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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 20.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188412200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18841220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18841220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-12
- Tag1884-12-20
- Monat1884-12
- Jahr1884
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1884 Sonnabend, »cn 2ü. Dezember. ^^Ztrksa^^ Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschast Flöha, -es Königl. Amtsgerichts un- -es Stadtrats )» Frankenberg. Urjcheml Iba«-» AU Aubnabm« der !unn- rind Festtage, idend» sllr den sal zenden Tag. Preis vierteljtihrltch I M. b» Mg., monatlich so Psg., Ltn-el-Nrn. »Psg. Bestellungen ne-men alle Post- anstalten, Postboten Mit die Ausgabe- . stellen des Tage blattes an. als im November 1883. In der Zeit vom 1. Januar . bis 30. Novbr. d. I. betrug die Gesamteinnahme 61,361206 M. oder 1,543755 M. weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres; diese Einnahme ver teilt sich mit 18,114696 M. (-j- 869958 M.) auf den Personenverkehr, 40,220292 M. (— 2,304082 M.) auf den Güterverkehr und 3,026238 M. (— 109631 M.) auf Einnahmen aus sonstigen Quellen. — Bertrauenskundgebungen anläßlich des beklagens werten Ergebnisses der Montagssitzung des Reichstages, wie solche dem Reichskanzler Fürsten Bismarck bereits aus einer Reihe deutscher Städte zugegangen sind, wer den auch in Dresden und Leipzig vorbereitet. In Dresden ist die Angelegenheit vom dortigen „Tageblatt" angeregt worden und in Leipzig ist der Anstoß von einem zahlreichen Kreis von Bürgern ausgegangen, auf deren Beschluß von heute an Unterschriften zu der an den Fürsten zu richtenden Adresse gesammelt werden. An der Spitze des Vorgehens stehen u. a. Oberbürgermeister vr. Georgi und Stadtverordnetenvorsteher vr. Schill. — Das Opfer einer Blutvergiftung wurde am Dienstag ein 33jähriger Bergarbeiter in Kleinwal tersdorf bei Freiberg. Der Verstorbene hatte vor>> ungefähr einer Woche ohne Beachtung einer leichten Hautabschürfung seiner Hauswirtin bei der Verscharrung einer an Milzbrand verendeten Kuh gehol en. Kurz dar auf schwollen dem Arbeiter Hand und Arm bedenklich an, sodaß, da ärztliche Hilfe zu spät in Anspruch genom men wurde, der Bedauernswerte der Vergiftung erlag. — In dem vom Reichsgericht verhandelten Hochvcr- ratsprozeß lehnte beim Beginn der gestrigen Sitzung der Gerichtshof einen Antrag des Angeklagten Reinsdorf auf Vorladung der Ehefrau des Zeugen Klempners Stuhl mann aus Elberfeld, um zu beweisen, „wie leichtsinnig in diesem Prozesse Zeugnisse abgegeben würden", als für die Sache unerheblich ab. Reinsdorf stellte alsdann einen Antrag auf Austestung von Nachforschungen, um den Ab sender des unter Palms Adresse aus London eingegan- grnen Geldes zu ermitteln, worüber sich der Gerichtshof Beschließung vorbehi.lt. Aufgefordert, über seine Wahr nehmungen bezüglich des Niederwaldattentates Auskunft zu geben, bezeichnete der Zeuge Palm das, was er dar über gehört, als „Redensarten". Küchler habe ihm er zählt, daß er mit Rupsch nach dem Niederwald gegangen sei, um die Störung des Festzugs zu veranlassen; es sei auch von ihm Dynamit in die Drainage gelegt wor den, dasselbe sei aber nicht explodiert, weil die Zünd schnur naß geworden sei; Rupsch habe eine Explosion an der Festhalle vorgenommen. Palm gab zu, Küebler 40 M. gegeben zu haben; dasselbe sei zu einer Reise nach London behufs Abholung von Schriften bestimmt gewesen; auch das bezeichnete Zeuge als richtig, daß Küch ler ihm gesagt habe, man hätte ein Attentat auf dem Niederwald vor, er (Küchler) aber wolle es vereiteln. Möglich sei es, daß er (Palm) dazu bemerkt habe, cs sei gut, aber es müsse nur ordentlich knallen. Auch vom Abschneiden der Zündschnur sei gesprochen worden (Küchler wollte Palm gesagt haben, man habe, nachdem das Niederwaldattentat auch das zweite Mal nicht ge glückt war, ein nasses Stück von der Zündschnur abge- schnitten und dasselbe durch ein trockenes Stück ersetzt). Palm erging sich dann in einer Beschwerde über den Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Schäfer, welcher ihn durch