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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189506154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18950615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18950615
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1895
- Monat1895-06
- Tag1895-06-15
- Monat1895-06
- Jahr1895
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1895
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Wochen- und RnchrichMM zugleich GtMsts-AuMr flr Kshnimf, Wlitz, KeMirf, MsLstf, Ä Mir», SMüHsski, Mariesm u. Mise». Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. Ur, 136. Fernsprechstelle Nr. 7. Sonnabend- hm 15. Jnni Fernsprechstelle Nr. 7. 1895. Meies Blatt erscheint täglich (außer Sonn« «L Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Marl 26 Pf. — Einzelne NummerUfeunige.^' Vaßellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt !79, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespali« Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Lnnahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BMMtsmchMg. Seit der Anfang des vorigen Jahres erfolgten Drucklegung des Katalogs der hiesigen Bslksbiblivthck ist der Bestand derselben durch die, nachverzeichneten Bücher und Zeitschriften vermehrt worden: I. Dichtungen- Erzählungen- Romane nsw. Daheimkalender. Jahrgang 1875. 1876. 1878. 1879. 1880. 1881. 1895. Gotthelf, Jersm» Michels Brautschau. Gartenlands. Jahrgang 1870. HoffWMM. Der Deutsche Jugendfr. Jahrgang 1877. 1879. HoEev- DsA Zwei Streiter des Herrn. „ „ Zwei Riesen von der Garde. „ „ Der Erbe des Pfeiferkönigs. Heyden. Das Wort der Frau. Köhler. Das Ringlein. Erzählung aus der Zeit des 30jährigen Krieges. Oertel. Wies V«lk redt. II. Band. Rosegger- Peter Mayr, der Wirt an der Mahr. Mmde. Die Familie Buchholz. Boß- Homer'« Ilias. II. Sage, Geschichte- LsbensSeschrsihnng, Geschichte des Homses Schönburg-Waldenburg. 3 Bände. Kaiser. Gustav Adolf, König von Schweden. Kruger. Kaiser Wilhelm II. Köppen. Fürst Bismarck. Ein Zeit- und Lebensbild für das deutsche Volk. 95 Illustrationen. Moltke. Geschichte des deutsch-französischen Krieges 1870—71. Kogge» Gustav Adolf, König von Schweden. „ Sedan-Büchlein. Richter- Mbsrt. Qusllsnbuch für die Geschichte. Sprößer. Deutschlands Heerführer 1640—1894. Tischer. Fürst Bismarck, ein Bild seines Lebens. Wag«e«. 300 Tage im Sattel. Erlebnisse eines sächsischen Artilleristen. 1870/71. Wolf. Geschichten aus Tirol. Zeitz» Kriegserinnerungen eines Feldzugsfreiwilligen aus den Jahren 1870 und 71. Mit 180 Illustrationen und 1 Uebersichtskarte. 4 Bände. Vilmar. Literaturgeschichte. III. Erd «nd Völkerkunde. Buute Bilder aus dem Sachsenlande. II. Band. Oertel. Bilder aus Sachsens Geschichte. IV. RKtrtLkANde. Ruß. Naturwissenschaftliche Blicke ins tägliche Leben. V. Laud- und Forstwirtschaft, Handel mrd Gewerbe. Gtepham Weltpoft und Luftchiffahrt. VI. RechLskuude, Volkswirtschaftslehre, Gesundhsitslshrs. Ebeling- Deutsche Bürgerkunde. HoffmaNU. Deutsche Staatskunde. Gesundhsitsbüchleiu. Gemeinfaßliche Anleitung zur Gesundheitspflege, bearbeitet im Kaiserlichen Gesundheitsamt. VII. Vermischte Schriften. Meinhof« Bibl. Schutz- und Trntzdüchlem. ' Das neue Universum. Die vorstehend verzeichneten Büche? und Zeitschriften werden demnächst in einem Ergänzungs-Katalog'aufgeführt werden. Letzterer ist zugleich mit dem eingangserwähnten Katalog von Anfang nächsten Monats ab an den üblichen Tagen der Ausgabe von Schriften der Volksbiblrothek in der Mädchenschule (I Treppe) ohne