entnehmenden Formulare bis zum 15. März d. 2. an diejenige Beschäl- station erfolgen, wo die Tiere zur Prämiierung vorgefühlt werden sollen. Königliche AmtshcmptmannschKft Dippoldiswalde, nm 19. Februar 1916 Butter-Uebernahmeftelleu. Zur Uebernahme der infolge der Einführung der Bulterkarten üdvnsvküssis lluMsr- und zu ihrer Weiterleitung an Vedarfsgemeinden sind bei dem Stadtrat zu NiippWlckiK'm»»!«!!«, „ Bürgermeister zu „ „ „ L.suk»sr«iin und „ Gememeindeoocstande in eingerichtet worden. (Landwirte usw.) unck kutttvrnksncklen werden auf gefordert, ihren Vutterübrrschvß der nöchstgclegencn Uebernnhmest-IIe zuzuführen. Als ss^e-sss wird für beite Ware 250 lAsinlL für dm- Pfund gezahlt werden. Dippoldiswalde, den 22. Februar 1916. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, Ablieferung von Kupfer-, Mesfing- und Reinnickel-Gegenständen vetr. Unter Hinweis auf die vom Kommunalverband in Nr. 7 der „Weißerltz-Zeitung" vom 11. Januar 1916 erlassene Bekanntmachung und auf dis hinausgegcbenen Ent- eignungsanvrdnungen wird hiermit bestimmt, daß die Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände am Dienstag den 7. März 1916 von vormittags >/29 bis 12 Ahr und van 2 bis 6 Ahr nachmittags für Ablleferungspflichtlye aus den Gemeinden Ammelsdorf, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain, Hennersdorf, Kipsdorf, Naundurf, Niederpöbel, Ober frauendorf, Sadisdorf, Schönfeld, Seyde und Schmiedrderg zu bewirken ist. Sammelstelle: Neues Gemeindegrundstück, gegenüber der Gastwirtschaft „zur Post" in 8vl»mi««lvli»«ng. Soweit Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel, einschließlich Altmaterial, nicht beschlagnahmt sind, kann deren freiwillige Ablieferung von den Besitzern aus oben bezeichneten Orten zu der festgesetzten Zeil erfolgen. am 15. Februar 1916. Der Gemeindevorstand, als beauftragte Aeüernahmenstelle. Barthel. Lokales rind Sächsisches. Dippoldiswalde. Dem Gewerbe verein ist es ge- lungen, zu seinem nächsten Vortragsabend im Schützen- Hause am 29. Februar Herrn vr. Ludwig Darmstadter, einen deutsch-amerikanischen Journalisten, zur Zeit in Berlin, zu gewinnen. Herr Darmstadter, der zum Teil während des Krieges in Amerika gewesen ist, wird über „Die Deutsch-Amerikaner und der Krieg" sprechen. — Beide Söhne de« Im Ruhestand hier lebenden Herrn Pfarrer Pinder sind erneut durch Orden ausgezeichnet worden, der Gutsbesitzer Unteroffizier W. Pinder durch die silberne Friedrich August-Medaille und der Referendar M. Pinder, Leutnant und Adjutant, durch den Verdienst orden. — Tagesordnung zur 4. Sitzung des Bezirksaus schusses der Kgl. Amtshauptmannjchaft Dippoldiswalde Sonnabend, den 26. Februar 1916, vormittag» I I Uhr, im amtrhauvlmannschastlichen Sitzungssaal«-. Oeffentliche Sitzung. I. Anforderungen von Futtermitteln aus futtei- > armen Bezirken. 2. Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 17. 2 , Maislieferung betr. 3. Beihilfe I dcs Reichs und des'Staats zur Kriegsfamiüenunterjtützung I für Monat Dezember 1915. Nichtöffentliche Sitzung. 4.-32. I Gesuche um Kri-gssamllienunterstützung aus Dippoldiswalde, Altenberg, Ammelsdorf, Bärenfels, Bärenklause, Dors Bären stein, Beerwalde, Borlas, Burkerdorf, Dittersbach, Dönschten, Fürstenau, Fürstenwalde, Großölsa, Hänichen, Hermsdorf i E., Johnrbach, Kipsdorf, Kreischa, Lungkwitz, Nieder- pöbcl, Obercunnersdorf, Possendorf, Quohren, Rechenberg, Reinhardtsgrimma, Reinholdshain, Schlottwitz, Seyde. 33. Neufestsetzung des Gehalts dcs Gemeidevorstand» zu Dittersbach. 34. Aufnahme von Darlehen für den Bezirk.
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