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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.09.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189309037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18930903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18930903
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1893
- Monat1893-09
- Tag1893-09-03
- Monat1893-09
- Jahr1893
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.09.1893
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Wochen- und NllchrichMlait ' zugleich KeMsts-AMigkr für Kohildorf, Mlitz, Kcrnsdorf, Msdsrf, Ft.KOiei, Keinrichsart, Marienau«. Mlseii. Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. Nr. 205. 1893 ——413 Jahrgang. Sonntag, den 3. September Liese» Blatt erscheint täglich iaußer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postanstalten, Postvoten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltml Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. SchlutzverteilMg. Im Konkurse des Materialwarenhändlers Oskar Lonis Mehlhorn in Rödlitz soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 622 Mk. 79 Pf. verfügbar, wovon jedoch noch die Konkurskosten ab gehen. Nach dem auf der Gecichtsschreiberei niedergelegten Verzeichnisse sind dabei 9401 Mk. 83 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen. Lichtenstein, den 31. August 1893. Rechtsanwalt Fröhlich, Konkursverwalter. BelMUtMRchrmg. Nächsten Sonntag, den 3. September, Nachmittags 3 Uhr sollen die auf dem hiesigen Dorfkommunikationswege anstehenden PflaMUb« im NHHold'sehen Gasthofe aufs Meistgebot vergeben werden. Bernsdorf, am 1. September 1893. Der Gemeiuderat. BekMNtMKchMg, die bevorstehenden LandLagswahle« im 37., 38. und 39. länd lichen Wahlkreise betreffend. In der am 28. dieses Monats erscheinenden Nummer 199 der Leipziger Zeitung ist von dem Königlichen Ministerium des Innern die Vornahme der Ergänzungswablen in I. dem 37., die vormaligen Gerichtsämter Hartenstein, Wildenfels und Lichtenstein, II. dem 38., die vormaligen Gerichtsämter Hohenstein-Ernstthal, Glauchau und Waldenburg, sowie III. dem 3K», die vormaligen Gerichtsämter Remse, Meerane, Crimmitschau und Werdau umfassenden ländlichen Wahlkreise für die II. Kammer der Ständeversammlung für de« IN. Oktober dieses Jahres angeordnet worden. An dieser Wahl haben sich nur die am 4. Dezember 1868 den vorgenannten Gerichtsämtern zugehörig gewesenen Ortschaften zu beteiligen, während die nach jener Zeit diesen Gerichtsämtern zugewiesenen Orte nur in und mit demjenigen Wahlkreise zu wählen haben, welchem die Gerichtsämter angehörten, in denen diese Orte am 4. Dezember 1868 einbezirkt waren. Nach Z 26 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungs blatt von demselben Jahre, 2. Band, Seite 1373) steht es jedem Beteiligten frei, bis Ende des fiebeute« Tages nach dem Abdrucke des Wahlausschreibens in der Leipziger Zeitung sonach bis zum Ä. September ds. Js. gegen die Wahlliste bei dem mit deren Führung beauftragten Organe Einspruch zu erheben, über welchen innerhalb der nächsten 14 Tage von der Verwaltungs behörde zu entscheiden ist. Nach Ablauf dieser 14 Tage sind die Wahllisten zu schließen und es können diejenigen Personen, welche darin nicht eingetragen sind, an der ausgeschriebenen Wahl nicht teilnehmen. Die Herren Gemeindcvorstänoe der Ortschaften in den vormaligen Gerichts- amtsbezirken Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal, Glauchau, Waldenburg, Remse