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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 19.11.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187311190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18731119
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18731119
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-11
- Tag1873-11-19
- Monat1873-11
- Jahr1873
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W73. 13K FrankenÜLM Rachrichtsbllltt iiorx Amtsblatt des Kömgl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Nzr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Frankenberg, am 18. November 1873. 'tg n sind rg. Thränen kürzester Iller'sche beziehen icht. sei da» ist em» Fällen ch ein« iSlichen , auch «erden, oll ihre Guben «Non xs- i«. Es wird der öffentlichen Meinung in unserer Stadt und unserem Wunsche entsprechen, wenn morgen, Mittwoch, den 19. November, während des zum Gedächtnisse Sr. Majestät unseres unvergeßlichen Königs Johann stattfindenden Trauer gottesdienstes von Nachmittags 3 Uhr an die Kaufläden und Werkstätten geschlossen und irgendwelche Beeinträchtigungen der Trauerfeierlichkeit vermieden werden. Der Stadtrath Meltzer, Brgrmstr. berg. W syrutz. yer'sche er lang- «g und enllichen ken den und Bezirksauzeiger Mittwoch, den IS. ReveMr. m 8aww. Mrsode, nten, von I*. -40 Stücks' ;t. keckes l, irche zu 5 Ngr. mke, 'S- in 's Fa. :en als pfweh, icht. I Thlr. Die frühere CorrertionLrin Marie Minna Resch aus Schloßchemnitz, deren jetziger Aufenthalt hier unbekannt ist, hat sich auf eine ge gen sie vorliegende Anzeige zu verantworten und wird daher geladen, ' -en 2S. November 1873 Vormittags 1v Uhr an hiesiger GerichtSamtSstelle zu erscheinen. Alle Criminat« und Polizeibehörden aber werden ersucht, die Resch im BetretungSfalle aus diese Vorladung aufmerksam zu machen und anher zu weisen. Frankenberg, am 17. November 1873. , D a S K ö n i g l i ch e G e r i ch t S a m t. , Wiegand. An die Hemn Friedensrichter und Gemeindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Frankenberg. Die Abhaltung der nächsten Versammlung der Gemeiudevertreter Behufs der Besprechung über Gemrindeangelegenheiten soll künftige« Montag, den 24. November d. IS., Nachmittags 2 Uhr in der Nerge sche« Restanration zu GunnerSdorf abgehalten werden. Zur Theilnahme an dieser Versammlung werden nicht nur die Herren Friedensrichter und Gemeindevorstände, sondern auch di« OrtS- gerichten und übrigen GemeinderathSmitglteder äufgefordert. - - » i , MkUÄ« Ms WskrMng besonderer Angelegenheiten sind bei dem Unterzeichnet«» längstens Drei Tage vor der Versammlung münd lich oder schriftlich anzubringen. KöniglicheS SerichtSamt Frankenberg, am 17. November 1873. Wiegand. Bekanntmachung, die Eichung von Waagen re. betr. Durch den jetzt (im Schießhause) hier aufhältlichen Herrn MechanikuS I. M. Bellger bittet sich Gelegenheit, Waagen u. s. w. zur Prüfung und Reparatur, sowie zur vorschriftmäßigen Eichung bringen zu lassen. Frankenberg, am 17. November 1873. > D e r S t a d t r a t h. , , Meltzer, Brgrmstr. ... , Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Da officiellen Miuheilungen zufolge die Rinderpest neuerdings auch in Nicderösterreich (Ober-St. Veit bei Wien) auSgebrochen ist, so haben aus die Einfuhr von Wiederkäuern aus Niederösterreich bis auf Weiteres nicht mehr dir Bestimmungen unter 3, sondern unter 4 der Berornung vom 24. Juli dieses JahreS Anwendung zu leiden. ES ist daher die Einfuhr von Wiederkäuern auS Niederösterreich mit Ausnahme von Rindvieh der grauen Race (Sleppenvieh), dessen Einfuhr nach der Bestimmung unter I der angezogenen Verordnung unbedingt verboten lttbt, nur über Bodenbach und Zittau gegen Beibringung eines amtlichen Zeugnisse», wodurch nachgewiesen wird, daß die betreffenden Thiere unmittel bar vor ihrem Abgänge mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte gestanden haben und daß 20 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht hersckt, sowie untrr der Bedingung gestattet, baß der Transport durch seuchenfreie Gegenden erfolgt ist und die betreffenden Thiere beim Uebergange übe, die Grenze vom BezirkSthierarzte untersucht und gesund befunden worben sind. Dresden, den 12. November 1873. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Walltvitz. Jochim. Mahnruf gegen die Auswanderung nach Brasilien Von vr. H. Schentke in Berlin ist eine Druckschrift: „Mahnruf gegen die Auswanderung nach Brasilien" erschienen, welche nach sachverständigem Urtheil« die Zuständ« der Auswanderer«Ansiedelungen in Brasilien und da» traurige Schicksal, wrlchem die nach diesem Lände AuSwandernden fast ausnahmslos entgegengehen, in der Hauptsache zutreffend schildert. Hierauf wird andurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, baß dem Reichskanzleramt di« Verbr«itung gedachter Schrift in weitere« Kreisen als nützlich und wünschtnSwerch erscheint. 1 Frankenberg, am 18. November 1873. " D e r S t a d t r a t >h Meltzer, Brgrmstr.
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