Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 11.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 18.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 25.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
-
Band
Band 1990
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Demo kratie ausüben: Wahlen zum Personal rat / Wie UZ bereits am 1. 10. auf Seite 1 be richtete, existieren an der KMU 5 Listen zu den Personalratswahlen (ÖTV/GEW, Di rektorat Wirtschafts- und Sozialeinrichtun gen, DAG, Sektionspersonalräte sowie Sek tion Fremdsprachen). Die Wahllokale befinden sich im KMU- Hauptgebäude, Raum 2-22, in der Ritterstr. 16, Raum 110, sowie in der Linnestraße 3 (Technikum Analytikum). Wer wo wählen kann, ist bitte den Aushängen zu entneh men. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Wahlvorstandes, Dr. Stefan Ackermann, Sektion Mathema tik, Tel. 7 19 35 10. Die Wahllokale sind geöffnet: 10. 10. von 12.00 bis 17.00 Uhr, 11. 10. von 7.00 bis 17.00 Uhr und am 12. 10. von 7.00 bis 11.00 Uhr. Darüber hinaus haben alle Be schäftigten des Hochschulbereiches die Möglichkeit, am 12. 10. von 12.00 bis 15.00 Uhr im Hauptgebäude, Raum 2-21, ihre Stimme abzugeben. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und üben Sie auch so selbst Demokratie an unserer Uni versität aktiv mit aus! Das ist mein Ziel Dr. phil. Jutta Funkner; wissenschaft liche Assistentin; Geschichte: Da ich selbst Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus bin, fühle ich mich für diesen in .besonderer Verantwortung. Aus meiner Sicht geht es darum, berufli che und soziale Perspektiven zu sichern. Stellenplankürzungen dürfen nicht einseitig zu Lasten des Mittelbaus gehen, der in der Vergangenheit einen großen Anteil von Lehrverpflichtungen mit hoher Qualität ab gedeckt, sich qualifiziert und maßgeblich das Profil der KMU mitbestimmt hat. Seine Erfahrungen sind in einer erneuerten Uni versität von großem Wert. Ich wende mich weiterhin gegen eine so fortige und generelle Befristung von Ar beitsrechtsverhältnissen beim Mittelbau. Dies würde einer Kontinuität in der Lehre schaden. Eine konkrete Leistungseinschät zung des einzelnen muß Grundlage aller Entscheidungen sein, die auf Rechtsstaat lichkeit beruhen müssen. Für entsprechen de Umschulungsprogramme muß sich die Universität verantwortlich fühlen. Große soziale Härten, besonders für schon ältere Mitarbeiter, gilt es zu vermeiden. Der Personalrat muß sich für Über gangslösungen einsetzen. Besonders am Herzen liegt mir, daß auch Frauen und Müt ter in der Wissenschaft eine Chance behal ten müssen. Einsetzen werde ich mich im Falle einer Wahl gleichfalls für die spezifi schen Interessen und Probleme der Geistes wissenschaften, weil esTendenzen gibt, die se generell und pauschal zu verdammen. Hallo, Eltern: Eine sinnvolle Freizeit auch unseren Kindern Singkreis für Kinder der Weltfamilie Das Ensemble „Solidarität“ der Karl- Marx-Universität lädt sehr herzlich Mädchen und Jungen ab sieben Jahre zum Singen ein. Termin: Jeden Mittwoch, ab 16.00 Uhr, Ort: Emst-Beyer-Haus in der Emst- Schneller-Str. 6, Leipzig, 7010. „Die Weltfamilie“, der Tänzer, Sänger und Instrumentalisten aus vielen Ländern angehören, freut sich sehr auf ihre singen den Freunde. Selbstverständlich sind auch die Eltern eingeladen. Als ich im Frühjahr in der UZ dazu aufforderte, beim Nachdenken über Ver änderungen der Personalstruktur an un serer Universität nicht allzu blauäugig für die Übernahme bundesdeutscher Verhält nisse zu plädieren, sondern