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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 27.01.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187601273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18760127
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18760127
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-01
- Tag1876-01-27
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Frankenberger RachrichtMatt Bezirksanzeiger. Amtsblatt der Königl. Amtsyauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. >!.. » —» ' '. - - —M Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, die Grnndfteuerbeiträge betreffend. Die Grundsteuerbeiträge auf den ersten Termin l. I. sind auf Grund des Gesetzes vom 8. November 1875 mit drei Pfennige» von jeder Steuereinheit spätestens bis zum 12. Februar l. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termines ist gegen etwaige Restanten mit der Execution zu verfahren. Frankenberg, am 25. Januar 1876. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Sächsisches. Durch eine Generalverordnung des Kultus ministeriums wird bestimmt, daß die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs in dem Falle, wenn derselbe in die Osterferien fällt, von den höheren Lehranstalten als Nachfeier im Laufe der ersten Schulwoche nach den Ferien veranstaltet werden soll. Die von König Johann und der Königin- Mutter zur Erinnerung an ihr goldenes Ehe jubiläum am 10. Novbr. 1872 gegründete Stif tung für unbemittelte und würdige Ehepaare, welche das goldene Ehejubiläum begehen, wird R alljährlich außerordentlich von solchen in An spruch genommen. So sind um die im letztver gangenen Halbjahre zu verleihen gewesenen 7 Stiftungsbeneficien nicht weniger als 64 Gesuche von solchen Jubelpaaren eingegangen. KI. 6. Vor einer zahlreichen, aus allen Klassen der Bevölkerung zusammengesetzten Ver sammlung hielt der Vice-Präsident des preußi schen Abgeordnetenhauses, Prof. Hänel, in Dres den eine meisterhafte Rede über die wichtigsten Bestimmungen der Strafgesetznovelle. Man hätte meinen können, führte der Redner aus, der Reichstag würde Zumulhungen, wie sie der Ent wurf enthalte, ohne Weiteres zurückweisen. Aber selbst die Fortschrittspartei habe einen solchen negativen Standpunkt nicht eingenommen, weil gewisse Punkte in der Vorlage wirkliche Ver besserungen waren. So war eine Verbesserung die Art, wie die Antragsrelicten behandelt wur den, und ebenso war die Feststellung einer mitt leren Klasse zwischen leichten und schweren Kör perverletzungen, die bisher gänzlich fehlte, ein wesentlicher Fortschritt. Redner ging nunmehr auf die nicht nur der Fortschrittspartei, sondern der Majorität der liberalen Parteien überhaupt anstößigen Bestimmungen über. Das waren die sogen. Gelegenheitsparagraphen und jene Para graphen, welche unmittelbar gegen die Presse, die Rede und das Vereinsleben gerichtet waren. Was die ersteren anbetrifft, so ist die Zeit, in welcher die Bevölkerung im Zustande der Auf regung sich befindet, nicht zu einer Gesetzesrevi sion geeignet. Was die Kautschukparagraphen anbetrifft, so würde deren Anwendung, weil es ay den erforderlichen Unterscheidungsmerkmalen zwischen dem Erlaubten und Unerlaubten fehlt, eine willkürliche sein müssen. Redner ging dann näher auf die betreffenden Paragraphen ein und warf schließlich die Frage auf : Wenn mir die öffent lichen Anreizungen, Glorifikationen, Schmähungen und Angriffe gegen Ehe und Familie u. s. w. nicht bestrafen, billigen wir sie denn deshalb? und wenn wir sie verwerflich finden, folgt daraus, daß wir sie strafen müssen? Gegen politische Hetzerei lasse sich durch Gewalt nichts ausrich ten. Wenn wir uns unseren guten Glauben erst durch die Strafgesetze geben lassen, dann bekommen wir Märtyrer, welche selbst für eine schlechte Sache Ruhm ernten. Wenn wir nicht soviel Vertrauen in das deutsche Volk setzen, daß es schädlichen Einwirkungen auf die Insti tute der Presse, des Vereinslebens u. s. w. ent gegenwirke werde, dann erziehen wir ein feiges Geschlecht, welches nicht mehr als Stütze des Staates und der Gesellschaft dienen kann; nur wenn wir dieses Vertrauen haben, wird es ver- theidigungsfähig sein. Deshalb gilt es, daß ein Jeder von uns — so schloß