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«MN U »M uncl Umgegend Amis Mr die Königliche AmtshLUplmannschast Meisten, JnsertisnSpreis 15 Pjg. pro sünsgeipaitsne KorpuSzeiie. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarifcher Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Mit lansk«dkr Uutkrhallilngs-Gomau-jKeilage, wöchrntlicher illustrierttr Keilage „Welt im Kild" und monatlicher Keitaze „Zlusere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zfchunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zfchunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unfere LandaustrSger bezogen 1,54 Mk. V) H Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I H Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie Mr das König- n»- Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsclrukf, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf. Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Möhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Danneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen., Ar ,34. Dienstag, cien 18. Dovember 191z. 72. ^akrg. Umtlicker Oeil. Ergänzi«ngsu>ahl für die Handels kammer z« Dresden. Für die in diesem Jahre stattfindende Ergänzungswahl für die Kandetskammer zu Dresden sind zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 in der 19. Wahlabteilung, umfassend die Amtsgerichts bezirke Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff 2 Wahtmänner zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt nach Belieben der Wahlberechtigten entweder Montag, den 24. Dovemöcr dieses Jahres im Standesamtszimmer des Rathauses zu Lommatzsch oder Mittwoch, den 26. November dieses Jahres im Hotel Stadt Dresden zu Mojsen oder Areitag, den 28. Wovember dieses Jahres im Hotel zum weißen Adler zu Wilsdruff jeweils von vormittags 11 Uhr bis 2 Uhr nachmittags; jedoch darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt für die Kandetskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staats- oder Reichsangehörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von U 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben, und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerke kein selbständiges Handelsgewerbe betreiben; 2 die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerk ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und vor der Urwahl entweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahlleiter die Erklärung ab geben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 3. die im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbe unternehmungen; die unter 1—4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahlabteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte cl des Katasters) von über 3100 Mark eingeschätzt und nach der Revidierten Städte- bezw. Landgemeinde ordnung (Z 44 bezw § 23 3—§) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gemeindewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Ver treter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter b) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; c) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; cl) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wählmännern sind nur diejenigen zur Kandetskammer wahl berechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichsangehörige sind. Die Wahlberechtigten haben sich bei Ausübung der Wahl zu den festgesetzten Zeiten beim Wahlvorsteher anzumelden und auf Verlangen ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Meißen, den 7. November 1913. s» 1315 VII. I)ie Königliche Amlsyanptmannschaft. Vie näcktle Nummer unseres Mattes kommt cies LuKtags wegen in Wegfall uncl »rlckeint wie üblick am Freitag »bencl. Oenktpruck für Gemüt uncl Verstauet. Glücklich, wem die Tage fließen Wechselnd zwischen Freud und Leid, Zwischen Schaffen und genießen, Zwischen Welt und Einsamkeit. Geibel. Aus Ztaät uncl Lancl. Mitteilungen aus dem Lejerkreije für dicje Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 16. und 17. November. Sonnenaufgang 7-° (7-°) S Mondaufgang 5°' ( 6°^ N. Sonnenuntergang 4°" (4^) !! Monduntergang 10^ (H"j V. 16. November. 