und Meerane, sowie die Herren Gemeindevorstände von Mülsen St. Niklas, Heinrichs- ort und Waldsachsen werden unter Bezugnahme auf ß 14 der Ausführungs-Ver ordnung vom 4. Dezember 1868 (Seite 1380 des angezogenen Gesetz- und Ver ordnungsblattes) hiermit angewiesen, bei Vermeidung einer Ovduungsstrase vo« je LZ Mk. — die Landtagswahlliste ihres Ortes spätestens bis zum 6. September ds. Js. an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen, auch bis zu diesem Zeitpunkte die etwa gegen die Liste erhobenen Einsprüche anher anzuzeigen und die darauf bezüglichen Eingaben mit beizufügen. Glauchau, am 31. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: I)r. Mehnert, Bez.-Ass. Ghlr. Tagesgeschichte. * — Lichtenstein, 2. Sept. Wie alljähr lich, so wurde auch heute der Sedantag hier durch Schulaktus, Platzmusik an verschiedenen Plätzen der Stadt und Frei-Concert im goldenen Helm ausge zeichnet. Die öffentlichen und verschiedene Privat gebäude hatten geflaggt. * — Für Fuhrwerksbesitzer und Radfahrer ist es von Wichtigkeit zu erfahren, daß die Benutzung von rot- und grün-geblendeten Laternen auf öffent lichen Straßen verboten ist. Also wer derartige Laternen hat, weg mit denselben, um nicht mit den Strafgesetzen in Konflikt zu kommen. * —- Heute vor 23 Jahren erreichte uns die Siegesnachricht: „Sedan kapituliert! — Napoleon hatte schon um 4 Uhr morgens Sedan verlassen, „unkenntlich in einen Mantel verhüllt", nur von ein paar Stabsoffizieren begleitet, und war aus der Festung nach dem preu ßischen Hauptquartier gefahren. Bismarck wurde noch im Bett mit der Nachricht überrascht, daß der Kaiser der Franzosen mit ihm eine Unterredung wünsche. Er eilt demselben entgegen, und beide haben hierauf unweit der Maas-Brücke in einem kleinen Arbeiter hause eine längere Unterredung, welche aber erfolg los blieb, da es Bismarck ablehnte, über günstigere Kapitulationsbedingungen für die Armee zu unter handeln, und darauf hinwies, daß rein militärische Fragen zwischen Moltke und Wimpffen zu erledigen seien. — So kam es denn, daß sich der Oberbefehls haber Wimpffen schon in frühester Morgenstunde dazu entschließen mußte, die Kapitulation genau so wie solche durch Moltke entworfen worden war, zu unterzeichnen. Die nachfolgende denkwürdige Depesche vergegen wärtigt das große historische Ereignis am besten: „Der Königin Augusta in Berlin. Vor Sedan, 2. Sept., 1 Uhr 22 Min. nachm. Die Kapitulation, wodurch die ganze Armee in Sedan kriegsgefangen, ist soeben mit dem General Wimpffen geschlossen, der an Stelle des verwundeten Marschall Mac Mahon das Kommando führte. Der Kaiser hat nur sich selbst Mir ergeben, da er das Kommando nicht führt und alles der Regentschaft in Paris überläßt. Seinen Aufenthaltsort werde Ich bestimmen, nachdem Ich ihn gesprochen habe in einem Rendezvous, das sofort stattfindet. Welch eine Wendung durch Gottes Fügung! Wilhelm." — Eine ungemein große Abkühlung der Temperatur macht sich bemerkbar. Innerhalb einiger Tage ist das Thermometer von früh -j- 20 Grad Celsius auf 10, von mittags 4- 29 Grad auf -j- 17 gesunken; das ist ein Sturz von 10 bezw. 12 Grad. Fast glaubt man sich in den Herbst versetzt, vielfach soll in den letzten Tagen früh geheizt worden sein. Auch in dieser Beziehung ähnelt die Jahreszeit jener des vorigen Jahres, es wurde auch damals höchst unge mütlich kalt, bis weitere Spätsommeriage eintraten. Hoffentlich werden wir auch diesmal roch eine große Reihe sonniger Herbsttage genießen können. — Zu der