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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-06
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1890
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NGMMtiyMM Woche«- und Ruchrichtsblatt zugleich 8tschW-Ai>zeiser flr hohidorf, Mich, Vcrnsdorf, RLsdorf, Zt. KBit», ßeimchMt, Marik»au mi> Mölse«. Amtsblatt für de« Stadttat z« Lichtenstein. —— ——-— —— 4«. Jahrgang. —— —— — Nr. 128. Freitag, den 6. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 1V Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Katserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Betan«tmachu«g. In Gemäßheit 8 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868, und Z 11 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 4. Dezember 1868 machen wir bei der jetzt vorzunehmenden Revision der Landtagswahlliste auf das jedem Beteiligten zustehende Recht der Einsichtnahme von der letzteren und der Notwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, andurch aufmerksam. Wer seine Stimmberechtigung auf Steuereutrichtung außerhalb seines Wohnortes zu gründen gemeint ist, hat dies unter Beibringung des nötigen Nachweises hier anzuzeigen. Lichtenstein, am 4. Juni 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Bekanntmachung. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt sind das 5. und 6. Stück und vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt die Nummern 14 und 15 erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Ratsexpedition aus gelegt worden. Dieselben enthalten: «) Gesetz- und Verordnungsblatt: Nr. 20. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Sekundäreisen bahn an die Generaldirektion der Staatseisenbahnen betreffend vom 27. März 1890. Nr. 21. Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Sekundäreisenbahnen betr. vom 27. März 1890. Nr. 22. Verordnung, die Stellvertretung von Rechtsanwälten betreffend vom 30. März 1890. Nr. 23. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Leipzig betreffend vom 2. April 1890. Nr. 24. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei der Einkommen steuer obliegenden Geschäfte in den Jahren 1890 und 1891 betr. vom 10. April 1890. Nr. 25. Gesetz, eine Abänderung der Notariatsordnung vom 3. Juni 1859 betr. vom 30. April 1890. Nr. 26. Verordnung, die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Kor und Kreis-Körkonunissionen betr. vom 16. April 1890 Nr. 27. Verordnung, die vorübergehende Benutzung des zur provisorischen Tieferlegung der Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahn im Jimudations- qebiete der Mandau erforderlichen Grundeigentums betreffend vom 21. Apnl 1890. Nr. 28. Gesetz, die gemeinsamen Angelegenheiten der Zusammenlegungs genossenschaften betr. vom 29. April 1890. Nr. 29. Gesetz, die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten in den Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte, sowie in den Landgemeinden betr. vom 30. April 1890. Nr. 30. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Personenhaltestelle Malter der Hainsberg-Kipsdorfer Staatseisen bahn durch Herstellung eines Zugkreuzungsgleises betreffend vom 30. April 1890. Nr. 31. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten- und Altersrentenbank-Verwaltung betreffend vom 1. Mai 1890. Nr. 32. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Jn- validitäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 und 2. Mai 1890. Nr. 33. Gesetz, die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Armenordnung für das Königreich Sachsen vom 22 Oktober 1840 und 30. April 1890. Nr. 34. Verordnung, das Verbot des Verkaufs und des Ankaufs von Ver bandwatte betr. vom 6. Mai 1890. Nr. 35. Bekanntmachung, die Postordnung vom 8. März 1879 betreffend vom 7. Mai 1890. Nr. 36. Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtags-AuS- schusse zur Verwaltung der Staatsschulden unter dem 23. dss. Mts. erlassenen Bekanntmachung vom 23. Mai 1890. Nr. 37. Bekanntmachung, die Gegenzeichnung der neu auszugebenden Staats schuldenkassenscheine der Anleihe vom 2. Januar 1867 betreffend vom 23. Mai 1890. K) Reichs-Gesetzblatt: Nr. 1897. Gesetz, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1874, S. 43, 44) vom 6. Mai 1890. Nr. 1898. Verordnung behufs Uebertragung der Befugnisse des ehemaligen Landeshauptmanns auf den Kaiserlichen Kommissar für das Schutz gebiet der Neu-Guinea-Kompagn'e vom 6. Mai 1890. Nr. 1899. Bekanntmachung, betreffend den Anteil der Reichsbank an dem Gesamtbeträge des stenerfreienungedecktenNotenumlaufs vom 9. Mai 1890. Nr. 1900. Bekanntmachung, betr. die Uebergangsabgabe für geschrotetes Malz und die Steuerrückvergütung für ausgeführtes Bier in Bayern vom 29. Mai 1890. Lichtenstein, den 4. Juni 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Fleischbrühe 37—52, Milch 16—18, kuhwarme Milch 34-35 Grad. — Die diesjährige Dresdner Vogelwiese wird elektrisch beleuchtet sein. Es werden mit einem Aufwande von ca. 6000 Mk. 30 große Bogenlampen zur Aufstellung gelangen, deren jede eine Leuchtkraft von 1400 Kerzen haben soll. — Um einem bestehenden Bedürfnisse abzuhel- sen hat die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz mit Unterstützung des Köuigl, Ministe riums der Justiz, sowie der einzelnen Amtsgerichte und einer Anzahl Vertrauensmänner des Bezirks die Herausgabe eines Verzeichnisses der in ihrem Bezirke in die Handelsregister eingetragenen Firmen in An griff genommen. Das Werk, welches in Oktavgröße und ea. 260 Seiten stark erscheint, wird die Firmen von 33 Amtsgerichtsbezirken in alphabetischer Reihen folge enthalten, während die einzelnen Orte eines Amtsgerichtsbezirkes und desgleichen die betreffenden Firmen desselben wieder in sich alphabetisch geord net sind. Neben der Firma benennt das Verzeich nis den Geschäftszweig, den oder die Inhaber und Vertreter, sowie die Folionummer des Handelsre gisters, auf welche jede Firma eingetragen ist; außer dem ist demselben am Schlüsse noch ein Ortschafts verzeichnis beigegeben. Das Werk ist nun soweit fertig gestellt, daß es demnächst zur Ausgabe ge langen kann. Zur teilweisen Deckung der nicht un bedeutenden Druckkosten ist der Verkaufspreis des selben pro Stück auf 4ffs Mark festgesetzt worden. Interessenten, welche dasselbe sich anzuschaffen beab sichtigen, können dies durch eine kurze diesbezügliche Mitteilung an die Handels- und Gemerbekammer zu Chemnitz schon jetzt bewirken. Tagesgeschichte. — Weshalb leiden viele Erwachsene an Krank heiten, welche die Vorboten schwerer Leiden sind: an Muskel- und Nervenschwäche, an Verdauungs störungen, Appetit- und Schlaflosigkeit, an Rheu matismus, Asthma, Schreibkrampf, an Abmagerung oder Fettleibigkeit, an Hypochondrie, Melancholie, Schwindel usw.? Ganz einfach deshalb, weil ihnen allen bei ihren diversen Berufsarten eine allseitige, die Muskulatur des ganzen Körpers umfassende Leibesübung fehlt, weil sich 80 Prozent der Männer und Frauen gebildeter Stände un richtigerweise des Abends mit derselben vollen Körperkraft zur Ruhe begeben, mit welcher sie am friihen Morgen ihre Lagerstätten verließen. Wenn unsere Vorfahren gesünder und kräftiger waren wie wir, so kam das in der Hauptsache jedenfalls von der kräftigeren