der Redner — voll eintrete für seine Ueberzeugung zum Besten des Vaterlandes; diese Mahnung tritt jetzt angesichts der bevorstehenden Reichstagswahlen mächtig an uns heran — thue ein Jeder seine Schuldigkeit und liefere somit den Beweis, daß die letztge dachten Bestimmungen nicht nur freiheitswidrig, sondern vor Allem überflüssig sind. Lang an haltender Beifall belohnte den Redner für seine Mühe. In einen: Leipziger Cigarrengeschäft liegt zu beliebiger Ansicht ein interessanter preußischer Fünfthalerschein aus. Denselben trug während des furchtbaren Gemetzels bei St. Brie und Villiers, am 2. December 1870, ein sächsischer Schütze vierfach zusammengeschlagen in der Brust tasche seiner Uniform, als eine französische Chasse- potkugel ihm Brust und Fünfthalerschein durch bohrte und zum Rücken wieder hinausging. Trotzdem, daß er durch und durch geschossen worden, hat der Soldat nach langwieriger Kur seine Gesundheit wieder erlangt; der durchlöcherte, blutbenetzte Fünfthalerschein aber ist ihm ein werthes Erinnerungszeichen geblieben, von dem er sich trotz des damit sür ihn verbundenen Geld verlustes niemals trennen mag und den er jetzt zufolge Wunsches für Freunde solcher Merk würdigkeiten zur Ansicht ausgelegt hat. In Scharfenberg bei Meißen wurde anfangs voriger Woche ein großer Seeadler geschossen. Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Die Hauptverhandlungen des Reichstages in der vorigen Woche galten der Berathung der Strafgesetznovelle, die nach den Vorschlägen der zu ihrer Vorberathung eingesetzten Commission angenommen wurde (siehe unter Dresden). Von den Berathungen am 25. Januar ist besonders erivähnenswerth die über den anläßlich des be kannten Vorganges mit den Redacteuren der „Franks. Ztg." im vorigen Jahre vielbesproche nen Zeugnißzwang, gegen den auch, wegen seiner schweren Schädigung der Freiheit der Presse, der vorjährige deutsche Journalistentag entschieden Stellung genommen und durch seinen ständigen Ausschuß beim Reichstage petitionirt hat um den Erlaß einer bestimmten gesetzlichen Vorschrift zu dem Zwecke, daß, sobald nach tz 20 des Reichspreßgesetzes der Redacteur haftbar ist, jede zwangsweise Ermittelung eines anderen Schuldigen wegfällt, also auch kein bei Her stellung oder Verbreitung des betreffenden Preß erzeugnisses Betheiligter zum Zeugniß über Ver fasser oder Einsender desselben genöthigt werden kann. Die Commission des Hauses empfahl die Petition an die Justizcommission zur Erwä gung und event. Berücksichtigung bei Berathung der Strafprozeßordnung abzugeben. Abg. Son nemann beantragte dagegen, die Petition dem Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, die Vorlage eines Gesetzentwurfs veranlassen zu wollen, durch welchen das Reichspreßgesetz vom 20. Mai 1874 im 8 20 den Zusatz erhält: „Bildet der Inhalt eines periodsichen Preßerzeug nisses den Gegenstand einer Strafverfolgung, so bleibt, wenn der Redacteur haftbar ist, jede zwangsweise Ermittelung eines andern Schul digen ausgeschlossen". Das Haus vertagte sich darauf auf den 26. Januar. kl. t 6. Im gegenwärtigen Augenblick, in welchem die Umwandlung der Bahnen in Reichs eisenbahnen so vielfach erörtert wird, ist ein statistischer Ueber blick über die Ausdehnung des deutschen Babnnetzes und die Kosten seiner Her stellung von doppeltem Interesse. Das Reichs eisenbahnamt hat eine derartige Berechnung auf- gestellt, welche Folgendes ergiebt: Die Länge der unter Privatvermaltung stehenden Privat eisenbahnen beträgt' 11,860 Kilometer bei einem Anlagekapital von 2538 Millionen Mark. Die Länge der unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen (die mit Staatssubvention gebaut sind und eine gewisse Zinsgarantie genießen) beträgt 2904 Kilometer, ihr Anlagekapital 594 Millionen Mark. Die Länge der Staatsbahnen beträgt 11,200 Kilometer mit einem Aulage- kapital von 2604 Millionen Mark, und endlich die der Reichscisenbahnen in Elsaß-Lothringeu 1040 Kilometer mit einem Anlagekapital von 192 Millionen Mark. Die Gesammtlänge der bis jetzt im Betriebe befindlichen deutschen Bah nen beträgt also 27,010 Kilometer mit einem Anlagekapital von 6228 Millionen Mark. Am günstigsten stellen sich also bezüglich der Anlage-
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