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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.10.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189210098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18921009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18921009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-10
- Tag1892-10-09
- Monat1892-10
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.10.1892
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WMMlckMWU Wochen- und Rachnchtsblatt zugleich Gtslhästs-APeiser flr Hshndors, Ködlih, Kernsdarf, Wsdirf, Ä. Cgidicn, Hrinricheiirt, Mmikimu u. Mülseii. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenftein. —— — —... ——— ——— 42. Jahrgang- — — - —— —- Nr. 236. Sonntag, den 9. Oktober 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn« und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzewe Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. GelaMtmaHung. Nach K 1 des Kcankenversicherungsgesctzes m der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 werden vom 1. Januar nächsten Jahres ab auch Per sonen, welche im Handelsge rbe, in dem Geschäftsbetriebe der An wälte, Notaren«-Gerichtsvollzieher, der Krankenkassen, Berufs genossenschafteu und Versicherungsanstalten gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind, krankeuverficherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten bemessen ist, zweitausend Mark für das Jahr berechnet, nicht übersteigt. Handlnngsgehülfen und -Lehrlinge unter liegen dec Versicherungspflicht außerdem auch nur dann, wenn durch Vertrag die ihnen nach Art. 60 des deutschen Handelsgesetzbuchs zustehenden Rechte auf sechs wöchige Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfälle aufgehoben oder beschränkt sind. Mit Zustimmung der Stadtverordneten haben wir beschlossen, soweit solche Personen in der hiesigen Stadt vorhanden sind, diese der Ortskrankenkasse zuzu- weiseu. Bevor letzteres jedoch geschehen kann, ist nach Z 18 a a. a. O. den be teiligten Versicherungspflichtigen Gelegenheit zu einer Aeußerung darüber zu geben. Zu diesem Behufe werden die vorgenannten künftig versicherungs pflichtigen Personen andurch veranlaßt, für den Fall, daß sie der Ortskranken kaffe nicht zugewiesen zu werden wünschen, dies bis Schluß dieses Monats an Ratsstelle zu erklären. Erfolgen solche Erklärungen nicht, so nehmen wir all- seitiges Einverständnis mit unserem Beschlusse an. Lichtenstein, am 7. Oktober 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. NekK««tMachMg. Mit Rücksicht auf die für das heurige Jahr bevorstehende Stadtverordneten- ergänzungswahl machen wir bekannt, daß diejenigen Einwohner, welche mit Ab entrichtung von Landes- oder städtischen Abgaben ganz oder zum Teil länger als zwei Jahre sich im Rückstand befinden, so lange, als diese Rückstände nicht abgeführt sind, von den bürgerlichen Ehrenrechten ausgeschlossen, mithin ihres aktiven und passiven Wahlrechtes verlustig sind. Wir fordern daher die diesfallsigen Restanten hierdurch auf, ihre Landes oder Stadtabgaben-Reste unverweilt anher zu entrichten, widrigenfalls sie sich des Verlustes ihres Stimmrechtes und ihrer Wählbarkeit für die bevorstehende Wahl zu gewärtigen haben. Lichtenstein, am 7. Oktober 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Mkarmtmachuitg. In der Nacht vom 4. zum 5. dss. Mts. sind aus einer hiesigen Schank wirtschaft S Pakete Cigarren (ÄtM Stück) und I Flasche Schnaps (Nordhäuser) spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Lichtenstein, am 7. Oktober 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 8. Okt. Vergangene Nacht brachen Diebe bei einem hiesigen Restaurateur