besonderes Entgelt zu beziehen. Lichtenstein, am 13. Juni 1895. Dsr Vorsitzende des Bolksbibliothekausschussss. Lange. LsZesMfchLchLs. *— Lichtenstein, 14. Juni. Herr Bürger meister Langs ist vom 15. Juni bis 14. Juli d. I. beurlaubt. In denjenigen Angelegenheiten, zu deren Bearbeitung juristische Befähigung erforderlich ist, wird der Herr Bürgermeister von Herrn Assessor Zimmermann, in den übrigen Angelegenheiten von Herrn Stadtrat Beyerlein vertreten werden. * — II-. Unser diesjähriges Rosenfest, welches, wie schon im örtlichen Teile unseres Blattes bekannt gegeben worben ist, am 30. Juni und 1. Juli statt- findet, wird wiederum eine höchst erfreuliche Neuge staltung erfahren. Von feiten der Maschinenfabrik des Herrn Max Endesfelder ist das gewiß entgegenkommende Zugeständnis gemacht worden, während der beiden Rosenfesttage abends den präch tigen Garten des Hotels zum Goldnen Helm elek trisch zu beleuchten. Projektiert hierzu sind zwei Bogenlampen von je 600 Normalkerzen Leuchtkraft, welche vollständig genügen, um den in Frage kom menden Flächenramn im schönsten Lichtglanz erscheinen zu lassen. Durch bereitwilliges Entgegenkommen mehrerer Grundstücksbesitzer hiesiger Studt wird die elektrische Stromzuführuog mittelst zweier Leitungs- drähte direkt von genannter Fabrik nach dem Helm garten geführt werden. Es sind gewiß anerkennens werte Opfer, welche sich der rührige Wirt des goldnen Helm sowohl, als auch der Rosenverem und Herr Max Endesfelder auferlegen, um die schon hier und in weiter Umgegend bestehende Beliebtheit unseres Rosenfestes durch diese Neuerung um einen beträcht lichen Teil zu erhöhen. Möge aber auch der Himmel zu diesen Festtagen, weiche seit lange schon als wahres Volksfest gelten, ein recht freundliches Gesicht machen. * — Vor einer bösen Unsitte während der Obst zeit sei zeitig genug gewarnt, denn kaum find die ersten Kirschen auf dem Markte erschienen, so greift auch wieder die alte Unsitte um sich, dis Kerne auf Fluren, Treppen und Bürgersteigen achtlos wegzu werfen. Nicht lange wird es dauern, bis wieder da und dort Unglücksfälle zu verzeichnen sind, die diese üble Angewohnheit zur Folge hat. Wen ästhetische Rücksichten nicht abhalten, einer alten Unart weiter zu frühen, der sollte wenigstens durch dis Rücksicht auf Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmt werden, von dieser Unsitte Abstand zu nehmen, und wer es nun durchaus nicht unterlassen kann, gleich auf offener Straße, wo er geht und steht, das Obst zu verzehren, der möge zum Mindesten die Vor sicht gebrauchen, die Kerns nicht auf den Bürgersteig, sondern auf den Straßeuhamm zu werfen, wo sie weniger gefährlich sind. Die Unachtsamkeit kann unter Umständen auch sehr teuer zu stehen kommen, denn Jeder haftet für den Schaden, den er so anrichtet. * — Beim Nahen der heißen Jahreszeit seien die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, den Hun den, welche den ganzen Tag an der Kette liegen müssen, ordentliche Pflege angedeihen zu lassen, sie mehrere Male am Tage mit frischem Wasser zu versehen und die Hundehütte gründlich zu reinigen. Namentlich die Landbewohner seien zur Besorgung dieser Maß regeln ermahnt. Es ist nachgewiesen, baß in den Meisten Fällen dis Tollwut durch Vernachlässigung der Hunde entsteht. * — Die Gerichtsfsrien beginnen am 15. Juli und enden am 15. September d. I. Während dieser Zeit werden gemäß 8 202 des Gerichtsverfassungs gesetzes vom 27. Januar 1877 nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: 1. Strafsachen, 2. Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, 3. Meß- und Marklsachen, 4. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Urberlassung, Benutzung und Räu mung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Mietsräume eiugeörachten Sachen, 5. Wechselsachen. 6. Bausachen, wenn über die Fort setzung eines angefangenen Baues gestritten wird, 7. Anträge auf Unterbringung verwahrloster Kinder. Auf Antrag kann das Gericht auch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Der Lauf einer Frist wird durch die Ferien gehemmt. Der noch übrige Teil der Frist beginnt mit dem Ende der Ferien zu laufen. Fällt der Anfang der Frist in die Ferien, so beginnt der Lauf mit dem Ende derselben. Aus den Lauf der Notfristen und die Fristen in Feriensachen sind die Gerichtsferien einflußlos. Ferner sind die Ferien auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungs- verfahren, das Konkursverfahren, die Erledigung der das Genossenschaftsregister und die Liste der Genossen betreffenden Angelegenheiten und die Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, sowie auf die Justizverwaliungsangelcgenhsiten, einschließlich des Kastenwesens, ohne Einfluß, ebenso auf die Ver pflichtung der Gerichtsvollzieher, die ihnen erteilten Aufträge zu erledigen. *— Die Botschaften von den längeren und läng sten Halmen gehen jetzt wieder durch die Blätter. Aus Graupaer Flur meldet man von einem auf ganz leichtem Boden gewachsenen Rogger-Halm in der Höhe von 2 m 20 om; übertrumpft wird derselbe aber schon wieder durch einen Halm aus Lassow, von welchem ein Berliner Blatt erzählt und welcher von der Wurzel bis zur Spitze der Aehre ein Länge von 2 w 39 ein aufweist. Außerordentlich groß ist ferner auch der FntterreichtUM dieses Jahres. In der Um gebung von Meißen fand man dieser Tage- wie von dort berichtet wird, über 170 om hohe Gräser. *— Am 13. Juni vor 370 Jahren fand Luther's Trauung mit Katharina von Bora statt. Noch ein Jahr vorher halte der große Reformator der Frau Argula von Siauffen, die ihn durch Spalatin hatte auffordern lassen, sich zu vermählen, geantwortet: „Mein Herz und Sinn ist fern vom Heiraten, weil ich täglich meinen Tod erwarte und daß ich als Ketzer werde hingerichtet. Indessen will ich Gott kein Ziel seines Werkes in mir setzen und mir auch selbst nichts Vorsitzen." In diesen Worten liegt klar ausgesprochen, was ihn vom Heiraten abhielt. Er wollte nicht an seine unsichere Existenz eine Frau knüpfen, die nach seinem Tode ohne Mittel war. Damals schon weilte die am 4. April 1523 aus dem Kloster Nimptschsn entflohene Katharina von Bora in Wittenberg bei dem Stadtschreiber Philipp Rei- chenbach. Luther hatte drs Absicht, sie mit dem Orla münder Pfarrer Dr. Macias zu verheiraten. Das war aber ganz gegen ihren Willen. Sie ließ durch- blicken, daß ihr Luther oder Amtsdorf lieber wären. Ersterer war unterdessen zu anderer Meinung über das Heiraten gekommen. Am 10. April 1525 rät er selbst Spalatin zur Ehe und schreibt dann: „Ich dränge mit so vielen Gründen andere zur Ehe, daß ich nächstens selber hiezu mich bewegen lasse, da meine Feinde nicht aufhören, diesen Lebensstand zu verdammen und unsere Naseweisen täglich darüber zu spotten." Am 4. Mai ist das Verlöbnis bereits vor sich gegangen, denn Luther schreibt unter diesem Datum an seinen Schwager, den Mavsfcldischen Rat Rühel: „Und kann ichs schicken, ihm (Thomas Müntzer) zum Trotz, will ich meine Käthe noch zur Ehe nehmen, ehe denn ich sterbe, wo ich Höre, daß sie fortfahren." So vollzog denn am 13. Juni 1525
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