Drohung mit Versetzung in den Anklagczustand zu einem Geständnis bewogen habe. Landgerichtsrat , Schäfer erklärte die,e Behauptung für nur teilweise richtig. Die Bemerkungen seien nur hinsichtlich des Elberfelder Attentats und nachdem Bachmann bereits gestanden dem Palm gegenüber gemacht worden, nicht aber bezüglich der Niederwaldkatastrophe. Er (Zeuge) habe die Be teiligten, und darunter auch Palm, an Gerichtsstelle bringen lassen, um Besprechungen unter einander zu ver hindern, und nur darauf hingewiesen, daß, da keine Angaben nicht allenthalben der Wahrheit entsprechend er schienen, Palm leichtmöglich mit unter Anklage gestellt werden könne. Bon den weiteren Zeugenaussagen sind die des Polizeikommissars Gottschalk aus Elberfeld be merkenswert. Er erklärte, daß ihm Rupsch das Ge ständnis von dem Attentat ganz freiwillig gemacht und schon damals bestimmt versichert habk, die Zündschnur durchschnitten zu haben. Major Pagenstecher aus Kob lenz berichtete über die Wirkung, welche daS Dynamit in der Drainage gehabt haben würde, wenn cs zur Explosion gebracht worden wäre. Ohne Zweifel wür den die Insassen eines gerade darüber befindlichen Wagens in allerhöchstem Maße gefährdet gewesen sein. Die Steinplatten der Drainage würden mit dem Kies, der Erde rc. mindestens 3 Meter hoch strahlenförmig emporgeschleudert worden sein und das Leben der im Wagen befindlichen Personen gefährdet haben- Den Zeitpunkt, in welchem die Explosion erfolgt, könne man zwar nicht auf die Sekunde berechnen, trotzdem daß die Zündschnur sehr regelmäßig zu brennen pflege. Die ge teerte Hanfzündschnur, welche im vorliegenden Falle zur Verwendung gelangte, sei durch ihre äußere Beschaffen heit gegen die gewöhnliche Feuchtigkeit geschützt gewesen. Die übrigen Zeugenaussagen bestanden in Angaben über Rupsch und Küchler. Letzterer hat sich danach dem Schneidermeister Cramer in Barmen bei der Einmietung in dessen Wohnung mtt dem Gesangbuch unter dem Arme vorgestellt und dazu bemerkt, daß ihm dieses Buch das Liebste sei. Ferner ist aus den Darlegungen der Zeugen hervorzuheben, daß ringe Geldsendungen aus Amerika erhalten hatten; die eine Sendung war von der Be merkung begleitet: „Wenden Sie es im Interesse unserer Sache so gut an, als Sie können." Von der Vereidigung des Zeugen Palm wurde auf den Protest des Verteidigers Justizrats Fenner hin, daß im Verlaufe der Verhandlung Momente zu Tage getreten seien, welche ihn der Teilnahme als verdächtig erscheinen ließen, ab gesehen. Nachdem noch eine Reihe von Schriftstücken, namentlich Artikel aus der „Freiheit", deren Inhalt sich selbstverständlich nicht wiedergeben läßt, zur Ver lesung gebracht waren, wurde die Beweisaufnahme ge- schlossen. Wenn die Schlußvorträge heute beendet wer den sollten, dürfte vielleicht nächsten Montag schon die Verkündigung des Urteils erfolgen. — Dieser Tage ist es der Polizei zu Markneu kirchen gelungen, den Anstifter des vor kurzem dort stattgehabten größeren Schadenfeuers, durch welches 12 Scheunen vernichtet wurden, in der Person eines 17jäh- rigen Burschen aus Zwota zu ermitteln. Der Verhaf tete ist der That geständig. — Anläßlich des Mcmminger Bierprozesses, der jüngst vor dem Reichsgericht zur endgiltigen Entscheidung gelangt ist, hat die genannte oberste Reichsbehörde den wichtigen Rechtssatz ausgesprochen, daß Bier nur aus Malz, Hopfen und Wasser bestehen dürfe und daß jeder Zusatz eine Verfälschung und Täuschung des Publikums bedeute. örtliches un» Sächsisches. Frankenberg, den 19. Dezember. t Während der nächsten Sonn- und Feiertage sind beim hiesigen Postamt folgende Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum festgesetzt worden: Sonntag, 21. Dezbr., 8-12 vorm., 2—7 nachm., Donnerstag, 25. - 8—12 - 2—4 - Freitag, 26. - 8— 9 . 