ein und erbeuteten dieselben ca. 100 St. Cigarren, eine An zahl Messer und Gabeln und Eßwaren (Würstchen). *— Das hier umlaufende Gerücht von einer gestern im Schützenhause stattgesuudeneu Zigeuner hochzeit oder Kindtaufe beruht, nach eingeholter Er kundigung, auf Unwahrheit. Die hier am Schützen platze seit einigen Tagen sich aufhaltenden Zigeuner sind heute wieder weiter gereist. — Ein sächsischer Fabrikant, der auf einer Ge schäftsreise nach Hamburg kam, schreibt von dort: Am Montag hier angekommen, war ich im Hotel der einzige Geschäftsreisende, solche Furcht hat man noch im lieben Deutschland vor Hamburg resp. der Cholera. In Hamburg sieht man nichts mehr von der schrecklichen Krankheit. Man ist aber noch sehr vorsichtig, empfohlen wurde mir von meinen Ge schäftsfreunden : „Essen Sie keine Butter, trinken Sie kein Wasser und waschen Sie sich mit gekochtem Wasser mit etwas Creolin vermengt," Bier und Wein kann man trinken und Fleisch und Fisch rc., natür lich gekocht oder gebraten, essen, soviel man will. Wer also hier geschäftlich zum Einkauf oder Verkauf zu thun hat, soll ruhig Hamburg besuchen, nur obigen Rat berücksichtigen. — In einem Dresdner Gasthause erkrankte plötzlich ein dort wohnhafter Herr aus Königsberg. Eine in demselben Gasthofe sich aufhaltende Eng länderin wußte sich an denselben heranzumachen und so sehr dessen Vertrauen zu gewinnen, daß er sich von derselben Pflegen ließ. Merkwürdigerweise be kam der Kranke, ohne daß er darum ersucht hatte, plötzlich von seinen in Wien lebenden Verwandten telegraphisch eine größere Geldsumme angewiesen, welche er, wenn auch befremdet über die unvermutete Sendung, seiner Pflegerin mit dem Auftrage über gab, dieselbe in seinem Koffer zu verwahren. Bald nachher war aber die edle Pflegerin verschwunden, und mit ihr auch die Schlüssel zu dem betreffenden Koffer. Sie war, wie sie dem Dienstpersonate an gegeben, von ihrem angeblich in Leipzig krank dar niederliegenden Gatten telegraphisch dorthin gerufen worden. Der von seiner Pflegerin verlassene Kranke witterte jedoch Unrat und ließ sofort den Koffer öffnen, wobei sich herausstellte, daß ein ansehnlicher Betrag von dem Gelbe fehlte. Die Diebin wurde in einem Leipziger Gasthause ermittelt und angehalten, wobei sie sich als eine 39jährige, ihrem Ehemanne durchgegangene Schriftstellersehefrau aus Berlin ent puppte. Die Geldsumme hatte sie ohne Vorwissen des von ihr gepflegten Herrn von dessen Verwandten in Wien für diesen erbeten, um ihrer eigenen Mittel losigkeit durch den geplanten Schwindel aufzuhelfen. — Reichenbach, 6. Okt. Gestern nachmit tag hat sich ein junges Mädchen unter Umständen von hier entfernt, welche gewisse Besorgnisse auf steigen lassen. Die Betreffende heißt Anna Klara Teichmann, ist 16 Jahre alt, trug blaue karrierte Trikottaille, weiß und schwarz punktierten Rock und Leder-Pantoffeln und ist von hohem Wuchs. Man bittet im Betretungsfalle dieselbe anzuhalten, resp. ihre besorgten Eltern hierselbst in Kenntnis zu setzen. — Dem Monatsbericht der Arbeiterkolonie Schneckengrün im Königreich Sachsen auf den Monat September entnehmen wir folgendes: Seit Eröffnung der Kolonie wurden überhaupt ausge nommen 2442 Kolonisten, beim Abschlusse des vorigen Berichts war der Bestand 89 Kolonisten, der Zugang im Monat September 7 und der Abgang 12 Kolo nisten. Der gesamte Zustand betrug 2442, der gesamte Abgang 2358 Kolonisten, der heutige Bestand beziffert sich demnach auf 37 Plätze. Die hauptsäch lichsten Arbeiten waren außer den nötigen Haus-, Hof-, Stall- und Gartenarbeiten, Besetzung der Werk stätten, Rajolen und Grummeternte. Es sind 2642 Verpflegtage, welche sich auf 2063 Arbeits-, 353 Sonn- und Feiertage, 