deren erheb liche Nachteile gerade für den akademi schen Mittelbau zur Kenntnis zu nehmen, hatte ich die Hoffnung, wir könnten ei gene Wege zur Bewältigung der vielfälti gen Probleme auch unserer Einrichtung durch ernsthafte Bemühungen um die De mokratisierung vorhandener Strukturen und die Entwicklung inhaltlich neuer Konzepte für Lehre, Forschung und Wei terbildung finden. Von diesen Hoffnungen hat sich bislang nur wenig verwirklichen lassen. Viele Fragen sind noch immer offen. Vergan genheitsbewältigung scheint sich vorran gig auf pauschale Vorwürfe an die Ge sellschaftswissenschaftler und neuer dings auf den Namen der Universität so wie das Relief am Hauptgebäude zu kon zentrieren, durch deren Beseitigung der Senat mehrheitlich glaubt, sich von den stalinistischen Verstrickungen 40jähriger Wissenschaftspolitik der SED befreien zu können (Entschließung des Senats vom 4. 9.). Demokratischer Mitbestimmung mißt zwar der jetzt von der Verfassungs kommission vorgelegte Entwurf einer Universitätsverfassung erfreulich große Bedeutung zu, aber das bundesdeutsche Hochschulrahmengesetz, das ab 4. 10. 1990 auch für uns Gültigkeit haben soll, schreibt im Widerspruch dazu die Majo rität der Gruppe der Hochschullehrer in allen wesentlichen Fragen der univer sitären Selbstverwaltung vor. Bleibt uns also erneut nur Anpassung an ungeliebte Bedingungen, das Vertrauen in die Poli tiker, die anstehenden Probleme schon ir gendwie, zumindest sozial verträglich, wie eines der neueren Modewörter heißt, regeln zu wollen und - vielleicht - sogar zu können? Zwischen Selbstverwirklichung und Resignation Welche Perspektiven hat der akademische Mittelbau? mer übermittelt mit der Aufforderung, diesen Entwürfen, die die Interessen des akademischen Mittelbaus in gravierender Weise verletzten und die Demokratisie rung unserer Hochschulen zu behindern drohten, ihre Zustimmung im zuständi gen Ausschuß für Bildung und Wissen-' schäft zu versagen. Außerdem erhielten die GEW und die GW diese Stellungnah me, damit unsere Positionen in der Stel lungnahme beider Gewerkschaften ihren Niederschlag finden konnten. Die Sitzung des Hochschulrates be stätigte den weitgehend einheitlichen Standpunkt der Universitäten und Hoch schulen, des Koordinierungsausschusses Senat oder die Festschreibung, daß Lei ter nur aus dem Kreis der Ordinarien ge wählt werden können. Es gilt offenkun dig die traditionelle monarchistische For mel „Le roi est mort, vive le roi!“ Jene Punkte, die günstigere Regelungen als das HRG vorsahen, z. B. in Teilen der Personalstruktur, sind dagegen gestri chen worden. Es soll keine Neueinstel lungen auf unbefristete Stellen mit Aus nahme von wenigen speziellen Tätig keitsbereichen (z. B. Kustoden, wissen schaftliche Bibliothekare, Übersetzer oder - als Kannbestimmung - Lektoren) mehr geben. Erst eine Berufung zum or dentlichen Professor ist nicht mehr zwin Die negativen Aspekte des Einigungs vertrages bestehen in der deutlichen Re lativierung der eben genannten Verfü gungen des HRG, denn „die allgemeinen Regelungen in den Vorschriften des Eini gungsvertrages über den öffentlichen Dienst bleiben unberührt“. Diese allge meinen Regelungen, die in Anlage I, Ka pitel XIX, Abschnitt III niedergelegt wur den, schaffen einen breiten Spielraum für Kündigungen auch im Hochschulwesen. Absatz 2 und 3 dieses Abschnittes ver setzt alle Arbeitnehmer von Einrichtun gen des öffentlichen Dienstes, wozu nach Artikel 13, Absatz 3 des Vertrages auch „Einrichtungen der Kultur, der Bildung und