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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191905184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-18
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.05.1919
- Autor
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tf- i » 1S?9 Sonntag, den 18 Mai «L 11S i omrttje Ken wollen. 7. y. «li iten 2. 3. 4. 5. 6. !ten. nitr.) ^uisickls- ot, wovack sollen, «iuö irunedme«. Ken Creciit- ie^enwertes it. tSvorf , 9 Uhr Haupt» i, danach Brichte rgottesdienst lolg. M folgenllr rrwie- 1 wie me, en- öen ter, r,ts, Bezirksverband. Rr, 378. Klei. Alle Kleinhändler des Bezirks, die in Zukunft bei der Zuteilung von Kommunalware berücksichtigt zu werden wünschen, und bereits mit Waren der in Frage kommenden Art gehandelt haben, werden hierdurch ausdrück lich auf die neuen Richtlinien nnd Lieferungsbedingungen der Reichsbeklei- dungsftelle für den Bezug von Textilwaren 'vorn 1. Mai 1919 (Mitt. dec R. B. St. vom 3. Mai 1919 Nr. 17/18) hingewiesen. Die Richtlinien können beim Bezirksoerband und den Bezugsscheinstellen eingesehen werden Da die Festsetzung, wer bezugsberechtigt sein soll und in welchem Um fange, dem Bezirksverbande nach Anhörung von Vertretern aus dem Kreise der Kleinhändler seines Bezirks obliegt, wollen sie insbesondere für eine ge eignete Vertretung sorgen. Die Namen der Vertreter sind unter gleichzeitiger Angabe der Warengattung bis zum 21. dS. Mt,. hierher anzuzeigen. Glauchau, am 15. Mai 1919. Amtshauptmann Freiherr von Weick. Hohndorf (Bez. Chemnitz), den l7. Mai 1919. Der Borfitzende. Schuster, Gemeinde-Borst. 2 ierrsteiu. ltag 9 Uhr Pre- meindl. Wasserleitung. Beschlußfassung wegen Errichtung eines massiven Schuppens für das Wasserwerk. 8. Die zu errichtende Gemeindelehranstalt betr. 9. Autooerbindung Zwickau-Oelsnitz betr. 10. Neufestsetzung der Geschäftszeit im Gemeindeamt. luberg. .dienst, N Uhr Uskussionsabend, eingeladen sink. ligung. Ab«. Oeffestliche Sitzung des Gemeinderates zu Hohndorf am IS. Mai 1919 abends 6 Uhr im Zeichensaale der hiesigen Schule. Tagesordnung: Entschließ wegen ev. Steuerfreiheit der unteren Gemeindesteu-rklassen. Gesuch des Vereins für naturgemäße Lebens- und Heilweise Hohndorf- Rödlitz um Errichtung eines Freilicht-Schwimmbades in Hohndorf. Bewilligung eines Fluraustausches zwischen Hohndorf und Röblitz. Bauliche Herstellungen in einem Gemeindegrundstücke. Ansuchen des Vereins der Gartenfreunde hier um Anschluß un die ge» Versteigerung von Holz aus den Heeres beständen im Hasengelände Gröba—Riesa. , Die für 5. Mai 1919 angesetzt gewesene Versteigerung von Heereshölzern auf dem Hafengelände Gröba—Riesa wird am Donnerstag, den 22. Mal, von vormittag 9 Uhr an und, wenn erforderlich, noch am nächsten Tage abgehalten werden. A «".?E^röffentlichten Bedingungen (siehe Sächs. Staatszeitung vom 16. Apnl 1919) wird noch hinzugesügt, daß diese Hölzer zum größeren Teil an Industrie und Handwerk, zum kleinen Teil dem Wohnungsbau zu- geführt werden sollen. Der Wohnungsbau wird in kurzer Zeit aus anderen sächs. Holzbeständen nach Möglichkeit befriedigt werden Der Zuschlag wird nur an S-lbstverbraucher erteilt. Nichtselbstverbrauchec werden von der Bietung ausgeschlossen. ' Verladung der erstandenen Hölzer vom Lager, sei es auf Geschirr oder auf Bahnwagen und alle damn verbundenen Arbeiten sind aus Grund früherer Vereinbarungen von dem Lagerhalter vornehmen zu lallen auk dessen Platz die erworbenen Hölzer eingelagert sind zu laßen, aus M. Ab,uh- muß WAch-u- dl- W. d-. L Dresden, am 14. Mai 1919. Reichsverwertungsamt. Landesstelle Sachsen. MM 'l^ud - PÄ°N°N Pkd. M.H- 2 - PId. Brotmarkenbezugkarte Nr. 91 bis mit 38 . Der Otrsernäbrvngsausschutz für Callnberg. er Zuschüsse stsb teuer soll 1250000 Millionen Mark . rk. Für Abfin» aatlicken Kohlen» dentltchen Haos- iqen« der Braun» Mlltonen Mark. Früher Wochen-und Nachrichtsblatt ««MaU » «MI. Mr «Ml »Ml kl Wdl SM« »El vamiXt »» kl«« LMck AwtM, 1^ WaMsa. Wävptl al MM . Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadtrat zu Llchtenstem «darf. eoiatgottesdienst. n Abteilung 5. und 6. Schul frauen. ugcndbund für Gemeinschaft?» nnck 8 46 des Einkommensteuer« Diejenigen Beitragspflichtigen, denen m ^xgZnzungssteuergesetzes gesetzes vom 24. Juli 1900 bezw. nach 3 ^.