2—4 Die Paketbestellung erfolgt am Sonntag, 21. d., Don nerstag, 25. d., wie an Wochentagen, am Freitag, 26. d., wie an Sonntagen. f „Rat und Thal", der werkthätige Beistand der Bedürftigen und Bedrängten, brachte heute vielen Armen Freude, da er seine übliche Weihnachiskohlenverteilung stattfinden ließ, wobei gegen 180 würdige Arme mtt je 1 Scheffel Kohlen bedacht wurden. Die dankbare Ge sinnung dafür konnte man aus den Gesichtszügen der vielen ablesen, welche sich heute im Rathausgehöfle zur Entgegennahme der Spenden eingefunoen hatten. — Ein wertvolles Geschenk hat dieser Tage die Stadt Chemnitz erhalten. Ein dasiger Bürger, der schon wiederholt seinen Gemeinsinn in glänzender Weise belhäligte, hat der Stadtgemeinde ein Grundstück im Werte von mindestens 30000 M. zugewiesen, um das selbe zu einem Sladlpark umzuwandeln bez. zu Prome nadenzwecken auszunutzen. Das Grundstück bildet einen Teil des mit herrlichen allen Bäumen bestandenen steilen Abhanges zum Chemnitzfluß in unmittelbarer Nähe von „Sachses Ruhe". — Die St. Paulikirche zu Chemnitz soll im näch sten Jahre einen Turm erhalten und sind dle dazu nö tigen Mittel, ca. 60000 M., vom Kirchenvorstand bereits verwilligt. — Im Hinblick auf die Mitteilung, daß die Besitz ergreifung des Sr. Maj. dem Könige zufallenden schlesi schen Allobialbesitzes des verstorbenen Herzogs von Braunschweig wohl erst dann zu erwarten stehe, wenn die Verhältnisse des Lehns, des Fideikommisses und des Allods im Herzogtum Oels vollkommen klargestellt sein würden, war die Frage aufgeworfen worden, wer das Fideikommiß errichtet habe und zu wessen gunsten das selbe gegründet worden fei. Zur Beantwortung dieser Frage wird von der „Voss. Zlg." mitgeteilt, daß das Familienfideikommiß von den Herzögen Karl und Wil helm von Braunschweig durch einen für dieselben und deren Nachkommen männlichen Geschlechts unter dem 24. Febr. 1824 errichteten und von dem Könige Friedrich Wilhelm III. von Preußen im Jahre 1834 bestätigten Rezeß verwirklicht worven ist. Mit dem Ableben der beiden Herzöge hat der Besitz, da männliche Nachkom men nicht vorhanden sind, die Eigenschaft des Fideikom misses verloren und ist als freies Allod auf Grund des Testaments deS Herzogs Wilhelm mit dessen übrigem Grundbesitz in Schlesien, aber mtt Ausnahme des Lehns, in den Besitz des Königs Albert übergegangen. — Im Monat November d. I. gelangten auf unseren Staatseisenbahnen 1,669835 Personen (-j- 143324 Personen gegen den gleichen Monat des Vor- jahres) und 923567 Tonnen Güter (— 17 230 Tonnen) zur Beförderung. Die Einnahme bezifferte sich im Personenverkehre auf 1,594063 M. (-j- 73 911 M.), im Güterverkehre auf 3,521480 M.(— 346266 M.), auS sonstigen Quellen auf 333469M. (-j- 24930 M.> sn Summa auf 5,449 012 M. oder 247 425 M. weniger Inserate werd« mtt « psg. stk dv ' -esMtene «arpi» «eile beruhn«t. «itinlier Jtnerat« betrag io Pf,. Kempttjterleuat^Ä beli-risch« ! nach brsentere» Lartf. Inseraten-idmahgO Vr dt« tu-atzH 2 «iait»««« AS »onntttag» 10 Mu. .S Erscheinungen, wie z. B. besonders dicke, theerartige Beschaffenheit d^ BlttteS, übles Aussehen des Fleisches, Anschwellung der Milz, dunkle Röthung des Darmkänals oder einzelner Theile desselben, finden. In solchen Fällen, welche übrigens sofort zur Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu bringen sind, ist es zweckmäßig, wenn der betreffende Fleischer zu seiner eigenen Sicherheit möglichst schnell eme gründ liche Reinigung seiner Hände und anderer etwa beschmutzter Körpertheile und zwar womöglich mit Carbolsäure oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali vornimmt. Die Ortsbehörden des hiesigen Bezirks wollen hiervon Kenntniß nehmen und für Verbreitung dieser Bekanntmachung innerhalb ihrer Gemeinden besorgt sem. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 10. December 1884. »r. Gehe. 8— ° Bekanntmachung- ., , Das häufige Auftreten von Milzbrand, sowie der Umstand, daß kürzlich rm hie sigen Bezirke ein Fleischer, welcher ein am Milzbrand erkranktes Rind gefchlachtet hatte, an Blutvergiftung gestorben ist, veranlassen die Königliche Amtshauptmannschaft, dar auf aufmerksam zu machen, daß nach 8 31 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23 Juni 1880 Thiere, welche am Milz brand erkrankt oder dieser Seuche verdächtig sind, nicht geschlachtet werden dür fen und daß jede plötzliche heftige Erkrankung einzelner Stücke in einem Viehbestände, welche schnell zum Tode führt oder die Nothschlachtung nöthig macht, einen Verdacht auf Milzbrand erweckt. Nothschlachtungen sind zu unterbrechen, sobald sich in ihrem Verlaufe verdächtige
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