1632 Tod Gustav Adolfs von Schweden bei Lützen. — 1766 Komponist Rudolf Kreutzer in Versailles geb. — 1855 Dichter Josef Laufs in Köln geb. 17. November. 1632 Gottfried Heinrich Graf v. Pappen heim, Kaiserlicher Feldherr im 30jährigen Kriege, gest. — 1776 Geschichtschreiber Friedrich Christoph Schlaffer in Jever geb. — 1906 Erlaß Kaiser Wilhelms II. über die Fortsetzung der sozial- Politischen Gesetzgebung. Merkblatt für den 18. November. Sonnenaufgang 7^ i! Mondaufgang 7" N. Sonnenuntergang 4°^ I! Monduntergang 12" N. 1827 Erzähler Wilhelm Hauff in Stuttgart gest. — 1832 Polarforscher Adolf Erik Nordenskjöld in Helstngfors geb. — 1S00 Schriftsteller und Dichter Ernst Eckstein in Dresden gest. — Dum Muß- und Weitag. Wenn die Schalten länger, die Nebel dichter werden, wenn um kahle Bäume der herbstliche November- Wind schauert und mit harter Hand die trocknen Zweige bricht, dann komnien auch dem Menschenherzen ost schwermütige, nachdenkliche Stunden, in denen uns der ganze hastige und nervöse Lebenskampf, in dem wir uns das ganze Jahr über befinden, schal und zwecklos erscheinen will; in denen uns überhaupt alles das, an dem das Menschenherz sonst mit Eifer und Energie hängt, nicht des Lebens und Begehrens wert gelten möchte. Das ist di« Stimmung, die uns auf eine rechte, innere Feier des Buß- und Bettages vorbereitet. Morgen schon naht er heran, und wenn dann die Glocken unserer Gotteshäuser die christliche Gemeinde zu Andacht nnd Buße versammeln, dann sei jeder eingedenk, was man am heutigen Tage von ihm verlangt. Reue und Zerknirschtheit über die eignen Fehler sollen wahr und lies innerlich empfunden sein; das nur ist die rechte, aufrichtige Buße. Menschliche Leidenschaften, Hader und Fehde sollen an diesem Tage schweigen. Sind wir doch allesamt Sünder und in unserem Tun und Treiben den Fehlern und Ränken der Welt ver- sollen. Damm sei uns der Bnß- und Bettag ei« Tag, an dem all' «nser Denken und Trachten einer innerliche» Einkehr gewidmet sei, einem schonungslosen Erkennen alles dessen, was «»S a» Fehlern und Sünde» Nicktamlticber Oeit. anhaftet. Und damit verbunden sei uns der ehrliche Vorsatz zur Besserung, zur Reinigung unserer Seele von allen ihr anhaftenden Schlacken. Dann nur erfüllt der Buß- und Betrag als solcher seinen Zweck, dann auch werden uns nur die Worte des Seelsorgers als eine vertrauenerweckende und einen Lebensmut kündende Verheißung gellen können, die Gottes Hilse und väterliche Fürsorge allen jenen verkündet, die sich ernstlich be mühen, seinen Lehren und den von ihm gelehrten Lebenspjaden zu folgen. — Aas Jahr der Völkerschlacht. 15. November: Der französische senat beschließt eine abermalige Aushebung von 30000O Mark. — Sächsischer Landtag. In der Zweiten Kammer fand am Freitag die Wahl und Konstituierung der De putationen statt. Auf Antrag des Abg. Hettncr (natl.) wurde von der nach § 23 der Geschäftsordnung bestimmten Zusammensetzungen der Deputationen abgewichen und die Deputationen mit 18 Mitgliedern besetzt, mit Ausnahme der Rechenschaftsdeputation, die nur 15 Mitglieder aufweist. Die Kammer nahm hierauf einstimmig und ohne Debatte die gedruckt vorliegenden Vorschläge über die Zusnmmen- setzung der Deputationen an. Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung, während welcher sich die Deputation konstitu ierte, gaben die gewählten Vorsitzenden die Zusammen setzung der Deputationen bekannt. Vorsitzender der Be schwerde- und Petitions-Deputation ist Abg. Hettner (natl.), der Rechenschaftsdeputation Abg. Fräßdorf (Soz.), der Finanzdeputation Abg. Hähnel (kons.), der Finanzdepu tation 6 Abg. Gleisberg (natl.) und der Gesetzgebungs kommission Abg. Spieß (kons.). Damit war die Tages ordnung erschöpft. Der Präsident teilte noch mit, daß die Arbeiten der Finanzdeputation so gefördert werden sollen, daß noch vor Beginn der Weihnachtsferien die 1. Lesung des Etats beendet werden kann. Die allgemeine Vorbe- ratung des Etats wird bereits für nächste Woche in Aus sicht genommen. Nächste Sitzung Montag nachmittag 3 Uhr: Allgemeine Vorberatung über das Dekret Nr. 11 betr. Ge setzentwurf wegen der vorläufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1914. — Die Erste Kammer trat am Freitag vormittag zu ihrer ersten öffentlichen Sitzung zusammen, in der die Wahl der vier Deputationen vorgenommen wurde. Die vorliegenden Anträge wurden einstimmig und debattelos angenommen. Danach sind ge wählt zum Vorsitzenden der ersten geschäftsgebenden De putation: Staatsminister Dr. von Metzsch-Reichenbach, der zweiten Finanzdeputatton: Prinz Johann Georg und Ober bürgermeister Dr. Beutler-Dresden, der dritten Rechnungs- deputation: Oberbürgermeister Keil-Zwickau und der vierten Petitionsdeputation: Geh. Rat Kammerherr von Schönberg. — Die Kinverteivnngen Dresdens dürften noch nicht so bald zum Stillstand kommen, und in nicht zu ferner Zeit schon wird man wieder an einen großen Kreis von Gemeinden herantreten, um die Eingemeindung derselben vorzubereiten. Was im Elbtale zwischen Mügeln und Coswig liegt, einschließlich der Gemeinden auf den Höhen um Dresden, soll nach und nach wirtschaftlich und politisch mit Dresden verschmolzen werden. Dies der Wunsch und Wille des obersten Leiters der sächsischen Residenz, und es ist nicht zu bezweifeln, daß Rat und Stadtverordnete ihr» zustimmen, wenn er mit geeigneten Vorschlägen kommen wiid. Freilich so billig wie seinerzeit Striesen und Strehlen sind Einverleibungen für Dresden nicht mehr, schon 1903,. als man Dresdens Grenzen durch Eingemeindung von zwölf Vorortsgemeinden erweiterte, mußte die Residenz mehr Zugeständnisse machen, und Reick und Tolkewitz, die zuletzt an die Reihe kamen, haben der Stadt noch größere Opfer gekostet. Die einzelnen Gemeinden haben aber mehr und mehr gelernt, daß sie viel erreichen können, wenn sie recht erkennen, welch begehrenswerte Objekte sie für die Großstadt sind, die sie haben muß. Aus diesem Grunde versteht man das ablehnende Verhalten einzelner Gemeinden um Dresden gegenüber allen Sirenenrufen, wie beispiels weise das von Löschung und von Briesnitz Die Ver tretungen dieser Orte wissen ganz genau, was für sie auf dem Spiele steht und daß es notwendig ist, sich erst ein- verleibungsreif zu machen, ehe sie auch nur die Verhandlungen beginnen. Blasewitz hat sich beispielsweise in den letzten zehn Jahren Einrichtungen geschaffen, die ihre Einwohner die Großstadtangehörigkeit gern vermissen lassen. In Losch- witz nimmt der Grundbesitz und dessen Vertreter im Ge meinderat eine vollständig ablehnende Stellung gegenüber der Einverleibung ein und auch in Briesnitz ist man nach reiflicher Erwägung des Für und Wider zu der Ueber- zeugung gekommen, daß man sich seine Selbständigkeit so lange als nur irgend möglich erhalten soll, wenn auch einzelne aus begreiflichen Gründen mit dieser ablehnenden Stellungnahme der Gemeindevertretung nicht einverstanden sind. Die Sonderwünsche einzelner müssen aber vor denen der Gesamtheit zurückstehen, und vor der Aufnahme von Verhandlungen mit Dresden gilt es, sich so auszubauen und auszugestalten, daß man nicht allmsehr gegen andere Vorstädte zurücksteht, die großzügiger und weniger bedacht- sam vorgegangen sind. — Air „Sachsen" im Dienste der Meichsmarine. Vom 1. Dezember ab ist das Luftschiff „Sachsen" auf vier Monate an die Neichsmarine vermietet worden, um, geführt von der Dela gbesatzung, unter Leitung des Direktors Dr-