schon oft erörterten Frage, was aus dem von einem Mörder früher abgeschlossenen Le- bensversicherungsvertrage im Falle einer Vollstreckung des Todesurteils werde, äußert sich ein Fachmann wie folgt: „Der kürzlich in Rheinlanden zum Tode veruteilte U. ist seit dem 1. Dezember 1889 mit 6000 Mk. bei einer Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft versichert. Betreffende Gesellschaft hat gleich an deren Instituten die sogenannte Unanfechtbarkeit der Police eingeführt, nach welcher sie verpflichtet ist, bei Ableben eines Versicherten auf jeden Fall die volle Versicherungssumme auszuzahlen, sobald dessen Versicherung 5 Jahre bestanden hat. Im vorliegen den Falle muß die Versicherungssumme unverkürzt gezahlt werden, falls dessen Hinrichtung nicht vor dem 1. Dezember d. I. (Ablauf des fünfjährigen Bestehens der Police) erfolgt. Wird U. früher hin gerichtet, so erhalten die Hinterbliebenen nur die eingezahlten Gelder. — Der Werkmeister-Verband, welcher gegen wärtig in etwa 600 Bezirksvereinen nahe an 25000 Mitglieder zählt, hat auf der letzten Delegierten-Ver- sammlung in Chemnitz verschiedene neue, wichtige Bestimmungen getroffen, die im Interesse des gesam ten Werkmeister-Standes liegen. War bereits schon früher die Einrichtung einer Sterbe- und verschiedener Unterstützungskassen getroffen, sowie eine wirksame Stellenvermittelung ins Leben gerufen worden, so schuf man in der eben erwähnten Versammlung auch eine Feuerversicherung, die im Laufe dieses Jahres in Thätigkeit treten wird. Außerdem wurde die Witwen- und Waisenkasse dahin erweitert, daß von jetzt ab die Witwen verstorbener Verbandskvllegen ohne besonderen Antrag jedes Jahr feste Unterstütz ungen erhalten und zwar mit der ausdrücklichen Be stimmung, daß diese Gaben vorkommenden Falls auch nur von Jahr zu Jahr ausgeschlagen werden können. Bei der Sterbekasse wurde das Sterbegeld von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig gemacht und als höchste auszuzahlende Bestimmung die Summe von 1000 Mark bestimmt. Die wichtigste Bestimmung aber wurde getroffen dadurch, daß der Eintritt neu hinzu-- kommender Kollegen von ihrem Alter abhängig ge macht wird. Wenn bisher das 55. Lebensjahr als Altersgrenze festgestellt war, so wird solche nach dem 1. Oktober das 45. Lebensjahr sein. Als Geburts tag ist somit der 1. Oktober 1848 der Grenzstein für die im September d. I. zur Anmeldung gelan genden Kollegeü: wer vot diesem Tage geboren ist, kann nicht mehr angemeldet werden. In dem Monat August ist jedoch noch die unbeschränkte Anmeldung solcher Kollegen gestattet, die das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Es erhöht sich nach 1. Oktober außerdem auch noch wesentlich der Ein trittsbeitrag. Unter Hinweis auf diese Bestimmungen sei nicht verfehlt, noch dem Verband fernstehende Werkmeister auf diese günstigen Umstände aufmerk sam zu machen. — Die Regierung hatte den Direktor der königl. Industrieschule zu Plauen, Herrn Professor Hof- mann, beauftragt, über die Stellung der sächsischen Textil-Jndustrie' auf der Chicagoer Ausstellung ge genüber der gleichen Industrie anderer Länder Be richt zu erstatten. Der umfängliche Bericht, der na mentlich interessante Bemerkungen über die Entwickel ung der amerikanischen Textil-Jndustrie enthält und gegenüber den meist unsachlichen Berichten vieler Zeit ungen den großen Erfolg der sächsichen Textil-Jn dustrie amtlich bestätigt, ist jetzt der Regierung zuge gangen.
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