Wissenschaft sowie des Sports“ Obwohl es den Anschein hat, als habe der Herbst des vergangenen Jahres nur wenig Dauerhaftes bewirken können, als sei der Aufbruch an seiner eigenen Eu- phori und dem anschließenden Katzen jammer erstickt, ist das ein trügerisches Bild. Wir haben die Freiheit gewonnen, unsere Wünsche, Hoffnungen, Forderun gen, aber auch Ängste und Sorgen offen zu artikulieren, uns unsere eigenen, von uns selbst gewünschten Organisationen zu schaffen, Politiker nicht nur in gehei men und freien Wahlen zu wählen, son dern sie in der Öffentlichkeit nach den In halten ihrer Politik zu befragen und, zu gegebenermaßen in Grenzen, die dem parlamentarischen System nun einmal ei gen sind, unsere Interessen einzubringen und einzuklagen. Mag sein, diese Freiheit ist uns noch zu ungewohnt; mag sein, die zunehmende Existenzangst hindert viele, von ihr Gebrauch zu machen. Aber Tei le des akademischen Mittelbaus an den Universitäten und Hochschulen der im Entstehen begriffenen fünf ostdeutschen Länder haben sich in den letzten Mona ten auf diesen Weg begeben - um ihre In teressen anzumelden und für ihre Durch setzung einzutreten. In Ost-Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind Landesverbände des akade mischen Mittelbaus geschaffen worden. An unserer Universität gibt es seit ver gangenem Herbst an einzelnen Einrich tungen neben Personalräten auch Assi stentenräte und seit Juni einen provisori schen Sprecherrat des akademischen Mit telbaus mit drei Sprechern (Dr. S. Brent- jes, Karl-Sudhoff-Institut; Dr. M. Gibas, Geschichte; Dr. W. Naumann,Biowissen schaften) und einen Pressesprecher (Dr. M. Midell). In ihm wirken gewählte Spre cher und freiwillige Mitglieder von im Aufbau befindlichen Arbeitsgruppen (Universitätsverfassung und Landes hochschulgesetz; Vergangenheitsbewäl tigung; Frauengleichstellung; Konzepte für ein attraktives Profil der Üniversität) mit. Unser Ziel ist es, in diesem Semester den Aufbau dieser Organisation, die die spezifischen Interessen des akademi schen Mittelbaus in einer Gruppenuni versität wahmehmen und vertreten will, mit demokratischen Wahlen an allen Ein richtungen, an denen wissenschaftliche Mitarbeiter dazu bereit sind, zu vollen den. Ein wichtiger Impuls für die Inten sivierung dieser Bemühungen ging von den Verordnungsentwürfen des Mini steriums für Bildung und Wissenschaft aus. Neben der grundsätzlichen Stellung nahme (siehe UZ-Sonderausgabe vom 13. 8. 1990) wurden Detailstellungnah men zur Rahmenverordnung, zur Mitar beiterverordnung und zu den Verordnun gen für Forschungsstudenten und Aspi ranten erarbeitet, die sowohl der Univer sität als auch dem Minister für Bildung und Wissenschaft übergeben wurden. Die Verordnungsentwürfe bewirkten zudem die Beschleunigung der Koopera tionsbemühungen mit anderen Mittel bauvertretungen der Ex-DDR, der Bun desvereinigung Akademischer Mittel bau, zu der seit dem Frühjahr dieses Jah res Kontakte bestehen, und mit den Ge werkschaften GEW, GW, ÖTV. Im Au gust wurde, initiiert vom Landesverband Sachsen-Anhalt, ein Koordinierungsaus schuß der Landesvertretungen „Akade mischer Mittelbau" der DDR mit acht Mitgliedern und zwei Sprechern (Dr. R. Mondelaers, Berlin; Dr. W. Naumann, Leipzig) geschaffen. Er beantragte beim Minister die Aufnahme in den Hoch schulrat und nahm durch seine zwei Spre cher am 27.8.1990 an der Sitzung dieses Gremiums teil, dem er eine gemeinsame Stellungnahme aller beteiligten Hoch schulen zu den Verordnungsentwürfen überreichte. Diese Stellungnahme wurde auch