^ändigt werden können und vom 2. Juli 1902 ein Steuerzettel nicht hat 0 ^»hen sich wegen Mit- die ihrer Steuerpslicht hier nachzukommen y en^^ teilun g des Schätzungsergebnisies sofort in hiesiger meldem 1. Staatselnkammen« und Der am 3V. April füllig gewesene Ergü nzungsfteuertermi« ist sofort und spam^ b.,B»m„d»ng dl. hi°^SI°dqk.,«-Iun«hm- Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der Staatsetnkommen- und Ergänzungssteuer -Mettel auf das Jahr 1319 beendet worden ist, wird folgendes bekannt gemacht n- Mwalaudsschmalt auf Landesfettkarte, Abschnitt l an der oberen rechten Ecke, 50 Gr. 60 Pfg. Nr. 1—635 bei Fleischermeister Brosche, Nr. 636—1154 bei Dietz, Nr. 1155—1760 bei Hugo Schubert, Nr. 1761—Ende bet Auna verw. Schubert. «eg, ans L. M. K. A, Abschnitt 7. 1, 0. Pfd. 13 Pfg. Beekemfsstelle Bürgerschule. Montag von 3—5 Uhr, Würze in Flaschen 3,50 Mark, Kaffee-Ersatz in Päckchen 1,15 Mark, Eitabletten, Stärke-Ersatz, Knochenbrühwürfelmasse Pfund 90 Pfg., Senf in Gläsern, Waschseife '. Stück 4,25 M., Waschpulver 1 Paket 60 Pfg., Weinessigextrakt 1 Flasche 2,50 Mark, Knochenbrühextrakt „Plantox" 1 Büchse 85 Pfg., Griebenbrotausftrich, 2 Pfd.-Dose 5,25 Mark. Semüfekouserre«: Ortslebensmiltelkarte: Kohlrabi in Scheiben, Dose 1,60 Mk, Spinat, Dose 1,05 Mk., junge kleine Ka rotten, Dose 2,20 Mk., geschnittene Karotten, Dose iFv Mk., Brechspargel, Dose 2,40 Mark. Die beim letzten Verkauf mit Ge müsekonserven belieferten Personen können diesmal nicht mit berück sichtigt werden. HdtUOabe der neuen Lebensmittelbezugkarten H gegen Vorlegung der Brotkarte und Abgabe der abgelausenen Karten A. Montag oorm.und zwar die Nummern l bis 300 von 9 bis 10 Uhr, 301 bis 600 von 10 bis 11 Uhr, 601 bis YOO von 11 bis 12 Uhr, 901 bis 1200 von 12 bis I Uhr in der Bürgerschule, 1201 bis 1500 von 9 bis 10 Uhr, 1501 bis 1800 von 10 bis 11 Uhr, 1801 bis 2100 von 1l bis 12 Uhr, 2101 bis Ende von 12 bis 1 Uhr im Lebensmittel- amt. Die Ausgabe der » gestempelte« Karte« * (für stil- lende und werdende Mütter) erfolgt «ur lm Lebensmittelamt. Mmetaffelverkanf findet am Dienstag statt. . Rlkttft in MN Mlnltilln tu MM« Montag, den 19. Mai Familiennamen A—D von 9—10. E-H 10-11, I-K 11-12, L—M S—4, R-R 4 bis 5 Uhr. Dienstag, de« 20. Mai. S, Sch, St. 9—10 Uhr, T—Z 10—11 Uhr. Zkohlenzusatzkarten für Landwirtschaft und Kleingewerbe sind Dienstag Nachmittags besonders zu beantragen. . Stadtrat Lichteuftei«, am 17. Mal 1919. Oeffentliche Sitzung des Rats- und Stadtverordneten-KolleginmS MUputag, den 19. Mai, abend 7 Uhr im Saale der „Goldene« Sonne". Tagesordnung: Beratung des Haushaltplanes für das Jahr 1919 Lichtenstein, am 17. Mai 1919. Der Ratsvorfitzende. Oeffentliche Impfungen in Lichtenstet». Im Jahre 1919 sind impfpfllchtig: 1. Alle im Jahre 1918 geborenen Kinder, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben (Erstimpfung). 2. Alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt, welche in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden find (Wiederimpfung). 3. Alle diejenigen Kinder, welche im vergangenen Jahre der Impfung vorschriftswidrig entzogen geblieben, ohne Erfolg geimpft oder wegen Gefahr PK Leaen oder Gesundheit zurückgestellt worden sind. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen finden im Saale de« Gast hufes „GoldnerHelm"am «lttmoch, de« 21 «al 1919 palt und zwar für die Wlederlmpfti«ge Mädchen ^.3 Uhr und Knaben 4 Uhr und für alle Erftimpfliuge um ^5 Uhr nachmittag«. Die Nachschau der Geimpften erfolgt am 28. Mal 1919 zur gleichen IM lm genannten Raume. Eltern und Pflegeeltern werden hierdurch aufgesordert, ihre impfpflich- Ilgen Kinder reingewaschen und mit sauberen Kleidern zu dem Termin zu düngen bezw. zu schicken. Befreiungen von der Impfung sind am Impstage durch Vorlegung ärztlicher Zeugniffe nochzuweisen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphterie, Kroup, Fkcktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. Dem Impfarzte ist vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten der Kinder Mitteilung zu machen. Entziehung von d« Impfung bezw. Nachschau werden nach dem Reichsimpfgesetze bestraft. Siadtrat Lichtenstein, am 16. Mai 1919.
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