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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 10.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187312106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18731210
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18731210
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-10
- Monat1873-12
- Jahr1873
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liothtk. S. )er rhein.- PraxiS der ser. Krell, asanstalten. , Die Bil ge und die i Arbeiter, r. — An- n Amei- r stärkere Frankenberger Nachrichtsklatt und Bezirksanzeiger. erhalten ichc auch Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. iS von 5 haben bei Erscheint wöchentlich drei Mal. BierteljLhrlich 10 Nzr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. e-erlage wird für iebe man rar >874 der dergl. re durch kreiberg enpapiere »er Stadt "rpedition ung von d der e. IS 7 Bekanntmachung, die Reichstagswahl betr. Nachdem zur Bornahme der Wahlen für den Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, werben die für den hiesigen Stadt bezirk ausgestellten Reichstags-Wahllisten , - vom 8. bis mit LS. Deeember ds. IS. tl! < i zü den gewöhnlichen ErpeditionSstunden in -er RathSexpedttio« im Rachhause hier zu Jedermanns Einsicht nuSgelegt sein. Dies wird andurch mir de« Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Listen für unrichtig oder unvollständig hält, solches innerhalb -er vorbezeichnete« Frist bei uv» schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kann und hierbei die Beweismittel für seine Behaup tungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen hat. ' . Nur diejenigen Stimmberechtigten find zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in di« Listen ausgenommen find. Frankenberg, am 4. Deeember 187S. * De» Stadlrat h. - >' Meltzer, vrgrmkr. Bekanntmachung, die Anlagen- und Geschoß- undMäMgeld-Reste betr. Diejenigen, welche sich auf das laufend« Jahr noch mit Eommunanlagen und Beschüß und Waffergeld in Rückstand btstnden, werden hierdurch aufgefordrrt, ihre Reste , , Dienstag, -ea S., oder Donnerstag, den LL. Deeember -s. IS., »m Kaffenztmmrr de» RathhauseS an den Anlagrnetnsammlee Schulze zu berichtigen, widrigenfalls stch dieselben ohne »eitere vorherige Gr» irmenrng der alsbaldigen Einleitung des EreeutionSverfahrenS zu gewärtigen haben. Frankenberg, am 5. Deeember 1873. D « r S t a d t r a t h. . . , * Meltzer, Brgrmstr. . Lekaonlmachvog Alle Diejenigen, welche in Folge von Lieferungen rc. noch Anforderungen an «ine städtische Kaff« zu machen habtn, werben hierdurch aufge- fordert, ihre Rechnungen spätestens bis m zum 18. Deeember -. I. zur Eignirung anher einzureichrn, widrigenfalls die betreffenden Forderungsbeträge erst am Schluff« des nächsten Jahres zur Berücksichtigung ge langen werden. Frankenberg, am 6. Deeember 1873. Der S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung für die Gemeinde Sachsenburg, die Reichstagswahl betk Nachdem zur Bornahme der Wahlen für den Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, wird die für den hiesigen Bezirk ausgestellte ReichStagS-Wahlliste vom 8. bis mit 1S. Deeember -. I. bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht auSgelegt sein. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, solche» innerhalb -er vorbezeichnete« Frist bei Unterzeichnetem schriftlich anzuzeigen hat. Sachsenburg, am 6. Deeember 1873. TriuVS, G.-B. Bekanntmachung für die Gemeinde Dittersbach. Die ausgestellte Wahliste zu der auf den 10 Januar 1874 anberaumten ReichStagSwahl liegt vom 8. bis mit 13. Deeember -. I. bei Unterzeichneten zu Jedermanns Einsicht aus. Dieß wird andurch mit dem Bemerken zu« öffentlichen Kenntniß gebrach», daß, wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, solche» innerhalb der vorbezeichneten Frist anzuzeigen hat. Nur diejenigen Stimmberechtigten sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Liste ausgenommen find. Dittersbach, den 6. Deeember 1873. Köhler, Gem.-Vorst. Bekanntmachung für die Gemeinde Hausdorf. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, so liegt die aufgestellt« ReichStagS- wahlliste vom 11. bis 18. Deeember d. I. bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht aus. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Liste für unrichtig ober unvollständig hält, solche» innerhalb -er vorbezeichnete« Frist anzuzeigen hat. Hausdorf, ven S. Deeember I873. Christi«« Frte-rich Fischer, G.-B. Bekanntmachung für die Gemeinde Oberwiesa. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, so liegt die aufgestellte Reichstags» Wahlliste vom 8. bis mit 13. Deeember d. I. bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht auS. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, solches innerhalb der vorbezeichneten Frist anzuzeigen hat. Oberwiesa, den 6. Decembe, I873. C. F. Ranft, G.-V.
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