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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 27.11.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188411274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18841127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18841127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-11
- Tag1884-11-27
- Monat1884-11
- Jahr1884
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1884 Preise Amtsblatt -er König!. AmtshauMaNnschast Flöha, -es Königl. Amtsgerichts und des Ltadkals M ^ankenberg. 'M 40 54263 - Bekanntmachung, zu an xro8«v» 14330 28260 33998 37775 43053 »-Lotterte, er 1884. L.8 vdr. »ävr 62540 70125 75877 82911 86867 93234 ckl. «m ) Rinder, Kälber. :r ersten ät 69 bi« gering. Fleisch. n zu 63 M. pro n; Au«. >b. Bon 53 und ^gewicht, 49 bi« s 48 bi« chgängig >rde der Kilogr. 06 48015 096 11040 146 25593 845 4lO47 848 52289 630 68152 581 80481 800 93579 724 16600 769 28267 546 35728 256 43707 747 50262 296 66461 155 88405 573 95538 745 4300 44 14618 >34 24002 !72 34043 20 45070 !00 80597 160 2812 i591 9361 89 25 97 33 15 49 !09 '99 77 88 85 Zuwiderhandlungen sind vom Pächter unnachsichtlich anzuzeigen und werden Mit den gesetzlich zulässigen Strafen geahndet. —. D 1. Inserate werd« mit « Pf,, ftlr U» aespallen« Sorp«» «eüe derechnat. «lemster Inserate» betrag so Pf«. «emplijterteueldt» deLirtsq« Ins«« nach kesander«» rarst. Inserate». Mck-ch«» K, dl« s-wetU«, Lten»«mn»er W vonatttag» »o tW. Die Eisfläche auf dem unteren communlicheit Teiche im Johannistyale darf nicht früher zum Schlittschuhlaufen und Stuhlschlittenfahren benutzt werden, als bis die Tragfähigkeit des EiseS genügend Nachgewiesen und die polizeiliche Erlaubniß zum Be trete» der Eisfläche ertheilt ist. 2. Zum Zeichen der Erfüllung dieser Bedingung hat der Pächter eine Fahne auf- Michen. 3. Äevot dies erfolgt, ist jedes Betreten der Eisfläche untersagt. 4. Auch nach ertheilter Erlaubniß ist der Verkehr auf der Eisfläche nur innerhalb der abgesteckten Bahnen gestattet. 5. Der Pächter der Eisfläche ist verpflichtet, die zur Abwendung von Unglücksfällen Md zllr Rettung von Verunglückten nöthige» Vorkehrungen zu treffen, insbesondere hüt er Derzeit eine sichere Rettungsletter M unmittelbarer Nähe der Eisfläche zur Verfügung zu halten. Bei eitittetendem LH-lUwettet, wie überhaupt bei eintretender Unsicherheit des die Körnerstiftung betreffend. Die diesjährigen Zinsen aus der Kornerstiftung für treue Dienstboten find' ast einen oder mehrere Dienstboten, welche in hiesiger Stadt i« Diensten stich eü, vergeben. Hierbei können nur solche Dienstbdten berücksichtigt werden, welche „wenigstens 6 Jahre hintereinander bei einer und derselben Herrschaft treu, ehrlich, fleißig und zur vollständigen Zufriedenheit gedieNt, auch überhaupt einen stillen, frommen und unbescholtenen Lebenswandel geführt habt» Und dies durch allgemeine Bekanntschaft, sowie durch klares und bestimmtes Zeug- niß ihrer Dienstherrschaft unter Beglaubigung der Ortsobrigkeit nachzüweistn vermögen". - PMWW, den 27. November ^ezirksoM^ i2 99548. hmarkt- igkiriebe»: nier, 168 mr-n für schgiwicht Qualität 50-53 d. lebknd englische !anbschase iS 32 M Bekanntmachung, die KinLomittexsdeclamtioit betreffend. Aus Anlaß der am Anfang des nächsten Jahres stättsinvenden allgemeinen Ein schätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit denjenigen zur Einkommensteuer bei tragspflichtigen Einwohnern hiesiger Stadt mit einem 1600 M. muthmaßlich überstei genden jährlichen Einkommen Aufforderungen zur Declaration des steuerpflichtigen Einkommens übersendet, welche bei Verlust des Reklamatlottsrechts gegen die nächstjährige Einschätzung gehörig nach Anleitung des beigegebenm Ptobe- eintrags ausgefüllt binnen 1v Tilgest von Aett ver Behllllv!- guug ÜU gerechnet beim Stadtsteuereinnehmer hier abzugeben sind. Personen, denen eine derartige Aufforderung nicht zugeheii sollte, steht es M, eine Declaration über ihr jährliches Einkommen spätestens bis zum 10. ber v. AH. hier einzureichen, zu welchem Behufe DeclarationSforMulare üneNt- geltlich von dem Stadtsteuer-Einnehmer verabfolgt werdens. Gleichzeitig werden alle Vormünder, sowie Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personen, Vereinen, liegenden Erbschaften und andere» mit dem Rechte deS VtttüS- genserwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefordert, für die bevormundeten Per sonen, beziehentlich für die von ihnen vertretenen Anstalten u. s. w.- soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen auch dann einzÜreichen, " wetül ihnen dazu besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Frankenberg, am 25. November 1884. Der Stadtrath: Kühn, Btgrwstr. '4 277 Erschein! Nil Ausnahme der Sonn- und Festtage, chendi für den fol« genden Tag. Preis vierteljährlich I M. so Pfg., monatlich so Pfg., Sin-el.Nrn. «Pfg. Bestellungen nehmen alle post- anstalten, Postboten «i» dir Aur^lbe. stellen de» Tage blattes an. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmftr. Gr. Indem wir Dienstherrschaften und Dienstboten in hiesiger Stadt auf diese Be stimmungen aufmerksam machen, bemerken wir, daß Anmeldungen von Dienstboten vU- erwähnter Art bis zum «. Deeember dieses JahreS unter Beifügung der Dienstbücher bei uns anzubringen find. Frankenberg, am 24. November 1884. D s r S t a d t r a t H. Kuhn, Brgrmstr. Gtz. Beta»ntmach«ug. Zur Vsrtheilung von Zinsen aus den unter unserer Verwaltung stehende» Stif tungen sehen wir dtn Anmeldungen armer Und alter Personen bis zum SV. November d. IS. Rathsstelle entgegen. .3. Nach diesem Tage werden Anmeldungen nicht mehr angenommen. Frankenberg, den 22. November 1884. Der Stadtrath.' Kuh«, Brgrmstr. Am Jahrmarkt-Dienstag, den 18. d. M., Nachmittags zwischen 16—6 Übr ist von hiesiger Schloßstraße wtg ^ine, verschiedenes Schuhwerk, M ' * 3 Paar lästgs Stiefel mit Doppelsohlen, 2 „ „ „ zweinMg, mit Doppelsohlen^ » einnähng, mit einfachen Sohlen, Eises hat der Pächter alsbald die Eisfläche zu räumen und die ausgesteckte Fahne E einzuziehen. ? Der Pächter ist ermächtigt, als Entschädigung füt die Benutzung der MMe ' von jedem Besucher ein Zutrittsgelb zu Erheben und an reden Besucher als Quittung über die Erlegung des ZutrittSgeldes ein sichtbar zu tragendes Zeichen zu verabreich». Das Autrittsgeld wird bis auf Weiteres aüf S Pf. für jedes Kind u»d aüf 10 Pf. für jeden Erwachsenen festgestellt, als Quittungszeichen werden bis auf WMttS Bändchen verwendet, deren Farbe jeden Tag wechseln soll. Wer die Eisfläche benutzt, hat sich ruhig und anständig zü betragen und sich M- sondere jeder Beschädigung der dortigen LerschönerungsaNlagen zü enthalte». Mit Ende dieses Jahres ^d^^E^n^e^ihenfolge auS dem Stadt- verordnetencollegium aus: a) von den ansässigen Stadtverordneten die Herren: Johann Gottlieb Reimann, Schuhmachermeister, Karl -oms Hengst, Schlossermeister, Gustav Adolf Teichmann I, Bäckermeister, Julius Hermann Wodeck, Webermeister, Frlednch August Raumann, Materialwaarenhändler, Karl Kobert Lohr, Kaufmann und Webwaarenfabrikant; b) von den unansäifigen Stadtverordneten die Herren: Konstantin Rompano, Kaufmann und Webwaarenfabrikant, Friedrich August Morgenstern, Webermeister, Ernst Louis Dköbius, Schuhmachermeister und Agent, .. i- Julius Kröpsky, Zigarrenfabrikant. Hiernach sind bei der bevorstehenden Ergänzungswahl - v ansässige und 4 unansässiae Stadtverordnete zu wählen, wobei zu bemerken ist, daß Herr Karl Julius Kröpsky, welcher inzwischen ansässig geworden ist, in der Klasse der Unansässigen nicht wieder wählbar ist und daß an Stelle der ansässigen Herren Kaufmann Arthur Schieck und Bankdireklor Johaün August Schulze, welche infolge ihrer Wahl zu unbesoldeten Nathsmitgliedern mit Ende dieses Jahres aus dem Sladtoerordnetencollegium außer ordentlich ausscheiden, nach Z 8 des Octsstaluts auf di- Jahre 1885 und 1886 die jenigen als Stadtverordnete einzuireten haben, welche bei der bevorstehenden Wahl in der Klaffe der Ansässigen nach den im ordentlichen Wahlgange gewählten Per sonen die größte Anzahl der Stimmen für sich haben werden. Nachdem nun als Wahltermin Montag, «Ivr 1. Vvovml»«» bleuen älalmrvo, von uns anberaumt worden ist, werden die stimmberechtigten in der Wahlliste aufge- sührten ansässigen und unansäffigen Börger hiesiger Stadt geladen, am gedachten Tage von 10 Uhr Bormittags bis Hl Uhr Nachmittags oder von HS Uhr bis S Uhr Nachmittags im Rathhaussaale vor dem Wahlausschuss- persönlich sich -inzufiitden und die mit B Ramen ansässiger und mit 4 Ramen unansässiger wählbarer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in die Wahlurne -inzulegsii. Aus den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welchen vor deren Abgabe die Abschnitte abzutrennen sind, sind die zu Wählen den so zu bezeichnen, daß über deren Person keilt Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwähl barer enthalten, sind dieselben ungiltig. Frankenberg, am 20. November 1884. Der Stadtrath. — Kuhn, Brgrmstr. Gtz. Bekanntmachung. — Nachdem der Korbmacher Herr Friedrich Wilhelm Mosig hier die Eisfläche deS unteren communlichen Teiches im Johannisthal- behufs Benutzung zum Schlitt schuhlaufen und Stuhlschlittenfahren erpachtet und den hierfür aufgestellten polizeilichen Bedingungen sich unterworfen hat, werden letztere zur allgemeinen Nachachtung unter G bekannt gemacht. Frankenberg, den 24. November 1884.
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