allen Fraktionen in der Volkskam- der Landesvertetretungen „Akademi scher Mittelbau" und der GEW zu den Verordnungsentwürfen, speziell zur Mit arbeiterverordnung. Der Minister wie derholte u. a. seinen Standpunkt,den er den Hochschulen und der Gewerkschaft Wissenschaft im August brieflich mitge teilt hatte,.wonach es keine Umwandlung bisheriger unbefristeter Anstellungen in befristete Arbeitsverhältnisse geben wird, da das nicht rechtsstaatlichen Nor men entspreche, die die Grundlage aller Umgestaltungen an den Universitäten und Hochschulen bilden müssen. Er be kräftigte die Notwendigkeit eines drei jährigen Übergangszeitraumes für die Rechtsangleichung zwischen den beiden deutschen Hochschulsystemen und un terstrich, daß dieser Prozeß die Perspek tive der Novellierung des HRG offenhal ten soll. Zwischenzeitlich war er auch von sei nen auf eine Majorität der Hochschulleh rer zielenden Mitbestimmungsvorstel lungen abgerückt und führte Verhandlun gen in Bonn, um den dem HRG wider sprechenden Mitbestimmungsforderun gen, gerade im Interesse des akademi schen Mittelbaus, wie er am 14. 9. 1990 in einem Telefongespräch betonte, zu mindest für diesen Übergangszeitraum eine sichere Rechtsgrundlage geben zu können. Er sah allerdings nur geringe Chancen, diesen Standpunkt in den Ver handlungen durchsetzen zu können. Seit vergangener Woche liegt dem Pro visorischen Sprecherrat nun ein Exem plar des neuen Verordnungspaketes vor, das nach Informationen von Volkskam merabgeordneten gemeinsam mit dem Einigungsvertrag am 2.10.1990 in Kraft treten soll. Eine Durchsicht bestätigt die pessimistische Einschätzung des Mini sters - von den Forderungen nach einer demokratischen Mitbestimmungsstruk tur an den Universitäten und Hochschu len ist nichts durch die Verordnungen um gesetzt worden. Dagegen ist die undemo kratische rigide Majorisierung zugunsten der Gruppe der Hochschullehrer aus dem HRG eingeflossen. Die Verordnung zeigt aber noch ein weiteres Moment - an den meisten Punkten, die das HRG verschär fen, ist nichts geändert worden; lediglich der Rat der Dekane und die auf ihn bezo genen Paragraphen sind gestrichen wor den. Dazu gehören z. B. die Festlegung aller Hochschulen der ostdeutschen Län der auf die Rektoratsverfassung, die größeren Kompetenzen des Rektors bei geringeren Kompetenzen von Konzil und gend an eine Befristung gekoppelt. Da es in der Bundesrepublick sehr wohl Pro fessoren in befristeten Dienststellen, sog. Beamte auf Zeit, gibt, ist der Grundcha rakter der Verordnungsentwürfe, den der Sprecherrat in seiner Stellungnahme als in nahezu jeder Hinsicht zu Lasten des akademischen Mittelbaus gehend kriti siert hatte, erhalten geblieben. Nun setzen wir uns mitnichten für eine weitere Destabilisierung (neudeutsch: Flexibilisierung) des Wissenschaftsbe triebes ein. Aber es ist keineswegs einzu sehen, warum die Kosten der deutschen Einheit im Hochschulbereich weitgehend von den künftigen Nachwuchswissen schaftlern, d. h. den jetzigen Studenten, und den jetzigen Nachwuchswissen schaftlern, d. h. den Forschungsstuden ten, Aspiranten, getragen werden sollen. Dringender als noch vor einigen Wochen ist deshalb die Forderung nach Erhalt von unbefristeten Funktionsstellen für nicht professorale Wissenschaftler zu erheben. Diese Forderung richtet sich auch gegen die Festlegung der Verordnung von Prof. Meyer, die auch hierin mit dem HRG übereinstimmt, daß (zumindest die künf tigen) Angehörigen des akademischen Mittelbaus (habilitierte Oberassistenten eingeschlossen) Lehre nur