40 Krankentage und 186 Tage bei auswärtigen Gutsbesitzern verteilen. — Am Mittwoch Abend in der siebenten Stunde ereignete sich im Schlachthofe zuMeißen ein recht bedauerlicher Unglücksfall. Der 10jährige Sohn des im Schlachthofsgebäude wohnhaften Schneider meisters Graber kam dem an finen Handwagen ge spannten Hunde eines dortigen Fleischers zu nahe und wurde von demselben so bedeutend im Gesicht und besonders am rechten Auge verletzt, daß sofort ärztlich Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Der herbeigeholte Arzt nähte die entstandenen großen Wunden zu. Am Donnerstag befand sich der Knabe zwar soweit wohl, doch macht sich bei dem selben eine allgemeine Körperschwäche bemerkbar. Den Besitzer des Hundes wird natürlich nicht nur der Schaden entstehen, daß er Kurkosten und Schmerzensgeld zu zahlen hat, sondern er wird außer dem noch eine polizeiliche Strafverfügung deshalb erhalten, weil er die gesetzliche Vorschrift bezüglich des Tragens eines Beißkorbes außer Acht gelassen hat. — Wurzen. Eine hübsche Manöverszene wird hier erzählt: Bei den jüngsten Manöver» trafen nachts zwei Soldaten aus einen Feldwebel. Der eins zieht es vor, sich schleunigst unsichtbar zu machen, während sich der andere dem Feldwebel stellt. Nach der Ursache gefragt, warum der andere entronnen sei, erfolgte die exakte Antwort: „Wir haben kein Nacht zeichen, Herr Feldwebel." — Feldwebel: „Warum reißen Sie denn da nicht auch aus?" — Soldat: „Das kann ich ja jetzt auch noch thun!" Sprach's und verschwand. Z Berlin, 7. Okt. Das König!. Eisenbahn- Betriebsamt Berlin-Sommerfeld teilt folgendes mit: „Es H das Gerücht verbreitet, daß an derselben Stelle, an welcher am Montag der Zug 1048 bei Rahnsdorf entgleiste, am 6. d. M. wiederum eine Entgleisung stattgefunden hätte. Das ist unzutref fend. Es brach vielmehr auf dem Bahnhof Erkner bei der Ausfahrt des Zuges 1060 am 6. d. M. an einem Wagen, der als vierter vom Schluffe her lief, plötzlich die Hinteraxe dicht am Axlager, infolge dessen der Vorderteil des Wagens sich hob und mit den Vorderrädern nach rechts hin entgleiste. Der Zug kam sogleich zum Halten, so daß ein größerer Unfall glücklicherweise vermieden und insbesondere Menschen nicht beschädigt wurden. Die letzten Wagen wurden abgehängt und fuhr der Zug demnächst weiter. Der defekte Wagen war gegen 9 Uhr abends beseitigt. Bis dahin mußten die nach Berlin hin fahrenden Züge auf einem Nebengeleise um die Stelle herumfahren und erlitten einzelne Züge Verspätungen. Der Bruch scheint auf einen älteren Riß zurückz"- führen zu sein, der so versteckt lag, daß er bei den täglichen Revisionen nicht gefunden werden konnte. 8 Mit der Ernennung des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen zum Oberstleutnant ist eine militärische Tradition durchbrochen worden, die, wie man sagt, aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts datiert, aus jenem schweren Familienkonflikt zwischen König Friedrich Wilhelm 1. und dem damaligen Kronprinzen, späteren König Friedrich II., in welchem der Vater das von dem Kriegsgericht in Köpenick über den „entlaufenen Oberstleutnant Fritz" gefüllte Urteil durch einen Machtspruch in die Todesstrafe für den eigenen Sohn verwandelte. Der König nach seinen strengen militärischen Anschauungen über Dis ziplin betrachtete den Sohn als Deserteur und wollte ihn auch als solchen verurteilt wissen. Kronprinz Friedrich bekleidete, als er sich der väterlichen und königlichen Autorität durch die Flucht aus Preußen hatte entziehen wollen, den Rang eines Oberstleut nants. Infolge seines Fluchtversuches wurde der Kronprinz aus der Armee ausgestoßen, in Küstrin
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