Körperbewegung. Heutzutage kommt' als Leibesübung fast nur mehr das Spaziergehen m Betracht, wobei selbstverständlich die für den ganzen Lebens prozeß so hochwichtige Entwickelung der Schulter-, Brust-, Bauch- und Rückenmuskelu vernachlässigt, der Verkümmerung überlassen und dadurch Lebensglück und Lebenstüchtigkeit untergraben wird. Im Winter wird mehr gegessen als im Sommer, folglich sollte der Körper auch während des Winters mehr ansglcichende Bewegung haben, um nicht krank zu werden; dem ist indeß nicht so. Oft unterbleibt sogar noch das liebe bischen Gehen; man fährt ins Bnreau nnd fährt zurück zur Wohüung, mau sitzt im Amt und sitzt wieder daheim; das muß ein systematisches Ruinieren der physischen und geistigen Gesundheit des Menschen genannt werden. Die Arbeit des Geistes ist eine körperschädigende, die Zirkulation des Blutes in unseren Organen hindernde Beschäftigung, welche allerlei schleichende Krankheiten nnd schließlich schwere zentrale Leiden erzeugt, die oft einen tranrigen Ausgang nehmen. Nicht immer ist cs Schicksalstücke, die UnglüÄ durch Krankheiten in Familien bringt, sondern gar oft ver kehrte Lebensweise. Unter den Städten retten unserem Zeitalter nur blntwenige mehr ihren Frohsinn und ihre volle Gesund heit bis hinauf ms hohe Alter, bis zum letzten der Tage. Wie selten findet man jetzt in unseren Sterbelisten einen an Altersschwäche Verstorbenen; hingegen, wie oft müssen wir leider vernehmen: dieses oder jenes nützliche Glied der menschlichen Gesellschaft ist viel zu früh ans dem Leben ge schieden. Die Ursachen des Todes waren geistige Ueber- austrengung und leibliche Vernachlässigung. „Strengt den Geist nicht an ohne den Körper, den Körper nicht ohne den Geist, damit beide, gleich kräftig und im Gleichgewicht stehend, gesund bleiben!" So lehrte uns schon vor Jahrtausenden Plato und nach ihm viele berühmte Aerzte, aber die liebe Menschheit hat trotz alledem doch in der Lebensweise das Jrratiouelle zur herrschenden Norm gemacht. Die Frage: Welches ist das geeignetste Mittel znr Erhaltung nnd Wieder- erwerbung der Gesundheit? beantwortet uns schon Plutarch: Vernünftige Gymnastik! Ein rationell betriebenes, geselliges Turnen, mit Ausschluß nutzloser Athletik, in staubfreien, gut ventilierten Räumen oder noch besser im Freien, wird die Blut- und Säftemasse des Körpers reinhalten nnd dadurch ein Heer von Lcibesübcln im Keime ersticken. Turnen wird erquickenden Schlaf, gedeihlichen Appetit, heiteres Gemüt, bessere Ertragung des Wechsels der Jahreszeiten, stärkere Widerstandsfähigke't gegen epidemische Krankheiten schaffen; dasselbe erzeugt auch freiere Beherrschung des Körpers, höhere Fähigkeit und Ausdauer für Leistungen im Muskel gebrauche, geringeres Außeratemkommen, die das organische Gleichgewicht herstellendc heilsame Unterbrechung anstrengender Geistesarbeiten, gründlichere und schnellere Ausgleichung von Nachwehen zn reichlicher Tafclfrendcn, sowie anderer Fehler in der Lebensweise. Kurz, regelmäßiges Turnen mit be sonderer Berücksichtigung der hochwichtigen Frei-, Hantel- und Stabübungeu erzeugt volle, ganze Menschen, ist durch Sport nicht zu ersetzen und bleibt das gediegenste Mittel, den Körper bis zum letzten der Tage bei voller Gesundheit zu erhalten. — Welche Temperatur sollen unsere Getränke haben? Diese Frage beantwortet die „Zeitschrift für Nahrungsmittel-Untersuchung und Hygiene" in fol gender Weise: Trinkwasser 12,5 Grad Celsius, Selters- und Sodawasser 14—16, Bier 14—16, schwerer Weißwein 10, Champagner 8—10, Kaffee und Thee 23—26, dieselben zur Durstlöschung 10—18,
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