noch auf An ordnung durchführen dürfen, d. h. das im Grundgesetz zugesicherte Recht auf Frei heit der Wissenschaften ist für den aka demischen Mittelbau in unakzeptabler Weise beschnitten. Von den deutlichen Aussagen des Mi nisters zur Sicherung des arbeitsrechtli chen Besitzstandes der Hochschullehrer und aller wissenschaftlichen Mitarbeiter in der ersten Fassung der jetzigen Ver ordnung ist in der Endfassung nur ge blieben, daß deren Status „nach Maßga be des Einigungsvertrages“ gewahrt wird. Selbst in dieser Frage hat sich Prof. Meyer Herm Möllemann sowie den Da men und Herren der Kultusministerkon frenz gegenüber nur bedingt durchsetzen können. Zu den positiven Aspekten des Einigungsvertrages gehört die Übernah me des Paragraphen 75, Abs. 3, 4, 6, 8, die u. a. eine Überführung entsprechend qualifizierter wissenschaftlicher Mitar beiter in die Gruppe der Hochschullehrer ermöglichen. Die Dienstverhältnisse all jener Mitarbeiter, die nicht in die neuen Personalkategorien überführt werden, sollen dabei bestehen bleiben (Paragraph 75,4,6, 8). gehören, „vom Tage des Wirksamwer dens des Beitritts an“ in ein ruhendes Ar beitsverhältnis, soweit diese Einrichtun gen nicht - ganz oder teilweise - in die Kompetenz des Bundes bzw. der Länder überführt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein monatliches Wartegeld in Höhe von 70 Prozent des durch schnittlichen monatlichen Arbeitsent gelts der letzten sechs Monate. Der Ar beitgeber soll Fortbildungs- und Um schulungsmaßnahmen fördern. Wird „der Arbeitnehmer nicht innerhalb von sechs Monaten, gegebenenfalls in einem ande ren Verwaltungsbereich, weiterverwen det, endet das Arbeitsverhältnis mit Ab lauf dieser Frist“, d. h. eine Kündigung ist dann nicht mehr erforderlich. Für min destens 50jährige (Stichtag: 3. 10.1990) verlängert sich diese Frist um drei Mona- te. Diese Absätze haben besonders akute Bedeutung für die Institute der Akademie im sächsischen Raum, für Ingenieur- und Fachschulen, könnten aber auch Kunst hochschulen sowie Teile der Technischen Hochschulen und unserer Universität berühren. Einen Aufschub bietet Fußnote 2 zu Absatz 2, die für den Fall, daß eine Ent scheidung hinsichtlich der Überführung von Einrichtungen an Bund oder Länder bis zum 3. 10. nicht getroffen werden kann, das Inkrafttreten des ruhenden Ar beitsverhältnisses bis längstens zum 3. 10. 1991 ermöglicht. Die Absätze 4 und 5 von Abschnitt III betreffen Bestimmungen zur ordentli chen und außerordentlichen Kündigung an Einrichtungen, die an Bund und Län der überführt worden sind. Danach ist eine ordentliche Kündigung zulässig, wenn 1. der Arbeitnehmer wegen mangeln der fachlicher Qualifikation oder persön licher Eignung den Anforderungen nicht entspricht oder 2. der Arbeitnehmer wegen mangeln den Bedarfs nicht mehr verwendbar ist oder 3. die bisherige Beschäftigungsstelle ersatzlos aufgelöst wird oder bei Ver schmelzung, Eingliederung oder wesent licher Änderung des Aufbaus der Be schäftigungsstelle die bisherige oder eine anderweitige Verwendung nicht mehr möglich ist. .b Diese Regelungen lassen an Deutlich keit nichts zu wünschen übrig. Das gilt auch für die Sprache. Ein wichtiger Grund für eine außeror dentliche Kündigung ist laut Absatz 5 ins besondere dann gegeben, wenn der Ar beitnehmer 1. gegen die Grundsätze der Mensch lichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ver stoßen hat, insbesondere die im Interna tionalen Pakt über bürgerliche und poli tische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Men schenrechte vom 10. Dezember 1948 ent haltenen Grundsätze verletzt hat oder 2. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Si cherheit tätig war und deshalb ein Fest halten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint. (Einigungsvertrag, Anlage I, S. 256.) Obwohl dieser Absatz eindeutig klingt, hat er mindestens einen gravierenden Mangel - er legt kein Procedere zur Fest stellung dieser Verletzungen fest. Nicht einmal die im HRG für unproblemati schere Fälle benutzte Formel, wonach Voraussetzungen, Verfahren oder ähnli ches gesetzlich zu regeln sind (z. B. Pa ragraph 58, HRG) ist vorhanden. Somit steht auch die Universität vor der Frage, wie sie mit dieser Verfügung um gehen will. Eine Auseinandersetzung mit der Ge schichte der Universität in den letzten Jahrzehnten ist folglich dringlicher denn je. Wir fordern deshalb im Interesse all je ner, die ernsthaft um eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Vergangen heit in ihrem Arbeitsbereich ringen, Mut zu machen, sich darin nicht beirren zulas- sen, wir fordern eine öffentliche Diskus sion in der UZ über die bisherigen Maß nahmen zur Demokratisierung der Uni versität und einzelner Struktureinheiten, die dabei auftretenden Probleme und die gewonnenen Erfahrungen. Ebenso wich tig wäre ein öffentlicher Bericht der Re habilitierungskommission über die von ihr geleistete Arbeit. Wir sind der Ansicht, daß die häufig an- zutreffenden Pauschalverurteilungen, ge rade auch der Gesellschaftswissenschaf ten und ihrer Vertreter, u. a. aus der man gelnden Transparenz der sich vollziehen den Umgestaltungsprozesse resultieren, daß fehlende Öffentlichkeit Mißtrauen und Nichtwissen nicht abbaut, sondern verstärkt. Aus dieser Einsicht heraus schlagen wir den Initiativgruppen, Orga nisationen oder Vereinigungen unserer Universität Gespräche zu allen interes sierenden Fragen, insbesondere aber zur Problematik der Vergangenheitsbewälti gung und Demokratisierung, vor. Wir fordern darüber hinaus die öffent liche Diskussion struktureller Verände rungen des Lehr- und Forschungsprofils der Universität und deren Zielvorstellun gen. Wir schlagen vor, Ende November oder Anfang Dezember eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Komplex durch zuführen und diese von Vertretern aus den vier Gruppen der Universität gemeinsam vorbereiten zu lassen. Außerdem vertre ten wir die Auffassung, daß die Ausstat tung der Universität mit Finanzmitteln in Höhe von 124 Mill. DM bis Ende dieses Jahres uns nicht aus der Verantwortung entläßt, über die Finanzierung von For schung und Lehre nachzudenken. Wir halten es für erforderlich, eine De batte zur Haushaltsplanung der Univer sität und aller ihrer Einrichtungen zu be ginnen, die uns in die Lage versetzen soll, qualifizierte Haushaltpläne für 1991 zu erstellen. Wir denken, eine öffentliche Fragestunde der Universitätsleitung und der Dekane aller Fakultäten könnte ein möglicher Einstieg in diese Diskussion sein. Schließlich möchten wir darauf auf merksam machen, daß Prof. Wartenberg in einem Gespräch mit den Sprechern des Sprecherrates des akademischen Mittel baus am 16. 8.1990 zugesagt hat, die we sentlichen Punkte der Universitätsstel lungnahme zu den Verordnungsentwür fen des Ministeriums in der UZ veröf fentlichen zu lassen und Möglichkeiten zur materiellen und finanziellen Unter stützung der Organisation des Mittelbaus zu prüfen. Wir hoffen, daß diese Zusagen bald verwirklicht werden SONJA BRENTJES
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)