18 L7 § - - -- l 15. IM -7 15. Sept. - . 6 6 '-'>'. - - 6^ .7-^ ^st<6. vollständig an Anlagen bis zum 31. Mätt 1863, - I L. ME . pflichtet ist, zu berichtigen. : ' - . - 7; - 7 v g Wer sich' nach Ablauf eines jeden der vorbemer'kten Termine mit der Abführung seines TerminbeAa- geS in Rückstand befindet, hat sich nach 8 41 des Regulativs als erinnert zu betrachten und der erecu- tivischen Einziehung seines jed^maligen Restes zu-gewärtigen. " . Framkeubexg, am 2. März ^1863. D e-r St sth t P S 1 Hst I st M-1«rr, Brzrmstx» .1!'/! Anctionsbckanntmachnng. Seiten deö unterzeichneten Gerichtsamtes sollen künftigen * » März R8«S von Vormittags 9 Uhr an und die darauf folgenden Tage, die zur EoncurSmaffe deS Kurz« u«d Ga- lanttriewaarenhändlerS Christian Guttkieb Fugmann hier gehörigen Kurz- und Galgnterdywaaren in den beiden GeschäftSlocalen des Gemeinschuldners, ^nd zwar -MnHhst in dem innere Klostocstraße Der Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Karl Gottlieb Enge in Auerswalds beabsichtigt auf der zu seinem Gute gehörigen Feldparzelle 762 des Flurbuchs eine Ziegelei zu errichten. . Mit Bezugnahme auf § 26 de» Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 wird solches uudurch öffent lich bekannt gemacht und Jedermann aufgesacdert, etwaige nicht auf PripatrechtStiteln beruhende Ein sprüche dagegen' bei deren Verlust binnen 4 Wochen und längstens bis - zum älter» April dieses JahreS 77'' I bei dem unterzeichneten Königlichen GerichtSaMte mündlich oder schriftliche anzubringen. Frankenberg, am 2. März 1863. / i^- Das Königliche G e t i ch t S a m t daselbst. ' - - Wtogenrd., ' 7 . -.'7/ --,15. Sept. -'-.st : st'^ st.-st- - n-- st. /, - den Anlageneinsammler, welcher nur Mr einmaligen EinkichjrMg auf jeden TnMst Ättttwochs, den 4. März. 1863. Bekanntmach u n g Nachdem die regulativmäßige jährliche Äkevifion des Communuulageppatgst^rS, erfotzt ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß der Anlagepflichtigen-gebracht, dafl einnsi jeden Derselben durch Steuerzettel, welche in den nächstfolgenden Tagen, äusgMbe»^ werden sollen, der Einzel-7und Gesammt- betrag der von ihm im strafenden Jahre zu entrichtenden Anlagen notifitirt werden wird, haß auch au ßerdem daS Cataster bis zum 21. März d. I. an Rathsstelle während der ErpeditionSstupden ftir einen jeden Anlagepflichtigen zur Einsicht in Bezug auf. die Abschätzung seiueSeignen Einkommens.bereit liegt. Die Durchsicht des vom Einsammlep zu haltenden Heberegisterö ist verboten und darf vom Ein sammler nicht gestattet werden. , .. KtMige SreLtHvat§oH,n find bsynefl 14 Lagers und spätestens bis 7 " , ,7 - - " zum 2L. Mürz d. Z. .i-st.-- . schriftlich oder mündlich bei ünS anzubringen und.gehörig zu begründen. - ; - , . - . Nach Ablauf vorbemerkter Reklamationsfrist werden Reclamationen gegen denEink^mmeasansatz eineS Anlagepflichtigest für daS laufende Jahr nach 8 32 des Regulativs nicht mehr angenommen. Nach Maßgabe des ausgestellten. HaushaltplanS sind im lausenden Zähre 24 Anlagen zu entrichten und hiervon